Ich meine gehört zu haben, dass die LEGALITÄT einer Stellung (also die Erspielbarkeit aus einer ggfls. modifizierten Anfangsstellung) im Problemschach qua Konvention immer verlangt wird. In bestimmten Genera ist sie ja sogar konstitutiv für die Lösung (siehe den Verteidigungsrückzüger Folge 141 Dawson). Im "Platzwechselcirce" ist aber keine Stellung mit weniger als 32 Steinen legal erspielbar. Wie geht man / der Kodex damit um?
Ich meine gehört zu haben, dass die LEGALITÄT einer Stellung (also die Erspielbarkeit aus einer ggfls. modifizierten Anfangsstellung) im Problemschach qua Konvention immer verlangt wird. In bestimmten Genera ist sie ja sogar konstitutiv für die Lösung (siehe den Verteidigungsrückzüger Folge 141 Dawson). Im "Platzwechselcirce" ist aber keine Stellung mit weniger als 32 Steinen legal erspielbar. Wie geht man / der Kodex damit um?