Das ist leider falsch, was Sie dort sagen. Nur wenn die Anfechtungsklage des Eigentümers mit einem Beschlussersetzungsantrag verbunden ist, was Sie hier einfach einmal unterstellen, liegen Sie richtig. Wurde "nur" erfolgreich angefochten, dann muss der angefochtene Altbeschluss durch eine erneut einberufene Eigentümerversammlung entsprechend aufgehoben werden.
Hallo @klausgundel9892, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe Ihre Frage(n) in einen Short-Video beantwortet, dann haben auch andere Benutzer etwas davon. Bitte schauen Sie einfach auf meinem Kanal in der Rubrik "Shorts" vorbei oder folgen diesem Link ua-cam.com/video/A9s3THPf88w/v-deo.htmlsi=cqvnkk78zyf4eDYf. Viele Grüße, Ihr Mehranwalt Thomas Somplatzki
Das ist leider falsch, was Sie dort sagen. Nur wenn die Anfechtungsklage des Eigentümers mit einem Beschlussersetzungsantrag verbunden ist, was Sie hier einfach einmal unterstellen, liegen Sie richtig.
Wurde "nur" erfolgreich angefochten, dann muss der angefochtene Altbeschluss durch eine erneut einberufene Eigentümerversammlung entsprechend aufgehoben werden.
Hallo @klausgundel9892, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe Ihre Frage(n) in einen Short-Video beantwortet, dann haben auch andere Benutzer etwas davon. Bitte schauen Sie einfach auf meinem Kanal in der Rubrik "Shorts" vorbei oder folgen diesem Link ua-cam.com/video/A9s3THPf88w/v-deo.htmlsi=cqvnkk78zyf4eDYf.
Viele Grüße, Ihr Mehranwalt Thomas Somplatzki