Streit um Straße eskaliert: Anwohner pollert Weg zu - Autos kommen nicht mehr durch | Kamera Zwei

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  • Опубліковано 26 лип 2022
  • „Das ist mein Grundstück und das hole ich mir von der Stadt zurück!“, hat Uwe W.r einen etwa ein Meter breiten Streifen der Straße mit Pollern und Ketten eingezäunt. Der Grund: Laut Uwe gehöre das Straßenstück ihm und die Stadt habe widerrechtlich Pflaster drauf gesetzt, Wasser- und Stromkanäle verlegt. Nachbarn und Müllwagen-Fahrer kommen kaum noch mit ihren Fahrzeugen durch.
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КОМЕНТАРІ • 848

  • @katrincloeters6475
    @katrincloeters6475 3 місяці тому +345

    Er dreht den spieß einfach mal um und macht das was die gemeinde sonst immer macht. Er pocht auf sein recht. Sein grundstück Feierabend.

    • @snakedoc3098
      @snakedoc3098 3 місяці тому +6

      Enteignen und Feierabend!

    • @user-pk9gz6qx7l
      @user-pk9gz6qx7l 2 місяці тому +11

      @@snakedoc3098 Auf welcher Rechtsgrundlage? Die Stadt hat das Grundstück gedankenlos verkauft. Er hat es gekauft und später den EWegbenutzern/Anliegern angeboten. Keiner wollte es kaufen. Wo ist das Problem?

    • @MrSiscoL
      @MrSiscoL Місяць тому +2

      @@user-pk9gz6qx7l so mal ne frage was passiert wenns brennt ? dort am nachbargrundstück und duch diese fahrbahneinenung wird der mindestes fahrtbreite eines Einsatzfahrzeuges unterschrietet siehe müllauto als Beispiel und Feuerwehrautos sind meist sogar noch etwas größer die Feuerwehr könnte vom bewohner verlangen diese puler zu entfernen da die hilfe frist vermutlicher weise sich verlängert oder nicht eingehalten werden kann

    • @stefanr.823
      @stefanr.823 Місяць тому +4

      ​@@MrSiscoLdie haben dann wie in normalen Sackgassen auch halt nur von einer Seite Einfahrt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf 2 Anfahrtmöglichkeiten

    • @obineg5752
      @obineg5752 Місяць тому +1

      @@stefanr.823 es gibt aber gesetze darüber, dass die breite einer straße irgendwo, z.b. katasteramt, verzeichnet sein muss.
      jede demonstration von 3 personen ohne tisch und stuhl wird von den behörden gegenüber der feuerwehr kommuniziert. was einer der hauptgründe ist, warum man versammlungen anzeigen muss.
      da die stadt von der verengung durch den grundstücksinhaber kenntnis hat, dürfte die verantwortung bei ihr liegen, falls die situation - rechtswidrig oder nicht - zur behinderung eines rettungseinsatzes führt.

  • @pareidolights
    @pareidolights Рік тому +647

    Man kann es kleinkariert nennen,aber der Staat ist ja auch ständig am fordern.

    • @fr89k
      @fr89k Рік тому +24

      Der Leidtragende ist hier aber gar nicht der Staat, sondern die Nachbarn.

    • @peterschulte9174
      @peterschulte9174 10 місяців тому

      Nr. 05/19 (06. Mai 2019) © 2019 Deutscher Bundestag
      Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei
      ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner
      Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserin-
      nen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.
      In der aktuellen Debatte um die Möglichkeit der staatlichen Aneignung von Wohnraum zur Ver-
      hinderung von überhöhten Mietpreisen werden die Begriffe „Enteignung“ und „Vergesellschaf-
      tung“ häufig synonym verwendet. Auch wenn beide Maßnahmen in das Grundrecht auf Eigentum
      nach Art. 14 Abs. 1 GG eingreifen, unterscheiden sie sich in ihren Voraussetzungen und ihrer
      Zielsetzung.
      Für die Enteignung bestimmt Art. 14 Abs. 3 GG: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allge-
      meinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
      Ausmaß der Entschädigung regelt.“ Die Möglichkeit zur Enteignung findet sich unter anderem im
      Baugesetzbuch, im Bundesfernstraßengesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und im Atomgesetz.
      Voraussetzung der Enteignung ist, dass die Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
      benötigt wird oder als Abwehrrecht der Erfüllung dieser Aufgaben entgegensteht. Üblicherweise
      soll die Eigentumsposition zur Durchführung eines bestimmten Vorhabens erlangt werden, bei-
      spielsweise das Eigentum an einem Grundstück zum Bau einer Autobahn. Enteignungen betreffen
      so gut wie ausschließlich das Grundeigentum, sind aber nicht darauf beschränkt. In Folge der
      Bankenkrise wurde etwa im Jahr 2009 auch die Möglichkeit der Enteignung zur sogenannten
      Rettungsübernahme von Finanzinstituten gesetzlich vorgesehen. Bisher wurde von dieser Ermäch-
      tigung aber kein Gebrauch gemacht.
      Die Enteignung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dies bedeutet unter
      anderem, dass kein milderes Mittel zur Verfügung stehen darf, das in gleicher Weise geeignet ist,
      den angestrebten Zweck zu erreichen. Zudem muss eine Interessenabwägung ergeben, dass das
      Interesse des Staates, die Eigentumsposition zu erlangen, höher zu bewerten ist als das Interesse
      des Eigentümers am Erhalt seines Eigentums. Der Eigentümer muss zudem für den Verlust des
      Eigentums entschädigt werden. Nach Art. 14 Abs. 3 S. 3 GG muss die Entschädigung unter ge-
      rechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten bestimmt werden. Die
      Entschädigung orientiert sich üblicherweise am Verkehrswert, kann aber im Einzelfall davo

    • @Christian-xq6no
      @Christian-xq6no 3 місяці тому +4

      ​@@Abyzou-uozybA kann der Staat garnicht kein Bauamt würde das genehmigen .

    • @Killerspieler0815
      @Killerspieler0815 3 місяці тому

      @pareidolights -
      So lange nur der "Staat" ( = das Regime) darunter leidet ist es auch OK, aber auch die Anwohner usw. leiden darunter ....

    • @larso.3899
      @larso.3899 3 місяці тому +27

      Und das lustige ist, keiner Fragt sich offensichtlich, warum da auf der anderen Seite ein Auto parkt und die Straße blockiert.

  • @newage5946
    @newage5946 Рік тому +408

    Ich kann es kaum glauben, aber irgendwie kann ich ihn nachvollziehen und wenn keiner für die Schäden grade steht, dann würde glaube ich fast jeder so handeln!

    • @86thailand
      @86thailand Рік тому +25

      Schau mal bei 1:36 genau hin am Zaun. Da is ne richtige Delle drin .Und richtig verbogen .Da kann man verstehen warum der das ganze macht .

    • @onofriolemonache7809
      @onofriolemonache7809 3 місяці тому

      ja richtig, aber was haben ihn dann die einbetonierten poller gekostet, bestimmt mehr als seinen zaun zu richten

    • @danielstockner1558
      @danielstockner1558 3 місяці тому +3

      @@onofriolemonache7809Ja es geht eher mehr darum das alle auf seinen Grund rüberfahren.

    • @onofriolemonache7809
      @onofriolemonache7809 3 місяці тому +5

      verstehe das, tun die aber nur weil der nachbar gegenüber seinen teil des weges zuparkt

    • @ssingfo
      @ssingfo 6 днів тому +1

      ​@@onofriolemonache7809 Aufgrund der Tatsache das der Boden dort anders aufgebaut ist und sich ein Bordstein dazwischen befindet ist das auf der anderen Seite mit ziemlicher Sicherheit Parkfläche und keine Straße.
      Das ist natürlich keine Entschuldingung für denjenigen der in seinen Zaun gefahren ist und einfach abgehauen ist. Aber ganz ehrlich ich fahre beim Einparken bei uns im Hof auch immer etwas in den Nachbarhof, allerdings verstehen sich hier halt auch die Nachbarn miteinander.

  • @norwaynomad
    @norwaynomad Рік тому +240

    Selten so eine Eindeutigkeit als Aufreger präsentiert bekommen. Der Mann hat bemerkt, dass das Grundstück ihm gehört und muss es nun entweder an die Stadt verkaufen oder es exklusiv nutzen können. Die favorisierte Variante hat er bereits genannt. Merkwürdig, wie man ihn nun als doofen Nachbarn darstellen will, um selbst einen Vorteil daraus zu ziehen. Hier wurde bei der Grundstücksvergabe ein Fehler begangen, der eben korrigiert gehört. Aber nicht zu Lasten des Eigentümers!

    • @T.Ka.
      @T.Ka. Рік тому +4

      Am Ende droht noch die Zwangsenteignung...

    • @jakobbruder1259
      @jakobbruder1259 Рік тому +28

      Und er zahlt sogar Steuern auf diesen Gründstücksteil. Aber Ämter sind halt laaaaangsam mit einer Lösung.

    • @hermes667
      @hermes667 3 місяці тому

      @@T.Ka. falls man sich über den Preis nicht einig wird, kann die Stadt dies tatsächlich versuchen. Er bekäme dann nur den Verkehrswert für die paar Meter.
      Da dahinter noch Anwohner sind und man auch ggf. mit einem großen Feuerwehrfahrzeug oder Rettungswagen da rein muss, ist das öffentliche Interesse eindeutig gegeben.
      Wäre ja mal interessant was passiert wenn einer der älteren Anwohner dahinter einen Herzinfakt bekommt und der Rettungswagen kommt wegen seiner Poller nicht durch. Oder dahinter ein Haus abbrennt.
      Da hat der Rechtsexperte garnicht so unrecht. Obwohl ihm das Grundstück gehört darf er nicht einfach so dichtmachen. Hier muss er erstmal dulden und sich mit der Stadt verständigen.

    • @mr.matthew1486
      @mr.matthew1486 3 місяці тому +1

      Richtig

    • @PeHaFez
      @PeHaFez Місяць тому

      Das ist längst nicht so eindeutig. Bei uns im Ort gibt's massenweise solche Fälle. Da wurde dieser Bereich als Straßenfläche umgewidmet und die Gemeine hat das Recht dort Straße und Leitungen zu bauen. War in den 1960ern für die Gemeine billiger, als die Flächen abzukaufen.

  • @sternschrauber2312
    @sternschrauber2312 Рік тому +331

    Naja, wäre es anders herum möchte ich mal die Stadt erleben, da hat man dann 2 oder 4 Wochen Zeit und zack haben sie dich bei den Eiern!
    Was soll ich sagen, er hat recht!

    • @GPunkt91
      @GPunkt91 Рік тому +3

      Naja, im Recht sein und gerecht sein sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Hätte ihm die Stadt ans Bein gepinkelt, hätte ich seine (Trotz-)Reaktion nachvollziehen können.
      Wenn jemand einen Fehler macht, sollte man ihm die Möglichkeit dazu geben diesen wieder zu berichtigen, und falls dies nicht möglich ist, zumindest einen fairen Ausgleich zu schaffen und eine Entschuldigung ist auch nie verkehrt.

    • @GER_Eichohrkatz
      @GER_Eichohrkatz 3 місяці тому +19

      @@GPunkt91 Der hat die Poller nicht von jetzt auf gleich da hin gestellt...er hat Recht und fertig....erwartest du Gerechtigkeit um umgekehrten Fall von der Stadt? Schadensersatz? In welcher Welt lebst du? Gerechtigkeit xDDDD zu viel in Hollywood-Filmen unterwegs oder was?

    • @georgwinter8406
      @georgwinter8406 3 місяці тому +10

      @@GPunkt91Er hat der Stadt doch angeboten den Streifen zu kaufen

    • @mr.matthew1486
      @mr.matthew1486 3 місяці тому

      Genau so

    • @majstealth
      @majstealth 2 місяці тому +3

      @@Abyzou-uozybA du meinst, weil sie ihm unerlaubt das grundstück asphaltieren?

  • @larskrueger9918
    @larskrueger9918 Рік тому +411

    Verstehen tue ich beide Seiten. Aber: ich würde auch nicht wollen das alle über meinen Grund und Boden fahren. Ist doch genug Platz wenn keine Autos dort parken. Aber das sehe ich jeden Tag, das die Leute,trotz Garagen, Einfahrten und Co , aus Bequemlichkeit an der Straße parken. Abgesehen davon dürfen Fahrzeuge laut StVO nur dann platzsparend abgestellt werden, wenn eine mindestdurchfahrtsbreite gegeben ist. Anstatt poller darf er sogar eine Mauer als Grundstücksgrenze setzen. Jeder soll sein scheiss Auto auf sein Grundstück stellen und schon ist Ruhe in der Straße

    • @RonnieRupi
      @RonnieRupi Рік тому +31

      Tatsächlich ist das parkende Auto da absolut zurecht! Es ist der Parkplatz meiner Nachbarin - sie zahlt dafür.
      Vor zwei Wochen war dies auch noch deutlich zu sehen. Damit überhaupt noch jemand in die Straße reinfahren kann, wurde ein dicker Busch entfernt, der den Parkplatz sichtbar gemacht hat. Ebenso musste das Straßenschild versetzt werden.
      Herr W. wohnt übrigens nicht mal in dem Haus. Er ist nur der Vermieter. Ein Kaufangebot der Stadt hat er abgelehnt...

    • @nicod78
      @nicod78 Рік тому

      @@RonnieRupi Ob der Herr W in dem Haus wohnt oder nicht, steht überhaupt nicht zur Debatte. Er ist Grundstückseigentümer.
      Wenn deine Nachbarin den Parkplatz angemietet hat, so ist sie nur Nutzerin mit "Hausrecht", aber eben keine Eigentümerin, die im Grundbuch eingetragen ist.
      Eigentum geht nunmal vor. Und da hier der Grundbucheintrag vorhanden ist, wird deine Nachbarin wenns hart auf hart kommt verlieren, und der Parkplatz wird zur Straße abgeändert. Denn das Gesetz schreibt zwingend vor das eine Straße mindestens 3m Durchfahrtsbreite haben MUSS!
      Es sei denn der Eigentümer Herr W. verkauft den Anteil des Grundstücks (Straßenbereich). Er hat (siehe Video) der Stadt das Angebot zum Kauf gemacht.
      Sollte die Stadt das Angebot nicht annehmen, dürfte es m.E. nach eher wahrscheinlich sein, das deine Nachbarin demnächst woanders parken wird.

    • @karinvespermann2232
      @karinvespermann2232 Рік тому +19

      Sehr geehrter Herr Krüger, bevor Sie sich über vermeintlich falsch parkende "scheiss" -Autos auslassen, möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass die rechts stehenden Autos sich auf einem Privatgrundstück befinden.

    • @larskrueger9918
      @larskrueger9918 Рік тому +41

      @@karinvespermann2232 guten Tag, wenn dieser Streifen zu einem privatgrundstück gehört, verstehe ich die Aufregung nicht.sie möchten bestimmt auch nicht das jeder über die Pflasterfläche fährt, oder? Kann es sein das im Vorfeld niemanden klar war wo die Grenze vom gegenüberliegenden Grundstück entlangführt? Darum wird es bestimmt diese unstimmigkeit geben. Wenn jetzt natürlich jeder auf sein recht pocht, wird wohl diese Straße bald nur noch für Fahrräder befahrbar sein

    • @stg9210
      @stg9210 Рік тому +19

      @@karinvespermann2232 Das ist egal, wenn die Durchfahrtbreite nach StVO nicht gewährleistet ist.

  • @hariskaltak6821
    @hariskaltak6821 Рік тому +199

    das erinnert mich an einen fall wo eine ältere frau ihren Zugang zum haus verloren hat weil die Gemeinde irgendwann gemerkt hat dass ihr Grundstück größer ist als im Grundbuch. Somit gebe ich dem mann völlig recht, man kann ja auch Halteverbot neben den Pfosten aufstellen und schon kommen da auch alle Autos durch.

    • @juevodahei6100
      @juevodahei6100 3 місяці тому +14

      Halteverbot braucht es nicht, wenn Durchfahrtsbreite von 3m verbleibt ist es sowieso verboten

    • @TheEmmetdocbrown
      @TheEmmetdocbrown 3 місяці тому +9

      @@juevodahei6100 Scheint ja die Autofahrer, die da offensichtlich parken, aber nicht zu interessieren. Sieht man ja so schön. 🙂

    • @m4niaCx
      @m4niaCx 7 днів тому

      Es gibt glaube sogar einen aktuell ähnlichen Fall in der Nähe Hamburgs. Da wurde ein Kreisverkehr gebaut und die ursprüngliche Zufahrt zu einer Garage komplett vergessen bzw nicht erstellt. Bestand seit 70 Jahren.
      ua-cam.com/video/6FlLNQVlTEo/v-deo.html

  • @trackingthuringia
    @trackingthuringia Рік тому +269

    Der Mann ist im Recht. Muss man halt bei der Enge ein Parkverbot erstellen. Problem gelöst und alle sind glücklich. Finde es intolerant von den anderen Einwohnern. Purer Egoismus.

    • @GPunkt91
      @GPunkt91 Рік тому +2

      Parkverbot auf dem eigenen Grundstück! GEIL!

    • @wolfbrigade1425
      @wolfbrigade1425 Рік тому +31

      @@GPunkt91was? Die Autos die die Straße verengen parken auf der Straße. Wo ist das Parkverbot auf dem eigenen Grundstück?

    • @swwaglups2944
      @swwaglups2944 Рік тому

      @@wolfbrigade1425 hier im Kommentarbereich tummelt sich eine Userin die behauptet die Nachbarin zu sein. Laut ihr gehört der "Parkplatz" zu ihrem Grundstück. Da kann die Stadt kein Parkverbot erteilen. Ansonsten kommt da auch noch ne Mauer hin und am Ende wird das halt ein Fahradweg😅

    • @michaelg6009
      @michaelg6009 Рік тому +1

      Das Auto auf der gegenüberliegenden Seite des Weges steht auf einem Privatgrundstück. Der öffentliche Weg ist sehr schmal und endet vor dem parkenden PKW. Ein Parkverbot bringt hier somit nichts.
      Sofern im Grundbuch kein Wegerecht für die Nachbarn eingetragen ist, haben die Nachbarn hier Pech gehabt und müssen sich mit der Engstelle abfinden. Deren Grundstücke sind weiterhin vom anderen Ende des Weges mit einem Fahrzeug erreichbar.

    • @fr89k
      @fr89k Рік тому +5

      @@wolfbrigade1425 Ne, das scheint keine Straße zu sein, sondern das scheint Teil des gegenüberliegenden Grundstücks zu sein. Man kann das manchmal schön sehen, wenn in die Straße gefilmt wird, weil dieser Parkplatz dann mit der Einfahrt des Hauses leicht verschwenkt wird. Außerdem stehen die anderen Zäune und Hecken weiter vor und es ist unwahrscheinlich, dass die Grundstücke unterschiedlich in Bezug auf die Straße geschnitten wurden.

  • @kleinerfilou4859
    @kleinerfilou4859 Рік тому +185

    Der Mann ist im Recht..soll er sich alles kaputtfahren lassen..???

    • @GPunkt91
      @GPunkt91 Рік тому

      Recht ist ja schön und gut in einem Streitfall, aber wie sieht eine richtige Lösung des Problems aus?
      Es war lediglich der Bordstein der lose gegangen ist, sollte die Erzählung des Besitzers so richtig sein.
      Man erkennt auch das dieser Bordstein in einer Flucht mit dem Zaun ist, d.h. die Fahrzeuge des Bauunternehmens, welche für den Bau des Nachbarhauses verantwortlich war, konnten gar nicht dort entlang fahren, sondern haben seine Einfahrt lediglich (versehentlich oder absichtlich) als Ausweichstelle genutzt. Oder sogar andere Verkehrsteilnehmer, welche gar nichts damit zu tun haben. Man sieht ja auch dass das Grundstück/die Straße direkt an einer Kreuzung liegt (wechselnder Verkehr).
      Wer hat jetzt Schuld und wer hat jetzt darunter zu leiden?
      Oder anders ausgedrückt, für Leute die schon einen Führerschein haben:
      Wer mit Gewalt auf sein Vorfahrtsrecht besteht, der brauch sich auch nicht wundern wenn es knallt.

    • @86thailand
      @86thailand Рік тому

      Sehe ich genau so . Ich denke den Mann würde es auch nicht stören. Aber es wird halt alles kaputt gefahren und beschädigt. Aber das scheint niemanden zu interessieren . Dann bleibt er auf den Schaden sitzen . Denn niemand will es dann gewesen sein . Es ist traurig das man sowas aufstellen muss. Er hat ein Recht da drauf sein Eigentum vor Beschädigungen zu schützen. Auch wenn es ein Zaun ist . Unterste Schublade wie Patzig die eine Dame auch noch über den spricht. Mit dem haben wir nur Probleme. Vielleicht sollte man sich mal an die eigene Nase packen warum das so ist .Würden die Leute Aufpassen dann währe das alles nicht Nötig gewesen. Aber einigen kann man nix recht machen . Schau mal bei 1:37 . Und genau hinschauen am Zaun da ist ne richtige Delle drin. Dann kann man Verstehen warum er das macht .

    • @thomasveit4662
      @thomasveit4662 7 місяців тому +8

      Darf ich dir in deinen Geldbeutel/Brieftasche greifen und mich bedienen🤦🏼‍♀️. So geht's einfach nicht. Deins gehört Dir. Und meins ist meins. Thomas.

    • @fritsch67
      @fritsch67 3 місяці тому

      @@GPunkt91 letzteres stimmt
      aber ich vermute aus deinem Text das du kein Immobilien Eigentum hast
      sonst wüstest du was diese Reparaturen kosten
      und was kommt wenn sie nicht zeitnah durchgeführt werden
      und wenn man da gehör will muss man bei den gemeinden heute den GANZ großen Hammer raus holen
      der wo es weh tut

    • @decnet100
      @decnet100 2 місяці тому

      Mal blöd gesagt, wenn dir jemand am Supermarktparkplatz ne Tür in dein daneben geparktes Auto schlägt, hast du fortan dort das Recht immer drei Parkplätze zu belegen und jeden der direkr neben dir parken will wegzuscheuchen? Es wird ja niemand mutwillig in seinen Zaun gefahren sein, und sein Auto daran kaputtmachen nur um ihn zu ärgern. In ner Nachbarschaft sollte man sich dann doch einigen können - wenn man nicht alles mit überbordernder Kurzschlussreaktion und/oder cholerischen Anschuldigungen angeht. Es geht ja nur um einen massenfabrizierten Metallzaun, der kostet weder die Welt noch ist es ein unwiderbringliches Erinnerungsstück an den verstorbenen Großvater.

  • @gabriele8562
    @gabriele8562 8 місяців тому +47

    Irgendwie kann ich den Mann verstehen. Wenn es umgekehrt ist sind die Ämter auch nicht bereit auch nur einen Millimeter von ihrem Recht abzuweichen. Bei Extra3 war da doch auch mal so ein Fall das vom Amt die schön gepflegten kleinen Vorgärten platt gemacht wurden weil es Städtische Fläche war und die Bewohner könnten das stückchen vor ihrem Haus ja auch der Stadt abkaufen.

  • @Quaacki81
    @Quaacki81 Рік тому +185

    Wenn ich auch sonst kleinkarierte Menschen hasse.... er hat recht, Thema durch 😅 Er hat den Preis für das Stück mitbezahlt, also soll sich die Stadt selbst eine Lösung einfallen lassen. Sein Grund und Boden, seine Entscheidung. Zudem hat er ja eine Lösung angeboten an die Stadt... kaufen 😉
    Witzig ist der Rechtstyp mit der Aussage das er sowas ankündigen oder mit der Stadt absprechen muss. Am Arsch die Waldfee, weil unter anderem Xtra3 schon einige Beispiele aufgezeigt hat wo auch eine Stadt selbst in einer Nacht und Nebelaktion ohne Vorankündigung etwas durchgezogen hat was zur deutlichen Einschränkung aller geführt hat.
    In diesem Fall hat dieser "kleinkarierte" Mensch meine gedankliche Unterstützung.
    Geile und mutige Aktion 😁👍

    • @freispiel
      @freispiel Рік тому +19

      Er hat es nicht nur gekauft, sondern bezahlt auch dafür Grundsteuer, Gedo und was noch so anfällt. Das kann er sich zwar zurück holen für einen gewissen Zeitraum, aber das ist nicht die Lösung. Diese heißt für die Stadt - kaufen.

    • @GPunkt91
      @GPunkt91 Рік тому +1

      "RonnieRupi
      vor 4 Monaten
      Tatsächlich ist das parkende Auto da absolut zurecht! Es ist der Parkplatz meiner Nachbarin - sie zahlt dafür.
      Vor zwei Wochen war dies auch noch deutlich zu sehen. Damit überhaupt noch jemand in die Straße reinfahren kann, wurde ein dicker Busch entfernt, der den Parkplatz sichtbar gemacht hat. Ebenso musste das Straßenschild versetzt werden.
      Herr W. wohnt übrigens nicht mal in dem Haus. Er ist nur der Vermieter. Ein Kaufangebot der Stadt hat er abgelehnt..."
      Wenn der in der Antwort auf den Kommentar (s.u.) recht hat, dann hat der Anwalt vielleicht doch recht, und nebenbei bemerkt ist das auch eine ganz andere Stadt.
      Nur weil sich eine Stadt sehr unkorrekt und unsozial verhalten hat, muss man es dieser als Privatperson nicht gleich tun und sogar eine ganz andere Stadt + Anwohner + Lieferfahrer + Post + Müllabfuhr etc. etc. dafür abstrafen.
      Man sieht doch schon an dem Zaun dass da vielleicht irgendwas schief gelaufen ist, bei Vertragsabschluss (kauf des Grundstücks), oder bei den Vorbesitzern (welche den Zaun haben bauen lassen).
      Keine Stadt der Welt verkauft doch einfach so wohlwissend einen 1 Meter breiten Streifen, längs der Fahrbahn, einer genutzten öffentlichen Straße, an eine Privatperson, vor allem wenn dort Kabel etc. drunter liegen!

    • @rh7407
      @rh7407 Рік тому +10

      Sehe ich absolut genauso. Was mir gehört darf ich auch so befestigen das ich durch Dritte keinen weiteren Schaden erleide. Der RA sollte mal wieder gesunden Menschenverstand einschalten.
      Seit wann sind Wegerechte höher angesiedelt als Eigentumsrechte.

    • @peterschulte9174
      @peterschulte9174 10 місяців тому

      Nr. 05/19 (06. Mai 2019) © 2019 Deutscher Bundestag
      Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei
      ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner
      Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserin-
      nen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.
      In der aktuellen Debatte um die Möglichkeit der staatlichen Aneignung von Wohnraum zur Ver-
      hinderung von überhöhten Mietpreisen werden die Begriffe „Enteignung“ und „Vergesellschaf-
      tung“ häufig synonym verwendet. Auch wenn beide Maßnahmen in das Grundrecht auf Eigentum
      nach Art. 14 Abs. 1 GG eingreifen, unterscheiden sie sich in ihren Voraussetzungen und ihrer
      Zielsetzung.
      Für die Enteignung bestimmt Art. 14 Abs. 3 GG: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allge-
      meinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
      Ausmaß der Entschädigung regelt.“ Die Möglichkeit zur Enteignung findet sich unter anderem im
      Baugesetzbuch, im Bundesfernstraßengesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und im Atomgesetz.
      Voraussetzung der Enteignung ist, dass die Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
      benötigt wird oder als Abwehrrecht der Erfüllung dieser Aufgaben entgegensteht. Üblicherweise
      soll die Eigentumsposition zur Durchführung eines bestimmten Vorhabens erlangt werden, bei-
      spielsweise das Eigentum an einem Grundstück zum Bau einer Autobahn. Enteignungen betreffen
      so gut wie ausschließlich das Grundeigentum, sind aber nicht darauf beschränkt. In Folge der
      Bankenkrise wurde etwa im Jahr 2009 auch die Möglichkeit der Enteignung zur sogenannten
      Rettungsübernahme von Finanzinstituten gesetzlich vorgesehen. Bisher wurde von dieser Ermäch-
      tigung aber kein Gebrauch gemacht.
      Die Enteignung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dies bedeutet unter
      anderem, dass kein milderes Mittel zur Verfügung stehen darf, das in gleicher Weise geeignet ist,
      den angestrebten Zweck zu erreichen. Zudem muss eine Interessenabwägung ergeben, dass das
      Interesse des Staates, die Eigentumsposition zu erlangen, höher zu bewerten ist als das Interesse
      des Eigentümers am Erhalt seines Eigentums. Der Eigentümer muss zudem für den Verlust des
      Eigentums entschädigt werden. Nach Art. 14 Abs. 3 S. 3 GG muss die Entschädigung unter ge-
      rechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten bestimmt werden. Die
      Entschädigung orientiert sich üblicherweise am Verkehrswert, kann aber im Einzelfall davo

    • @hermes667
      @hermes667 3 місяці тому +1

      Grundsätzlich darf der Staat für Infrastrukturprojekte auch enteignen, mit Entschädigung natürlich. Das dürfte hier auch im öffentlichen Interesse liegen.

  • @unbewohnt
    @unbewohnt Рік тому +27

    Ich finds gut das er das durchsetzt. Die Müllabfuhr oder der DHL Fahrer tun mir zwar leid, aber der Staat/ die Stadt fordert und fordert. Deshalb bin ich eher auf der Seite des Kleinkarierten Mannes!

    • @peterschulte9174
      @peterschulte9174 10 місяців тому

      Nr. 05/19 (06. Mai 2019) © 2019 Deutscher Bundestag
      Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei
      ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner
      Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserin-
      nen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.
      In der aktuellen Debatte um die Möglichkeit der staatlichen Aneignung von Wohnraum zur Ver-
      hinderung von überhöhten Mietpreisen werden die Begriffe „Enteignung“ und „Vergesellschaf-
      tung“ häufig synonym verwendet. Auch wenn beide Maßnahmen in das Grundrecht auf Eigentum
      nach Art. 14 Abs. 1 GG eingreifen, unterscheiden sie sich in ihren Voraussetzungen und ihrer
      Zielsetzung.
      Für die Enteignung bestimmt Art. 14 Abs. 3 GG: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allge-
      meinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
      Ausmaß der Entschädigung regelt.“ Die Möglichkeit zur Enteignung findet sich unter anderem im
      Baugesetzbuch, im Bundesfernstraßengesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und im Atomgesetz.
      Voraussetzung der Enteignung ist, dass die Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
      benötigt wird oder als Abwehrrecht der Erfüllung dieser Aufgaben entgegensteht. Üblicherweise
      soll die Eigentumsposition zur Durchführung eines bestimmten Vorhabens erlangt werden, bei-
      spielsweise das Eigentum an einem Grundstück zum Bau einer Autobahn. Enteignungen betreffen
      so gut wie ausschließlich das Grundeigentum, sind aber nicht darauf beschränkt. In Folge der
      Bankenkrise wurde etwa im Jahr 2009 auch die Möglichkeit der Enteignung zur sogenannten
      Rettungsübernahme von Finanzinstituten gesetzlich vorgesehen. Bisher wurde von dieser Ermäch-
      tigung aber kein Gebrauch gemacht.
      Die Enteignung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dies bedeutet unter
      anderem, dass kein milderes Mittel zur Verfügung stehen darf, das in gleicher Weise geeignet ist,
      den angestrebten Zweck zu erreichen. Zudem muss eine Interessenabwägung ergeben, dass das
      Interesse des Staates, die Eigentumsposition zu erlangen, höher zu bewerten ist als das Interesse
      des Eigentümers am Erhalt seines Eigentums. Der Eigentümer muss zudem für den Verlust des
      Eigentums entschädigt werden. Nach Art. 14 Abs. 3 S. 3 GG muss die Entschädigung unter ge-
      rechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten bestimmt werden. Die
      Entschädigung orientiert sich üblicherweise am Verkehrswert, kann aber im Einzelfall davo

    • @ep2560
      @ep2560 2 місяці тому

      Als Müllabfuhr würde ich da nicht mehr leeren . Mal sehen wie schnell der gute Mann die Poller wieder abreisst . Solche Korinthen Kacker haben wir leider zu viel in diesem Land .
      Das Verhalten von solchen Leuten kennt man zur Genüge . Früher wahrscheinlich beamter im Eichamt gewesen und nun als rentner keinen Lebenssinn mehr ausser andere Leute zu nerven .

  • @MariusMartinZwieback
    @MariusMartinZwieback 3 місяці тому +17

    So geht der Staat täglich gegen die Bürger vor. Jetzt hat der Herr das Spiel umgedreht. Richtig so. Respekt.

    • @diewahrheit6626
      @diewahrheit6626 13 днів тому

      Der Staat kommuniziert auch nicht mit seinen Menschen. Warum sollte das dann der Mann machen, wie am Ende der Anwalt meint?
      Das war keine Frage, obwohl dieser Satz mit einem ? beendet wurde.

  • @nicod78
    @nicod78 Рік тому +89

    Der Eigentümer kann mit seinem Grundstück (unter Beachtung der Bauverordnung) anstellen was er will, und wenn er meint sein Grundstück sichtbar abzugrenzen (einzuzäunen), damit sein Eigentum von niemand anderem genutzt wird, so ist dies sein gutes Recht. Macht jeder andere Grundstücksbesitzer nicht anders, da werden auch Zäune aufgestellt um anzuzeigen, bis hierhin ist MEINS.
    Die Nachbarn kann man nicht verstehen. Die sollen sich einfach an die Stadt wenden, damit dort auf der Straße ein Absolutes Halteverbot eingerichtet wird. Ende der Diskussion. Die die hier am lautesten rumkrakelen, sind jene die sich auch als erstes beschweren würden, wenn jemand über DEREN Grundstück rennt/fährt.
    EDIT... dies findet man, wenn man sich etwas damit beschäftigt
    *Einfriedung - Arten*
    Eine Einfriedung wird in erster Linie errichtet, um die Grenzen des Grundstücks, wie sie rechtlich durch Eintragung im Grundbuch bestehen, nach außen zu markieren und optisch wahrnehmbar zu machen.
    Weitere Funktionen der Einfriedung sind unter anderem:
    das Betreten des Grundstücks durch unbefugte Personen, aber auch durch wilde Tiere oder fremde Nutztiere, zu verhindern;
    das Grundstück gegen witterungs- und verkehrsbedingte Einwirkungen von außen zu schützen, zum Beispiel Lärm, Wind, Sonne, Schmutz etc.;
    das Grundstück vor unerwünschter Einsicht zu schützen;
    eigene Nutztiere einzugrenzen;
    gefährliche Bereiche auf dem Grundstück abzugrenzen.
    Vielmehr steht es dem Eigentümer frei, mit dem Grundstück unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften so zu verfahren, wie er möchte: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“ (vgl. § 903 Satz 1 BGB). Hierzu gehört auch, dass er eine Einfriedung seines Grundstücks nach Belieben errichten kann.
    Tags:
    Einfriedung, Baurecht, Bauordnung, bauliche Anlage, Baugenehmigung, Nachbarrecht, Nachbarrechtsgesetz, Grenzabstände, ortsüblich, Bebauungsplans, Grenzabmarkung, § 919 BGB, § 903 BGB, § 921 BGB, § 922 BGB, Miteigentum, § 1004 BGB, Unterlassungsanspruch, Hausfriedensbruch, § 123 StGB, befriedetes Besitztum

    • @rh7407
      @rh7407 Рік тому +11

      Die Anwohner sind doch die die sich selber einparken, oder nicht?
      Der Rest sollte dann klar stellen das das Eigentumsrecht Vorrang hat vor dem Recht mit seinem Auto bis ins Wohnzimmer zu fahren.

    • @hermes667
      @hermes667 3 місяці тому +2

      So einfach ist das nicht. Selbst wenn es sein Grundstück ist, so ist das wohl schon sehr lange eine öffentliche Straße mit Leitungen drunter die auch für die Anbindung der Häuser dahinter notwendig ist. Hier tritt ein Gewohnheitsrecht ein und wie der Rechtsexperte schon sagt, kann er dann nicht einfach dort dichtmachen.
      Ich gehe auch davon aus, dass die Stadt ihm diesen Streifen abkaufen will. Interessant wäre ja wie hoch er da pokert. Etwas über Verkehrswert ist schon ok., aber wenn er versucht hier exorbitante Preise aufzurufen weil er weiß das es für die Stadt teurer wird die Rohre zu verlegen, dann ist das mE. nicht ok.
      Man sollte dann insgesammt prüfen ob eine Enteignung im öffentlichen Interesse (vor allem der Anwohner dahinter!) mit Entschädigung möglich ist.

    • @nicod78
      @nicod78 3 місяці тому

      @@hermes667 Enteignung? was stimmt mit dir nicht, seit wann soll der Staat dazu befähigt werden, anderer Leute Grundstücke nach gut dünken zu enteignen, demnächst wird dann das Haus enteignet... wo setzt du eine Grenze? NEIN; das sind totalitäre Gedanken die du da hegst, verabschiede dich da mal ganz schnell von. Eigentum ist und bleibt Eigentum, wenn die Stadt/Kommune beim bauen nicht auf die Grundstücksgrenzen geachtet hat (Bauamt!), so ist dies deren Problem

    • @shelnack1
      @shelnack1 3 місяці тому +1

      @@hermes667 Enteignung des Parkplatzes meinten sie bestimmt.

    • @LscEmitter
      @LscEmitter 2 місяці тому +2

      @@hermes667Wie wird Gewohnheitsrecht im Grundbuch eingetragen? Etwa in der Grundbuchabteilung II (Beschränkungen und Lasten)? Oder nimmt man die Nachbarn lieber in Abteilung I (Eigentumsverhältnisse) mit auf?

  • @andreassilberkuhl9593
    @andreassilberkuhl9593 Рік тому +95

    Na ja, der Wagen der da parkt, darf da ja auch gar nicht stehen, wenn er damit die Straße zustellt.

    • @karinvespermann2232
      @karinvespermann2232 Рік тому +2

      Doch, darf er.Er steht auf einem Privatgrundstück.

    • @Bernd2966
      @Bernd2966 Рік тому +13

      @@karinvespermann2232 dann darf aber er es auch ist ja auch sein Privatgelände, anstatt Poller könnte er ja auch ein Fahrzeug auf seinem "Privatparkplatz" anstellen

    • @andredoernen8265
      @andredoernen8265 Рік тому +2

      @@karinvespermann2232 die frage ist ja ist es wirklich kommplet deren privatgrundstück wo das auto parkt , der herr mit den pollern wird es wohl vermessen lassen haben , wen die strasse dan auf der einen seite soviel kleiner wird , dan ist die frage ob die andere seite nicht eventuell um genau diese breite breiter werden muss weil die strassenbreite ist ja nach DIN im bauplan , ich würd da ja erstmal die parkplatzfläche gegenüber im grenzverlauf zur strasse vermessen lassen , sicher ist sicher , und danach kann man dan anfangen zu diskutieren

    • @fr89k
      @fr89k Рік тому +1

      @@andredoernen8265 "die strassenbreite ist ja nach DIN im bauplan" - Sicher? :D Also in Deutschland ist früher einfach gebaut worden. Manche Straßen sind noch aus Kaisers Zeiten und nach dem Krieg hat man da auch einfach mal gebaut und fertig. Brandneu Straße sind garantiert bis ins letzte Detail normkonform, aber bei alten Straßen kann man sich auf gar nichts verlassen.

    • @andredoernen8265
      @andredoernen8265 Рік тому

      @@fr89k schau dir den flurplan / Bebauungsplan von der Straße an kann man online machen , dann weist du mehr 😉

  • @basti6051
    @basti6051 2 місяці тому +5

    Der Mann haftet, sobald jemand auf dem Teil der Straße fällt oder wenn ein Auto Schaden auf seinem Weg nimmt. Die Stadt repariert seinen Teil der Straße nicht der aufgrund der Benutzung anderer entsteht.
    Er trägt alle Kosten die mit diesem Teil der Straße zusammen hängen.

  • @stg9210
    @stg9210 Рік тому +16

    Wer Fälle kennt, wo es anders herum war . also Privatnutzung auf städtischem Grund - , der weiß, was da passieren kann. Da wären Poller durchaus eine Variante.

  • @klauss1138
    @klauss1138 Місяць тому +8

    Privat ist Privat und sein Eigentum 👍

  • @henniwes20
    @henniwes20 3 місяці тому +14

    Mich würde eine Auflösung dieser Geschichte interessieren

  • @anokata-kd8oc
    @anokata-kd8oc 3 місяці тому +10

    Ich bin völlig auf der Seite von Herrn W. Dann hat die Stadt ein absolutes Halteverbot zu erlassen oder die Fläche von Herrn W. zu pachten um den Durchgangsverkehr zu gewährleisten. Mein Eigentum, meine Regeln. Völlig richtig.

  • @willfried7539
    @willfried7539 3 місяці тому +8

    Tja, das ist sein gutes Recht❗️
    Wie er schon erwähnt hat, ist er auch verantwortlich für seinen Grund und Boden. Sollte jemand dort stürzen und sich verletzen weil der Belag kaputt ist, wird er haftbar gemacht.
    Wenn das schon so lange bekannt ist, hätte die Stadt schon längst eine Lösung mit ihm finden können.
    Den Streifen z.B. kaufen.👍

  • @ExtremeTeddy
    @ExtremeTeddy 2 місяці тому +4

    6-7cm Abstand zu jeder Seite? Na reicht doch zum herausfahren oder sind die einfach nur unfähig ihr Fahrzeug fehlerfrei zu bewegen?!
    Das Städten solche Grundstück Fehler unterlaufen ist leider nicht selten und ich bin voll bei dem Eigentümer, denn gerade bei etwaigen Ansprüchen auf Schadenersatz innerhalb seines Grundstücks geht das Kasperle Theater erst so richtig los 🙄

  • @olivertwist3920
    @olivertwist3920 Рік тому +80

    Wir hatten einen gleichen Fall: Als damals die Straße erneuert wurde, hat die Gemeinde auch alle Grundstücksgrenzen nachmessen lassen. Dabei stellte sich heraus, daß wir die Einzigen waren, die jahrzehntelang einen mehrere cm breiten Streifen zur Straße der Öffentlichkeit zur Verfügung stellten, ohne es zu wissen! Der Sesselpupser im Rathaus ging ernsthaft davon aus, daß wir diesen Zustand auch weiter dulden. Meine Mutter aber bot den Streifen der Gemeinde zum Kauf an. Da flippte der Verwaltungsheini am Telefon aus und drohte ihr, daß er dann die Baufirma anweise, vor unserem Grundstück das Gehwegpflaster auszusparen...wenn uns das so gefällt, können wir mit unserem Streifen machen, was wir wollen. Und wenn da dann nur Erde sei, ist ihm das wieder egal 😂 Meine Mutter ließ sich dann zum Bürgermeister durchstellen und der meinte schleimend, daß es selbstverständlich für die Gemeinde sei, uns den Streifen abzukaufen, da man ja eine Lösung und keine hässliche Aussparung bei der Straßenerneuerung wolle. Seitdem herrschen wieder normale Zustände.

    • @stg9210
      @stg9210 Рік тому +10

      Der ersten geschilderten Typus kenne ich. - Glücklicherweise nicht aus einem eigenen Fall.

    • @peterschulte9174
      @peterschulte9174 10 місяців тому +2

      I. Rechtsgrundlagen der Enteignung, Zuständigkeiten
      Enteignung ist der staatliche Eingriff in privates Eigentum an Grund und Boden zur
      Verwirklichung dem Wohl der Allgemeinheit dienender Vorhaben. Es soll ausgeschlossen
      werden, dass Einzelne aufgrund ihrer Eigentümerstellung wichtige Projekte dauerhaft
      verhindern können, da Eigentum nach Art. 14 des Grundgesetzes der Sozialbindung unterlieg

    • @Forfex
      @Forfex 8 місяців тому +6

      Zitat ,,einen mehrere cm breiten Streifen" 😂😂😂 Solche Nachbarn sind ein Traum.

    • @olivertwist3920
      @olivertwist3920 8 місяців тому +1

      @@Forfex Es ging bei uns nicht um Nachbarschaft. Das wurde beim neu vermessen festgestellt. Diesen mehrere cm breiten Streifen hat uns dann die Gemeindeverwaltung abgekauft.

    • @deineroehre
      @deineroehre 3 місяці тому +10

      @@Forfex Wenn du beim Hausbau versehentlich eine Mauer um 4 cm falsch setzt, gibt es bei manchem nutzlosem Wichtigtuer auf dem Bauamt einen Baustopp oder gar eine Abrissverfügung, also bitte gleiches Recht für alle, in alle Richtungen!

  • @HaFreise
    @HaFreise Рік тому +53

    Na ja wenn es sein Grundstück ist. Wenn dann die Straße zu eng wird darf da eben keiner mehr parken.

    • @burli0071
      @burli0071 Рік тому

      Da es keine Einbahn ist, ist parken dort sowieso verboten!

    • @burli0071
      @burli0071 Рік тому +1

      @Kay Wood In Österreich müssen immer zwei Fahrstreifen freibleiben, in Einbahnen nur einer, irgendwie logisch. Oder nicht?

    • @karinvespermann2232
      @karinvespermann2232 Рік тому +3

      Die rechts parkenden Autos stehen alle auf einem Privatgrundstück.

    • @matze2109
      @matze2109 Рік тому +11

      @@karinvespermann2232 sie bestehen auf Ihr Recht aber Ihr Nachbar darf das nicht?

    • @6619_
      @6619_ Рік тому +3

      Wenn ein Unfall auf seinem Grundstück passiert, wer haftet dann? Z.b. Wenn dort kein Schnee geschippt wurde? Vermutlich doch Er, also ich kann das schon nachvollziehen auch weil er die Grundsteuer zahlen muss.

  • @gamesmore9169
    @gamesmore9169 9 місяців тому +35

    Ja, der Privatmann soll also Rücksicht nehmen. Aber die Gemeinde muss das nicht?
    In meinem konkreten Fall wurde bei Baumfällarbeiten und anschließender Neugestaltung des Gehwegs meine Garagenzufahrt einfach abgerissen. Es wurde stattdessen ein hoher Bordstein erreichtet und Grünstreifen mit Blumen ab meiner Grundstücksgrenze.
    Ohne vorher auch nur ein Wort zu sagen. Ich kam eines Tags nachmittags von der Arbeit und fand meine Zufahrt zur Garage nicht wieder. Fast dran vorbei gefahren... das musste dir mal vorstellen!
    Auf meine Anfrage hin bedauerte man diese Maßnahme und erteilte mir kostenlos die Genehmigung der Bordsteinabsenkung mit einer genauen Baubeschreibung wie das Beet an der Stell zu befestigen ist (mit welchem Untergrund und welche Gehwegsteine, in welcher Größe und Farbe...) und schickte mir eine Liste an Baufirmen die solche Arbeiten nur durchführen dürfen. Ca. 5000€ (Stand vor 3 Jahren) sollte mich das kosten. Auf MEINE Kosten!
    Was soll ich sagen, ich hab nix gemacht. Seitdem das so ist, führen zwei festgefahrene Reifenspuren durch das Blumenbeet zur Straße. Keine Ahnung wie das kommt ;)

    • @grokranfan8578
      @grokranfan8578 3 місяці тому +6

      Wieso hast du keinen Anwalt eingeschaltet? Nach meinem Verständnis war die Stadt in der Pflicht, deine Zufahrt wiederherzustellen.

    • @gamesmore9169
      @gamesmore9169 3 місяці тому +3

      @@grokranfan8578 dort war ich. Es ist leider nicht ganz so einfach.
      Ich erwähnte ja bereits das dort baumfällarbeiten an der strasse stattgefunden haben. Meine garagenzufahrt führte immer genau zwischen zwei sehr alten bäumen durch. Dem vorbesitzer des hauses wurde damals keine bordsteinabsenkung genehmigt, da man sorge um die wurzen hatte. Stattdessen erlaubte man dem vorbesitzer ein provisorium. So eine rampe en den hohen bordstein fest zu installieren und die grünfläche mut schotter aufzufüllen. Dies tat er und so funktionierte es gute 40 jahre.
      Nun wurfen die bäume gefällt und scheinbar reichte der gemeinde dies nun als stillschweigender grund auch die vereinbarung mit der rampe zu beenden, da ja nun keine bedenken mehr bedtehen dort eine vernünftige zufahrt erstellen zu lassen.
      Mich stören da eben nur einige punkte.
      1. Warum informiert man den betroffenen anwohner nicht und erklärt das vernünftig?
      2. Jetzt kostet es ein vermögen
      3. Nur gut schmierende baufirmen dürfen das und man hat keine freie wahl... die in der liste sind alle viel zu teuer für so eine arbeit.

    • @hermes667
      @hermes667 3 місяці тому +2

      @@gamesmore9169 mit anderen Worten das war nie eine eingetragene Grundstückszuwegung.

    • @gamesmore9169
      @gamesmore9169 3 місяці тому

      @@hermes667 die garage und die zufahrt sind genehmigt mit dem bauantrag. es ging damals nur um die bordsteinabsenkung. die wurde nicht genehmigt wegen der wurzeln. und da wurde damals halt ein kompromiss geschlossen damit zu dem haus und der garage auch eine zufahrt ermöglicht werden konnte.
      also mich stört es derzeit wenig. habe da so meinen eigenen weg gefunden. ich zahl doch keine 5000€ für eine dämliche bordsteinabsenkung! das sind keine 2h arbeit mit einem minibagger. da müsste der neue bordstein schon aus purem gold sein um diesen preis verlangen zu dürfen.

    • @deineroehre
      @deineroehre 3 місяці тому +4

      @@hermes667 Da greift aber schon Gewohnheitsrecht. Und die Baufirmen sind frei wählbar, sofern die Arbeit fachgerecht durchgeführt wird, alles andere wäre eher ein Fall für die Korruptionsabteilung der übergeordneten Behörde.

  • @clemens6807
    @clemens6807 Рік тому +40

    Der Mann ist grundsätzlich erstmal im Recht, die Stadt gibt ja selbst zu, daß das sein Grund und Boden ist.
    Das silberne Fahrzeug im Bild scheint dagegen ein rücksichtsloser Falschparker zu sein. Die StVO sagt ganz klar, wieviel Platz zwischen einem geparktem Fahrzeug und der gegenüberliegenden Fahrzeugseite zu sein hat. Und hier braucht man dafür nicht mal einen Meterstab. Parkverbotsschilder sind an so einer Stelle auch nicht erforderlich, da sich das Parkverbot aus der StVO ergibt.
    Es könnte aber auch sein, daß das ebenfalls Privatgrund ist, dann parkt das Auto da natürlich zu Recht. Dann ist die Straße halt nicht mehr als Straße zu sehen, sondern höchsten noch als Weg, da die für eine Straße erforderliche Mindestbreite fehlt.
    Die Stadt ist gefragt. Kauft dem Mann den Grund zu einem guten Preis ab und gut ist es.

    • @brauchebenutzername
      @brauchebenutzername 3 місяці тому +1

      Entweder so oder den privaten Anteil der Straße auf der anderen Straßenseite durch die Stadt aufkaufen. Dort macht der Besitzer seinen Straßenteil sogar noch zu Geld, in dem er dort Parkplätze vermietet.

  • @fitnessranicki323
    @fitnessranicki323 2 місяці тому +17

    Vollstes Verständnis für den Mann. 👌

  • @brauchebenutzername
    @brauchebenutzername 3 місяці тому +7

    Entstanden ist das Problem, als der Eigentümer Schäden an der Straße auf eigene Kosten beheben lassen musste, die nach Angaben in diesem Video von Baufahrzeugen erzeugt wurden, die für Baustellen auf einem oder mehreren anderen Grundstücken tätig waren. Die Stadt scheint die Kostenübernahme abgelehnt zu haben. Ich denke, da war seine Reaktion, die Nutzung seines Straßenteils durch die Öffentlichkeit zu verhindern, vorherzusehen. Wie sonst hätte er reagieren können? Er scheint auch in alle Richtungen kompromissbereit zu sein (Straßenanteil verkaufen oder Kostenübernahme durch irgendeinen anderen). Scheinbar ein vernünftiger Mann.

    • @hermes667
      @hermes667 3 місяці тому +1

      Das weiß man nicht, es kann ja auch sein das er völlig utopische Preise für die paar Meter haben will.

    • @m.k.3370
      @m.k.3370 3 місяці тому +1

      Auch da könnte man "nachbohren". Im Regelfall gab es Auftraggeber für die Baufirmen. Das dürfte nicht die Kommune gewesen sein, sondern der Bauherr des Hauses. Wäre aber auch egal, den Schaden hat ggf. die Baufirma angerichtet. Wir hatten das Thema mit Bauschäden auch in der Straße. Dort meinte die Kommune, die Baufirma hätte Gehwege, etc. beschädigt. Die Baufirma sagte kein Problem: Die Masche kennen wir, daher fotografieren wir alles vor Beginn der Baumaßnahmen und nach Abschluss des Gewerks / Auftrag. Und siehe da, der Gehweg war schon vorher im dolosen Zustand und wurde besser hinterlassen. Thema erledigt.

  • @j.f.7843
    @j.f.7843 2 місяці тому +26

    Das Grundstück gehört dem Mann. Punkt.
    Muss eben ein Halteverbot hin.. das Problem sind einzig die parkenden Autos! Ohne die ist es breit genug.

    • @stefanr.823
      @stefanr.823 Місяць тому +1

      Die stehen aber nicht auf der Fahrbahn
      Das konnte shcon das nachste Grundstück sein

    • @obineg5752
      @obineg5752 Місяць тому

      diese beiden möglicherweise juristisch richtigen positionen schließen sich nicht gegenseitig aus:
      - der mann hätte nicht selbst eingreifen dürfen um die straße zu verengen
      - tut er es doch, obliegt die verkehrssicherung bzw. die wiederherstellung der mindestbreite/rettungswege wieder/immer noch der stadt

    • @oliknow
      @oliknow 18 днів тому

      @@obineg5752 er hat keine strasse verengt. er hat einen geteerten teil seines grundstücks befriedet

  • @sigridmargaretepabst2210
    @sigridmargaretepabst2210 Рік тому +51

    Wieso richtet sich der Ärger der Anwohner denn nicht gegen das Auto, das gegenüber auf dem Gehsteig parkt?

    • @matze2109
      @matze2109 Рік тому +13

      Weil sich anscheinend auch die Besitzerin dieses Grundstücks hier tummelt und es auch nicht einsieht Ihr Auto woanders zu parken, da es ja Ihr Privatgrundstück sei😁

    • @fr89k
      @fr89k Рік тому +1

      @@matze2109 Es sieht in dem Video auch so aus, dass dies Privatgrundstück sein könnte. Die Hecken und Zäune der hinteren Grundstücke sitzen weiter vorne. Also entweder ragen die anderen Grundstücke weiter vor oder (was plausibler ist) der Eigentümer des ersten Grundstücks hat sich die Flächen vorne auf dem Grundstück als Parkfläche zurecht gemacht.

    • @Harrington2323
      @Harrington2323 Місяць тому

      ​@@fr89kich würde davon ausgehen das die vorderen Grundstücke früher da waren. Das Baugebiet dahinter wurde wahrscheinlich Jahrzehnte später erschlossen. Die haben dann einfach den Fahrrad oder Wirtschaftsweg verbreitert.

  • @Bernd2966
    @Bernd2966 Рік тому +31

    Uwe, du hast alles richtig gemacht, wünsche Dir viel Erfolg beim Durchsetzen des Rechts

    • @peterschulte9174
      @peterschulte9174 10 місяців тому

      Nr. 05/19 (06. Mai 2019) © 2019 Deutscher Bundestag
      Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei
      ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner
      Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserin-
      nen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.
      In der aktuellen Debatte um die Möglichkeit der staatlichen Aneignung von Wohnraum zur Ver-
      hinderung von überhöhten Mietpreisen werden die Begriffe „Enteignung“ und „Vergesellschaf-
      tung“ häufig synonym verwendet. Auch wenn beide Maßnahmen in das Grundrecht auf Eigentum
      nach Art. 14 Abs. 1 GG eingreifen, unterscheiden sie sich in ihren Voraussetzungen und ihrer
      Zielsetzung.
      Für die Enteignung bestimmt Art. 14 Abs. 3 GG: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allge-
      meinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
      Ausmaß der Entschädigung regelt.“ Die Möglichkeit zur Enteignung findet sich unter anderem im
      Baugesetzbuch, im Bundesfernstraßengesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und im Atomgesetz.
      Voraussetzung der Enteignung ist, dass die Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
      benötigt wird oder als Abwehrrecht der Erfüllung dieser Aufgaben entgegensteht. Üblicherweise
      soll die Eigentumsposition zur Durchführung eines bestimmten Vorhabens erlangt werden, bei-
      spielsweise das Eigentum an einem Grundstück zum Bau einer Autobahn. Enteignungen betreffen
      so gut wie ausschließlich das Grundeigentum, sind aber nicht darauf beschränkt. In Folge der
      Bankenkrise wurde etwa im Jahr 2009 auch die Möglichkeit der Enteignung zur sogenannten
      Rettungsübernahme von Finanzinstituten gesetzlich vorgesehen. Bisher wurde von dieser Ermäch-
      tigung aber kein Gebrauch gemacht.
      Die Enteignung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dies bedeutet unter
      anderem, dass kein milderes Mittel zur Verfügung stehen darf, das in gleicher Weise geeignet ist,
      den angestrebten Zweck zu erreichen. Zudem muss eine Interessenabwägung ergeben, dass das
      Interesse des Staates, die Eigentumsposition zu erlangen, höher zu bewerten ist als das Interesse
      des Eigentümers am Erhalt seines Eigentums. Der Eigentümer muss zudem für den Verlust des
      Eigentums entschädigt werden. Nach Art. 14 Abs. 3 S. 3 GG muss die Entschädigung unter ge-
      rechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten bestimmt werden. Die
      Entschädigung orientiert sich üblicherweise am Verkehrswert, kann aber im Einzelfall davo

  • @QWERTYQwertz852
    @QWERTYQwertz852 3 місяці тому +4

    Verstehe den Mann völlig. Er hat Recht!

  • @TheEmmetdocbrown
    @TheEmmetdocbrown 3 місяці тому +3

    Kurzer Tip an den Anwalt: Der Eigentümer versucht seit Jahren eine Einigung mit der Stadt zu erreichen. Ohne Erfolg. Was soll er also tun? Solange lieb anfragen bis er tot ist?

  • @david161982
    @david161982 Місяць тому +1

    Ist wie beim Winterdienst, die Städte und Gemeinden welzen diesen auf Grundstückseigentümer ab (zb Fußwege vorm Haus). Dabei ist die Grundstücksgrenze klar definiert und der Fußweg gehört in der Regel der Stadt oder Gemeinde 😊

  • @ChrisRedfield01
    @ChrisRedfield01 2 місяці тому +2

    Ich finde es irgendwie gut, dass er sein Recht durchsetzt, da hat eben keiner zu parken.... Das mit den Leitungen finde ich übertrieben, aber dann angebracht wenn sich die Gegenseite auf stur stellt.

  • @MiningdragonLP
    @MiningdragonLP 26 днів тому +3

    Wegerecht?

  • @rxbin2773
    @rxbin2773 Рік тому +8

    Wilkommen in Deutschland. Hier stehen wirklich schlimme Probleme an der Tagesordnung. Arme Bewohner 😂

  • @Selbstbewusstseinstraining
    @Selbstbewusstseinstraining 3 місяці тому +18

    Wenn es sein Grundstück ist, finde ich es absolut nachvollziehbar, dass er so gehandelt hat.

  • @thomasveit4662
    @thomasveit4662 7 місяців тому +7

    Des kenne ich sowas von grüssle aus Württemberg, zugeparkt un🎉d du kommst nicht mehr in deine Einfahrt👊🏼👍🏽.
    Weiter so 👍🏽. Setze dein Recht durch. Bin voll auf deiner Seite 🫱🏽👊🏼, Grüssle Thomas aus Plochingen 🫶🏽.

  • @claudeenaude5373
    @claudeenaude5373 2 місяці тому +2

    Ich verstehe den mann und finde sein handeln plausibel! Was niemand weiss wie zäh bzw träge das amt war bevor das Kamerateam da war!
    Warum machen die nicht die Parkplätze weg??? Das wäre das mildeste Mittel!

  • @winterpower
    @winterpower 7 днів тому +2

    So eilig scheint die Stadt bzw. die Ämter es ja mit einer Lösung nicht zu haben. Was ist daraus geworden?

  • @EinTischeinStuhl
    @EinTischeinStuhl 3 місяці тому +12

    Das Video solltet ihr nochmal bearbeiten. So wie es der Uwe W. beschreibt hat er mehrfach Kontakt mit der Stadt gehabt, bevor er die Poller aufstellte. Mit Fristen und co, also hat der Anwalt da Unrecht zu behaupten er hätte die Poller von heute auf morgen aufgestellt.
    Scheinbar kam die Nachfrage nach Grundstücksgrenzen wohl erst auf, nachdem Baustellenfahrzeuge ihm Dinge kaputtgefahren haben und das nicht geklärt werden konnte. Solange es in Klärung ist, kann die Person auf dem Parkstreifen ja woanders parken. Komischerweise ist nachträglich frei machen dann aber auch nicht gewollt. ;)
    So wie die Stadt Leuten Dinge sperrt oder weg nimmt, weil plötzlich auffällt, dass eine Bewilligung oder Anmeldung von vor 100 Jahren fehlt, so kann auch Uwe W. hier sein Recht durchsetzen und sein Grundstück einzäunen.

  • @steffenflick1920
    @steffenflick1920 3 місяці тому +8

    Die wichtigste Information fehlt: Bietet er das Grundstück zu einem normalen Preis der Stadt zum Kaufen an?

    • @TheEmmetdocbrown
      @TheEmmetdocbrown 3 місяці тому +6

      Gibt noch einen anderen Bericht, die sind da etwas genauer. Er hat das Grundstück schon mehrfach der Stadt zum Kauf angeboten, mit Bitte um ein Angebot. Keine Reaktion bisher. Ich muss mal schauen, wie der Zeitungsbericht hieß. Ansonsten einfach googlen.
      Edit: Ich vermute, die Stadt hat einfach gepokert und will das geschenkt haben. Anders ist das nicht zu erklären.

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever 3 місяці тому +1

      @@TheEmmetdocbrown Das wäre ein schlechter Richter, wenn er den Eigentümer enteignen würde, solange es andere Möglichkeiten, wie bspw. ein generelles Parkverbot auf der anderen Straßenseite gibt.

    • @TheEmmetdocbrown
      @TheEmmetdocbrown 3 місяці тому

      @@OpenGL4everDas ist richtig. Das wäre ein wirklich schlechter Richter. Allerdings kann man durchaus nachlesen, was alles so "im Interesse der Öffentlichkeit" getrieben wird...

  • @MeptieGoEsTop
    @MeptieGoEsTop 3 місяці тому +4

    Auf die Stadt kannst du lange warten. Alles richtig gemacht der gute Herr. Hätte noch einen Burggraben ziehen sollen.

  • @jort93z
    @jort93z 3 місяці тому +5

    Irgendwie fehlen in dem video informationen zu den "leitungen" die dort ein paar mal erwähnt wurden. Was für leitungen? Wann wurden die verbaut? Warum? Warum will er die nicht haben? etc.

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever 3 місяці тому +1

      Und warum war vorher sein Grundstück nicht richtig von der normalen Straße visuell deutlich abgegrenzt?

    • @jort93z
      @jort93z 3 місяці тому

      @@OpenGL4everHat er wohl vorher nicht gewusst dass ihm das gehört. Kommt vor.

  • @gehtgooglenixan8138
    @gehtgooglenixan8138 2 місяці тому +5

    Ich ich ich. Meins meins meins.
    Und die Lösung wäre einfach.
    Wie im Straßenverkehr. Gegenseitige Rücksichtnahme.
    Mit der Stadt einigen. Soll heißen, kann der gute Mann nachweisen dass ihm der kleine Hutzelstreifen auch wirklich gehört, ihm das Angebot machen, das für eventuelle Schäden, Pflastersteine, Zaun usw, schriftlich vereinbart, aufgekommen wird von Stadt Seite.
    Er ist glücklich, Nachbarn sind glücklich und die Stadt auch. So bissel Stein kostet nicht die Welt wenn da mal was kaputt geht. Und die Zäune halten sich auch in Grenzen Kosten technisch.
    Aus einer Mücke nen Elefanten machen. Typisch Mensch 🙈

  • @arturginger8986
    @arturginger8986 2 місяці тому +3

    Er hat vollkommen recht! Was seins ist , ist seins! Basta

  • @JeeDee96
    @JeeDee96 23 дні тому +1

    Einerseits absolut verständlich anderseits würde ich gerne wissen , was passiert, wenn ein Krankenwagen oder ein Feuerwehrauto anrücken muss.

  • @n.j.s.givemeasmile2158
    @n.j.s.givemeasmile2158 Рік тому +31

    Die Straße ist doch breit genug wenn keine Autos auf der Straße parken und diese verengen.

    • @pro10s21
      @pro10s21 Рік тому +1

      und wo willst du als anwohner parken? denk doch mal nach.

    • @FlosHandy
      @FlosHandy Рік тому +8

      @@pro10s21 naja ich finde die Aktion auch nicht cool, prinzipiell sollte man auf seinem Grundstück einen Parkplatz haben oder man muss einen kaufen. Wenn man in der Stadt wohnt sieht das auch schlecht aus mit Parken. Man kann aber für 50-200€ im Monat einen Parkplatz mieten und das sollte einem bewusst sein wenn man sich ein Auto anschafft. Für Gäste tagsüber/abends stellt das Parken ja kein so großes Problem da, Müllabfuhr etc. kommt ja meistens morgens. Prinzipiell herrscht an der Straße Parkverbot da diese nicht breit genug ist um dort zu stehen. Die Stadt sollte die Parkplätze da einfach weg machen und nen Fuß-/Radweg einzeichnen der nur halb so breit ist und das Problem hat sich erledigt.

    • @pro10s21
      @pro10s21 Рік тому +2

      @@FlosHandy oder einfach kein arschloch sein, schäden melden und beheben lassen.

    • @FlosHandy
      @FlosHandy Рік тому +7

      @@pro10s21 Naja ich wäre auch genervt wenn jemand mein Zaun kaputt fährt und meine Einfahrt beschädigt, die Fahrer und Firmen haften da halt nicht. Der Kerl wird selbst auf den über 1000€ Schaden sitzen bleiben, mal ganz davon abgesehen das die Leitung dort nicht hätte gelegt werden dürfen. Lässt er das alles aufbuddeln werden ihm seine Nachbarn im Neubau die etwa 2000€ nicht ersetzen.
      Ich hätte mir wohl etwas anderes einfallen lassen, nur ohne Druckmittel wird sich an der Situation nichts ändern, die Nachbarn hätte man mit der Aktion abholen müssen und gemeinsam überlegen was man da machen kann. So war das nicht okay, aber auch nicht verboten, das sollte einem bewusst sein, wenn die Stadt da kein Nutzungsrecht hat, dann könnte er da entspannt seinen Zaun um nen guten Meter versetzen und dann? Ich meine die Quadratmeter gehören erstmal ihm...
      Ich sehe da keine Option wie oder von wem man so einen Schaden beheben lassen kann, und wenn die Häuser schon stehen wird er das wohl nen Jahr lang versucht haben, bevor er sich zu dem Zug entschlossen hat.

    • @pro10s21
      @pro10s21 Рік тому

      @@FlosHandy lirum, larum sicher bin ich kein experte in sachen baurecht, aber du kannst nicht machen was du willst. zumal er hier den nachbarn richtig hart auf die eier geht. mach halt den zaun nen halben meter kleiner und setz spitze ornamente drauf, dann ist nächstes mal der reifen im eimer. ich hoffe, dass ihm die stadt und auch die nachbarn so richtig zeigen wo der frosch die locken hat. es ist so typisch, eine person schränkt alle anderen ein. wie assi kann man sein. klar ist es scheisse, dass die ihm da drüber fahren, aber wen juckt es ob der bordstein abgesenkt ist? ihm - aus prinzip. um etwas anderes gehts ihm nicht, er will einfach stunk machen.

  • @mert59-96
    @mert59-96 3 місяці тому +2

    Kann beide Seiten verstehen, auf unserem Grundstück gibt es auch eine Durchfahrt wo Hausbewohner durch müssen um an das Haus/Parkplatz zu gelangen. Wir haben damals die grenze deswegen so 70-75 cm weiter hinten angefangen zu bauen mit dem Zaun, damit alle bequem durchfahren können. Im Gegenzug haben wir weiter hinten vielmehr unbeabsichtigt etwas weiter nach außen gebaut und ein kleinen fleck gemeinde Grundstück bebaut. Die gemeinde hat seit Jahren Kenntnis aber ist ihnen egal. Dafür stellen wir deutlich mehr fläche von uns für alle Bewohner zur verfügung damit die bequem durchfahren. Die haben die Straße sogar aufgemacht für Glasfaser Leitungen hat uns nicht sonderlich gejuckt. Das kommt immer auf den Typ an, manche sind behaart auf sein recht und wenn es so ist dann ist es so. Manche andere denken sich eine Hand wäscht die andere oder sei es drum.

  • @DerElektriker1
    @DerElektriker1 3 місяці тому +2

    Das Stück "Straße" gegenüber ist wohl auch Privatgrund, und als privater Parkplatz genutzt - daher ist da kein Parkverbot möglich. Die Straße ist von der Breite her nur ein Radweg. Daher wird inzwischen wohl ein neuer Zuweg zur Anwohnerstraße gebaut, da keine andere Einigung möglich war.

  • @cNcFalc
    @cNcFalc 6 днів тому +1

    Die Leitungen wird die Stadt nicht umlegen, Grunddienstbarkeit kommt dann zwangsweise ins Grundbuch - das geht. Aber seinen Zaun an die Grenze zu stellen kann ihm keiner verbieten. Am besten kommt er, er verpachtet den Streifen an die Stadt auf X Jahre, dann kann er immer von Vertrag zu Vertrag die Preise anpassen und selbst seine Enkel verdienen noch gut daran.

  • @manzek64
    @manzek64 3 місяці тому +2

    Wenn es sein Grund und Boden ist, hat er natürlich das Recht zu handeln. Ob er dabei Fingerspitzengefühl beweist, sei dahin gestellt.
    Und warum hat er beim Bau des Nachbarhauses das Legen von Leitungen auf seinem Grundstück nicht verhindert?

  • @harrylutz5207
    @harrylutz5207 4 місяці тому +3

    Bleib Standhaft und Eisern.

  • @pollemar
    @pollemar Рік тому +3

    Übrigens sind 3 m Durchfahrtsbreite einzuhalten, locker möglich ohne nun illegalen Parkplatz.

  • @willischumer6718
    @willischumer6718 3 місяці тому +11

    Er hat für mich absolut Recht.❗
    👍 👏 🤝
    Ob es den Nachbarn gefällt oder nicht.❗🤔 😵 🥴

  • @0Eowin0
    @0Eowin0 Рік тому +4

    Tja lasst mich raten, er hat ja mit der Stadt geredet nur hat die das vermutlich nicht interessiert... bis er die Dinger aufgestellt hat.

  • @tramfahrermd
    @tramfahrermd 3 місяці тому +2

    Er hat so recht 😊😊😊

  • @Maria-dh8jh
    @Maria-dh8jh 10 місяців тому +3

    Gefällt mir,der Deutsche !

  • @xevo2508
    @xevo2508 9 місяців тому +13

    Welcher Idiot muss an so einer engen Straße noch seine Karre parken?

    • @Newman1897
      @Newman1897 Місяць тому

      Ist doch bestimmt das kamerateam damit es dramatisch und eng aussieht. Sonst würden die pöller ja auch nicht so störend wirken

  • @Prinznero
    @Prinznero Місяць тому +3

    Wieso parkt da jemand? Der darf da doch nicht stehen?

  • @paulrandig
    @paulrandig 3 місяці тому +1

    Ich verstehe ihn prinzipiell, frage mich aber: Als sein Grund und Boden aufgegraben wurde - warum hat er da nicht gleich eingegriffen, die Polizei gerufen und einen sofortigen Baustopp erwirkt? Es kann natürlich sein, dass er gerade für eine Woche weg war, aber Baumaßnahmen werden den Anrainern doch grundsätzlich vorher mitgeteilt.

  • @Bartklaus119
    @Bartklaus119 6 днів тому +1

    Ich frage mich, warum da auch immer einer Parken muss, gegenüber von den Pfosten, würde da keiner Parken, wäre Platz genug, das ist in Wirklichkeit ein Zaunkrieg und die Gemeinde ist der Verursacher.

  • @djangoryffel5135
    @djangoryffel5135 Рік тому +10

    Was die alle so deppert am rum jammern sind. Ist sein Boden, kann er machen, die Sichtachsen sind ja nicht verletzt. Dort wo der andere so demonstrativ falschparkt (Mindestbreite wird durch den unterschritten), hat keiner zu stehen, es sei denn, sein geparktes Fahrzeug ist schmal genug, um die notwendige Mindestbreite frei zu lassen.
    Und wenn der Mann der alten Trulla mühe mit dem fahren hat, dann soll er halt eben NICHT so nen grossen Karren fahren.
    Wir hatten hier eine vergleichbare Situation. 1m37 ist das Strassenstück der Gemeinde, welches an unserem Innenhof vorbei führt und an unsere Parkfläche grenzt, breit. Historisch gewachsen als Fussweg ist es, weil hier im Dorfkern der ganze Verkehr im Mischverkehr geführt wird, nicht spearat als Fussweg hervorgehoben. Und Rad sowie Motorrad kann da ja auch durch, nur Auto und Transporter eben nicht. Dennoch meinten alleweil welche, uns da durch zu fahren, die Fassade sowie das geparkte Auto zu verschrammen usw.
    Die Höhe war dann, als man uns, um die Situation zu "bereinigen," um unsere Parkfläche sowie unsere Hauseingangstreppe (beides unser eigener privater Boden) enteignen wollte, um den Fussweg zur Strasse auszubauen. Obschon es zu beiden Seiten bereits schon Strassen hat, 1 resp. zur anderen Seite mit unserem Haus 2 Häuser weiter.

  • @maddin9703
    @maddin9703 13 днів тому +1

    Die Stadt würde es ja umgekehrt genauso machen.

  • @user-nw4ht1jl6j
    @user-nw4ht1jl6j 3 місяці тому

    Tjja, früher waren dort fast keine Autos und der Müllwagen war ein wesentlich kleinerer 2 Achser. Heute ist alles größer jedoch, die Wege sind so geblieben
    Die wachsen nicht mit. Das kenne ich. Bei uns in einer alten engen Wohnsiedlung herrscht an 2 Mülltagen zu bestimmten Zeiten Parlverbot in 2 Straßen.

  • @vegaz2642
    @vegaz2642 Рік тому +7

    Ich bin enttäuscht das Hulk Hogan sich das einfach so gefallen lässt. 02:28

  • @bwman
    @bwman 3 місяці тому +1

    Wenn die Stadt schäden an seinem Grundstück verursacht, dann muss die Stadt auch den Schaden bezahlen ! Weigert sich die Stadt es zu reparieren. Dann würde ich auch mein Grundstück schützen.

  • @xmajinvegeta
    @xmajinvegeta 2 місяці тому +6

    Anfangs dachte ich "willkommen in Deutschland, das wird der Maschendrahtzaun 2.0" aber später als ich sah, dass wirklich sein Eigentum beschädigt wird, kann ich ihn komplett nachvollziehen. Die Nachbarn sollten auch mal etwas Empathie zeigen, klar ist es nicht schön, aber da möchte jemand sein Eigentum vor tatsächlicher Beschädigung schützen...

  • @ManU-kt1vf
    @ManU-kt1vf 3 місяці тому +1

    Es muss sehr schlimm sein wenn man so gar keine Freunde hat….trauriges Leben…..

    • @SchlaWiener123
      @SchlaWiener123 Місяць тому +1

      nun wenn man Nachbarn hat die die Wahrheit nicht hören wollen, kann man auf die verzichten

  • @gruselfrosch6623
    @gruselfrosch6623 6 днів тому

    Die haben sich alle gegenseitig verdient.😂

  • @stg9210
    @stg9210 3 місяці тому

    Mit dem Grundstück, das kenne ich. Die Stadt baut, wenn es ihres ist, ruckzuck hin, was sie will. -Manchmal auch, wenn es nicht der Stadt gehört. - Ist es privat, dann mußt du jahrelang prozessieren. Und bei einem Verkauf ebenfalls Waffenungleichheit. Bsp.: Von der Stadt kaufen 10€/qm. - Stadt will kaufen 1,-/qm. Und dann nur genau so viel qm wie benötigt. Bei mir sollten es zwanzig qm sein. Alles schon selbst erlebt.

  • @carstenschmidt9361
    @carstenschmidt9361 3 місяці тому +5

    Einfach ein absolutes Halteverbot in dem kleinen Weg verhängen und ruhe ist. Das wäre die günstigste und schnellste Lösung und dann kann die Stadt ja immer noch überlege, ob sie das Stück abkauft.

  • @ApisAurum
    @ApisAurum Рік тому +4

    Das muss tatsächlich ordentlich geregelt werden.
    Ein Fall öffentlichen Interesses an einer geregelten und sicheren Verkehrsführung.
    Die Stadt muss das Grundstück entweder erwerben oder enteignen.

    • @agreeable-youth
      @agreeable-youth Рік тому +1

      Enteignen! Warum müssen die Steuerzahler blechen für kleinkarierte Psychos?

    • @SimCity42
      @SimCity42 Рік тому

      Warum enteignen, dafür gibt es keine Grundlage. Denn die Straße als solche ist Breitgenug zum befahren und es stellt kein Sicherheitsrisiko dar.
      Auch hatte er der Stadt das Gelände zum Kauf angeboten.
      Ich würde sogar so weit gehen, wenn die Stadt das Grundstück nicht kaufen möchte, daraus Kostenpflichtige Parkplätze zu machen!

    • @ApisAurum
      @ApisAurum Рік тому

      @@SimCity42 , selbstverständlich gibt es eine Rechtsgrundlage: Artikel 14 Abs. 3 GG.
      Die Straße ist ja eindeutig nicht breit genug und damit ein öffentliches Interesse gegeben.
      Die Enteignung kommt ja auch nur dann zum tragen, wenn die Verkaufsverhandlungen scheitern. Entschädigung steht dem Eigentümer natürlich auch zu - auf Basis desselben Gesetzes.

    • @SimCity42
      @SimCity42 Рік тому

      @@ApisAurum nein, die Straße ist 3,5m breit und damit genügt es für die einfachen belange der Allgemeinheit.
      Der Herr hat bestimmt kein überhöhtes Angebot an die Stadt abgegeben und wenn die Stadt nicht auf ein normales Angebot eingeht, kann eine Enteignung im Nachgang nicht durchgesetzt werden. Man muss nun bedenken, das der Herr über Jahre für den Streifen Gemeindeabgaben bezahlt hat und einen Nutzungsausfall mit einzuberechnen ist. Gemeinden wollen solche Fehlplanungen oft umsonst haben oder plädieren auf „wir haben es ersessen“.
      Und genau dort kann man nicht mehr mit Allgemeinwohl argumentieren, wenn eine Böswilligen Enteignung von der Stadt verfolgt wird.

    • @peterschulte9174
      @peterschulte9174 10 місяців тому

      @@SimCity42 genau dies ist eben nicht gegeben.

  • @tokuh.206
    @tokuh.206 Місяць тому

    Jeder Grundstückseigentümer kann seinen Besitz einfrieden, aber ein Zuweg ist immer frei zu halten auch wenn es über das eigene Grundstück geht. Das ist aber auch in den Büchern dann so definiert. Wenn nicht, ist es halt einen Sache für die Anwälte.

  • @dieterroth2172
    @dieterroth2172 3 місяці тому +1

    Recht hat er ,es bist sein Grundstück.
    Wen er 1 cm vom städtischen Grund benutzen würde könnte es sein das er sein Haus abreißen muss.
    Wen der Bürger sein recht haben will dann ist er ein quiroland.

  • @staplerpit1
    @staplerpit1 Рік тому +4

    Würde mich interessieren, ob in den Kaufverträgen der anderen Anwohner irgendwas über Wegerecht steht,z.B. daß man über dem Mann sein Grundstück fahren darf, um sein eigenes zu erreichen. Wenn nicht, dann ist der Mann wohl im Recht, wenn er sein Grundstück einfriedet. Allerdings muß er sich das genehmigen lassen. Ein Rechtsstreit in diesem Falle ist bestimmt hochinteressant.
    Was das Auto gegenüber betrifft: wenn es sich um einen öffentlichen Weg/Straße handelt, wo er steht, muß von der linken Fahrzeugkante noch 3,0 Meter Platz bis zur anderen Straßenabgrenzung sein, sonst ist an dieser Stelle parken verboten. Das weiß auch fast keiner, deshalb ist es für die Gemeinde das beste, Haltverbotsschilder aufzustellen.

    • @michaelg6009
      @michaelg6009 Рік тому +1

      Das Auto auf der gegenüberliegenden Seite steht auf einem Privatgrundstück, Halteverbotschilder bringen hier nichts. Der öffentliche Weg ist an dieser Stelle einfach für Fahrzeuge zu schmal. Die Nachbarn können ihre Grundstücke vom anderen Ende des Weges mit Fahrzeugen weiterhin erreichen.

    • @wwhb4780
      @wwhb4780 Рік тому

      Er muß sich die Einfriedung genehmigen lassen?! Je nach Bundesland ist die vorgeschrieben, wenn das ortsüblich ist, oder wenn einer von zwei Nachbarn eine haben will, kann er seinen anderen Nachbarn auf Zustimmung verklagen - einschließlich Aufteilung der Kosten.

    • @harald4628
      @harald4628 3 місяці тому +1

      Es spielt keine Rolle was in den Kaufverträgen steht. Ein Wegerecht muss in den Grundbüchern vermerkt sein. Hier könnte es allerdings auch sein, dass ein Teil der Straße zwar den Anliegern gehört, dieser aber Alsstraße gewidmet ist. Dann hätte die Stadt allerdings kein Kaufangebot abgegeben.
      Mich erstaunt es immer wieder, wie wenig Hausbesitzer in Ihrer Grundstücksunterlagen reinschauen

  • @PeHaFez
    @PeHaFez Місяць тому

    Ich glaube ehrlich gesagt eher, dass dieser Teil des Grundstücks einmal als Verkehrsfläche zur Nutzung an die Stadt abgetreten wurde und der damalige Eigentümer sogar entschädigt wurde. Ist bei uns entlang der ganzen Ortsdurchfahrt so. Wurde in den 1960ern oft so gemacht, weil man schneller und billiger zur breiteren Straße kam.

  • @jaman206
    @jaman206 2 місяці тому +2

    Der deutsche Lauch 😂

  • @Harrington2323
    @Harrington2323 Місяць тому +6

    Verständlich ich würde das gleiche tun. Städte und Gemeinden würden auch nicht klein beigeben. Vor allem der Haftungsaspekt überzeugt mich.

  • @thomass1324
    @thomass1324 Рік тому +3

    Wo ist das Problem? Autos kommen durch, Die Stadt könnte auf der anderen Straßenseite ein Haltverbotsschild aufstellen. Im übrigen darf nocht geparkt werden, wenn keine 3m vorhanden ist.

  • @d.wi6819
    @d.wi6819 Місяць тому +1

    Solche Menschen braucht das Land nicht. Ohne das Grundbuch, den B-Plan und den Flächennutzungsplan zu kennen, ist das schwierig zu beurteilen, aber vom Grundsatz her: Er hat Eigentum an einer Straße, also darf er sie zunächst einmal nicht umwidmen und ist für die Aufrechterhaltung und Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Und bezüglich vob Leitungen unterirdisch steht im BGB § 905 „Begrenzung des Eigentums“ steht dazu: „Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.“ Es sieht sehr danach aus, dass dieser Mensch nach gesundem Menschenverstand und auch juristisch schlicht unrecht hat und sich nicht nur unsozial verhält, sondern auch gesetzwidrig. Da wundert man sich garnicht mehr, wenn Gerichte überlastet sind... vieleicht sollte die Gemeinde die Zuleitungen für Wasser, Strom und Telefon zu seinem Haus, welche die Betreiber unter Gemeindegrund verlegten auch wieder entfernen😂

  • @AndreasKienzle
    @AndreasKienzle 2 місяці тому +2

    Er ist doch völlig im Recht.
    Wenn die Nachbarn ein Problem haben durchzukommen weil ein Auto direkt neben dem poller Park,
    Soll das Auto woanders parken und selbst die Müllabfuhr kommt easy durch

  • @JeffreySunkiller
    @JeffreySunkiller 25 днів тому

    Ich finde es richtig und wenn das sein Grundstück ist, dann kann er das so machen. Und im Grunde geht es ihm darum die schäden an seinem Zaun und seiner borde übernommen zu bekommen von der stadt. Wenn die Stadt da nen hausbaut und keine passende zufahrtswege hat, dann sollen sie für die schäden auch aufkommen

  • @123informer3
    @123informer3 Рік тому +2

    Wenn der Eigentümer, egal ob nervig oder dämlich, im Unrecht wäre hätte die Stadt die Poller doch schon längst entfernt. Außerdem geht diese ganze Sache schon seit Mai 2021 ... die Stadt Ronnenberg hat sich nur nicht bewegt

    • @fr89k
      @fr89k Рік тому

      Nein, Verwaltungen funktionieren sehr langsam. Da kommt als erstes Mal eine Aufforderung zur Entfernung und dann noch zig Mahnschreiben und dann wird vielleicht mal geklärt wer die Kosten für die Entfernung trägt und dann wird die Stadt vielleicht nach vielen Jahren die Poller selber entfernen. In Deutschland gibt es keine pragmatischen Verwaltungen.

  • @joachimschwabe3301
    @joachimschwabe3301 3 місяці тому

    Es kommt ja noch dazu, dass - wenn ich mich nicht irre - die Leitungen auf dem Grundstück OHNE eingetragenes Wege- und Leitungsrecht bzw. Baulast den Wert des GESAMTEN Grundstücks mindern. Insofern mag man es kleinkariert finden, aber er hat Recht. Man müsste sich mal die Sollbreite der Straße in der Flurkarte ansehen und auch die Lage der Grundstücksgrenze auf der anderen Seite prüfen. Womöglich steht alles auf der anderen Seite auch einen Meter zu weit draußen...

  • @arturcybulski2740
    @arturcybulski2740 Місяць тому +1

    richtig so, da soll die A klasse nicht parken und alle kommen durch!!!!
    wenn das andersrum wäre und so ein 50cm Streifen von sein Garten zur Stadt gehören würde die hätten es sofort neu eingezäunt.
    Er hat das gemacht was immer der stadt macht.
    👍

  • @S_Fuchs
    @S_Fuchs 3 місяці тому +2

    Wieso meint der Rechtsexperte, dass der Zustand für alle gefährlich ist? Er darf doch sein Grundstück eingrenzen. Wenn die Stadt widerrechtlich eine Straße auf sein Grundstück pflastert, dann ist doch nicht der Herr hier am Zug sondern die Stadt. Irgendwo muss natürlich ein Kompromiss her, aber ich finde der Herr ist nicht nur im Recht, sondern (wie er ja selbst auch sagt) alleine schon haftungstechnisch im Zugzwang. Es sei denn, der Rechtsexperte übernimmt im Schadensfall die Regulierung.

    • @hermes667
      @hermes667 3 місяці тому

      Rettungswagen und Feuerwehr sind das Stichwort. Wenn da bisher Straße war hat er das übergangsweise auch zu dulden damit keiner der dahinter wohnt gefährdet wird.
      Die Stadt wäre aber gut beraten ihn einfach zu enteignen. Öffentliches Interesse ist ja eindeutig gegeben.

  • @bermuda3647
    @bermuda3647 19 днів тому

    Der macht alles richtig 👍🏼🙂

  • @AlexAlex-hv2bk
    @AlexAlex-hv2bk 2 місяці тому +8

    Ich finde er hat recht wenn jemand mein Eigentum beschädigt würde ich genau so handeln

  • @KausB89
    @KausB89 3 місяці тому

    Wirzigerweise habe ich das genaue Gegenteil als Problem.
    Ich nutze einen Teil der Straße als Privatgrundstück. Allerdings bringe ich seit Jahren mehrere Tausend Euro jährlich auf um den Zustand zu erhalten.
    Ich habe Randsteine und Pflastersteine setzen lassen, kümmere mich um die Randstreifen und reinige die Flächen wöchentlich.
    Danken tut einem das niemand. In den letzten 5 Jahren wurden die Flächen drei mal für Bauarbeiten geöffnet. Und ich habe jedesmal einen Bauunternehmer beauftragt den Ursprungszustand wieder herzustellen

  • @ruke5583
    @ruke5583 2 місяці тому +1

    Dieser Mann hat absolut Recht. Aber den Städte und Gemeinden sowie unserm Staat sind die Bürger doch völlig egal. Die Bevölkerung ist diesen nur bei Wahlen und um diese abzuzocken wichtig.

  • @lukewalker6642
    @lukewalker6642 16 днів тому

    Meine Eltern haben ein ähnliches Problem da mal öfters 40t an dem Haus vorbei fahren zum beliefern der Nachbarn. Müllabfuhr ect. Sind ständig die Kantsteine des Grundstückes und auch Teile der Beete kaputt. Meine Eltern haben es immer auf eigene Kosten repariert alle paar Jahre damit es auch weiter schick aussieht. Also kann den Herren absolut verstehen. Und ja andersrum wenn der Hausbesitzer nur 5 cm zu viel von nichteigentum bzw von Eigentum der Stadt bebaut hätte wäre da ganz schnell ne dicke Rechnung im Briefkasten. Also warum soll er sich das gefallen lassen. Wenn die Stadt ihn andersrum schon lange verklagt hätte.

  • @TheZaomei
    @TheZaomei 3 місяці тому

    Da hat die Stadt halt Pech.
    Da sollte das Bauamt schon vor langer Zeit Bescheid wissen müssen, spätestens als die Straße asphaltiert oder das Grundstück eingezeichnet wurde.
    Warum sollte man jetzt allen entgegen kommen nachdem man auf ihn geschissen hat...

  • @jensschroder8214
    @jensschroder8214 3 місяці тому +1

    es mag zwar Privatgrund zu sein,
    aber wenn das Allgemeinwohl gestört wird kann der Privatgrund auch enteignet und entschädigt werden.
    Das steht so im Gesetz und da macht der streitbare Nachbar dann gar nichts mehr dran.
    Üblicherweise werden Wegerechte geduldet um den Frieden in der Nachbarschaft zu erhalten.

    • @peterburgard6397
      @peterburgard6397 Місяць тому

      Der Weg ist breit genug, wird nur von parkenden Autos verengt!

    • @adsfva4e
      @adsfva4e 21 день тому

      Er würde ja gerne verkaufen aber die stadt hat ihm halt kein Angebot gemacht also wieso enteignen

  • @ramonserrano1508
    @ramonserrano1508 9 місяців тому +8

    sehe ich genauso . Wenn die Stadt meinen Weg nicht regelmäßig repariert und man selbst bezahlen muss würde ich es genauso machen . Wenn die Leute normal durchfahren wollen solln Sie ihre Autos in die Garage oder Hof stellen oder müssen laufen und schon ist der Weg frei.

  • @awesomefan86
    @awesomefan86 Місяць тому

    Wie die sich alle beschweren, scheinbar sollte man mal deren Grundstücke mitbenutzen

  • @pingpong8264
    @pingpong8264 7 днів тому +1

    Eigentlich bin ich auf seiner Seite aber ich wette das ist sein Auto dass er da parkt an dem die anderen nicht mehr vorbeikommen

  • @Aktionaer
    @Aktionaer Місяць тому

    2:30 Hulk !!! Ich liebe Dich!

  • @nonilove9082
    @nonilove9082 4 місяці тому +1

    Ich finde es immer toller, dass doch bei unserem voll überwachten Bereichen immer diese Probleme entstehen. Und warum entstehen diese Probleme? Weil unsere staatlichen Behörden A mit ihrem Kontrollen nicht mehr nachkommen und B fehlen rechtliche Vereinbarung, die bestimmt auch darauf zurückzuführen sind, dass die Stadt oder Gemeinde geschlafen hat.