Ist kein Betriebsrat als Arbeitnehmervertreter vorhanden, bleibt dem betroffenen Arbeitnehmer jedoch ggf. die Möglichkeit zur Kündigungsschutzklage, sofern die Anwendungsvoraussetzungen des KSchG gegeben sind. So können Sie die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen.
Wenn eine Firma so klein ist das sie keinen Betriebsrat hat ..nützt das ja nix
Ist kein Betriebsrat als Arbeitnehmervertreter vorhanden, bleibt dem betroffenen Arbeitnehmer jedoch ggf. die Möglichkeit zur Kündigungsschutzklage, sofern die Anwendungsvoraussetzungen des KSchG gegeben sind. So können Sie die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen.