DSGVO - Was gilt nun für Fotos auf Veranstaltungen? | RA Solmecke mit Henning von Teilzeithelden

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  • Опубліковано 6 жов 2024
  • Eine Woche nach wirksam werden der DSGVO herrscht noch immer allgemeine Verwirrung und Ratlosigkeit. Wir versuchen mit Henning von der Plattform Teilzeithelden.de etwas Licht in das Dunkel zu bringen und klären, welche Rechte nun für Fotografen auf Veranstaltungen gelten, ob nun überhaupt noch fotografiert werden darf. Auch klären wir, welche Rechte die Models und insbesondere Cosplayer haben und ob die Veranstalter einfach so deren Bilder verwenden können.
    Weitere Infos auch im Teilzeithelden-Blog: www.teilzeithe...
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
    Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
    / die.aufklaerer
    Hotline: 0221 / 400 67 550
    E-Mail: info@wbs-law.de

КОМЕНТАРІ • 451

  • @FelixBeuster
    @FelixBeuster 6 років тому +11

    Also wirklich Klarheit hat das jetzt noch nicht gebracht, außer vielleicht "Lass es lieber sein" oder "Mach wasserdichte Verträge mit und Datenschutzerklärungen für alle Parteien."

    • @LaNoir.
      @LaNoir. 6 років тому +2

      Meine Antwort wäre: meld dich 2 Jahre lang arbeitslos, und wenn sich der Wirbel gelegt hat kannst du die Gesetze wieder wie vorher fröhlich missachten.

  • @calandron
    @calandron 6 років тому +19

    #fragWBS Wie beweiskräftig sind eigentlich Screenshots z.B. bei Abmahnungen und wer muss ggf. beweisen, dass der Screenshot (nicht) manipuliert wurde?

  • @mlgfreez
    @mlgfreez 6 років тому +9

    #fragWBS Wenn ich die Visitenkarte eines Gebrauchtwagenhändlers an meiner Seitentür habe und diese behalte, müsste ich ihm dann eine Datenschutzerklärung schicken?

  • @huberthuppe6269
    @huberthuppe6269 6 років тому +42

    Es ist nur eine Frage der Zeit bis man seine eigene Atemluft beantragen muss bevor sie einatmen und wieder ausatmen darf darf, damit die CO2 Emissionen kontrolliert werden können!

    • @julianklier1458
      @julianklier1458 6 років тому +2

      Momentan sind unsere Fachkräfte zum Verarbeiten von neuen Anträgen überlastet.
      Bitte gedulden sie sich noch etwas.

    • @NeinnLive
      @NeinnLive 6 років тому +3

      Erinnert mich an diesen Film mit der ‚Lebenszeit‘...

    • @DieSeele58
      @DieSeele58 6 років тому

      Hubert Huppe 😉 daran hab ich auch schon gedacht und wenn des eintreffen sollte dann wären wir eh schon krepiert, bis der Antrag bearbeitet mal endlich wird.

  • @chaosmagican
    @chaosmagican 6 років тому +5

    #fragWBS #challengeWBS Viele Onlinedienste haben (nach wie vor) Klauseln in den AGBs stehen wie "Sie gewähren Blizzard hiermit eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweit geltende, vollständig bezahlte, einfache, unterlizenzierbare Berechtigung und Lizenz zur Verwertung der Benutzerinhalte und aller ihrer Bestandteile". Ist das konform mit der DSGVO/GDPR? Bzgl. des Rechts auf Widerruf der Einwilligung.

  • @DROPSHOW
    @DROPSHOW 6 років тому +13

    Ich bin für eine Sonnenbrillen Pflicht für alle ... als Zensurbalken lol :'D

    • @asdfhklljfztvvw3686
      @asdfhklljfztvvw3686 6 років тому

      DROP SHOW Dann kannst du jedes Foto der Welt löschen lassen. "ich bin der mit der sonnenbrille da!"

    • @nadjadavidson411
      @nadjadavidson411 6 років тому

      Hahahaaa! Super Idee! Die kann man ja billig in China einkaufen und dann an die Menschenmenge verteilen, bevor man fotografiert 🤪

  • @OpenGL4ever
    @OpenGL4ever 6 років тому +13

    #fragWBS #challengeWBS
    Ist ein öffentlicher Gameserver noch privat oder benötigt man für diesen schon eine Datenschutzerklärung im Sinne der DSGVO?
    Zum effektiven Bannen von Cheatern ist das Speichern der IP Adresse und, sofern vorhanden, Daten wie die SteamID notwendig.

    • @FightMaster122
      @FightMaster122 6 років тому

      OpenGL4ever Fällt definitiv unter die DSGVO

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever 6 років тому +1

      FightMaster122
      Danke, das vermute ich auch, aber ich bin leider kein Anwalt und würde noch gerne hören was Herr Solmecke als Anwalt dazu sagt. Ein paar Daumen hoch für die Frage könnte helfen, dass die Frage als Nutzerfrage dran kommt.

    • @MetallicReg
      @MetallicReg 6 років тому

      Zumindest solange er sich in Deutschland befindet, müsste man darauf hinweisen.
      Zudem werden die Adressen ja nicht veröffentlicht. Es wird nur der Dienst verweigert, was legitim ist.

    • @disco.jellyfish
      @disco.jellyfish 6 років тому

      Die SteamID ist aber jederzeit für jeden klar nachschlagbar.
      IP-Adressen müssten sogar in diesem Fall gespeichert werden dürfen, da der Nutzer ebenfalls gegen deine AGB verstoßen hat. Es ist denkbar, dass die DSGVO in solch einem Fall außer Kraft tritt. Allerdings erhälst du die IP-Adresse bevor der Nutzer der Datenschutzerklärung überhaupt zustimmen kann. Das Verbinden mit dem Server ist also viel problematischer.

  • @fotomaxk6299
    @fotomaxk6299 6 років тому +4

    Tolles Video, genau so ein Video habe ich mir gewünscht. Nur leider nicht erfreulich zu hören wenn man selber gerne fotografiert

  • @FreyaGluecksweg
    @FreyaGluecksweg 5 років тому +3

    #FragWBS
    Wie hat sich die Sache mit den Fotos und Videoaufnahmen auf Veranstaltungen denn inzwischen entwickelt?

  • @DaHeini
    @DaHeini 6 років тому +7

    #fragWBS #challengeWBS
    Europäische Internetbenutzer wurden in Folge der DSGVO teils von Internetdiensten ausgeschlossen. Hätte man eine Chance, dagegen zu klagen? Nicht gegen dem Betreiber des Dienstes sondern gegen die Entscheidung, dass sich Dienste gezwungen sahen Zensur zu betreiben?
    Wenn mir doch etwas egal oder bewusst ist, was zum Beispiel mit meinen Daten geschieht und ich ggf. sogar selbst Maßnahmen getroffen habe, muss ich doch gewünschte Dienste aufrufen können oder nicht?

    • @FightMaster122
      @FightMaster122 6 років тому +3

      DaHeini Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Dienste. Geschieht alles auf freiwilliger Basis

  • @codinginflow
    @codinginflow 6 років тому +111

    Gut zu sehen dass Drachenlord jetzt nen Job hat

    • @DonWoschto
      @DonWoschto 6 років тому +13

      Den Lerd beleidigen, okay. Aber Zivilisten als Lerd bezeichnen, das geht zu weit.

    • @pyrointeam
      @pyrointeam 6 років тому +21

      Sei nicht so gemein. Dieser Kerl hier wäscht sich, rasiert sich und macht sich die Haare.

    • @XBadAssGamesX
      @XBadAssGamesX 6 років тому +7

      Gedrollt wird net

    • @tobias240
      @tobias240 6 років тому

      Beherrsch dich!

    • @reinerinternistenfreund5666
      @reinerinternistenfreund5666 6 років тому +1

      Es ist beruhigend, wenn man Leute vom Onanieren abhält.

  • @BlackXIV
    @BlackXIV 6 років тому +3

    Aussage eines Videos vom 07.06.2018: "Warten wir erstmal ab, was am 25.05.2018 kommt!" Ja ich weiß die Videos werden gedreht und brauchen dann scheinbar eine ganze Weile bis sie online gehen.. aber es hört sich trotzdem interessant an. ^^

  • @kirstenmuller3139
    @kirstenmuller3139 6 років тому +3

    Danke an christian das er alles so toll erklärt .

  • @Seegalgalguntijak
    @Seegalgalguntijak 6 років тому +15

    Wenn ich den Kanal Kanzlei WBS abonniere, gehe ich dann mit der Kanzlei WBS einen Vertrag ein? Oder ist der Vertrag die Tatsache, dass ich bei UA-cam registriert bin, und besteht dementsprechend zwischen UA-cam und mir, ohne dass die Kanzlei WBS da irgendwie Teilnehmer wäre? #fragWBS

    • @krenled
      @krenled 6 років тому +1

      Seegal Galguntijak Wäre wohl eher eine Gefälligkeit, als ein Vertrag, weil keine tatsächliche Leistung / Gegenleistung besteht. Kann mich natürlich auch irren.

    • @Seegalgalguntijak
      @Seegalgalguntijak 6 років тому

      Mabih Ssibio Naja, die Leistung ist, die Videos zu bekommen, und die Gegenleistung ist, die Videos zu schauen (beeinflusst den UA-cam-Algorithmus und die Statistiken, macht den Kanal "größer" usw.), sonst würde ja nicht am Ende von jedem Video darauf hingewiesen, den Kanal doch bitte zu abonnieren...

    • @edhoc2
      @edhoc2 6 років тому +2

      Vertragspartner ist in diesem Fall ausschließlich youtube.
      Die Kanzlei WBS verspricht keine Leistung (im rechtlichen Sinne - die könnten z.B. die Videos jederzeit einstellen), und der Abonnent musst keine Gegenleistung erbringen (man muss z.B. die Videos nicht anschauen).

    • @joymaster2006
      @joymaster2006 6 років тому

      Es besteht das Angebot des KOSTENLOSEN Betrachtens von Rechtsvideos. Dies ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, weil dem Betrachter durch das Betrachten der Videos , noch durch das Abonnieren oder "Liken" der oder des Videos keine weiteren Kosten entstehen.

    • @edhoc2
      @edhoc2 6 років тому

      Marcus Meisters Was für eine Art von Rechtsgeschäft soll das sein?
      Das würde mich tatsächlich interessieren. #fragWBS
      Entweder es ist ein Vertrag - dann in ist es kein _einseitiges_ Rechtsgeschäft. Für einen Vertrag ist es nicht Voraussetzung, dass Geld fließt - die Leistung kann auch kostenlos sein.

  • @bobavontanelorn5713
    @bobavontanelorn5713 6 років тому

    Sehr schönes ViDEO und sehr informativ! Danke an die Teilzeithelden und natürlich an WBS!

  • @dermaxgut
    @dermaxgut 6 років тому +2

    Ein sehr schönes aufklärendes Video - Wie immer eigentlich :)
    Macht weiter so!

  • @christianveldekanal
    @christianveldekanal 6 років тому +3

    Mann darf jeden wieder fotografieren, wenn man sich einen neuen VW kauft und gegen die Eröffnung des BER demonstriert.

  • @MichaelLuiking
    @MichaelLuiking 4 роки тому

    Der journalistische Teil ... mit den Eintrittskarten ... haben die TV Medien schon vor der DSGVO umgesetzt ...
    Jeder geht darauf ein... Selbiges ... funktioniert jetzt auch bei Zutritt einer heutigen Veranstaltung.
    Wenn ich etwas für den Veranstalter mache, wird an jedem Zugang sichtbar gemacht, daß Foto & Filmaufnahmen gemacht werden und diese bei Zutritt entsprechend akzeptiert werden. Bisher hat dieses System bei von jedem mir bekannten Kollegen funktioniert.

  • @dragoran149
    @dragoran149 6 років тому +5

    #fragwbs
    Die UA-cam App verwendet meinen Standort oder zumindest die Werbung, die geschalten wird, allerdings wird die App unter Datenschutz Ortungsdienste (iOS) nicht angezeigt, sprich, ich kann sie nicht abschalten.
    Ist das nicht ein Verstoß gegen die DSGVO, wen kann ich rechtlich belangen, UA-cam oder Apple?

    • @wtssmaller
      @wtssmaller 6 років тому

      Wenn das nicht bei iOS angezeigt wird, heißt das, dass Apple damit nichts zu tun hat. Der Standort wird dann von UA-cam mit der IP-Adresse bestimmt.

  • @terracubeMC
    @terracubeMC 6 років тому +2

    Mich würde mal interessieren, ob man auch als Privat-Mensch eine Datenschutz-Folgeabschätzung machen lassen muss, wenn man sensible Daten verarbeitet (mit Einverständnis der User)? Weil dann müsste man ja auch als Non-Kommerzieller einen Datenschutzbeauftragten einstellen. Und das ist nunmal als Non-Kommerzieller nicht möglich. #fragWBS

  • @paulchenp
    @paulchenp 6 років тому +2

    Bei den ganzen Erklärungen rund um DSGVO und Bildern kam mir die Frage: Wie schaut es eigentlich mit Überwachungskameras aus? Ich werde als Passant gefilmt, bin am Video erkennbar, oft sogar mit Zeitstempel - mir wird allerdings vorher keine Datenschutzerklärung ausgehändigt. Wir schaut da die Rechtslage aus? #fragWBS

  • @vetenksS4
    @vetenksS4 6 років тому +2

    Schönes Feinkostgewölbe hat der Henning! Respekt von meiner Stelle

  • @SirBSpecial
    @SirBSpecial 6 років тому +5

    Wo kann ich ein Muster für eine private Datenschutzerklärung finden? Würde gerne immer einen Packen mit mir herrum tragen!

    • @1802D
      @1802D 6 років тому

      Für Webseiten ist e-recht24 ein Einstieg

    • @SirBSpecial
      @SirBSpecial 6 років тому

      1802D Ich meinte schon zum Ausdrucken und abgeben wenn ich in der Stadt im Cafe oder so ein Bild machen möchte.

    • @1802D
      @1802D 6 років тому

      So einfach ist das halt leider auch nicht. Man muss in die Datenschutzerklärung bezüglich aller Daten mit enen man etwas machen (oder auch nur sehen) möchte folgendes schreiben:
      - Was man erhebt
      - - In diesem Falle Fotoaufnahmen
      - Warum man diese Fotos macht
      - - Das müsste man im Einzelfalle entweder jeweils neu schreiben oder gleich alle Gründe die einem so einfallen hier angeben
      - Dass das Foto nur mit Einverständis des Fotografierten macht
      - - Hier muss unbegdingt auf DSGVO §6 Abs. 1 lit. f verwiesen werden
      - Wer das Foto hinterher sehen kann und soll
      - Wie lange du vor hast das Foto zu verarbeiten
      - - Und wehe, nach diesem Zeitraum wird das Foto nicht wieder gelöscht. Unbegrenzte Zeit geht nicht, ausserdem soll die geringstnötige Zeit angesetzt werden.
      Viel Spaß jemanden zu finden, der hierfür ein Muster hat...
      Tut mir leid, ich habe Forentemplates umschreiben müssen, um diese konform zu bekommen und habe inzwischen etwas expertiese in dieser Verordnung. Wenn du dich wirklich dran halten willst, musst du in Kauf nehmen, dass einige Dinge darin mit der Realität und Umsetzbarkeit in Konflikt geraten. Es ist für eine Webseite ja schon unglaublich schwierig, allerdings ist das noch ein Spaziergang im Vergleich mit Fotografien.

    • @SirBSpecial
      @SirBSpecial 6 років тому

      1802D Okay danke. Dann weiß ich bescheid.

    • @1802D
      @1802D 6 років тому

      Wichtig ist auch noch, dass du den fotografierten deinen Namen, Anschrift und einen Weg wie man dich innerhalb von 24 Stunden erreichen kann mitgibst. Denn hier kommt der Riss in der Logik dieses Verwaltungsmonsters auf. Wenn du als Privatperson Daten verarbeitest musst du deine Daten veröffentlichen.
      Einige andere Punkte die ich vergessen habe, die in deine Datenschutzerklärung müssen sind
      - Wie und wo lagerst/speicherst du die Daten
      - Wie schützt du die Fotos vor unbefugtem Zugriff
      - Du musst betonen dass du sie schützt
      - Du musst auf das Recht auf vergessenwerden hinwweisen und wie man sich bei dir melden soll, damit du das umsetzt
      - Du musst reinschreiben, dass man dich melden kann wenn du dich an einen Punkt der DSGVO nicht halst
      - - Zum Glück musst du nicht sagen wo die dich melden können (für dich: Das zumeist der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes in dem du dich befindest)
      Die Datenschutzerklärung muss verständlich geschrieben sein, allerdings ist es nicht notwendig eine übermäßig gewählte Sprache zu nutzen. Solange du om hochdeutsch schreibst: "Ich lagere die bei mir daheim im Schrank." kann dich deswegen keiner wegen irgendwelcher Formfehler ankreiden. Immerhin...
      Bestimmt habe ich noch ein paar andere Dinge vergessen.

  • @tobiaswempen4442
    @tobiaswempen4442 6 років тому +5

    Was hältst du eigentlich von Artikel 13 über den am 20.6 dass das EU-Parlament entscheiden soll? Ist finde ich ein wichtiges Thema.

    • @Sonnylife2010
      @Sonnylife2010 6 років тому

      tobias wempen
      das habe ich mich auch gefragt.Wenn das hinzu kommt,ist Schluss mit der Freiheit!!!
      Ich habe diesbezüglich nur Infos aus England gefunden.Wurde darüber überhaupt in der deutschen Presse darüber berichtet?

    • @jazzman5115
      @jazzman5115 6 років тому

      Schreib noch #FragWBS in den Kommentar.

  • @mazatapec1665
    @mazatapec1665 6 років тому +2

    Irgendwie wirkt Christian Solmecke in diesem Video so klein ^^

  • @Guidance_Association
    @Guidance_Association 6 років тому

    1. Wie sieht es rechtlich für Personen mit Beeinträchtigung aus? Es wurde ja in diesem Video angeregt, daß man beim Eingang ein Informationsblatt mit der AGB bzw. Datenschutzverordnung aushängt. Diese Maßnahme würde aber Personen mit Beeinträchtigung ausschließen. Blinde und schwerst sehbehinderte Personen könnten diesen Aushang gar nicht lesen und Personen mit Leseschwäche bzw. Mentaler Beeinträchtigung könnten diesen Infotext nicht verstehen. Und Personen mit Mentaler Beeinträchtigung könnten den Sinn einer solchen Information (über DSVGO) nicht verstehen, wenn es ihnen verbal mitgeteilt wird. Könnte man dieses Problem lösen indem man den Text im Sinne von "Leichter lesen" verfaßt?
    2. Wie sieht es rechtlich bei öffentlichen Veranstaltungen wie einer Parade aus. Konkretes Beispiel: Am 16.6. werde ich auf der Regenbogenparade sein - etliche hundert TeilnehmerInnen & mehr als 100.000 BesucherInnen. Da laufen viele herum die "unbedingt" photographiert werden wollen. Dabei könnten aber einige aus versehen aufgenommen werden. Und mehr als 100.000 TeilnehmerInnen und BesucherInnen kann ich nicht um Erlaubnis fragen

  • @anyuisbjoern
    @anyuisbjoern 4 роки тому

    Karneval, Filmen, Fotografieren und Medienrecht... wäre auch ein spannendes Thema.

  • @GolemShadowsun
    @GolemShadowsun 6 років тому

    Die wichtigste Frage wurde nicht geklärt: Wie ist es den jetzt mit Beiwerk und so. Also: Man fotografiert auf einer Convention jemanden (den man auch gefragt hat und der einverstanden ist) und irgendwo im Hintergrund ist dann doch eine andere Person noch aufs Bild gekommen, die man nicht drauf wollte bzw. die halt einfach mit drauf ist, weil es ja so voll ist und sich ggf. das gar nicht vermeiden lies.
    Dabei nochmal eine Unterscheidung: z.b. gibt es da die Convention Connichi oder Dokomi, da gibt es ein eindeutiges Eventgelände und jeweils einen sehr stark durch die Eventteilnehmer genutzten angrenzenden Park, der aber selber öffentlicher Raum ist.

  • @kpunkt.klaviermusik
    @kpunkt.klaviermusik 6 років тому

    Ich frag mich gerade, ob es reicht. eine Zustimmung zum Fotografiertwerden mündlich entgegenzunehmen, oder ob man da eine *schriftliche* Zustimmung braucht? Und welche persönlichen Daten des zu Fotografierenden darin enthalten sein müssen? Im Zweifel muß der Fotograf ja nachweisen können, daß die Erlaubnis erteilt wurde.

  • @blobtheblobb6653
    @blobtheblobb6653 6 років тому +7

    25 Mai? Aber es ist Juni...

    • @gabriyel3471
      @gabriyel3471 6 років тому +1

      Falsche Flagge dachte ich mir auch 😂😂
      Wahrscheinlich ein altes Video.

    • @xma.rox1
      @xma.rox1 6 років тому

      Oder er meinte 25. Juni :)

  • @BlackCroLong
    @BlackCroLong 6 років тому +15

    Die können mich mal kreuzweise. Geh schön weiter Fotos machen

    • @LaNoir.
      @LaNoir. 6 років тому

      Freu mich drauf wenn sie endlich mal ein Gesetz bringen, durch das man UA-cam- und andere Internet-Kommentare effektiv zur Anzeige bringen kann. Mein Sammelordner mit rechtswiedrigen Schmutzkommentaren deinerseits ist immens. ;)

    • @BlackCroLong
      @BlackCroLong 6 років тому +3

      LaNoir Du realitätsfremder Kek, das meinst du doch nicht ernst du Schmonk. Nie im Leben gibt es so hobbylose Leute. Das glaube ich dir nicht. Selbst das größte Schaf hat wohl besseres zu tun. Hast wohl noch nie was von Anonymität gehört. Viel Glück dabei hahahaha. Grüße aus Ungarn und Kroatien. Bestimmt scheren wir uns hier um deine Anzeigen. Loser. "Jemand hat im Internet gemeine Sachen zu mir gesagt!" Selbst die Polizei hier wird dich auslachen und deswegen anfangen zu mobben du Pussy.

    • @BlackCroLong
      @BlackCroLong 6 років тому +2

      BlackCro Long pssst! Dein UA-cam-Kommentar ist "rechtswiedrig"! Hahahah

  • @Seegalgalguntijak
    @Seegalgalguntijak 6 років тому +21

    Wenn man mit einem Smartphone fotografiert wird, und dieses Foto auch erlaubt, ist es dann auch gleich mit erlaubt, dass der Fotografierende das Bild automatisch über sein Smartphone in die iCloud bzw. bei Google Fotos oder sonst wo hochlädt, wo es zwar nicht öffentlich ist, wo aber doch der Anbieter (also z.B. Google oder Apple) darauf zugreifen kann? Oder ist das hochladen zum Speicherplatz sparen auf dem Handy nur erlaubt, wenn man seine eigene Cloud (z.B. NextCloud auf eigenem Server) betreibt? #fragWBS

    • @EngineScypex
      @EngineScypex 6 років тому +4

      Vermutlich verboten, da du in der Datenschutzerklärung sehr wahrscheinlich auch darüber Auskunft geben müsstest, wie lange Apple & co die Daten speichern ^^

    • @Seegalgalguntijak
      @Seegalgalguntijak 6 років тому +1

      Damit sind dann aber viele Smartphone-Fotos auch illegal, weil sie automatisch in die iCloud oder Google-Cloud gebackupt werden.

    • @EngineScypex
      @EngineScypex 6 років тому +1

      Richtig, genau wie nahezu alles andere.
      Auch ne Möglichkeit, technischen Fortschritt von 20-30 Jahren zunichte zu machen ^^

    • @Seegalgalguntijak
      @Seegalgalguntijak 6 років тому +2

      Technischen Fortschritt gibt es auch ohne Verletzung der Grund- und Menschenrechte! Also, könnte es geben, wenn wir nicht in einem Überwachungskapitalismus leben würden, wo wir für die Datenkonzerne keinen anderen Stellenwert haben, als es Nutzvieh hat.
      Mein Smartphone speichert jedes Foto automatisch in meiner Owncloud, die steht bei mir zuhause, und da habe nur ich Zugriff drauf.

    • @EngineScypex
      @EngineScypex 6 років тому

      Naja, ich sehe es jetzt nicht wirklich als Verletzung deiner Grund- oder Menschenrechte, wenn ich von dir ein Foto schießen würde, ohne dir genau sagen zu können, wie lange Google ein Backup des Fotos speichert, auf welcher Domain mein Webspace in vielleicht 5 Jahren ist oder ob ich ggf. nächstes Jahr meine Gallerie nicht mehr auf Facebook, sondern auf Tumblr bewerbe.
      Natürlich vorausgesetzt, ich habe deine Einverständnis, ein Foto von dir zu knipsen und es als Teil meiner Foto-Galerie online zu stellen.
      Da würde ich es eher als Körperverletzung sehen, wenn ich dir anstatt einer übersichtlichen, einseitigen Einverständniserklärung zunächst ein 20-seitiges Datenschutz-Dokument übergeben und erklären müsste.
      Zudem hat nicht jeder Hardware für eine Owncloud oder das nötige Know-How sie einzurichten bzw. vorallem abzusichern,
      sonst würde wohl kaum der Großteil aller Benutzer, welche eine Cloud nutzen, die von Microsoft, Apple oder Google nutzen.
      Mit der Nutzung einer privaten Cloud gehören wir beide eher der Minderheit an.

  • @stili774
    @stili774 6 років тому +1

    Wenn ich jetzt Strand fotografiere, wo eine Person rumsteht, wie sieht die Rechtslage aus?

  • @flinn5583
    @flinn5583 6 років тому +2

    Wenn ich eine Datenschutzerklärung von jemanden bekomme, muss ich dann ihm meine Datenschutzerklärung geben, wo drin steht wo ich seine DSE abspeichere oder aufbewahre?

    • @flinn5583
      @flinn5583 6 років тому

      Und kann er dann seine DSE wieder zurückziehen

  • @clausschleiff3131
    @clausschleiff3131 6 років тому

    Sehr geehrter Herr Solmecke,
    Ich bitte um Beantwortung folgender Frage: Ich filme jedes Jahr unsere Infostände auf Sommerfesten von Tierheimen. Schneide diese und stelle die auf UA-cam ein. Ein Gewinn soll nicht und wird damit keinesfalls Erwirtschaftet. Wie schaut es denn jetzt mit der DSVGO aus???

  • @Elliot304
    @Elliot304 6 років тому

    Ein oder sogar das Hauptproblem wurde gar nicht angesprochen bei der Fotografie z.B. auf Veranstaltungen. Nicht die Fotografie als Solche ist "gefährlich" für eine Person, sondern erst das Abgreifen der Daten, die Zusammenführung und Personalisierung der Datenkraken, die sich sofort auf die Fotos ( Daten ) stürzen, sobald man sie z.B. auf die facebook seiner kleinen Location als "Eventdokumentation" stellt. Der Ansatz der DSGVO hätte strikt erst dort ansetzen müssen, wo Daten ins Netz gestellt werden und es den Datenkraken vorrangig pauschal untersagt ist, diese Daten abzugreifen. Wenn die Datenkraken diese Fotos ( Daten ) abgreifen wollen, müssten sie EXPLIZIT um Erlaubnis bitten und dies nicht pauschal mit einem Klick,- wie es jetzt ist, absegnen lassen. Undzudem packen facebook und Co. auch gleich noch ein paar mehr "Einwilligungen " mit hinzu, die es vor der DSGVO nicht gab, wie z.B. die autom. Gesichtserkennung. Das bedeutet : facebook bekommt mit nur einem Klick ( POPUP-OK ) die Einwilligung , weiter die Daten abzugreifen und mehr...Will ich das jedoch nicht, muss ich zig Unterpunkte abklicken und darf auch nichts übersehen.
    Der Fotograf hingegen muss sich quasi bei jedem Auslöse-Klick ( Foto ) Gedanken machen, bzw. ein Einverständnis holen !
    Zudem, wenn ich dem Fotografierten sage, dass ich das Foto z.B. auf die Seite des Eventveranstalters stelle für seine Eventdokumentation und nicht mehr, dann tritt doch schon der Konflikt ein, dass facebook sich einfach diese Daten aus den Fotos schnappt, weil der Veranstalter i-wann mal auf "OK" geklickt hat. Ich kann doch im Einzelfall nicht vorher dem Fotografierten zusagen, dass sein Bildnis nur auf der Seite verbleibt und nicht abgegriffen wird.
    Wenn man facebook und all den Datensammlern explizit, ganz klar und pauschal über die DSGVO untersagt hätte, zukünftig automatisiert überhaupt irgendwelche Daten abzugreifen, die ich auf "mein" Account einstelle, wäre das Fotografieren als Vorstufe kein Thema. Die DSGVO hätte verordnen müssen, dass man mit NUR EINEM KLICK alles an Datenabgreifung von meinem Account untersagt und ich nur in Einzelfällen ggf. eine temporäre Zustimmung für bestimmte Daten gebe.
    Für Fotos und deren Daten sollte grundsätzlich eine Abgreifung untersagt sein, wenn sie von Fremdpersonen gemacht wurden.
    Damit hätten wir jetzt nicht die ganze Diskussion , wann darf ich wen und wie fotografieren und mit welcher Einwilligung usw. .

  • @diefraumitdemgelbenpulli
    @diefraumitdemgelbenpulli 6 років тому

    Hallo Christian, wie sieht es mit DSGVO und Daten bei Organisationen wie Polizei, GEZ, Schufa, etc. aus? SInd die in der DSGVO vom Recht auf Vergessen ausgenommen?

  • @tanjasmorgenreport
    @tanjasmorgenreport 6 років тому +1

    #fragwbs gilt die Verordnung nur für Fotos und Filme NACH dem 25.5.?

  • @Bastelbruder
    @Bastelbruder 6 років тому

    Thema DSGVO: Wie sieht das eigentlich mit den Bodycams der Polizei aus ?

  • @UmutKursawe
    @UmutKursawe 6 років тому

    #fragWBS Das hier klingt etwas absurd, ist aber so geschehen.
    Meine Mutter und ich haben folgendes Problem:
    Wir haben einen Badeanzug gekauft und haben bezahlt. Soweit so gut.
    Als wir den Laden verlassen haben, haben wir ein Piepen gehört und uns nichts weiter dabei gedacht, da uns ja niemand aufgehalten hat. Zuhause haben wir gemerkt, dass das intelligente Mädchen an der Kasse den Sicherheitschip nicht abgetrennt hat. Was sollen wir machen? In den Laden zurück können wir ja nicht, da wir dann erstmal beweisen müssten, dass dieser Anzug der ist, den wir bezahlt haben. Wir hätten ja auch einen zweiten mitgehen lassen können.
    Was sollen wir tun? Wie können wir unsere Unschuld beweisen?

  • @mbakutchalla
    @mbakutchalla 6 років тому +1

    Was wenn ich das Handy von meinem Kumpel nehme um damit ein Bild von IHM oder ein Gruppenbild zu machen. Wer muss dann die Datenschutzerklärung abgeben? Ich oder der Handybesitzer?

  • @cbartsch
    @cbartsch 6 років тому

    Es hiess aber doch, das Kunsturhebergesetz gilt weiter und damit die Ausnahme für Veranstaltungen aus Par 23(1)?

  • @dietestsieger7248
    @dietestsieger7248 6 років тому +1

    Was wenn wir uns nen Presseausweiß beantragen und gelten dann als Journalisten...Vorteilhaft? Danke für das Video und bitte mehr davon.Gruss

  • @gamingsucht417
    @gamingsucht417 6 років тому

    Hallo mein Chef gibt uns zu unserer regulären Pause von 30 Minuten noch eine "geschenkte Pause" mit einer Zeit von 20 Minuten "hier genannt P-Pause". Ich bin ein Call Center Agent und arbeite am Bildschirm. Nun gibt der Arbeitgeber vor, wenn ich mir etwas zu trinken holen möchte oder z.B. auf Toilette gehen soll, so muss ich diese genannte "P-pause" dafür nutzen. Ist es überhaupt erlaubt, dass der Arbeitgeber mir Pausen schenkt und dann darüber bestimmen darf, ob und wofür ich diese Pause nutzen muss.
    PS: Die P-Pause soll wohl die "Bildschirmunterbrechungszeit" ersetzen (diese gibt es in unserm Betrieb also inoffiziell nicht mehr), in welcher der AG dem AN nur vom Bildschirm wegholen muss, ob der AN dann andere Tätigkeiten macht oder Pause sei egal.
    Bitte liken wäre für mich persönlich ein sehr wichtiges Thema. vielen Dank.

  • @MrXPeaceLP
    @MrXPeaceLP 6 років тому

    War auf dem Japantag, ein cosplayer wurde fotografiert, und ich stand im Hintergrund. Ich denk mir jetz, dass das meinetwegen ein bleiben darf, geil find ich's nicht.
    Andere Sache ist: im Falle des Japantages ist das absolut offenes Gelände, d.h., jemand der einfach an dem Tag über die Rheinpromanade schlendern will, und irgendwie nichts von der Veranstaltung wusste, und dann so wie ich zufällig auf nem Bild gelandet ist, diese Person zählt ja nicht mal zu der Gruppe der Leute dazu, die wussten, dass sie eventuell fotografiert werden, wenn sie absichtlich auf ein Event gehen.

  • @hazelvee2527
    @hazelvee2527 6 років тому

    Ja super, und wo steht der Typ, der bei staatlichen Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen jedem, der in den Bereich der Kameras gelangt, diesen Datenschutzzettel in die Hand drückt?

  • @apoplex606
    @apoplex606 6 років тому

    Sehr sympathischer Kerl. Top!

  • @hansjosefschunk7332
    @hansjosefschunk7332 6 років тому +3

    Sehr geehrter Her Solmecke, meine Frage gehört zwar nicht zum Thema, und ich brauche jetzt keinen Anwalt, aber man weiß ja nie. Ich bin entsprechend Rechtsschutz versichert und wollte einfach nur mal fragen, ob Sie alle Rechtsbereiche oder nur bestimmte abdecken/vertreten. Wie gesagt, ich brauche keinen Anwalt, aber allgemein, wüßte ich, wen ich kontaktieren würde, wenn ich einen brauchte und deshalb meine Frage nach den Bereichen, die von Ihnen vertreten/werden können.
    Danke für Ihre Antwort, auch wenn meine Frage zum Thema, jetzt so gar nicht paßt.
    Viele Grüße

    • @xma.rox1
      @xma.rox1 6 років тому

      Hans Josef Schunk Er persönlich fasziniert sich für Medienrecht. In seiner Kanzlei werden aber noch andere Rechtsgebiete behandelt - kannste ja mal auf der HP nachlesen, welche genau. Aber Zivilrecht wird er selber bestimmt auch machen.

    • @hansjosefschunk7332
      @hansjosefschunk7332 6 років тому

      Mary Ro, lieben Dank für Deine Antwort. Dann weiß ich ja, wo ich mich im Zweifel hinwenden würde. Er kommt auf jeden Fall sehr sympathisch bei mir an.
      Nochmals Danke an Dich und Liebe Grüße
      Jupp

    • @xma.rox1
      @xma.rox1 6 років тому

      Hans Josef Schunk Np. Ich weiß was du meinst, aber ein sympatischer Anwalt ist nicht gleich ein "guter" Anwalt. Hoffen wir mal, dass es bei ihm so ist. Sobald er dich mal verteidigt, kannste du es hier ja mal mitteilen ;) l. G.

    • @hansjosefschunk7332
      @hansjosefschunk7332 6 років тому

      Mary Ro, gebe ich Dir Recht, ob ich ihn jemals brauche, weiß ich nicht, aber ich denke, man hat doch zumindest schon mal ein Grundvertrauen, aufgrund seiner Videos.
      Allerdings ist das natürlich kein Kriterium für gut Anwaltsarbeit.
      Gruß Jupp

  • @markuskohlmann4974
    @markuskohlmann4974 6 років тому +1

    Selbst wenn ich bereits beim Kauf von Event-Tickets darauf hinweise, dass Besucher akzeptieren müssen, dass sie fotografiert werden können ... fällt das nicht unter das Kopplungsverbot?
    Im Sinne von "du kommst hier nur rein, wenn ich auch Fotos von dir machen darf".

    • @MetallicReg
      @MetallicReg 6 років тому +1

      Markus Kohlmann Das wäre doch Teil des Kaufvertrages? Wenn es halt ein Teil der Veranstaltung ist, dass Fotos erstellt werden, kann man sich kaum darüber beschweren.
      Aber nach dem Datenschutz kann man die Fotos ja trotzdem später wieder löschen lassen ;).

  • @lunamariahawke9320
    @lunamariahawke9320 5 років тому

    Ich denke mal, dass dieses "Wenn du diese AGBs akzeptierst, dann stimmst du automatisch zu, dass wir ggf Fotos von dir auf der Veranstaltung machen werden" in den AGBs steht, die man beim Bestellen von Tickets eh immer sofort anklickt, ohne sie gelesen zu haben. Leider ist meine nächste Bestellung von Tickets für die nächste Veranstaltung noch etwas hin, ob es mal überprüfen zu können ^^;

  • @kirstenmuller3139
    @kirstenmuller3139 6 років тому +1

    Habe da mal eine frage . Wenn man zu einer Veranstaltung geht . Und da gibt es so hefte die man kaufen , kann . Darf man das jetzt noch oder brauchen die eine , Einverständnis Erklärung ? . Wo bekomme ich die her ? . Wieviel kostet diese ? . Kann man diese hefte jetzt noch kaufen ? . Oder sagt man jetzt nein wegen der Verordnung ? . Es ist so ich habe immer eins bekommen . Fällt das jetzt weg ? . Was gilt da ? . Ich bekomme das nicht auf die reihe . Das ist wie ein nudel salat . Also was kommt jetzt ? . Wer kann mir helfen ? .

  • @iamCourgan
    @iamCourgan 5 років тому

    Einfach weil mich das Thema DSGVO bzw. das Thema Fotografie speziell noch immer sehr interessiert, es aber in dem Video und dem Artikel nur "teilweise" angesprochen wurde hier quasi meine sehr sehr spezielle zuschauerfrage ;) Angenommen man ist z.B. Pressefotograf des DFJ oder nenne ich es mal übersichtlicher weise "Unabhängiger Journalist" mit "Presseausweis" der auf eine Convention/Messe/Veranstaltung geht und Fotos vom geschehen macht. (Dazu wurden die meisten fragen bereits sehr schön beantwortet) gehen wir mal davon aus das der Veranstalter quasi das Fotografieren zulässt. Man kann sich auch akkreditieren lassen, ist aber nicht zwingend notwendig. Aber darum geht es eigentlich gar nicht. Also, ich bin also ein Presse Fotograf / Journalist und Fotografiere keine Besucher...auch keine Verkleideten...sondern....ich Fotografieren Film und Serienstars auf den Panels, wären diese Fragen beantworten oder einen schwung aus aktuellen oder auch vergangenen Produktionen erzählen. (jetzt kommt die frage!) Darf ich diese Fotos veröffentlichen? oder gehen wir einen schritt weiter...darf ich Fotos dieser "stars" auf Bilderdiensten wie gettyImages (nur um einen namen zu nennen) oder EyeEm, 1414, für Zeitschriften / Magazine zum Kauf anbieten? Erinnerung nochmals an den FREIEN FOTO JOURNALISTEN mit PRESSEAUSWEIS ...Mir geht es speziell darum das diese Gäste ja bewusst eingeladen werden um z.B. auch Fotografiert zu werden. Auch gibt es ja Foto tickets...wo da die bildrechte liegen ist ja eigentlich klar...aber auch da bekomme ich ja kein Zettel mit Nutzungsrechten mit zugesteckt...Ok...ich habe das recht am eigenen bild...der "Star" aber auch...und das Urheberrecht hat der Fotograf...darf ich das bild trotzdem Posten? oder muss ich dem z.B. Game of Thrones Star mit dem ich mich nun habe Fotografieren lassen mit meiner Datenschutzerklärung hinterherrennen???

  • @klaus-jurgenjahn7622
    @klaus-jurgenjahn7622 6 років тому

    Ihr schneidet hier kurz an, was und wie man auf Karnevalveranstaltungen noch fotografieren darf. Wir haben seit Jahren ein Hausrecht aushängen, auf den Eintrittskarten steht der Hinweis das Fotos für das Archiv des Vereins, der Webseiten Veröffentlichung und für eine jährliche erscheinende Zeitung, gemacht werden. Wie kann man das ohne Probleme weiterführen?

  • @krenled
    @krenled 6 років тому

    "Fair - Use - Paragraph": An Orten oder in Situationen, an denen nach allgemeiner Lebenserfahrung mit einer Datenerhebung- und speicherung zu rechnen ist, soll dies auch zulässig sein. Auf einem Festival weiß ich, was mich erwartet und das kann man von Klardenkenden auch erwarten. Des Weiteren sollen Personen das Recht haben, IHRE Grundrechte geltend zu machen. Faktisch lediglich der Bereicherung dienende Abmahnungen sind nicht im Sinne eines Datenschutzes, welcher Grundrechte und die heutzutage unabdingbare Freiheit des Internets schützt. Zudem sollten bezüglich einer kritischen / künstlerischen Auseinandersetzung besondere Rechte gelten, da diese essentieller Teil einer demokratischen Willensbildung sind. Schließlich noch gewisse No - Go - Klauseln á la § 307ff. BGB und schon wird das ganze praktischer.

  • @frafra89
    @frafra89 6 років тому

    Situation: Auf einer Veranstaltung wird ein Gitarrist auf der Bühne von einem vom Veranstalter engagierten Fotografen fotografiert. Dieser sieht sein Foto auf der Homepage des Fotografen, der es zu eigenen Werbezwecken nutzt. Dieses Foto wird vom Gitarristen nun in schwarzweiß verändert und als FB-Profilbild genutzt. 1) Kann der Fotograf/Urheber den Gitarristen anklagen? 2) Habe ich lt. DSGVO mit Einrichtung als Profilbild still zugestimmt, bzw. könnte man im Nachhinein sagen, dass man ja immerhin auch kein Einverständnis zum fotografieren erteilt hat?(#Recht am eigenem Bild = Gegenklage?)

  • @mamahyperplasie
    @mamahyperplasie 6 років тому

    Auf öffentlichen Demonstrationen, galt immer, das man sie filmen oder fotografieren durfte. Wie CSD oder eine andere angemeldete Demonstration. Gilt das heute noch =?

  • @jurgenwagner-thepecartist7552
    @jurgenwagner-thepecartist7552 6 років тому +2

    Verdammt gut erklärt, danke für das Video ;)

  • @ipodgamer99
    @ipodgamer99 6 років тому

    Sehr gutes Video, gute Fragen und gute Antworten, sehr kompetent :)

  • @Fabian-bh6cs
    @Fabian-bh6cs 6 років тому

    #fragwbs Verstößt die Zustimmung zur Fotografie durch Betreten des Geländes nicht gegen die Nichtdiskriminierungsklausel der DSGVO?

  • @Speed-Ride
    @Speed-Ride 6 років тому +11

    5:57 der 25 Mai ist schonnlängst vorbei..... mach dies mal aktueller....

  • @Abrahamer
    @Abrahamer 6 років тому

    Erinnert sich jemand an die Zeiten wo das egal war und man einfach Spaß und gelebt hatte...

  • @cogocahe
    @cogocahe 6 років тому

    Wie sieht das mit der DSGVO eigentlich im Bereich Film & Video aus. Mir fallen da ein paar alte Musikvideos ein (Fettes Brot - Da draussen, Dynamite Deluxe - Grüne Brille, Too Strong - Too Strong meets Business) in denen haufenweise Menschen erkennbar sind . Muss man um sowas heutzutage noch machen zu können ganze Gegenden fast schon absperren um beim überreichen der Datenschutzerklärung bloß keinen zu übersehen? #fragWBS

  • @Motonari11
    @Motonari11 6 років тому +89

    meddl loide?

  • @shezario
    @shezario 6 років тому

    Reicht für solche eine Einverständnis (betreten der Veranstaltung = ok für photos) ein Aushang oder in welcher Form muss das bekannt gegeben sein vor Kauf des Tickets ?

  • @MixiTV-
    @MixiTV- 6 років тому

    Danke für die vielen Infos.
    Mein Problem. Ich bin oft auf Veranstaltungen und führe für ein UA-cam-Kanal Interviews. Ich frage davor die Teilnehmer ob Sie einverstanden sind und mein Kanal kennen.
    Falls Ja mache ich das Interview. Am Schluss frage ich nochmals, vor laufender Kamera, ob Sie mit der Veröffentlichung auf meiner Webseite und auf UA-cam einverstanden sind.
    So habe ich ein Beweis das ich die Zustimmung habe. (Ja es gab auch einige die davor Ja sagten und bei der Aufnahme Nein = Löschen)
    Jetzt mein Problem, Muss ich diese Zustimmung jetzt gewaltig erweitern, und/oder immer schriftlich machen?

  • @Skund79
    @Skund79 6 років тому

    Muss man denn auch ein Datenschutzerklärung überreichen für das einordnen und verwalten von TFP Verträgen?

  • @CHR15718N
    @CHR15718N 6 років тому

    Wie sieht es aus Wenn Menschen fotografiert werden, aber im Nachhinein das Gesicht verzerrt wird. Müssen diese Personen denn damit einverstanden sein, weil vom Event bis nach Hause sind die Foto ja mit persönlichen Daten ja auf der Kamera?

  • @stodschi1196
    @stodschi1196 6 років тому

    3:39 Braucht man dafür eine schriftliche Bestätigung der auf dem Bild zu sehenden Person, für den Fall, dass diese im Nachhinein behauptet nicht mit dem Foto und dem online Stellen einverstanden zu sein? Selbstverständlich für den Fall, dass diese auf dem Bild klar erkennbar ist.

  • @klarheit3909
    @klarheit3909 2 роки тому

    Gilt das dann für alle, oder werde ich es erleben müssen, dass viele vertraulich handeln, wärend mir alles vorgelesen wird....

  • @catman64k
    @catman64k 6 років тому

    verstoße ich jetzt eigentlich schon gegen die Datenschutzverordnung, wenn ich das Aussehen einer Person beschreibe?

  • @virgomediagrafikdesign1171
    @virgomediagrafikdesign1171 6 років тому

    Im Gegenzug werden wir immer mehr öffentlich vom Staat gefilmt, ohne unsere Erlaubnis dazu gegeben zu haben ...

  • @derhennesausmwald3086
    @derhennesausmwald3086 6 років тому +2

    #fragwbs da fällt mir Grade ein: wie ist es denn mit fernsehausstrahlungen? Ich nehme jetzt als Beispiel Mal den Musikantenstadl, weil mir kein anderes Beispiel einfällt. 😁 Da geht der Kameramann ja immer durch die Reihen und filmt die klatschenden Besucher (also hab ich mir sagen lassen 😂). Muss der Fernsehsender dann eine Datenschutzvereinbarung von mir einholen damit die mein Gesicht im TV zeigen dürfen oder müssen die das dann verpixeln wenn ich dem nicht zustimme? Oder kann ich den Sender dann verklagen wenn die das ohne mein Einverständnis machen?

    • @asdfhklljfztvvw3686
      @asdfhklljfztvvw3686 6 років тому

      Markus Krumminga Hintendrein hüpft ein fröhlicher Seppel mit einem Täscherl voller Datenschutzerklärungen.
      Nee - gute Frage!

    • @helloweener2007
      @helloweener2007 6 років тому

      Du fragst für einen Freund richtig? 😀
      Gib es zu,
      Du warst im Nana Mouskouri Konzert.
      Ich hab Dich gesehen, mein Freund.

  • @Fischdose1
    @Fischdose1 6 років тому

    Boah, das wird ja immer schlimmer. Irgendwann darf man auch nicht mehr atmen. ;-)

  • @Julz2k
    @Julz2k 6 років тому +1

    Kann ein Veranstalter denn für die Leute, die nicht Fotografiert werden wollen Sticker mit der aufschrift "Ich möchte nicht Fotografiert werden" aushändigen? Daraufhin werden die Personen auf den Fotos vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.

  • @seniors5334
    @seniors5334 6 років тому

    d.h. wenn mich eine Überwachungskamera aufnimmt müssen die erst um Erlaubnis fragen?

  • @HPJFilm
    @HPJFilm 6 років тому

    Wie man weiter unten lesen kann, es gibt Fragen, Fragen und nochmals Fragen. Zu allen möglichen Fotografier-Situationen in allen denkbaren Variationen. Wer soll, kann und will das beantworten? Soll sich nun jeder private facebook-Nutzer oder youtube-Nutzer eine teure Rechtsberatung holen über das, was er darf und was er nicht darf, über das was er in der Vergangenheit schon fotografiert und veröffentlicht hat? Wenn selbst Anwälte noch fachsimpeln, was richtig ist und was nicht, wenn dieser Gesetztes-Wahnsinn zig MIllionen privat oder beruflich Fotografierenden Kopfschmerzen bereitet, weil sie verunsichert sind, dann läuft doch was gewaltig schief in unserem Land. Jetzt im Jahr 2018, da fast jedes Kind ein Handy hat, an jeder Ecke und zu allen Gelegenheiten fotografiert und Vieles veröffentlicht , jetzt kommt diese dämliche DSGVO und macht die Menschen verrückt. Es gibt ein Sprichwort: "Alle genialen Dinge sind einfach". Aber dieses DSGVO ist alles andere als einfach. Die DSGVO öffnet Tür und Tor für geldgierige Abmahn-Vereine und bringt dem Verbraucher letztendlich nichts, außer dem Frust, in diesem Land, in dieser EU mit diesen unnötig komplizierten Gesetzen leben zu müssen. Ich denke, ein Video von Herrn Solmecke über das, was der rein private Nutzer ohne gewerblichen HIntergrund tun und lassen darf, wäre dringend angebracht und auch gewünscht. Themen: Siehe die Fragen der User zu diesem Video.

  • @drunkenpanda9195
    @drunkenpanda9195 6 років тому

    Datenschutzinformation muss man zur Verfügung stellen. Habe ich diese in Langform auf meiner Homepage und Verweise darauf, dürfte ein kurzer Hinweis reichen...

  • @ThorstensMOBAWelt
    @ThorstensMOBAWelt 10 місяців тому

    Zu dem Thema habe ich noch eine Frage: Wie ist das mit mehrere Jahre (10 - 30) alten eingescannten analogen Fotos von beispielsweise Young- und Oldtimertreffen. Gelten für solche Fotos auch die Maßgaben der DSGVO?

  • @pugge
    @pugge 6 років тому +32

    Mich würde das Journalistische oder Künstlerische noch genauer Interessieren. Ich mache bei Laufevents immer Videos mit der Kamera auf dem Kopf :) Sollte ich jedem Zuschauer ein Zettel geben ? :) ua-cam.com/video/6G2BvuaTcfo/v-deo.html

    • @sunnyshuhia8149
      @sunnyshuhia8149 6 років тому +8

      Ja,so ist es leider...rechtlich müsste du alle fragen die auf den Fotos zu sehen sind ob du es veröffentlichen darfst.

    • @Headsetsniper
      @Headsetsniper 6 років тому +5

      Jap, rechtlich nicht anders als Fotos. Sind ja auch nur Bilder. Sowas kann man nur sinnvoll über gute AGBs der Veranstaltung regeln, du kannst ja nicht gleichzeitig Laufen und die Besucher um Einverständnis fragen. Wobei du dann zumindest den Videobeweis hättest das sie einverstanden sind :) Einzige Lücke die mir auf die schnelle einfällt: Soweit ich weiß sind nur Gesichter Personenbezogen (außer jemand klebt sich sein Ausweis auf die Brust oder so), somit reicht es vielleicht wenn du nachher die Gesichter verpixelst? Das geht vielleicht sogar mit dem richtigen Programm relativ automatisch.

    • @pugge
      @pugge 6 років тому

      Mh mh. Schwierig das dann automatisch zu machen. Müsste ich mal nach einem programm suchen. Aber vielleicht kann man das ja als Journalismus laufen lassen, wenn über den Lauf eben auch berichtet wird. Ich frag mal weiter nach :)

    • @juliak1794
      @juliak1794 6 років тому +3

      musst nur schneller laufen dann erkennt man niemand mehr :)
      ps:schaut mal auf daniels channel vorbei, lohnt sich lg aus frankfurt

    • @pugge
      @pugge 6 років тому

      Gute Idee Julia. Das werde ich mal probieren. 50km/h sollten wohl reichen. Und dann noch die Kamera auf 2 Frames/Sekunde einstellen :D

  • @DeinEventtv
    @DeinEventtv 6 років тому

    Und wie ist das auf Liveveranstaltungen ? Muss ich als Produktionsfirma (TV Produktionen) da was machen oder ist generell Sache des Veranstallters ?

  • @Melometlar687
    @Melometlar687 6 років тому

    Sind nach dem neuen DSVGO Paparazzo in Europa jetzt nicht arbeitslos? Ich meine die gehen ja kaum zu den Promis und fragen erst, übergeben denen eine Datenschutzverordnung etc. ^^

  • @matthiasberndt1694
    @matthiasberndt1694 6 років тому

    #fragWBS Wie sieht es mit dem Zeitraum der Speicherung eigentlich aus? Darf ich sagen: Ich speichere die Daten, Bilder etc. bis auf Widerruf oder muss ich diese wirklich mit einem Zeitpunkt, Zeitraum oder anderem benennen?
    Bsp: Ich lasse dem Nutzer seine E-Mail-Adresse bei mir für Newsletter eintragen oder ich habe Fotos von Ihm im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gemacht und möchte diese Bilder nach einer gewissen Frist in den News, später auch im Archiv weiter nutzen und das sozusagen alles ohne zeitliche Begrenzung.

  • @nesyta1749
    @nesyta1749 6 років тому

    Hallo. Hermit erkläre ich damit einverstanden sein euch zu Fotografiern, und die Foto werden natürlich !NICHT! veröffentlicht sondern nur Privat verwendet. Würdet ihr damit einverstanden sein?

  • @braz5112
    @braz5112 6 років тому

    Können Sie mir eventuell sagen, woher ich denn diese Datenschutzerklärung herbekomme?
    Dann würde ich diese natürlich immer bei mir tragen.
    MfG Hectic

  • @EMODAV1987
    @EMODAV1987 6 років тому

    Find das super interessant, weil ich selbst auf Cons und Cosplaytreffen als Fotograf unterwegs bin.

  • @Scorpionspine
    @Scorpionspine 6 років тому

    Ich hätte da mal eine Frage, wie schaut es eigentlich aus mit und blitzgeräten der Polizei? Muss da nicht streng genommen auch ein Hinweis zur Verarbeitung Personen bezogenen Daten ähnlich wie bei überwachungskameras angehängt werden oder gibt es da Ausnahmen?

  • @michaelhattenbach704
    @michaelhattenbach704 6 років тому

    Wie sieht der Datenschutz denn bei einer privaten Veranstaltung, z.B bei einer Hochzeit aus ?

  • @Tino83G
    @Tino83G 6 років тому

    Hallo, ich hätte mal noch ne andere frage, wie ist das eigentlich mit Blitzern? Müssten Sie da nicht jetzt auch vorher mein Einverständnis haben?

  •  6 років тому

    Ist es nicht so, das wenn ich z.B. ein Gebäude fotografiere und Menschen davor stehen, müssen diese das "hinnehmen".
    Da ich ja nicht explizit den Menschen, sondern das Gebäude fotografiert habe.
    Oder ist dies inzwischen nicht mehr so ?

  • @yallamann3861
    @yallamann3861 6 років тому

    bei der zensur gem DSGVO ist jede stelle schnell dabei. gewisse gemeinschaften scheinen sich allerdings davon ausnehmen zu können - siehe abgleich der meldedaten mit dem beitragsservice der rundfunkanstalten. ist DAS legal?!

  • @maultaschede4693
    @maultaschede4693 6 років тому

    Wann wurde denn das Video erstellt? Anscheinend vor dem 25.05. denn es wird tatsächlich schon abgemahnt.

  • @TheHauswirtschafter
    @TheHauswirtschafter 6 років тому

    Wie ist es denn mit der Polizei und der DSGVO? Zum Beispiel bei Demos oder beim Blitzen.

  • @cpu9991
    @cpu9991 6 років тому +1

    Ich find's Nice das ständig Gäste da sind👍

  • @mod100
    @mod100 6 років тому

    #fragWBS, Wenn man von jeder Person auf einem Foto eine Freigabe benötigt, bedeutet das doch quasi ein Verbot von Fotos von Touristenattraktionen? Schliesslich dürfte man nur in den allerseltensten Fällen die Möglichkeit haben, alle Personen vom Eiffelturm, von der Domplatte oder vom Times Square zu entfernen, bevor man als Tourist dort fotografiert?

  • @Schnickalodeon
    @Schnickalodeon 6 років тому

    Guten Tag Herr Solmecke,
    ich betreibe einen Photobooth und vermiete diesen für Events (Hochzeiten, Geburtstage, usw.)
    Müsste ich jedem, der SICH SELBST (mittels Buzzer) fotografiert eine Datenschutzerklärung mitgeben und muss er diese unterschreiben oder reicht ein Schild auf dem steht, dass jeder, der sich Fotografiert der Datenschutzerklärung zustimmt (die ich dort auslege)?
    #challengewbs #fragwbs

  • @dennish9820
    @dennish9820 6 років тому

    Sehr informativ! Wie sieht das bei Blitzerfotos aus? Da wird einem vorher oder währenddessen auch keine Datenschutzvereinbarung vorgelegt.

  • @NoxmilesDe
    @NoxmilesDe 6 років тому

    Das Vorschaubild unterscheidet sich vom Video.

  • @VeriLovesChocolate
    @VeriLovesChocolate 6 років тому

    Was mich persönlich mal interessiert, darf ich als Privatperson noch auf Konzerten die Künstler die auf der Bühne stehen fotografieren? So für Facebook Gruppen, Instragram wo ich sie zeigen mag am Ende.

  • @klarheit3909
    @klarheit3909 2 роки тому

    Danke

  • @yorma4173
    @yorma4173 6 років тому

    Wenn direkt an der Eintrittskasse ein Schild hängt auf dem steht: "Mit dem Besuch unserer Veranstaltung erkläre ich mich damit einverstanden, dass ich auf Bildern zusehen bin, die gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet und auf unserer Internetseite zusehen sein werden.
    Und darunter wäre dann die Datenschutzerklärung auf dem Schild oder würde da auch ein Link zur Datenschutzerklärung reichen? Oder ist so etwas generell nicht möglich?