Sie müssten dokumentieren, an welchen Tagen Sie im Homeoffice waren. Sie Dokumentation kann dann einen Eigenbeleg darstellen, der in der Buchhaltung erfasst wird.
Und wenn man die Falle "Soloselbstständiger mit häusl. Arbeitszimmer in Eigentumsimmobilie" bereits reingetappt ist? Gibt es Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung? Danke für diesen höchst informativen Kanal, bzw. Podcast, Ken.
Wie verhält sich es mit der Home Office Pauschale bei einen Hauptjob mit 40 Stunden im Büro und dann ein Nebengewerbe welches nach dem Hauptjob abends und am Wochenende ausgeübt wird..
siehe BMF-Schreiben vom 15.08.2023: datenbank.nwb.de/Dokument/1024130/?query=bmf%2015.08.2023&listPos=0 Rz. 36. Dort wird genau dazu Stellung genommen und es sind auch Beispeiele genannt.
Hallo Ken, es geht um einen Neubau ( Erstbezug 02 24) Ich habe bereits die anteilige Vorsteuer für die HK Gebäude gem. Arbeitszimmer Anteil geltend gemacht in 2023. Auf Grund dessen ist das AZ automatisch BV oder könnte ich trotzdem als BA die AZ Pauschale in der EÜR wählen? Falls doch BV ist die neue degr. Abschreibung für Wohnmobilien wählbar, da EFH mit AZ?
Eine Frage: angenommenen, das Arbeitszimmer hat 15 qm und das gesamte Haus 130 qm. Entspricht ca. 10 %. Gehört das AZ trotzdem zum BV? Wenn nicht, dann kann die Pauschale von 1.260 Euro angesetzt werden und beim evtl. Verkauf der Immobilie werden die stillen Reserven nicht aufgedeckt?
Danke für diesen Hinweis! Wenn die Immobilie, in der man das Arbeitszimmer hat, dem Ehepartner gehört (Grundbuch) und man dieses Arbeitszimmer pauschal als Homeoffice für 1260€ pro Jahr ansetzt, sollte dieser Raum doch nicht in das Betriebsvermögen (Einzelunternehmen) übergehen, oder? Ich meine die nicht die tageweise Homeoffice-Pauschale sondern die jährliche Pauschale für das tatsächlich vorhandene Arbeitszimmer.
Da sollte kein Problem bestehen, da Betriebsvermögen nur entstehen kann, wenn mir ein Wirtschaftsgut zuzurechnen ist, was i.d.R. nur bei Eigentum vorliegt.
Wieder super erklärt. 🙏🏻 Eine andere Frage lieber Ken, ist der Steuerberater verpflichtet die Summen- und Saldenliste seinem Kunden mitzusenden oder muss er es nicht? Falls nicht kann man die immer anfordern? Danke 🙏🏻
Nein, die Verpflichtung des Steuerberaters umfasst nicht automatisch die Übermittlung einer Summen- und Saldenliste. Letztlich richten sich die Verpflichtungen vor allem aus dem Steuerberatungsvertrag, der zwishen Mandant und Kanzlei getroffen wird. Aber es sollte auch kein Problem sein, diese Unterlage anzufordern.
@ vielen Dank 🙏🏻, dann weiß ich Bescheid, denn diejenige stellt sich quer und behauptet, ein anderes Programm zu nutzen, daher verschickt sie es nicht mehr. Will meine FiBu auf eine Software umstellen und selber machen und stoße so nun auf Gegenwind und komische Argumentation ihrerseits.
Sehr gut erklärt, herzlichen Dank. Ich habe eine Frage.In welchen Zeile (in Elster) soll ich eintragen? Ich mache meinen Jahresabschluss mit Elster. Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank. Mich interessiert zu welchem Zeitpunkt man die jeweiligen Lösungen geltend machen kann also monatlich oder erst bei Jahresabschluss? Und wie verhält es sich bei dem häuslichen Arbeitszimmer, wenn die Immobile noch abbezahlt wird? Wie ich gelesen habe, können Kreditzinsen geltend gemacht werden aber die Rate darf nicht Gewinnmindernd angegeben werden. Stimmt das und wenn ja, warum nicht?
Grundsätzlich sollten die Kosten für das Arbeitszimmer und auch die HO-Pauschale unterjährig erfasst werden (mit Blick auf § 4 Abs. 7 EStG; derzeit ist aber noch ein BFH-Verfahren anhängig, das sich mit den konkreten Nachweisen beschäftigt). Kreditzinsen könnten bei der Arbeitszimmer-Regelung (tatsächliche Kosten) m.E. grundsätzlich angesetzt werden, allerdings nur, soweit sie auf das Arbeitszimmer entfallen (Aufteilung nach QM erforderlich).
@ vielen Dank. Miete darf ja als Ausgabe angegeben werden. Warum nicht die Kreditrate (anteilig qm vom Haus)? Gerade wenn es aufgrund des häuslichen Arbeitszimmers sowieso am Ende um Betriebsvermögen handelt.
Danke für das Video Ken! Wie verhält es sich für einen Gesellschafter mit einer Zuhause angemeldeten GmbH und Häuslichen Arbeitszimmer, welcher im Mietverhältniss lebt. Besteht auch hier die Gefahr einer Betriebsaufspaltung? VG
Ja das ist eine Betriebsaufspaltung, da Sachliche Verflechtung gegen ist. Du überlässt eine wesentliche Betriebsgrundlage (Arbeitszimmer) deiner Kapitalgesellschaft und du besitzt die GmbH (personelle Verflechtung). In H15.7 (5) „Eigentum des Besitzunternehmens” EStH steht explizit drin, dass auch Mietwohnungen zur sachlichen Verflechtung führen. Rechtsfolge wäre, dass deine Beteiligung an der GmbH im Betriebsvermögen befindet. Somit hast du das Teileinkünfteverfahren bei Dividenden und keine abgeltende Wirkung wie bei Privatpersonen und somit auch kein Sparerpauschbetrag für die Dividenden aus der Beteiligung. Beste Grüße Tevez
Da gibt es unterschiedliche Meinungen zu. Einige Stimmen meinen, dass auch bei angemieteten Arbeitszimmern eine Betriebsaufspaltung entstehen kann und begründen das mit Berufung auf das Urteil X R 5/14 des BFH (www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201650392/). Im Urteilsfall ging es aber nicht um ein Arbeitszimmer, weshalb andere Stimmen die analoge Anwendung dieses Urteils auf Arbeitszimmer-Fälle für zu weitgehend halten. Ein Urteil, das bei Weitervermietung eines Arbeitszimmers eine Betriebsaufspaltung annimmt, existiert aktuell noch nicht. Daher ist derzeit unklar, welcher Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist.
Kann man nicht so pauschal sagen, da die Rechtsprechung zur Weitervermietung nicht auf ein Arbeitszimmer bezogen ist. Ich persönlich halte z.B. die analoge Anwendung des Urteils BFH X R 5/14 auf Arbeitszimmer-Fälle für zu weitgehend. Das "Problem" könnte aber vorsorglich dadurch vermieden werden, dass der Gesellschafter-GF kein Arbeitszimmer nutzt, sondern im Arbeitszimmer auch private Gegenstände stehen hat. Dann läge kein ausschließlich für die GmbH genutzter Raum vor, sodass m.E. nicht von einer wesentlichen BGL ausgegangen werden kann.
Super erklärt, vielen Dank! Ich habe das Abo direkt dagelassen. Jetzt hätte ich eine Frage: Ein Gesellschafter einer GmbH mit Sitz in Hamburg hat eine GmbH in Bremen gegründet. Die Entfernung zwischen den beiden Standorten beträgt 120 Kilometer (ein Weg). Der Gesellschafter und Geschäftsführer hat auch eine eigene Wohnung, in der ein separater Raum als Büro genutzt werden kann. Meine Frage ist: Welche Regelung wäre hier sinnvoller - die Homeoffice-Pauschale oder das häusliche Arbeitszimmer? Vielen Dank im Voraus!
Danke für den Support! Die Frage kann ich nicht pauschal beantworten, insbesondere ob hier eine Betriebsaufspaltung entsteht oder nicht. Dafür müsste ich tiefer in den konkreten Sachverhalt einsteigen, was im Rahmen der UA-cam-Kommentare nicht möglich ist.
Danke für das informative Video. Kann ich für ein Kalenderjahr mit einem Wohnungswechsel auch sowohl die HOP als auch das häusliche Arbeitszimmer ansetzen? z.B. Jan-Jun 120 Tage HOP und Jul-Dez je 180€ Miete.
Ja genau. Und diese Themen führen häufig zu einer Steuerfalle, weil viele Selbstständige diese Problematiken nicht kennen. Insofern ist der Titel m.E. in Ordnung.
Wie genau muss man die Tage für die Homeofficepauschale als Beleg dokumentieren? Bzw. welche Form reicht dafür aus?
Sie müssten dokumentieren, an welchen Tagen Sie im Homeoffice waren. Sie Dokumentation kann dann einen Eigenbeleg darstellen, der in der Buchhaltung erfasst wird.
Und wenn man die Falle "Soloselbstständiger mit häusl. Arbeitszimmer in Eigentumsimmobilie" bereits reingetappt ist? Gibt es Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung? Danke für diesen höchst informativen Kanal, bzw. Podcast, Ken.
Wie verhält sich es mit der Home Office Pauschale bei einen Hauptjob mit 40 Stunden im Büro und dann ein Nebengewerbe welches nach dem Hauptjob abends und am Wochenende ausgeübt wird..
siehe BMF-Schreiben vom 15.08.2023:
datenbank.nwb.de/Dokument/1024130/?query=bmf%2015.08.2023&listPos=0
Rz. 36. Dort wird genau dazu Stellung genommen und es sind auch Beispeiele genannt.
Vielen Dank für diesen wertvollen Kommentar
Toll erklärt,war neulich Thema bei uns in der Kanzlei 😊
Hallo Ken, es geht um einen Neubau ( Erstbezug 02 24) Ich habe bereits die anteilige Vorsteuer für die HK Gebäude gem. Arbeitszimmer Anteil geltend gemacht in 2023. Auf Grund dessen ist das AZ automatisch BV oder könnte ich trotzdem als BA die AZ Pauschale in der EÜR wählen? Falls doch BV ist die neue degr. Abschreibung für Wohnmobilien wählbar, da EFH mit AZ?
Eine Frage: angenommenen, das Arbeitszimmer hat 15 qm und das gesamte Haus 130 qm. Entspricht ca. 10 %. Gehört das AZ trotzdem zum BV? Wenn nicht, dann kann die Pauschale von 1.260 Euro angesetzt werden und beim evtl. Verkauf der Immobilie werden die stillen Reserven nicht aufgedeckt?
Danke für diesen Hinweis! Wenn die Immobilie, in der man das Arbeitszimmer hat, dem Ehepartner gehört (Grundbuch) und man dieses Arbeitszimmer pauschal als Homeoffice für 1260€ pro Jahr ansetzt, sollte dieser Raum doch nicht in das Betriebsvermögen (Einzelunternehmen) übergehen, oder? Ich meine die nicht die tageweise Homeoffice-Pauschale sondern die jährliche Pauschale für das tatsächlich vorhandene Arbeitszimmer.
Da sollte kein Problem bestehen, da Betriebsvermögen nur entstehen kann, wenn mir ein Wirtschaftsgut zuzurechnen ist, was i.d.R. nur bei Eigentum vorliegt.
@ Danke für die Info!
Wieder super erklärt. 🙏🏻 Eine andere Frage lieber Ken, ist der Steuerberater verpflichtet die Summen- und Saldenliste seinem Kunden mitzusenden oder muss er es nicht? Falls nicht kann man die immer anfordern? Danke 🙏🏻
Nein, die Verpflichtung des Steuerberaters umfasst nicht automatisch die Übermittlung einer Summen- und Saldenliste. Letztlich richten sich die Verpflichtungen vor allem aus dem Steuerberatungsvertrag, der zwishen Mandant und Kanzlei getroffen wird. Aber es sollte auch kein Problem sein, diese Unterlage anzufordern.
@ vielen Dank 🙏🏻, dann weiß ich Bescheid, denn diejenige stellt sich quer und behauptet, ein anderes Programm zu nutzen, daher verschickt sie es nicht mehr. Will meine FiBu auf eine Software umstellen und selber machen und stoße so nun auf Gegenwind und komische Argumentation ihrerseits.
Sehr gut erklärt, herzlichen Dank.
Ich habe eine Frage.In welchen Zeile (in Elster) soll ich eintragen? Ich mache meinen Jahresabschluss mit Elster.
Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank. Mich interessiert zu welchem Zeitpunkt man die jeweiligen Lösungen geltend machen kann also monatlich oder erst bei Jahresabschluss? Und wie verhält es sich bei dem häuslichen Arbeitszimmer, wenn die Immobile noch abbezahlt wird? Wie ich gelesen habe, können Kreditzinsen geltend gemacht werden aber die Rate darf nicht Gewinnmindernd angegeben werden. Stimmt das und wenn ja, warum nicht?
Grundsätzlich sollten die Kosten für das Arbeitszimmer und auch die HO-Pauschale unterjährig erfasst werden (mit Blick auf § 4 Abs. 7 EStG; derzeit ist aber noch ein BFH-Verfahren anhängig, das sich mit den konkreten Nachweisen beschäftigt). Kreditzinsen könnten bei der Arbeitszimmer-Regelung (tatsächliche Kosten) m.E. grundsätzlich angesetzt werden, allerdings nur, soweit sie auf das Arbeitszimmer entfallen (Aufteilung nach QM erforderlich).
@ vielen Dank. Miete darf ja als Ausgabe angegeben werden. Warum nicht die Kreditrate (anteilig qm vom Haus)? Gerade wenn es aufgrund des häuslichen Arbeitszimmers sowieso am Ende um Betriebsvermögen handelt.
Danke für das Video Ken!
Wie verhält es sich für einen Gesellschafter mit einer Zuhause angemeldeten GmbH und Häuslichen Arbeitszimmer, welcher im Mietverhältniss lebt.
Besteht auch hier die Gefahr einer Betriebsaufspaltung?
VG
Ja das ist eine Betriebsaufspaltung, da Sachliche Verflechtung gegen ist. Du überlässt eine wesentliche Betriebsgrundlage (Arbeitszimmer) deiner Kapitalgesellschaft und du besitzt die GmbH (personelle Verflechtung). In H15.7 (5) „Eigentum des Besitzunternehmens” EStH steht explizit drin, dass auch Mietwohnungen zur sachlichen Verflechtung führen. Rechtsfolge wäre, dass deine Beteiligung an der GmbH im Betriebsvermögen befindet. Somit hast du das Teileinkünfteverfahren bei Dividenden und keine abgeltende Wirkung wie bei Privatpersonen und somit auch kein Sparerpauschbetrag für die Dividenden aus der Beteiligung.
Beste Grüße
Tevez
Da gibt es unterschiedliche Meinungen zu. Einige Stimmen meinen, dass auch bei angemieteten Arbeitszimmern eine Betriebsaufspaltung entstehen kann und begründen das mit Berufung auf das Urteil X R 5/14 des BFH (www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201650392/).
Im Urteilsfall ging es aber nicht um ein Arbeitszimmer, weshalb andere Stimmen die analoge Anwendung dieses Urteils auf Arbeitszimmer-Fälle für zu weitgehend halten.
Ein Urteil, das bei Weitervermietung eines Arbeitszimmers eine Betriebsaufspaltung annimmt, existiert aktuell noch nicht. Daher ist derzeit unklar, welcher Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist.
Kann man nicht so pauschal sagen, da die Rechtsprechung zur Weitervermietung nicht auf ein Arbeitszimmer bezogen ist. Ich persönlich halte z.B. die analoge Anwendung des Urteils BFH X R 5/14 auf Arbeitszimmer-Fälle für zu weitgehend. Das "Problem" könnte aber vorsorglich dadurch vermieden werden, dass der Gesellschafter-GF kein Arbeitszimmer nutzt, sondern im Arbeitszimmer auch private Gegenstände stehen hat. Dann läge kein ausschließlich für die GmbH genutzter Raum vor, sodass m.E. nicht von einer wesentlichen BGL ausgegangen werden kann.
Super erklärt, vielen Dank! Ich habe das Abo direkt dagelassen.
Jetzt hätte ich eine Frage:
Ein Gesellschafter einer GmbH mit Sitz in Hamburg hat eine GmbH in Bremen gegründet. Die Entfernung zwischen den beiden Standorten beträgt 120 Kilometer (ein Weg). Der Gesellschafter und Geschäftsführer hat auch eine eigene Wohnung, in der ein separater Raum als Büro genutzt werden kann.
Meine Frage ist: Welche Regelung wäre hier sinnvoller - die Homeoffice-Pauschale oder das häusliche Arbeitszimmer?
Vielen Dank im Voraus!
Danke für den Support!
Die Frage kann ich nicht pauschal beantworten, insbesondere ob hier eine Betriebsaufspaltung entsteht oder nicht. Dafür müsste ich tiefer in den konkreten Sachverhalt einsteigen, was im Rahmen der UA-cam-Kommentare nicht möglich ist.
@@kenkeiper Das dachte ich mir schon. Aber vielen Dank und bis bald wieder.
Danke für das informative Video. Kann ich für ein Kalenderjahr mit einem Wohnungswechsel auch sowohl die HOP als auch das häusliche Arbeitszimmer ansetzen? z.B. Jan-Jun 120 Tage HOP und Jul-Dez je 180€ Miete.
Ich finde den Titel zum Video nicht passend zum Inhalt. Im Video geht es hauptsächlich um ein Arbeitszimmer im Eigentum, Betriebsvermögen, GmbH...
Ich finde den Titel perfekt. Du hast keinen Plan.
Ja genau. Und diese Themen führen häufig zu einer Steuerfalle, weil viele Selbstständige diese Problematiken nicht kennen. Insofern ist der Titel m.E. in Ordnung.