Die Video sind wirklich toll, danke!! Irgendwie erscheint egal welchen Link zu den Folien ich öffne nur ein weißes Fenster und es wird gar nichts angezeigt. Hab's auch über verschiedene Browser und Geräte probiert. Was kann man da machen? Ist das bei noch jemandem hier so?
Kommt jetzt vielleicht ein bisschen spät, aber spielt die Fehleridentität nicht gerade bei der Anfechtung eine zentrale Rolle, da sie zur Folge hätte, dass die Anfechtung des Verpflichtungsgeschäftes und die daraus folgende Unwirksamkeit ex tunc auch die Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäftes zur Folge hätte und das ohne die gesonderte Abgabe einer Anfechtungserklärung für das Verfügungsgeschäft? Dann wäre ja schon das Trennungsprinzip durchbrochen, ich fände es in dieser Konstellation aber auch sinnvoll.
Zusatzfrage: Könnte man in dieser Konstellation nicht auch die Durchbrechung des Trennungsprinzips umgehen, indem man die Anfechtungserklärung für das Verpflichtungsgeschäft ergänzend nach §133 BGB auslegt und die (Mit-) Erklärung der Anfechtung des Verfügungsgeschäftes annimmt?
Die Video sind wirklich toll, danke!!
Irgendwie erscheint egal welchen Link zu den Folien ich öffne nur ein weißes Fenster und es wird gar nichts angezeigt. Hab's auch über verschiedene Browser und Geräte probiert. Was kann man da machen? Ist das bei noch jemandem hier so?
Kommt jetzt vielleicht ein bisschen spät, aber spielt die Fehleridentität nicht gerade bei der Anfechtung eine zentrale Rolle, da sie zur Folge hätte, dass die Anfechtung des Verpflichtungsgeschäftes und die daraus folgende Unwirksamkeit ex tunc auch die Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäftes zur Folge hätte und das ohne die gesonderte Abgabe einer Anfechtungserklärung für das Verfügungsgeschäft? Dann wäre ja schon das Trennungsprinzip durchbrochen, ich fände es in dieser Konstellation aber auch sinnvoll.
Zusatzfrage: Könnte man in dieser Konstellation nicht auch die Durchbrechung des Trennungsprinzips umgehen, indem man die Anfechtungserklärung für das Verpflichtungsgeschäft ergänzend nach §133 BGB auslegt und die (Mit-) Erklärung der Anfechtung des Verfügungsgeschäftes annimmt?
Erster