Persönliche Entgeltpunkte - Berechnung am Beispiel
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- Опубліковано 4 чер 2024
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0:10 persönliche Entgeltpunkte Begriffserklärung
1:22 Beispiel Zugangsfaktor
2:57 Faustregel Zugangsfaktor
3:45 weiter mit dem Beispiel
5:15 Zusammenfassung
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Vielen Dank Herr Knöppel für diese wirklich super eindeutige Erklärung. Dadurch konnte ich die Berechnung/evtl. Hochrechnung meiner Teilerwerbsminderungsrente endlich verstehen. Ihnen und Ihrem Team möchte ich ich ein großes Lob für Ihre großartige Arbeit aussprechen. Jedes Video ist stets interessant und lehrreich!!
Sehr interessant und lehrreich
Vieelen Dank Herr Knöppel und Team.
Wieder sehr informativ.
L.G. aus Hann.-Münden.
Danke Herr Knöppel, ihre Videos sind alle sehenswert.
Vielleicht können Sie nachfolgendes analysieren und für interessierte kommentieren.
Ich bin seid 2020 als besonders langjährig Versicherter in Rente ohne Abschläge.
In 2020 teilweise und in 2021 arbeite ich weiter bis zur Hinzuverdienstgrenze (neu).
Dafür wurden/werden Rentenbeiträge von mir und Arbeitgeber monatlich abgeführt.
Wann werden diese zusätzlichen Rentenpunkte zu einer Erhöhung meiner jetzigen Rente führen?
Nach meiner Kenntnis wird, um meine 20% ige Steuerfreiheit zu berechnen, dass erste volle Rentenjahr zur Berechnung genommen. Das wäre in meinen Fall 2021.
Werden diese zusätzlich erworbenen Rentenpunkte für diese Berechnung berücksichtigt? Muss man dafür selbst aktiv werden? Kann man durch private Zuzahlung diesen Anteil auf die maximale Obergrenze erhöhen? Immerhin ist dieser Wert dann für immer fest geschrieben.
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen halbwegs verständlich darstellen.
L.G H.René Mrosko
Bitte ich muss meine mitten zahlen wen niks beckòmen kùñďìgìñģ
Und wenn die nie sozialpflichtig gearbeitete, außer der Berufsausbildung, Ehefrau nach 31 Ehejahren ihren zweiten Frühling erfährt, halbieren sich die pEP und man wird zum Sozialfall.
Sie meinen jetzt im Versorgungsausgleich? Geteilt werden ja nur die Entgeltpunkte aus der Ehezeit. Und wenn Ihre Frau gearbeitet haben erhalten Sie ja die Hälfte von ihr. Also machen Sie ja sogar „Gewinn“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und andere Versorgungen werden meines Wissens auch geteilt.
@ Wolfgang, dass hätte Ihrer Frau mit Ihnen auch passieren können. Sehen Sie es sportlich.
Wenn Sie noch gesund sind, können Sie noch etwas dazuverdienen. Ich bin übrigens auch 35 Jahre verheiratet. Habe aber damals einen Ehevertrag mit Gütertrennung und ohne Versorgungsausgleich gemacht. Allerdings bis heute auch nie gebraucht.
L.G.
Kenn ich, habe ich auch durch.
Zu bedenken wäre allerdings, dass eine aktive Ehefrau ohne ordentliches Einkommen oder Rente, die Ehe auch in den finanziellen Abgrund führt.
Das ist ja der Witz. Wer sich so eine Rechnung ausgedacht hat. Man oh man. Komplizierter geht's schon gar nicht mehr . Und dann wundern sich die Sachbearbeiter wenn der Ansturm einer Beratung den Rahmen sprengt. Und wenn ich dann noch was von Rente versteuern lese schwillt mir der Kamm. Und wieso heißt es Abschlag ???? Wenn ich vor Regelaltersrente in Rente gehen will habe ich Abzüge ,nämlich - 3,6 % pro Jahr. Und dann darf ich noch nicht mal als Langzeitversicherter nach 45 Jahren in Rente gehen wenn ich ab 1964 geboren wurde. Ich muss mindestens bis 63 arbeiten, da hab ich dann schon 48 Jahre eingezahlt weil ich mit 15 angefangen habe zu arbeiten, bevor ich einen Rentenantrag stellen darf. Was für eine Sch.... !!!
@@thomaskrysiak8293 selbst Schuld😂
Nicht so ein besonders gutes Video