Interessant... Noch eine Frage: ein Freund (und mehrere Kollegen) wurde auf der Internetseite der Firma ohne schriftliche Zustimmung mit einem Bild jahrelang (bis 2018) gezeigt. Könnte er das bei Verhandlungen mit der Firma noch „bemängeln“? Kann man damit ein wenig Druck aufbauen?
Danke für die Frage. Vorab sei dringend davor gewarnt sich (ggfs. auch strafrechtlich) angreifbar zu machen. Hier ist insbesondere an das Risiko des Vorwurfs einer Nötigung zu denken. Die Grenzen können fließend sein. Es wäre sauber juristisch (z.B. Persönlichkeitsrecht, DSGVO) zu prüfen ob Unterlassungsansprüche/Zahlungsansprüche bestehen. Diese könnten ggfs. durchgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Damit könnte Verhandlungsmasse entstehen. Von einem Druckaufbau im Sinne einer Nötigung ist aber in jedem Fall abzusehen. Es ist auch. auf das Bestehen einer möglichen Einwilligung des abgebildeten zu prüfen und zu berücksichtigen.
Interessant... Noch eine Frage: ein Freund (und mehrere Kollegen) wurde auf der Internetseite der Firma ohne schriftliche Zustimmung mit einem Bild jahrelang (bis 2018) gezeigt. Könnte er das bei Verhandlungen mit der Firma noch „bemängeln“? Kann man damit ein wenig Druck aufbauen?
Danke für die Frage.
Vorab sei dringend davor gewarnt sich (ggfs. auch strafrechtlich) angreifbar zu machen. Hier ist insbesondere an das Risiko des Vorwurfs einer Nötigung zu denken. Die Grenzen können fließend sein.
Es wäre sauber juristisch (z.B. Persönlichkeitsrecht, DSGVO) zu prüfen ob Unterlassungsansprüche/Zahlungsansprüche bestehen. Diese könnten ggfs. durchgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Damit könnte Verhandlungsmasse entstehen. Von einem Druckaufbau im Sinne einer Nötigung ist aber in jedem Fall abzusehen. Es ist auch. auf das Bestehen einer möglichen Einwilligung des abgebildeten zu prüfen und zu berücksichtigen.