Ja, in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, hat der Finder eines verlorenen Gegenstands, wie z.B. eines teuren Handys, Anspruch auf einen Finderlohn, wenn er den Gegenstand ordnungsgemäß zurückgibt. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Finderlohn in § 971. Der Finderlohn hängt vom Wert des gefundenen Gegenstands ab: Für Gegenstände bis zu 500 Euro: Der Finder hat Anspruch auf 5 % des Wertes. Für Gegenstände über 500 Euro: Der Finder erhält 5 % der ersten 500 Euro und zusätzlich 3 % des darüber hinausgehenden Wertes. Zum Beispiel: Wenn ein Handy 800 Euro wert ist, beträgt der Finderlohn 5 % von 500 Euro (= 25 Euro) und 3 % von 300 Euro (= 9 Euro), also insgesamt 34 Euro.
wenn man ein teures zB.ein Handy findet bekommt er Finderlohn??
Ja, in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, hat der Finder eines verlorenen Gegenstands, wie z.B. eines teuren Handys, Anspruch auf einen Finderlohn, wenn er den Gegenstand ordnungsgemäß zurückgibt.
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Finderlohn in § 971. Der Finderlohn hängt vom Wert des gefundenen Gegenstands ab:
Für Gegenstände bis zu 500 Euro: Der Finder hat Anspruch auf 5 % des Wertes.
Für Gegenstände über 500 Euro: Der Finder erhält 5 % der ersten 500 Euro und zusätzlich 3 % des darüber hinausgehenden Wertes.
Zum Beispiel:
Wenn ein Handy 800 Euro wert ist, beträgt der Finderlohn 5 % von 500 Euro (= 25 Euro) und 3 % von 300 Euro (= 9 Euro), also insgesamt 34 Euro.