Achtung: Nach neusten Informationen soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten sogar vollständig entfallen. Die im Video genannte Hinzuverdienstgrenze ab 2023 in Höhe des 14fachen der monatlichen Bezugsgröße ist damit bereits veraltet. Sollte das Gesetz tatsächlich so umgesetzt werden, wie es nun im Gespräch ist, hieße dies, dass eine vorgezogene Altersrente unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes immer in voller Höhe gezahlt werden könnte. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt hier abzuwarten.
@@anettematussek6782 Da war die Beraterin oder der Berater bei der Deutschen Rentenversicherung vermutlich noch nicht über die neusten Pläne der Bundesregierung informiert. Informationen zur Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze finden Sie beispielsweise auch hier (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/fruehere-rente-heil-will-grenze-beim-hinzuverdienst-aufheben,TFdItMF) oder hier (www.deutschlandfunk.de/heil-will-hinzuverdienstgrenzen-bei-vorgezogener-rente-aufheben-104.html). Richtig ist jedoch, dass man zunächst noch das weitere Gesetzgebungsverfahren abwarten muss. Ganz sicher sein kann man erst, wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat.
@@anettematussek6782 Hier auch noch die offizielle Mitteilung der Bundesregierung: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hinzuverdienste-fuer-rentner-2080952
Normal sollt ein Rentner genügend zur Verfügung haben das er nach der Rente nichts mehr dazuverdienen muß! Habe ein Leben lang gearbeitet und es reicht gerade so!
Ich habe auch 46 Jahre gearbeitet und bin entsetzt daß Rentner hinzuverdienen können,oder besser müssen.Hier läuft doch gewaltig was schief in Deutschland.Wenn junge,arbeitsfähige Menschen untätig zu Hause sitzen und bedingungslose Sozialleistungen beziehen,ohne Forderung und Fördern,läuft hier gewaltig was schief.
Ich frage mich gerade wie kann man denn bei voller EM Rente bei höchstens 3 Stunden Arbeit 17,823 Euro verdienen? Und traurig das man sich darüber überhaupt Gedanken machen muß
Zu dieser Frage habe ich ein eigenes Video veröffentlicht: Neben der Rente arbeiten - Noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen? (u.a. Arbeitslosenversicherung). Das Video finden Sie unter folgendem Link: ua-cam.com/video/lhcm5BgvomM/v-deo.html
Rentenfuchs, neben Ihren fundierten Kenntnissen auf dem Renten-Gebiet, die Sie hier netterweise zur Verfügung stellen, haben Sie auch noch bemerkenswerte charakterliche Eigenschaften im Umgang mit Ihren Kommentatoren. Wirklich ausgesprochen souverän !!
Zunächst finde ich Ihr Video sehr interessant. Weil eben Fachkräfte dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Hinsichtlich des demografischen Wandels Topp! Aber auch den voll- und teil- erwerbsgeminderten Rentnern ergeben sich neue Chancen. Die wahrscheinlich aber nicht wahrgenommen werden können. Wer will sich als kranker Mensch juristisch gegen die Uneinsichtigkeit der DRV wehren?
Habe mich auch sehr gefreut, dass hier nun endlich etwas passiert und Rentnerinnen und Rentner hoffentlich bald Klarheit für das Jahr 2023 haben werden.
@@rentenfuchs mal eine Frage, wenn ein Rentner mit 50 Jahren wegen voller Erwerbsminderung in Rente geht und dann mit 70 wieder Vollzeit arbeiten will, bestünde dann die Problematik, die du ganz am Ende des Videos besprochen hast ?
Nein, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze (ua-cam.com/video/sYDZH53Q9_U/v-deo.html) wird die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt. Neben der Altersrente darf man so viel arbeiten wie man kann und möchte. Eine Stundengrenze gibt es hier - anders als bei der Erwerbsminderungsrente - nicht mehr.@@Ematuresco
Erster Schritt ist gegangen: Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Die Hinzuverdienstgrenze soll demnach vollständig aufgehoben werden.
Das sind tolle Neuigkeiten, danke dafür. Bedeutet das, sollte es so beschlossen werden, dass ich mit 63 in Rente gehen, unbegrenzt dazuverdienen und auch Betriebsrenten erhalten kann, die bisher ausgeschlossen wurden, wenn ich nur eine Teilrente beziehe? Die Teilrente dürfte es ja dann in der Form nicht mehr geben, da beim Hinzuverdienst nichts mehr abgezogen wird.
Teilrenten wird es auch zukünftig geben. Diese sind dann aber nicht mehr von der Höhe des Hinzuverdienstes abhängig, sondern können frei beantragt werden - beispielsweise dann, wenn jemand seine Stunden reduziert und sein Gehalt mit einem Teil der Rente vorzeitig aufstocken möchte, den Rest der Rente aber gerne erst später und ohne Rentenabschläge in Anspruch nehmen will. Zur Betriebsrente: Ist deren Bezug an die Zahlung einer Altersvollrente geknüpft, dürfte ein unbegrenztes Hinzuverdienen hier ab 2023 kein Hinderungsgrund mehr darstellen.
Ich würde mir wünschen dass bei den Krankenversicherungsbeitrag bei Betriebsrenten auch etwas gedreht wird. Laut meinen Rentenberater muss ich mit einer kleinen Betriebsrente um den erhöhten Krankenversicherungsbeitrag zu senken möglichst einen Minijob über der versicherungsfreigrenze nehmen um dann wieder in den Genuss von verringerten Krankenversicherungsbeitrag zu kommen. Da ich noch bestimmt 10 Jahre zur gesetzlichen Rente habe wäre für mich das noch wichtiger und für andere vielleicht auch.. außer die sowieso schon voll Erwerbsminderungsrente bekommen. Vielen Dank auf jeden Fall für das sehr interessante Video und viele Grüße von Andreas
Bei der Verbeitragung von Betriebsrenten hat es im Jahr 2020 bereits eine Entlastung gegeben. Seitdem bleibt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße (2022: 164,50 Euro) beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade bei einer kleinen Betriebsrente kann es daher sein, dass man überhaupt keine Beiträge oder nur geringe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss. Mehr Informationen zum Freibetrag in der Betriebsrente gibt es auf meinem Blog unter folgendem Link: www.rentenfuchs.info/entlastung-betriebsrentner/
@@rentenfuchs @Rentenfuchs ich habe mir den Blog mal durchgelesen aber ich falle da in einen Sonderfall anscheinend da ich wegen Dienstunfähigkeit eine spezielle Betriebsrente bekomme... die es aber seit 1990 nicht mehr gibt... nur für Mitarbeiter die vor dem Datum eingestellt wurden.. und ich sozusagen einer der wenigen bin die das Glück noch haben können.. und die Betriebsrente wegen Dienstunfähigkeit ist so um die 1000 € und das nicht im Jahr sondern im Monat. Diese Betriebsrente wird auch nur bis zum gesetzlichen rentenanspruchsalter gezahlt. Da habe ich von den gesetzlichen Verbesserung dann leider nichts davon. Vielen Dank auf jeden Fall für die sehr interessante Informative Arbeit und viele Grüße von Andreas
Jeder darf mehr hinzuverdienen. Nur wer Hinterbliebenrente erhält darf nur 992.26 im Monat hinzuverdienen. Der Betrag ist viel zu niedrig und sollte genauso angehoben werden wie bei der Erwerbsminderungsrente. Ich fühle mich ungleich behandelt.
Ich persönlich halte es schon für sehr wahrscheinlich, dass die Anhebung oder sogar die vollständige Streichung der Hinzuverdienstgrenze tatsächlich kommen wird. Im Koalitionsvertrag ist dies klar benannt und mir sind aus den Regierungsparteien auch keine Stimmen bekannt, die sich hier ablehnend positioniert haben. Sie haben aber Recht: Solange des Gesetz noch nicht offiziell verabschiedet ist, muss man mit seinen Planungen noch etwas vorsichtig sein.
Hi, ich habe einen GdB von 50 und mein Rentenbescheid ist zum 1.4.23 angekommen. Ich gehe auch noch 8 Monate eher. Wo bekomme ich Infos, wieviel ich demnächst mehr als 520€ dazuverdienen kann? Schon mager unsere Arbeiterrenten...und die Abzüge als Kinderloser finde ich diskriminierend.
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten wurden zum 1.1.2023 abgeschafft. Seitdem kann man neben der Rente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.
@@gerhardbeschorner2851 Natürlich war abgeschafft gemeint - habe es geändert. Einfach so wird Ihnen die Rentenversicherung nichts schicken. Was brauchen Sie denn genau für den Nebenjob? Eigentlich hat die Rentenversicherung nichts damit zu tun, wenn Sie einen Nebenjob annehmen.
Ein potentieller Arbeitgeber braucht es doch schriftlich, wieviel ich dazuverdienen darf. Jedenfalls wollte die Dame von der Arbeitsagentur den Betrag Wissen. ( die sind aber ab April nicht mehr für mich zuständig. )
@@gerhardbeschorner2851 Solange Sie Arbeitslosengeld bekommen, müssen Sie der Agentur für Arbeit mitteilen, wie viel Sie verdienen, da der Verdienst ggf. auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Wenn Sie aber in Rente sind, ist es einerseits der Rentenversicherung egal, was Sie dazuverdienen und andererseits ist es auch für den Arbeitgeber nicht wichtig, dass Sie bereits Rente beziehen.
Hi, ich bin Bj.64 habe einen GdB von 50 und möchte mit 62 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Gleichzeitig möchte ich noch 1-2 Jahre parallel weiter in meinen jetzigen Job arbeiten. Muss ich meinen Arbeitgeber über den Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen informieren? Wie wirken sich die Rentenversicherungsbeiträge von meinen Job während dem gleichzeitigen Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus? Danke für die Rückmeldung.
Ja, Sie sollten Ihren Arbeitgeber informieren. Rentner, die weiterhin erwerbstätig sind, zahlen nämlich den reduzierten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies muss der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigen. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die weiterhin zu zahlen sind, wirken sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus. Zum Thema "Neben der Rente weiterarbeiten" empfehle ich Ihnen auch mein folgendes Video: Neben der Rente arbeiten - Noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen? (u.a. Arbeitslosenversicherung) (ua-cam.com/video/lhcm5BgvomM/v-deo.html).
Fand den Betrag beim ersten Lesen auch sehr hoch. Bei einem Jahresverdienst von 17.824 Euro läge der monatliche Verdienst ja bei rund 1.485 Euro. Bei einer monatlichen Arbeitszeit von 65 Stunden (ca. 15 Stunden pro Woche), käme man mit einem Stundenlohn von knapp 23 Euro auf die genannten 1.485 Euro. Ein Stundenlohn von rund 23 Euro ist natürlich schon recht hoch, aber bei Weitem nicht utopisch.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann man schon heute so viel hinzuverdienen wie man möchte. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird nur Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit angerechnet, anderes Einkommen - wie zum Beispiel Zahlungen aus Betriebsrenten - spielen keine Rolle.
Das würde ich auch gerne wissen.Bin noch bis 31.3.23 in Altersteiltzeit und dann möchte ich ab 1.4.23 die vorgezogene Schwerbehinderten Rente bekommen. Was darf ich dann als Minijobber verdienen, ohne Nachteile zu haben?
Wenn die Regelung so kommt wie geplant, wird es auch möglich sein, neben der Altersrente für schwerbehinderte Menschen unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Ob ein vorzeitiger Renteneintritt mit Rentenabschlägen aber sinnvoll ist, wenn man eh noch weiterarbeiten möchte, muss man im Einzelfall sehen. Denn die Rentenabschläge aufgrund des vorzeitigen Renteneintritts bleiben ja dauerhaft bestehen...
Lieber Rentenfuchs, ich arbeite jetzt ohne Rentenbezug ganztags weiter . Hätte im Oktober 21 in Rente gehen können. Nun beachte ich Deine Info und nehme im Dezember Rente und Gehalt, wegen dem einen Prozent. Ich habe meinen Arbeitsvertrag noch einmal ein Jahr verlängert. Nun zahle ich zweimal Steuern, Krankenkasse. Ist okay. Aber habe ich das richtig verstanden, dass ich , wenn ich krank werde, ab Dezember kein Krankengeld mehr bekommen, obwohl ich ganztägig arbeite? Obwohl ich reichlich in die Krankenkasse einzahle? Liebe Grüße, Ute
Das haben Sie (leider) richtig verstanden. Wer eine Altersvollrente bezieht, hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Dafür muss aber auch nur noch der ermäßigte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Wenn Sie das Thema, welche Sozialversicherungsbeiträge weiterarbeitende Rentner zahlen müssen, genauer interessiert, empfehle ich mein folgendes Video: Neben der Rente arbeiten - Noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen? (u.a. Arbeitslosenversicherung) (ua-cam.com/video/lhcm5BgvomM/v-deo.html)
@@rentenfuchs Lieber Rentenfuchs, soll ich besser zurück rudern und die Rente nicht nehmen, wenn ich noch ein Jahr voll arbeiten möchte? Dann würde ich bis 68 Jahre arbeiten. Wäre okay für mich. Ich bekomme schon manchmal eine Erkältung. Oder Corona. Arbeitslosigkeit kann ich ja verstehen. Oder soll ich Teilrente nehmen? Bis jetzt habe ich in die Rente eingezahlt. Ich werde im Dezember 67 Jahre.
@@utes.2801 Die Entscheidung kann ich Ihnen leider nicht abnehmen. Was Sie jedoch im Hinterkopf haben sollten, ist, dass Krankengeld ja erst dann gezahlt wird, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. In der Zeit davor haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung - und das auch dann, wenn Sie bereits eine Altersvollrente erhalten. Sie müssen also für sich selbst bewerten, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie in dem Jahr länger krank werden. Außerdem müssen Sie berücksichtigen, dass das Krankengeld bei Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, recht schnell wegfallen kann. Nach § 51 Absatz 2 SGB V gilt nämlich: "Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte mit Erreichen der Regelaltersgrenze, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben."
@@rentenfuchs Lieber Rentenfuchs, vielen lieben Dank. Ich bin so dämlich. Kann nicht mal Lohnfortzahlung und Krankengeld unterscheiden. Zum Glück hatte ich noch nie Krankengeld. Das erleichtert mich wirklich sehr. Bitte nicht böse sein. Wieder etwas dazu gelernt. Liebe Grüße, Ute
Hallo Renten Fuchs, Deine Videos super informativ. Meine Frage wäre, wenn ich bei 50% GdB vorzeitig in Rente gehe, bei mir das mit 62 der Fall, könnte ich dann theoretisch Rente beziehen und ganz normal weiterarbeiten? Dabei bis zu den 46000 Euro verdienen ohne das mir die Rente gekürzt wird?? Grüsse Bartolo
Die geplante Neuregelung soll auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen umfassen. Stand jetzt soll die Hinzuverdienstgrenze sogar gänzlich aufgehoben werden. Sie können also auch mehr als 46.060 Euro hinzuverdienen ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.
@@bartolodimaggio9888 Der Renteneintritt hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse. Es bleibt also bei der Steuerklasse, die Sie auch schon vor Rentenbeginn hatten. Sie müssen sich jedoch bewusst sein, dass bei einem höheren Gesamteinkommen (Rente + Arbeitsentgelt) von der Rente entsprechend mehr Steuern abgeführt werden müssen (Stichwort Steuerprogression). Sofern Sie keine Steuervorauszahlungen leisten, sollten Sie also ausreichend Geld zur Seite legen, um problemlos die Steuernachzahlung begleichen zu können.
jetzt muss ich beim Rentenfuchs nochmal nachfragen. Bin 62 im April geworden bei 45 Arbeitsjahren könnte ich doch im September 2024 in die volle Rente gehen. Ist das soweit Richtig ? Nun meine Frage, ich kann doch mit 63 Jahren mit Abzüge in die Rente gehen ? Erreichen tue ich aber erst im September 2023 meine 45Jahre Was lohnt sich für mich, mehr Rentenabzüge und dafür max. 1Jahr und 4 Monate Rente und Lohn bekommen oder bekomme ich dadurch soviel Rente für immer abgezogen dass es sich nicht lohnen würde. Mir gehts hier nicht um ne genaue Angabe nur ums machbare Grobe. Danke im Voraus 🤗
Wenn Sie im April 1960 geboren wurden, könnten Sie mit 45 Beitragsjahren im September 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Alternativ wäre ein Rentenbeginn im Mai 2023 möglich - hier braucht es nur 35 Versicherungsjahre -, dann jedoch mit einem dauerhaften Rentenabschlag von 12,0 %. Ich persönlich rate in einer derartigen Situation meist dazu, die abschlagsfreie Rente in Anspruch zu nehmen, da diese im Vergleich zur Rente mit Abschlägen deutlich höher ausfällt, schlussendlich gibt es hier aber kein klares Richtig oder Falsch. Ist eben eine sehr persönliche Entscheidung. Was Ihnen bei der Entscheidungsfindung ggf. weiterhelfen kann, ist mein Video "Vorzeitiger Rentenbeginn - Wie hoch sind die Rentenabschläge wirklich?" (ua-cam.com/video/cz4ZfYmH4V8/v-deo.html).
@@rentenfuchs danke für deine schnelle Antwort Wenn ich mit den 12% Abschlag nächstes Jahr in Rente gehen würde hätte ich dann nicht dauerhaft 2% weniger zu Versteuern als wenn ich 2024 gehen würde ? Und macht es dann nicht etwas aus wenn ich bei der weiter Arbeit Rentenbeiträge bezahle ? lg
@@s.k.5070 Der Effekt durch den höheren Rentenfreibetrag (17 % im Jahr 2023 / 16 % im Jahr 2024) ist minimal bzw. ggf. sogar gar nicht vorhanden. Angenommen, Ihre abschlagsfreie Altersrente im Jahr 2024 läge bei 1.800 Euro. Dann käme man - etwas vereinfacht - auf einen jährlichen Steuerfreibetrag von rund 3.450 Euro (1.800 Euro x 12 Monate x 16 %). Würde Sie sich hingegen für die Rente mit Abschlag entscheiden, käme man bei einem Rentenabschlag von 12 % auf eine monatliche Brutto-Rente von rund 1.585 Euro. Mit 3.230 Euro (1.585 Euro x 12 Monate x 17 %) läge Ihr Rentenfreibetrag dann sogar 200 Euro niedriger als beim abschlagsfreien Renteneintritt ein Jahr später. Was die Zahlung der Rentenbeiträge betrifft: Diese zahlen Sie ja so oder so. Sie wirken sich also in beiden Fällen in gleicher Weise positiv auf die Rentenhöhe aus.
Mein Papa wird im Dezember 62 Jahre und hat dann über 45 Beitragsjahre. Kann er schon in Rente gehen und nebenbei noch Vollzeit arbeiten und somit davon profitieren? Leider stehen unterschiedliche Sachen im Netz.
@@Marc28033 Sofern keine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, wäre ein Renteneintritt frühestens mit 63 Jahren möglich. Der Rentenabschlag läge dann bei 13,2 %. Ein Hinzuverdienst ist ab dem nächsten Jahr überhaupt kein Problem mehr.
@@rentenfuchs er hat eine schwerbehinderung über 50%, möchte aber keine Erwerbsminderungsrente, sondern lediglich eine teilrente/flexirente beantragen und weiterhin Vollzeit arbeiten. Allerdings geht das erst ab 63, wie du sagst? Danke für die Info schon mal :)
@@Marc28033 Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können 1960 geborene Personen bereits mit 61 Jahren und 4 Monaten erhalten. Der Rentenabschläge läge dann bei 10,8 %. Für jeden Monat, den man später in Rente geht, reduziert sich der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte. Mehr zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen habe ich in diesem Video erklärt: Früher in Rente mit Schwerbehinderung - Wie das? (ua-cam.com/video/EqzJJP64N2c/v-deo.html). Außerdem empfehle ich das folgende Video: Rente mit 62 - Wie teuer? (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) (ua-cam.com/video/u3MVAFGmz00/v-deo.html).
Ich bin ja gespannt was die Rentner für eine Pauschale bekommen sollen lasst euch überraschen in Österreich bekommen Rentnet 500 Euro was bleibt für Deutsche Rentner
Hallo Rentenfuchs Ich beziehe volle Erwerbsfähigkeit Rente. Nächstes Jahr wollen wir heiraten, mein Freund ist regulär in Rente. Er bezieht 2000 € Rente + 400 € Witwen Rente. Der Steuerberater meint wenn wir heiraten würden wir dann viel mehr Steuern zahlen, kann das sein da ja meine EU Rente nur 640€ netto sind. Danke für die Info vorab.
Ich bin zwar kein Steuerberater, aber die Aussage, dass Sie im Falle einer Hochzeit mehr Steuern zahlen müssten, verwundert mich doch sehr. Wenn Sie steuerlich gemeinsam veranlagt werden, dürfte die Steuerlast eigentlich niedriger, nicht höher ausfallen. Was Sie jedoch unbedingt im Hinterkopf haben sollten: Die Witwenrente Ihres Freundes würde im Falle einer Wiederheirat wegfallen. Die Rentenversicherung würde dann lediglich eine einmalige Rentenabfindung zahlen. Wenn Sie mehr zur Rentenabfindung wissen wollen, empfehle ich Ihnen folgenden Beitrag auf meinem Blog: www.rentenfuchs.info/rentenabfindung-wiederheirat/
Das wird darauf hinauslaufen, dass die Regelaltersgrenze auf 70 erhöht, die Abschläge steigen und den Rentner gesagt wird: was wollt ihr denn, ihr könnt doch hinzuverdienen.
@@rentenfuchs Bei uns ist es so: Ehemann geht zum 1.12.22 in Rente/ nach mehr als 45 Jahren Erwerbstätigkeit. Ich kann ab 1.1.23 nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen. Würde aber gerne weiterarbeiten, welche Steuerklasse habe ich dann? Falls dann 40% Steuern auf mich zukommen.... bleibe ich lieber Zuhause.
@@reginadubil5863 Wenn Ihr Mann ab dem 1.1.2022 in Rente ist, könnten Sie in die Steuerklasse 3 wechseln. In dem Fall sollten Sie sich aber bewusst sein, dass die Nachforderung des Finanzamtes für das Jahr 2023 wahrscheinlich recht hoch sein wird - denn von der Rente Ihres Mannes werden ja zunächst keine Steuern abgezogen, sondern erst im Nachhinein mit der Steuererklärung. Zu diesem Thema kann ich Ihnen auch noch mein folgendes Video empfehlen: Wann es sich lohnt, als Rentner die Steuerklasse zu wechseln! (ua-cam.com/video/6V6XDp-c6RA/v-deo.html).
Bei voller erwerbsminderungsrente würde sagen kein Risiko eingehen .. Das ist doch eine Falle,wer weiss wie so eine Prüfung ausgeht dann eventuell gestrichen wird ,neee lass mal.
Solange die tägliche Arbeitszeit unter drei Stunden liegt, geht man ja kein Risiko ein. Eine Erwerbstätigkeit in diesem Umfang ist rechtlich klar gestattet. Wenn es darum geht, drei oder mehr Stunden am Tag zu arbeiten, stimme ich Ihnen jedoch zu: Hier wäre ich auch sehr vorsichtig!
Die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Rentenbesteuerung habe ich in diesem Video genauer erläutert: ua-cam.com/video/PLUdutFCn0Q/v-deo.html Die volle Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ab 2023 ist Bestandteil des Jahressteuergesetz 2022 . Was den verlangsamten Anstieg des steuerpflichtigen Anteils der Rente betrifft, ist mir bisher noch kein Gesetz bekannt, mit dem dies umgesetzt werden soll.
Ja, wenn die Regelung so kommt wie geplant, wird es auch möglich sein, neben der Altersrente für schwerbehinderte Menschen unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Ob ein vorzeitiger Renteneintritt mit Rentenabschlägen aber sinnvoll ist, wenn man eh noch weiterarbeiten möchte, muss man im Einzelfall sehen. Denn die Rentenabschläge aufgrund des vorzeitigen Renteneintritts bleiben ja dauerhaft bestehen...
Die Bezugsgröße ist ein Wert, der jährlich festgelegt wird. Die Berechnung "3/8 x 14" findet sich ebenfalls im Gesetz und beschreibt, wie man die jährliche Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung berechnet.
Hier sind keine Veränderungen geplant. Die Regelungen, die ich in meinem Video "Einkommensanrechnung bei Witwenrenten - So viel können Sie hinzuverdienen" (ua-cam.com/video/UAZwiRiisDg/v-deo.html) beschrieben habe, gelten weiterhin. Zum 1.7.2022 wurde jedoch der Freibetrag erhöht. Auch dazu habe ich ein Video veröffentlicht: Witwenrente - Höherer Freibetrag ab 1.7.2022 (ua-cam.com/video/dhEvX80VBk4/v-deo.html).
Gegebenenfalls kann die Erwerbsminderungsrente in diesen Fällen eine Option sein. Aufgrund der Zurechnungszeit würde eine Erwerbsminderungsrente im Regelfall sogar deutlich höher als eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ausfallen. Mehr zur Erwerbsminderungsrente habe ich in diesem Video erklärt: ua-cam.com/video/bOIRRuRJuGA/v-deo.html
@@rentenfuchs vielen Dank für die rasche Antwort 👍🏼! Habe mich heute dazu entschlossen trotz Krebs zurück in die Arbeit zu gehen. Die Aussicht in Rente zu müssen hat mich richtig depressiv gemacht. Ich möchte es auf jeden Fall versuchen. Bin ja erst 40.
Das stimmt: Wenn man neben der Rente noch hinzuverdient, steigt natürlich das zu versteuernde Einkommen und es müssen insgesamt mehr Steuern gezahlt werden. Wie viel das konkret ausmacht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ich hab als erstes auf den Kalender geguckt ...1.April ?? frag mich wo der Haken ist !? Dass die Politik uns Vorruheständler gerne wieder am Arbeitsplatz hätte, war klar ... Mega-Fachkräftemangel sei Dank ... Eine Schande, wenn 40 Jahre Berufsknowhow auf der Parkbank verfüttert wird ;-)
Für all jene, die neben der vorgezogenen Rente noch arbeiten möchten, ist die geplante Neuregelung aus meiner Sicht auf jeden Fall eine sehr gute Sache. Die Entscheidung, ob man noch etwas hinzuverdienen möchte oder nicht, bleibt ja zum Glück eine freiwillige (sofern es der Geldbeutel zulässt).
Achtung: Nach neusten Informationen soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten sogar vollständig entfallen. Die im Video genannte Hinzuverdienstgrenze ab 2023 in Höhe des 14fachen der monatlichen Bezugsgröße ist damit bereits veraltet. Sollte das Gesetz tatsächlich so umgesetzt werden, wie es nun im Gespräch ist, hieße dies, dass eine vorgezogene Altersrente unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes immer in voller Höhe gezahlt werden könnte. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt hier abzuwarten.
👍👍
Ich habe heute von meiner rentenkasse erfahren das das mit dem dazuverdienstrente,uberhaupt nicht stimmt. Warum werden alte menschen so belogen
Das stimmt doch garnicht, wurde mir soebend mitgeteilt
@@anettematussek6782 Da war die Beraterin oder der Berater bei der Deutschen Rentenversicherung vermutlich noch nicht über die neusten Pläne der Bundesregierung informiert. Informationen zur Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze finden Sie beispielsweise auch hier (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/fruehere-rente-heil-will-grenze-beim-hinzuverdienst-aufheben,TFdItMF) oder hier (www.deutschlandfunk.de/heil-will-hinzuverdienstgrenzen-bei-vorgezogener-rente-aufheben-104.html).
Richtig ist jedoch, dass man zunächst noch das weitere Gesetzgebungsverfahren abwarten muss. Ganz sicher sein kann man erst, wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat.
@@anettematussek6782 Hier auch noch die offizielle Mitteilung der Bundesregierung: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hinzuverdienste-fuer-rentner-2080952
Normal sollt ein Rentner genügend zur Verfügung haben das er nach der Rente nichts mehr dazuverdienen muß! Habe ein Leben lang gearbeitet und es reicht gerade so!
Du bist eben in Deutschland, wir halten die ganze Welt am Essen, da bleibt für das eigene Volk nix mehr übrig
Ich habe auch 46 Jahre gearbeitet und bin entsetzt daß Rentner hinzuverdienen können,oder besser müssen.Hier läuft doch gewaltig was schief in Deutschland.Wenn junge,arbeitsfähige Menschen untätig zu Hause sitzen und bedingungslose Sozialleistungen beziehen,ohne Forderung und Fördern,läuft hier gewaltig was schief.
Tja
Genau das habe ich auch gedacht. Armselig wenn Rentner im fortgeschritten Alter noch arbeiten müssen.
Ich frage mich gerade wie kann man denn bei voller EM Rente bei höchstens 3 Stunden Arbeit 17,823 Euro verdienen? Und traurig das man sich darüber überhaupt Gedanken machen muß
Dankeschön👍 für die Infos lieber Rentenfuchs.
In 2.Jahren ist es für mich hoffentlich so weit 🥳
Vielen Dank für Ihren Kommentar! 2 Jahre sind ja zum Glück absehbar 😊
Noch eine Frage, wenn ich dann Rente bekomme und ganz normal weiter arbeite muss ich dann auch rentenbeiträge bezahlen?
Zu dieser Frage habe ich ein eigenes Video veröffentlicht: Neben der Rente arbeiten - Noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen? (u.a. Arbeitslosenversicherung). Das Video finden Sie unter folgendem Link: ua-cam.com/video/lhcm5BgvomM/v-deo.html
Rentenfuchs, neben Ihren fundierten Kenntnissen auf dem Renten-Gebiet, die Sie hier netterweise zur Verfügung stellen, haben Sie auch noch bemerkenswerte charakterliche Eigenschaften im Umgang mit Ihren Kommentatoren. Wirklich ausgesprochen souverän !!
Vielen, vielen herzlichen Dank für Ihren netten Kommentar! Bei solchen Rückmeldungen macht die "Arbeit" umso mehr Freude!
Zunächst finde ich Ihr Video sehr interessant. Weil eben Fachkräfte dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Hinsichtlich des demografischen Wandels Topp! Aber auch den voll- und teil- erwerbsgeminderten Rentnern ergeben sich neue Chancen. Die wahrscheinlich aber nicht wahrgenommen werden können. Wer will sich als kranker Mensch juristisch gegen die Uneinsichtigkeit der DRV wehren?
Sehr gut, eine großartige Neuigkeit. Das hatte ich kaum mehr zu hoffen gewagt.
Habe mich auch sehr gefreut, dass hier nun endlich etwas passiert und Rentnerinnen und Rentner hoffentlich bald Klarheit für das Jahr 2023 haben werden.
@@rentenfuchs mal eine Frage, wenn ein Rentner mit 50 Jahren wegen voller Erwerbsminderung in Rente geht und dann mit 70 wieder Vollzeit arbeiten will, bestünde dann die Problematik, die du ganz am Ende des Videos besprochen hast ?
Nein, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze (ua-cam.com/video/sYDZH53Q9_U/v-deo.html) wird die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt. Neben der Altersrente darf man so viel arbeiten wie man kann und möchte. Eine Stundengrenze gibt es hier - anders als bei der Erwerbsminderungsrente - nicht mehr.@@Ematuresco
@@Ematuresco Setzt das nicht eigentlich eine Wunderheilung voraus?
Super … bleib bitte am Ball und Teil uns mit wenn das zum Gesetzt wird
Erster Schritt ist gegangen: Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Die Hinzuverdienstgrenze soll demnach vollständig aufgehoben werden.
Das sind tolle Neuigkeiten, danke dafür.
Bedeutet das, sollte es so beschlossen werden, dass ich mit 63 in Rente gehen, unbegrenzt dazuverdienen und auch Betriebsrenten erhalten kann, die bisher ausgeschlossen wurden, wenn ich nur eine Teilrente beziehe? Die Teilrente dürfte es ja dann in der Form nicht mehr geben, da beim Hinzuverdienst nichts mehr abgezogen wird.
Teilrenten wird es auch zukünftig geben. Diese sind dann aber nicht mehr von der Höhe des Hinzuverdienstes abhängig, sondern können frei beantragt werden - beispielsweise dann, wenn jemand seine Stunden reduziert und sein Gehalt mit einem Teil der Rente vorzeitig aufstocken möchte, den Rest der Rente aber gerne erst später und ohne Rentenabschläge in Anspruch nehmen will.
Zur Betriebsrente: Ist deren Bezug an die Zahlung einer Altersvollrente geknüpft, dürfte ein unbegrenztes Hinzuverdienen hier ab 2023 kein Hinderungsgrund mehr darstellen.
Ich würde mir wünschen dass bei den Krankenversicherungsbeitrag bei Betriebsrenten auch etwas gedreht wird. Laut meinen Rentenberater muss ich mit einer kleinen Betriebsrente um den erhöhten Krankenversicherungsbeitrag zu senken möglichst einen Minijob über der versicherungsfreigrenze nehmen um dann wieder in den Genuss von verringerten Krankenversicherungsbeitrag zu kommen. Da ich noch bestimmt 10 Jahre zur gesetzlichen Rente habe wäre für mich das noch wichtiger und für andere vielleicht auch.. außer die sowieso schon voll Erwerbsminderungsrente bekommen. Vielen Dank auf jeden Fall für das sehr interessante Video und viele Grüße von Andreas
Bei der Verbeitragung von Betriebsrenten hat es im Jahr 2020 bereits eine Entlastung gegeben. Seitdem bleibt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße (2022: 164,50 Euro) beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade bei einer kleinen Betriebsrente kann es daher sein, dass man überhaupt keine Beiträge oder nur geringe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss.
Mehr Informationen zum Freibetrag in der Betriebsrente gibt es auf meinem Blog unter folgendem Link: www.rentenfuchs.info/entlastung-betriebsrentner/
@@rentenfuchs @Rentenfuchs ich habe mir den Blog mal durchgelesen aber ich falle da in einen Sonderfall anscheinend da ich wegen Dienstunfähigkeit eine spezielle Betriebsrente bekomme... die es aber seit 1990 nicht mehr gibt... nur für Mitarbeiter die vor dem Datum eingestellt wurden.. und ich sozusagen einer der wenigen bin die das Glück noch haben können.. und die Betriebsrente wegen Dienstunfähigkeit ist so um die 1000 € und das nicht im Jahr sondern im Monat. Diese Betriebsrente wird auch nur bis zum gesetzlichen rentenanspruchsalter gezahlt. Da habe ich von den gesetzlichen Verbesserung dann leider nichts davon. Vielen Dank auf jeden Fall für die sehr interessante Informative Arbeit und viele Grüße von Andreas
Jeder darf mehr hinzuverdienen.
Nur wer Hinterbliebenrente erhält darf nur 992.26 im Monat hinzuverdienen.
Der Betrag ist viel zu niedrig und sollte genauso angehoben werden wie bei der Erwerbsminderungsrente.
Ich fühle mich ungleich behandelt.
Planen kann man viel ....
Alle Hinzuverdienstgrenzen müssen weg....❣️
Ich persönlich halte es schon für sehr wahrscheinlich, dass die Anhebung oder sogar die vollständige Streichung der Hinzuverdienstgrenze tatsächlich kommen wird. Im Koalitionsvertrag ist dies klar benannt und mir sind aus den Regierungsparteien auch keine Stimmen bekannt, die sich hier ablehnend positioniert haben. Sie haben aber Recht: Solange des Gesetz noch nicht offiziell verabschiedet ist, muss man mit seinen Planungen noch etwas vorsichtig sein.
Hier geht es auch um BÜROKRATIE-ABBAU
@@richardwagner1559 Stimmt, die geplante Regelung trägt auch zum Bürokratieabbau bei.
Hi, ich habe einen GdB von 50 und mein Rentenbescheid ist zum 1.4.23 angekommen. Ich gehe auch noch 8 Monate eher.
Wo bekomme ich Infos, wieviel ich demnächst mehr als 520€ dazuverdienen kann?
Schon mager unsere Arbeiterrenten...und die Abzüge als Kinderloser finde ich diskriminierend.
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten wurden zum 1.1.2023 abgeschafft. Seitdem kann man neben der Rente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.
@@rentenfuchs abgeschafft bestimmt ;)
Schickt einem das die DRV schriftlich, ohne Anforderung?
Brauche ich für einen Nebenjob.
@@gerhardbeschorner2851 Natürlich war abgeschafft gemeint - habe es geändert. Einfach so wird Ihnen die Rentenversicherung nichts schicken. Was brauchen Sie denn genau für den Nebenjob? Eigentlich hat die Rentenversicherung nichts damit zu tun, wenn Sie einen Nebenjob annehmen.
Ein potentieller Arbeitgeber braucht es doch schriftlich, wieviel ich dazuverdienen darf.
Jedenfalls wollte die Dame von der Arbeitsagentur den Betrag Wissen.
( die sind aber ab April nicht mehr für mich zuständig. )
@@gerhardbeschorner2851 Solange Sie Arbeitslosengeld bekommen, müssen Sie der Agentur für Arbeit mitteilen, wie viel Sie verdienen, da der Verdienst ggf. auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Wenn Sie aber in Rente sind, ist es einerseits der Rentenversicherung egal, was Sie dazuverdienen und andererseits ist es auch für den Arbeitgeber nicht wichtig, dass Sie bereits Rente beziehen.
Hi, ich bin Bj.64 habe einen GdB von 50 und möchte mit 62 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Gleichzeitig möchte ich noch 1-2 Jahre parallel weiter in meinen jetzigen Job arbeiten.
Muss ich meinen Arbeitgeber über den Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen informieren?
Wie wirken sich die Rentenversicherungsbeiträge von meinen Job während dem gleichzeitigen Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus?
Danke für die Rückmeldung.
Ja, Sie sollten Ihren Arbeitgeber informieren. Rentner, die weiterhin erwerbstätig sind, zahlen nämlich den reduzierten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies muss der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die weiterhin zu zahlen sind, wirken sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus. Zum Thema "Neben der Rente weiterarbeiten" empfehle ich Ihnen auch mein folgendes Video: Neben der Rente arbeiten - Noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen? (u.a. Arbeitslosenversicherung) (ua-cam.com/video/lhcm5BgvomM/v-deo.html).
45 jahre gearbeitet..dann als rentner nebenjob suchen..kackstaat
Wer kann denn als EMR bei UNTER 3 Stunden p.A. 17.300 Euro im Jahr verdienen?? Das erkläre bitte mal völlig unrealistisch und rein theoretisch
Fand den Betrag beim ersten Lesen auch sehr hoch. Bei einem Jahresverdienst von 17.824 Euro läge der monatliche Verdienst ja bei rund 1.485 Euro. Bei einer monatlichen Arbeitszeit von 65 Stunden (ca. 15 Stunden pro Woche), käme man mit einem Stundenlohn von knapp 23 Euro auf die genannten 1.485 Euro. Ein Stundenlohn von rund 23 Euro ist natürlich schon recht hoch, aber bei Weitem nicht utopisch.
Gibt es auch Grenzen nach erreichen der Altersrentengrenze? Werden Betriebsrenten angerechnet?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann man schon heute so viel hinzuverdienen wie man möchte. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird nur Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit angerechnet, anderes Einkommen - wie zum Beispiel Zahlungen aus Betriebsrenten - spielen keine Rolle.
@@rentenfuchs Danke für die schnelle und präzise Antwort.
Gilt das auch bei der vorzeitigen Schwerbehindertenrente?
Das würde ich auch gerne wissen.Bin noch bis 31.3.23 in Altersteiltzeit und dann möchte ich ab 1.4.23 die vorgezogene Schwerbehinderten Rente bekommen. Was darf ich dann als Minijobber verdienen, ohne Nachteile zu haben?
Wenn die Regelung so kommt wie geplant, wird es auch möglich sein, neben der Altersrente für schwerbehinderte Menschen unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Ob ein vorzeitiger Renteneintritt mit Rentenabschlägen aber sinnvoll ist, wenn man eh noch weiterarbeiten möchte, muss man im Einzelfall sehen. Denn die Rentenabschläge aufgrund des vorzeitigen Renteneintritts bleiben ja dauerhaft bestehen...
@@rentenfuchs ich möchte nicht mehr den alten Job machen. Deshalb suche ich gerne etwas Anderes zum Ausüben.
Sicher ist ebenfalls rentenrechtlich eine vorgezogene Altersrente
@@gerhardbeschorner2851 Dann wünsche ich ganz viel Erfolg bei der Suche!
hallo dazu habe ich noch eine Frage: Kann der Arbeitgeber eine weiterbeschäftigung verweigern wenn ich die vorgezogene rente beantrage?
Das ist davon abhängig, was im Arbeits- bzw. Tarifvertrag steht.
Augenwischerei für Gesunde!
Lieber Rentenfuchs,
ich arbeite jetzt ohne Rentenbezug ganztags weiter . Hätte im Oktober 21 in Rente gehen können. Nun beachte ich Deine Info und nehme im Dezember Rente und Gehalt, wegen dem einen Prozent.
Ich habe meinen Arbeitsvertrag noch einmal ein Jahr verlängert.
Nun zahle ich zweimal Steuern, Krankenkasse. Ist okay. Aber habe ich das richtig verstanden, dass ich , wenn ich krank werde, ab Dezember kein Krankengeld mehr bekommen, obwohl ich ganztägig arbeite? Obwohl ich reichlich in die Krankenkasse einzahle?
Liebe Grüße,
Ute
Das haben Sie (leider) richtig verstanden. Wer eine Altersvollrente bezieht, hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Dafür muss aber auch nur noch der ermäßigte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Wenn Sie das Thema, welche Sozialversicherungsbeiträge weiterarbeitende Rentner zahlen müssen, genauer interessiert, empfehle ich mein folgendes Video: Neben der Rente arbeiten - Noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen? (u.a. Arbeitslosenversicherung) (ua-cam.com/video/lhcm5BgvomM/v-deo.html)
@@rentenfuchs Lieber Rentenfuchs, soll ich besser zurück rudern und die Rente nicht nehmen, wenn ich noch ein Jahr voll arbeiten möchte? Dann würde ich bis 68 Jahre arbeiten. Wäre okay für mich. Ich bekomme schon manchmal eine Erkältung. Oder Corona. Arbeitslosigkeit kann ich ja verstehen. Oder soll ich Teilrente nehmen? Bis jetzt habe ich in die Rente eingezahlt. Ich werde im Dezember 67 Jahre.
@@utes.2801 Die Entscheidung kann ich Ihnen leider nicht abnehmen. Was Sie jedoch im Hinterkopf haben sollten, ist, dass Krankengeld ja erst dann gezahlt wird, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. In der Zeit davor haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung - und das auch dann, wenn Sie bereits eine Altersvollrente erhalten. Sie müssen also für sich selbst bewerten, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie in dem Jahr länger krank werden. Außerdem müssen Sie berücksichtigen, dass das Krankengeld bei Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, recht schnell wegfallen kann. Nach § 51 Absatz 2 SGB V gilt nämlich: "Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte mit Erreichen der Regelaltersgrenze, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben."
@@rentenfuchs Lieber Rentenfuchs, vielen lieben Dank. Ich bin so dämlich. Kann nicht mal Lohnfortzahlung und Krankengeld unterscheiden. Zum Glück hatte ich noch nie Krankengeld. Das erleichtert mich wirklich sehr. Bitte nicht böse sein. Wieder etwas dazu gelernt.
Liebe Grüße,
Ute
@@utes.2801 Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte 😊
Hallo Renten Fuchs,
Deine Videos super informativ.
Meine Frage wäre, wenn ich bei 50% GdB vorzeitig in Rente gehe, bei mir das mit 62 der Fall, könnte ich dann theoretisch Rente beziehen und ganz normal weiterarbeiten?
Dabei bis zu den 46000 Euro verdienen ohne das mir die Rente gekürzt wird??
Grüsse Bartolo
Die geplante Neuregelung soll auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen umfassen. Stand jetzt soll die Hinzuverdienstgrenze sogar gänzlich aufgehoben werden. Sie können also auch mehr als 46.060 Euro hinzuverdienen ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.
In welcher steuerklasse würde ich dann vom Finanzamt eingestuft werden, etwa klasse 6??
@@bartolodimaggio9888 Der Renteneintritt hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse. Es bleibt also bei der Steuerklasse, die Sie auch schon vor Rentenbeginn hatten. Sie müssen sich jedoch bewusst sein, dass bei einem höheren Gesamteinkommen (Rente + Arbeitsentgelt) von der Rente entsprechend mehr Steuern abgeführt werden müssen (Stichwort Steuerprogression). Sofern Sie keine Steuervorauszahlungen leisten, sollten Sie also ausreichend Geld zur Seite legen, um problemlos die Steuernachzahlung begleichen zu können.
jetzt muss ich beim Rentenfuchs nochmal nachfragen.
Bin 62 im April geworden bei 45 Arbeitsjahren könnte ich doch im September 2024 in die volle Rente gehen. Ist das soweit Richtig ?
Nun meine Frage, ich kann doch mit 63 Jahren mit Abzüge in die Rente gehen ?
Erreichen tue ich aber erst im September 2023 meine 45Jahre
Was lohnt sich für mich, mehr Rentenabzüge und dafür max. 1Jahr und 4 Monate Rente und Lohn bekommen oder bekomme ich dadurch soviel Rente für immer abgezogen dass es sich nicht lohnen würde.
Mir gehts hier nicht um ne genaue Angabe nur ums machbare Grobe.
Danke im Voraus 🤗
Wenn Sie im April 1960 geboren wurden, könnten Sie mit 45 Beitragsjahren im September 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Alternativ wäre ein Rentenbeginn im Mai 2023 möglich - hier braucht es nur 35 Versicherungsjahre -, dann jedoch mit einem dauerhaften Rentenabschlag von 12,0 %. Ich persönlich rate in einer derartigen Situation meist dazu, die abschlagsfreie Rente in Anspruch zu nehmen, da diese im Vergleich zur Rente mit Abschlägen deutlich höher ausfällt, schlussendlich gibt es hier aber kein klares Richtig oder Falsch. Ist eben eine sehr persönliche Entscheidung.
Was Ihnen bei der Entscheidungsfindung ggf. weiterhelfen kann, ist mein Video "Vorzeitiger Rentenbeginn - Wie hoch sind die Rentenabschläge wirklich?" (ua-cam.com/video/cz4ZfYmH4V8/v-deo.html).
@@rentenfuchs danke für deine schnelle Antwort
Wenn ich mit den 12% Abschlag nächstes Jahr in Rente gehen würde hätte ich dann nicht dauerhaft 2% weniger zu Versteuern als wenn ich 2024 gehen würde ?
Und macht es dann nicht etwas aus wenn ich bei der weiter Arbeit Rentenbeiträge bezahle ? lg
@@s.k.5070 Der Effekt durch den höheren Rentenfreibetrag (17 % im Jahr 2023 / 16 % im Jahr 2024) ist minimal bzw. ggf. sogar gar nicht vorhanden. Angenommen, Ihre abschlagsfreie Altersrente im Jahr 2024 läge bei 1.800 Euro. Dann käme man - etwas vereinfacht - auf einen jährlichen Steuerfreibetrag von rund 3.450 Euro (1.800 Euro x 12 Monate x 16 %). Würde Sie sich hingegen für die Rente mit Abschlag entscheiden, käme man bei einem Rentenabschlag von 12 % auf eine monatliche Brutto-Rente von rund 1.585 Euro. Mit 3.230 Euro (1.585 Euro x 12 Monate x 17 %) läge Ihr Rentenfreibetrag dann sogar 200 Euro niedriger als beim abschlagsfreien Renteneintritt ein Jahr später.
Was die Zahlung der Rentenbeiträge betrifft: Diese zahlen Sie ja so oder so. Sie wirken sich also in beiden Fällen in gleicher Weise positiv auf die Rentenhöhe aus.
@@rentenfuchs Recht ❤-lichen Dank
Dann wirds doch erst in 2 Jahren mit der Rente😢🤭
@@s.k.5070 Aber auch zwei Jahre sind ja absehbar 😉
2:54
... Gibt es solche guten Nachrichten auch für die Bezieher von Witwen und Witwer Renten?
Bei dieser Rentenart ist die Berechnungsgrundlage eine vollkommen andere und bleibt unverändert beibehalten.
Dem Beitrag von Peter kann ich mich nur anschließen: Bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten sind keine Änderungen geplant.
@@Peter-kt4xb . . . Danke für die schnelle Antwort 👍🤏
Mein Papa wird im Dezember 62 Jahre und hat dann über 45 Beitragsjahre. Kann er schon in Rente gehen und nebenbei noch Vollzeit arbeiten und somit davon profitieren? Leider stehen unterschiedliche Sachen im Netz.
@Rentenfuchs selbstverständlich sind wir uns über die Kürzung bewusst, sodass er knapp auf 8-9% verzichten muss
@@Marc28033 Sofern keine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, wäre ein Renteneintritt frühestens mit 63 Jahren möglich. Der Rentenabschlag läge dann bei 13,2 %. Ein Hinzuverdienst ist ab dem nächsten Jahr überhaupt kein Problem mehr.
@@rentenfuchs er hat eine schwerbehinderung über 50%, möchte aber keine Erwerbsminderungsrente, sondern lediglich eine teilrente/flexirente beantragen und weiterhin Vollzeit arbeiten. Allerdings geht das erst ab 63, wie du sagst?
Danke für die Info schon mal :)
@@Marc28033 Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können 1960 geborene Personen bereits mit 61 Jahren und 4 Monaten erhalten. Der Rentenabschläge läge dann bei 10,8 %. Für jeden Monat, den man später in Rente geht, reduziert sich der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte. Mehr zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen habe ich in diesem Video erklärt: Früher in Rente mit Schwerbehinderung - Wie das? (ua-cam.com/video/EqzJJP64N2c/v-deo.html). Außerdem empfehle ich das folgende Video: Rente mit 62 - Wie teuer? (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) (ua-cam.com/video/u3MVAFGmz00/v-deo.html).
Ich bin ja gespannt was die Rentner für eine Pauschale bekommen sollen lasst euch überraschen in Österreich bekommen Rentnet 500 Euro was bleibt für Deutsche Rentner
Hallo Rentenfuchs
Ich beziehe volle Erwerbsfähigkeit Rente. Nächstes Jahr wollen wir heiraten, mein Freund ist regulär in Rente. Er bezieht 2000 € Rente + 400 € Witwen Rente. Der Steuerberater meint wenn wir heiraten würden wir dann viel mehr Steuern zahlen, kann das sein da ja meine EU Rente nur 640€ netto sind.
Danke für die Info vorab.
Ich bin zwar kein Steuerberater, aber die Aussage, dass Sie im Falle einer Hochzeit mehr Steuern zahlen müssten, verwundert mich doch sehr. Wenn Sie steuerlich gemeinsam veranlagt werden, dürfte die Steuerlast eigentlich niedriger, nicht höher ausfallen.
Was Sie jedoch unbedingt im Hinterkopf haben sollten: Die Witwenrente Ihres Freundes würde im Falle einer Wiederheirat wegfallen. Die Rentenversicherung würde dann lediglich eine einmalige Rentenabfindung zahlen. Wenn Sie mehr zur Rentenabfindung wissen wollen, empfehle ich Ihnen folgenden Beitrag auf meinem Blog: www.rentenfuchs.info/rentenabfindung-wiederheirat/
@@rentenfuchs Danke für die Rückmeldung, der Wegfall der Witwenrente ist uns bekannt.
Das wird darauf hinauslaufen, dass die Regelaltersgrenze auf 70 erhöht, die Abschläge steigen und den Rentner gesagt wird: was wollt ihr denn, ihr könnt doch hinzuverdienen.
Ändert sich dann die Steuerklasse? Rente und Einkommen wie wird das versteuert??
Zum Thema "Steuerklassen und Rente" habe ich ein eigenes Video veröffentlicht. Hier der Link: ua-cam.com/video/6V6XDp-c6RA/v-deo.html
@@rentenfuchs Bei uns ist es so: Ehemann geht zum 1.12.22 in Rente/ nach mehr als 45 Jahren Erwerbstätigkeit. Ich kann ab 1.1.23 nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen. Würde aber gerne weiterarbeiten, welche Steuerklasse habe ich dann? Falls dann 40% Steuern auf mich zukommen.... bleibe ich lieber Zuhause.
@@reginadubil5863 Wenn Ihr Mann ab dem 1.1.2022 in Rente ist, könnten Sie in die Steuerklasse 3 wechseln. In dem Fall sollten Sie sich aber bewusst sein, dass die Nachforderung des Finanzamtes für das Jahr 2023 wahrscheinlich recht hoch sein wird - denn von der Rente Ihres Mannes werden ja zunächst keine Steuern abgezogen, sondern erst im Nachhinein mit der Steuererklärung. Zu diesem Thema kann ich Ihnen auch noch mein folgendes Video empfehlen: Wann es sich lohnt, als Rentner die Steuerklasse zu wechseln! (ua-cam.com/video/6V6XDp-c6RA/v-deo.html).
Bei voller erwerbsminderungsrente würde sagen kein Risiko eingehen ..
Das ist doch eine Falle,wer weiss wie so eine Prüfung ausgeht dann eventuell gestrichen wird ,neee lass mal.
Solange die tägliche Arbeitszeit unter drei Stunden liegt, geht man ja kein Risiko ein. Eine Erwerbstätigkeit in diesem Umfang ist rechtlich klar gestattet. Wenn es darum geht, drei oder mehr Stunden am Tag zu arbeiten, stimme ich Ihnen jedoch zu: Hier wäre ich auch sehr vorsichtig!
Die Leute die sich das ausgedacht haben dürften gelinde gesagt nicht die klügsten Köpfe gewesen sein !
Wo liegt denn aus Ihrer Sicht der Fehler an der geplanten Neuregelung?
Und was ist mit Steur!
Die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Rentenbesteuerung habe ich in diesem Video genauer erläutert: ua-cam.com/video/PLUdutFCn0Q/v-deo.html
Die volle Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ab 2023 ist Bestandteil des Jahressteuergesetz 2022 . Was den verlangsamten Anstieg des steuerpflichtigen Anteils der Rente betrifft, ist mir bisher noch kein Gesetz bekannt, mit dem dies umgesetzt werden soll.
Die mußt Du natürlich auf das gesamte Einkommen einschließlich Rentenanteil,versteuern
Hallo Rentenfuchs, gelten dir neuen Hinzuverdienstgrenzen auch bei vorgezogenen Schwerbehindertenrente? Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Ja, wenn die Regelung so kommt wie geplant, wird es auch möglich sein, neben der Altersrente für schwerbehinderte Menschen unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Ob ein vorzeitiger Renteneintritt mit Rentenabschlägen aber sinnvoll ist, wenn man eh noch weiterarbeiten möchte, muss man im Einzelfall sehen. Denn die Rentenabschläge aufgrund des vorzeitigen Renteneintritts bleiben ja dauerhaft bestehen...
Vielen Dank für die schnelle Antwort lieber Rentenfuchs
Endlich🙏🙏 keine Angst mehr aus der Wohnung zu fliegen oder im finsteren sitzen zu müssen.
Was meinst du mit Bezugsgröße bei der Berechnung 3/8 x14 etc
Die Bezugsgröße ist ein Wert, der jährlich festgelegt wird. Die Berechnung "3/8 x 14" findet sich ebenfalls im Gesetz und beschreibt, wie man die jährliche Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung berechnet.
Hallo, wie geht's mit dem jenigen der Rente und Witwen Rente bezieht?
Hier sind keine Veränderungen geplant. Die Regelungen, die ich in meinem Video "Einkommensanrechnung bei Witwenrenten - So viel können Sie hinzuverdienen" (ua-cam.com/video/UAZwiRiisDg/v-deo.html) beschrieben habe, gelten weiterhin. Zum 1.7.2022 wurde jedoch der Freibetrag erhöht. Auch dazu habe ich ein Video veröffentlicht: Witwenrente - Höherer Freibetrag ab 1.7.2022 (ua-cam.com/video/dhEvX80VBk4/v-deo.html).
Was ist mit Menschen, die wegen Schwerbehinderung nach Krebserkrankung in Rente müssen aber mangels Alter zu wenig Jahre einbezahlt wurde?
Gegebenenfalls kann die Erwerbsminderungsrente in diesen Fällen eine Option sein. Aufgrund der Zurechnungszeit würde eine Erwerbsminderungsrente im Regelfall sogar deutlich höher als eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ausfallen. Mehr zur Erwerbsminderungsrente habe ich in diesem Video erklärt: ua-cam.com/video/bOIRRuRJuGA/v-deo.html
@@rentenfuchs vielen Dank für die rasche Antwort 👍🏼!
Habe mich heute dazu entschlossen trotz Krebs zurück in die Arbeit zu gehen. Die Aussicht in Rente zu müssen hat mich richtig depressiv gemacht. Ich möchte es auf jeden Fall versuchen.
Bin ja erst 40.
@@Fuchsfrau Wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und, dass Sie den für Sie besten Weg finden!
Es werden entsprechende Steuern fällig.
Das stimmt: Wenn man neben der Rente noch hinzuverdient, steigt natürlich das zu versteuernde Einkommen und es müssen insgesamt mehr Steuern gezahlt werden. Wie viel das konkret ausmacht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ich hab als erstes auf den Kalender geguckt ...1.April ?? frag mich wo der Haken ist !? Dass die Politik uns Vorruheständler gerne wieder am Arbeitsplatz hätte, war klar ... Mega-Fachkräftemangel sei Dank ... Eine Schande, wenn 40 Jahre Berufsknowhow auf der Parkbank verfüttert wird ;-)
Für all jene, die neben der vorgezogenen Rente noch arbeiten möchten, ist die geplante Neuregelung aus meiner Sicht auf jeden Fall eine sehr gute Sache. Die Entscheidung, ob man noch etwas hinzuverdienen möchte oder nicht, bleibt ja zum Glück eine freiwillige (sofern es der Geldbeutel zulässt).
@@rentenfuchs ich find das Klasse !!