Gut erklärt, ich finde jedoch die Situation in 04:36 einen Obersatz 2 zu kreieren ohne die Ebene der Definition bzw. Voraussetzungen auf Ebene 1 nicht korrekt. Du vermischt hier auf der Ebene I Voraussetzungen mit Obersatz. Ich würde so nie ein Gutachten schreiben. vG
Danke für das Lob und die konstruktive Kritik! Ich habe mir die Stelle nochmal angeschaut und sie ist tatsächlich unpräzise. So könnte/müsste man den Wortlaut des § 433 II BGB, den ich kurz vorher eingeblendet habe, als Definition stehen lassen. In der Klausur fehlte mir persönlich aber immer die Zeit für einen so genauen Aufbau, weshalb es sich zu einem "verkürzten Gutachtenstil" entwickelt hatte. Im Erklärvideo wäre es aber sinnvoll gewesen, möglichst genau zu arbeiten, um das Prinzip zu lernen. An welchen Stellen man dann in der Klausur kürzt, kann dann jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe den Kommentar deswegen mal angepinnt, weil er eine gute Ergänzung/Korrektur zu dem Video ist :)
@@diedrittegewalt-juralernvi909 Wenigstens mal einer der darauf eingeht, wie man im Gutachtenstil längere Sachverhalte unterbringen soll. Denn mit der bloßen Erklärung "Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis" ist ja nicht wirklich geholfen wenn man mehr als eine einzige Sache prüfen muss.
@@mastamindchaan387 Vielen Dank für das Lob! Für den Einstieg ist das Grundschema zwar nicht schlecht, aber es wäre schon sinnvoll, wenn man von den Dozenten Stück für Stück an schwierigere Fälle mit Beispielen herangeführt wird. Nach meiner Erfahrung lernt man aber auch viel aus Übungsfällen.
Ich verstehe nicht ganz wie unter § 150 Abs. 2 eine Annahme zustande gekommen ist. Der lautet doch wie folgt: Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Heißt das nicht, dass die Annahme somit nicht zustande gekommen ist und ich in einem neuen Antrag das ganze prüfen müsste?
Genau, deswegen habe ich den § 150 II BGB im Prüfungspunkt "Angebot des B" und nicht "Annahme" geprüft. (Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf den Teil ab 11:50 bezieht). Konnte ich damit weiterhelfen?
Warum werden sowohl die Gliederungsebenen unter "Angebot des A", als auch die Prüfungspunkte unter "Angebot des B" jeweils mit "a)", "b)" und "c)" betitelt? Es handelt sich doch um unterschiedliche Einzelprüfungen, laut der Gliederung müsste es nach "Angebot des A" doch mit "aa", "bb" etc. weitergehen, oder nicht?
Bezieht sich die Frage auf die Stelle ab 10.53? Falls ja: den Prüfungspunkte "Angebot des A" und "Angebot des B" habe ich die Gliederungspunkte "1." und "2." zugeordnet. (Evtl. erkennt man das nicht so gut, weil ich die Prüfungspunkte aus Platzgründen quer dargestellt habe.) Nach den arabischen Ziffern kommt jeweils nur ein einzelner Buchstabe, also: 1. a) b) ... 2. a) b) ... Alternativ könnte man auch folgende Gliederung vornehmen: 1. Angebot a) Angebot des A aa) Obersatz bb) Definition ... b) Angebot des B aa) Obersatz bb) Definition ... 2. Annahme Bei dieser Gliederung hätte man die doppelten Buchstaben. Generell sollte man aber darauf achten, nicht zu viele Unterpunkte zu machen, weil es sonst schnell unübersichtlich werden kann, deshalb habe ich mich für die erste Variante (ohne Doppelbuchstaben) entschieden. Konnte ich die Frage damit beantworten?
Top Video, besser als Uni. Eine Frage zum Fallbearbeitung. Kann ich die Reihenfolge der Beteiligten frei auswählen. Zum Beispiel dein Fall. Erst möchte ich mit dem Angebot von b anfangen, dann B. Für meine erste Einsendearbeit benötige ich erst die 2te Partei zu schreiben. Kann ich das machen? danke
Vielen Dank für das Lob! Zur Frage: Die Reihenfolge kann man nur in bestimmten Fällen frei wählen. Die Gliederung ist stark vom Sachverhalt abhängig und davon, ob es einen Zusammenhang gibt. Es empfiehlt sich chronologisch vorzugehen. Im Video kann man nicht mit dem Angebot des B anfangen, weil es sein könnte, dass schon ein Angebot des A vorliegt (dass das nicht so ist, haben wir erst herausgefunden, nachdem wir es geprüft hatten). Ähnlich wie beim Matheunterricht in der Schule kommt es am Ende weniger auf die Lösung als auf die Zwischenschritte an. Anders wäre es, wenn z. B. C und D noch einen Kaufvertrag schließen. Dann könnte man (theoretisch) frei wählen, ob man mit der Sachverhalt "A und B" oder "C und D" beginnt. Aber auch hier empfiehlt es sich, mit dem Fall zu beginnen, der in der Prüfung zuerst genannt wird.
Also ich habe mir das Video jetzt noch einmal angeschaut (Ist ja doch ein bisschen her, seit ich es hochgeladen habe). Tatsächlich ist der Obersatz 3 leider etwas ungenau (beim Beispiel ab Minute 11:00). Besser wäre folgende Formulierung: "Die Frage des A, ob B ein Buch von ihm kaufen möchte, könnte ein Angebot des A i.H.v. 10,-€ darstellen. Beim komplexen Beispiel (ab 5:53) wäre folgendes Zwischenergebnis besser: "Es liegt ein Angebot des A i.H.v. 15,-€ vor." Konnte ich damit weiterhelfen?
Hi, eine Frage zur Gliederung (z.B. ab 11min55) Kommen nicht erst grosse Buchstaben, dann römische Zahlen, dann arabische Zahlen und dann klein a) usw.? Also ich hätte jetzt gedacht, dass beim Obersatz 3 eigentlich 1. und nicht a) stehen müsste? Danke :)
Hallo, ja das stimmt. Ich habe aus Platzgründen die arabischen Zahlen links daneben geschrieben (eigentlich gehören sie jeweils über die rot, gelb und blau markierten Abschnitte). Das Schema ist also: 1. Angebot des A a) Obersatz 3 usw.
Hallo, leider nicht. Zum einen ist es inzwischen schon lange her, seit ich den Gutachtenstil selbst gelernt habe, zum anderen habe ich weniger mit Lehrbüchern als mit Skripten und Zusammenfassungen gelernt. Ich habe häufig die "JuriQ"-Bücher als Ergänzung genommen - meistens fand ich sie ganz gut. Und Übungsfälle helfen auf jeden Fall weiter. Falls du zwingend mit einem Lehrbuch lernen willst, würde ich empfehlen, erstmal ein bisschen in der Bibliothek zu stöbern, was dich anspricht. Ich glaube allerdings, dass es weniger Bücher zum Gutachtenstil selbst gibt, sondern der Gutachtenstil häufiger ein einzelnes Kapitel in einem Erstsemesterbuch ist.
Clever vermittelt, wie sich auch kleine Veränderungen der Aufgabenstellung auf die ganze Fallbearbeitung auswirken. Nur nichts anderes bearbeiten, als das, was gefragt ist...
Vielen Dank für das Lob. Das war gar nicht mein Hauptziel bei dem Video, aber anscheinend ein positiver Nebeneffekt :) Ja, im Studium wurde uns immer wieder (zu Recht) eingetrichtert, den Bearbeitervermerk zuerst zu lesen. Ansonsten kann man in den Klausuren wirklich viel Zeit verlieren.
Gut erklärt, ich finde jedoch die Situation in 04:36 einen Obersatz 2 zu kreieren ohne die Ebene der Definition bzw. Voraussetzungen auf Ebene 1 nicht korrekt. Du vermischt hier auf der Ebene I Voraussetzungen mit Obersatz.
Ich würde so nie ein Gutachten schreiben.
vG
Danke für das Lob und die konstruktive Kritik!
Ich habe mir die Stelle nochmal angeschaut und sie ist tatsächlich unpräzise. So könnte/müsste man den Wortlaut des § 433 II BGB, den ich kurz vorher eingeblendet habe, als Definition stehen lassen.
In der Klausur fehlte mir persönlich aber immer die Zeit für einen so genauen Aufbau, weshalb es sich zu einem "verkürzten Gutachtenstil" entwickelt hatte.
Im Erklärvideo wäre es aber sinnvoll gewesen, möglichst genau zu arbeiten, um das Prinzip zu lernen. An welchen Stellen man dann in der Klausur kürzt, kann dann jeder für sich selbst entscheiden.
Ich habe den Kommentar deswegen mal angepinnt, weil er eine gute Ergänzung/Korrektur zu dem Video ist :)
Habe dich lieb endlich macht alles Sinn
Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte :)
Danke dir. Verständlich erklärt!👍🏼
Vielen Dank!
Voll das gute Video
gönne es mir grad während ich drauf bin
high ist jura viel geiler
Ookay.. Danke?
Top! Das Video ist sehr hilfreich! Vielen Dank!
Freut mich, dass es dir gefällt :)
@@diedrittegewalt-juralernvi909
Wenigstens mal einer der darauf eingeht, wie man im Gutachtenstil längere Sachverhalte unterbringen soll.
Denn mit der bloßen Erklärung "Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis" ist ja nicht wirklich geholfen wenn man mehr als eine einzige Sache prüfen muss.
@@mastamindchaan387 Vielen Dank für das Lob! Für den Einstieg ist das Grundschema zwar nicht schlecht, aber es wäre schon sinnvoll, wenn man von den Dozenten Stück für Stück an schwierigere Fälle mit Beispielen herangeführt wird. Nach meiner Erfahrung lernt man aber auch viel aus Übungsfällen.
Das Video hilft sehr. Vielen Dank!
Das freut mich! Gerne :)
endlich verstanden. danke!
Super, das freut mich :)
Mehr gelernt als in 2 Wochen Uni
Freut mich, dass dir das Video geholfen hat :)
Ich verstehe nicht ganz wie unter § 150 Abs. 2 eine Annahme zustande gekommen ist. Der lautet doch wie folgt: Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Heißt das nicht, dass die Annahme somit nicht zustande gekommen ist und ich in einem neuen Antrag das ganze prüfen müsste?
Genau, deswegen habe ich den § 150 II BGB im Prüfungspunkt "Angebot des B" und nicht "Annahme" geprüft. (Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf den Teil ab 11:50 bezieht).
Konnte ich damit weiterhelfen?
Warum werden sowohl die Gliederungsebenen unter "Angebot des A", als auch die Prüfungspunkte unter "Angebot des B" jeweils mit "a)", "b)" und "c)" betitelt? Es handelt sich doch um unterschiedliche Einzelprüfungen, laut der Gliederung müsste es nach "Angebot des A" doch mit "aa", "bb" etc. weitergehen, oder nicht?
Bezieht sich die Frage auf die Stelle ab 10.53?
Falls ja: den Prüfungspunkte "Angebot des A" und "Angebot des B" habe ich die Gliederungspunkte "1." und "2." zugeordnet.
(Evtl. erkennt man das nicht so gut, weil ich die Prüfungspunkte aus Platzgründen quer dargestellt habe.)
Nach den arabischen Ziffern kommt jeweils nur ein einzelner Buchstabe, also:
1.
a)
b)
...
2.
a)
b)
...
Alternativ könnte man auch folgende Gliederung vornehmen:
1. Angebot
a) Angebot des A
aa) Obersatz
bb) Definition
...
b) Angebot des B
aa) Obersatz
bb) Definition
...
2. Annahme
Bei dieser Gliederung hätte man die doppelten Buchstaben. Generell sollte man aber darauf achten, nicht zu viele Unterpunkte zu machen, weil es sonst schnell unübersichtlich werden kann, deshalb habe ich mich für die erste Variante (ohne Doppelbuchstaben) entschieden.
Konnte ich die Frage damit beantworten?
Top Video, besser als Uni.
Eine Frage zum Fallbearbeitung.
Kann ich die Reihenfolge der Beteiligten frei auswählen. Zum Beispiel dein Fall. Erst möchte ich mit dem Angebot von b anfangen, dann B. Für meine erste Einsendearbeit benötige ich erst die 2te Partei zu schreiben.
Kann ich das machen?
danke
Vielen Dank für das Lob!
Zur Frage: Die Reihenfolge kann man nur in bestimmten Fällen frei wählen. Die Gliederung ist stark vom Sachverhalt abhängig und davon, ob es einen Zusammenhang gibt. Es empfiehlt sich chronologisch vorzugehen. Im Video kann man nicht mit dem Angebot des B anfangen, weil es sein könnte, dass schon ein Angebot des A vorliegt (dass das nicht so ist, haben wir erst herausgefunden, nachdem wir es geprüft hatten). Ähnlich wie beim Matheunterricht in der Schule kommt es am Ende weniger auf die Lösung als auf die Zwischenschritte an.
Anders wäre es, wenn z. B. C und D noch einen Kaufvertrag schließen. Dann könnte man (theoretisch) frei wählen, ob man mit der Sachverhalt "A und B" oder "C und D" beginnt. Aber auch hier empfiehlt es sich, mit dem Fall zu beginnen, der in der Prüfung zuerst genannt wird.
Irgendwie versteh ich den Teil des Angebots von A nicht: Das Zwischenergebnis 3 beantwortet doch nicht wirklich den Obersatz 3..?
Also ich habe mir das Video jetzt noch einmal angeschaut (Ist ja doch ein bisschen her, seit ich es hochgeladen habe).
Tatsächlich ist der Obersatz 3 leider etwas ungenau (beim Beispiel ab Minute 11:00).
Besser wäre folgende Formulierung:
"Die Frage des A, ob B ein Buch von ihm kaufen möchte, könnte ein Angebot des A i.H.v. 10,-€ darstellen.
Beim komplexen Beispiel (ab 5:53) wäre folgendes Zwischenergebnis besser:
"Es liegt ein Angebot des A i.H.v. 15,-€ vor."
Konnte ich damit weiterhelfen?
Wow, sehr gut!
Vielen Dank :)
Hi, eine Frage zur Gliederung (z.B. ab 11min55) Kommen nicht erst grosse Buchstaben, dann römische Zahlen, dann arabische Zahlen und dann klein a) usw.?
Also ich hätte jetzt gedacht, dass beim Obersatz 3 eigentlich 1. und nicht a) stehen müsste?
Danke :)
Hallo, ja das stimmt. Ich habe aus Platzgründen die arabischen Zahlen links daneben geschrieben (eigentlich gehören sie jeweils über die rot, gelb und blau markierten Abschnitte).
Das Schema ist also:
1. Angebot des A
a) Obersatz 3
usw.
Vielen Dank für 25.000 Aufrufe! 😃
kannst du uns bitte einen Lehrbuch dazu empfehlen für die Gliederung eines Gutachtenstils
Hallo, leider nicht. Zum einen ist es inzwischen schon lange her, seit ich den Gutachtenstil selbst gelernt habe, zum anderen habe ich weniger mit Lehrbüchern als mit Skripten und Zusammenfassungen gelernt. Ich habe häufig die "JuriQ"-Bücher als Ergänzung genommen - meistens fand ich sie ganz gut. Und Übungsfälle helfen auf jeden Fall weiter. Falls du zwingend mit einem Lehrbuch lernen willst, würde ich empfehlen, erstmal ein bisschen in der Bibliothek zu stöbern, was dich anspricht. Ich glaube allerdings, dass es weniger Bücher zum Gutachtenstil selbst gibt, sondern der Gutachtenstil häufiger ein einzelnes Kapitel in einem Erstsemesterbuch ist.
Clever vermittelt, wie sich auch kleine Veränderungen der Aufgabenstellung auf die ganze Fallbearbeitung auswirken. Nur nichts anderes bearbeiten, als das, was gefragt ist...
Vielen Dank für das Lob. Das war gar nicht mein Hauptziel bei dem Video, aber anscheinend ein positiver Nebeneffekt :)
Ja, im Studium wurde uns immer wieder (zu Recht) eingetrichtert, den Bearbeitervermerk zuerst zu lesen. Ansonsten kann man in den Klausuren wirklich viel Zeit verlieren.