Es hat einen Schweizer benötigt damit ich die Überhangmandate verstanden habe 😅 Vielen Dank Was die Reform anging war es richtig den Bundestag mal einzudämmen. Inwieweit es sich praktikabel zeigt, wird sich zeigen... Wenn zum Beispiel Personen in den Bundestag einziehen obwohl sie nicht das direktmandat haben und der Gewinner des gleichen Wahlkreises draußen bleiben muss.
Das war für mich als deutscher ein sehr informativer Beitrag zur Wahl in Deutschland. Zur Wahlrechtsreform kann ich nur sagen, das es Zeit wurde den Bundestag zu verkleinern, es gibt Länder auf dieser Erde, die einiges größer sind als Deutschland und haben weniger Abgeordnete.
das betrifft aber auch eher nur demokratischen Hochburgen wie Russland, USA oder Brasilien. Im Vergleich zu anderen Zentral- und Westeuropäischen Ländern ist das deutsche Verhältnis Abgeordnete zu Wahlberechtigte durchschnittlich (mit den 730 Abgeordneten im Bundestag)
Tatsächlich hat Deutschland aktuell das zweitgrößte Parlament der Welt. Das Größte hat China mit fast 3.000 Abgeordneten, auf Platz 3 folgt Nordkorea mit 687 Abgeordneten. Der Bundestag ist viel zu groß und das geht natürlich auch zu lasten der Steuerzahler, die ja jedem einzelnen MdB das Gehalt bezahlen.
Von der CSU und der Linkspartei kam damals das Argument man habe die Grundmandatsklausel abschaffen wollen, um 2 unliebsame Oppostionsparteien aus dem Bundestag zu schmeißen. Ob das der wirkliche Grund war, sei mal dahingestellt. Jedenfalls wurde es damals kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch kurzfristig in den Gesetzesentwurf mitaufgenommen. Viel Zeit zum Nachdenken hatte man deshalb wohl kaum.
Danke lieber Zeitgenosse. Nun habe ich endlich das neue Prozedere verstanden. Wünsche allen einen guten Rutsch und @Bürger der Bundesrepublik Deutschland: geht wählen im Februar!
Ich hab mal in der 11. Klasse vor ein paar Jahren einen Vortrag über genau dieses Thema gehalten (waren 14 Punkte also eine 1 lol) und wenn ich mich noch richtig erinnere, lag damals die Standardgröße, falls es keine Übehangs- und Ausgleichsmandate geben sollte, bei 598. Standardmäßig die Hälfte aus den 299 Wahlkreisen und die anderen 299 aus den Länderlisten. Persönlich hätte ich es besser gefunden, die Größe und Anzahl der Wahlkreise zu verändern. Würde man z.B. sagen, dass ein Wahlkreis ca. 500.000 Menschen groß ist und nicht mehr ca 250.000 Menschen, es also nur noch halb so viele Direktmandate geben würde und die anderen Sitze in gleicher Weise verkleinert werden würden, wäre die Standardgröße bei der nur noch bei ungefähr der Hälfte. Gerundet bei 300 Sitzen ohne Ausgleichsmandate. Überhangs- und Ausgleichsmandate würden noch gleich funktionieren aber selbst mit 200 Ausgleichsmandaten, wäre der Bundestag nicht größer, als er jetzt standardmäßig wäre und es wäre immernoch ein Mandatsträger aus jedem Wahlkreis vertreten. Jetzt gibt es ja im schlimmsten Fall Kreise, die keinen Mandatsträger haben werden. Aus meiner leihenhaften Sicht wäre das eine bessere Lösung, als die jetzige.
Es gibt auch jetzt schon Wahlkreise ohne Abgeordneten im Bundestag! Scheidet ein direkt gewählter Angeordneter aus, wird sein Sitz durch einen Nachrücker von der Liste ersetzt. Das ist jemand aus dem gleichen Bundesland, aber nicht aus dem gleichen Wahlkreis (wenn doch, wäre es Zufall). Ist dieser Wahlkreis jetzt nicht zufällig durch einen Abgeordneten einer anderen Partei im Bundestag vertreten, geht er leer aus. Momentan betrifft das einen Wahlkreis im Saarland. In diesem traten 2021 sogar zwei Regierungsmitglieder gegeneinander an. Heiko Maas (SPD) gewann den Wahlkreis, Peter Altmeier (CDU) wurde über die Landesliste gewählt. Altmeier nahm das Mandat gar nicht an, Maas legte es später nieder und seitdem ist dieser Wahlkreis nicht mehr vertreten!
wäre auch eine gute Lösung gewesen ich hätte was ähnliches vorgeschlagen aber in etwas anders ich hätte die zahl der Wahlkreise halbiert aber gesagt das jeder Wahlkreis 2 abgeordnete endsendet. Da es statistisch unwahrscheinlich ist das eine Partei beide Direktmandate gewinnt hätte das den Bundestag auch ziemlich verkleinert. Und es wäre immer noch sicher das Jeder Wahlkreis einen Direktabgeordneten bzw 2 hat. Und das auch ohne das Verhältnis zwischen Direktgewählten abgeordneten und Listenabgeordneten zu verändern wie es durch die Ausgleichsmandate funktioniert. Was ich gerade aber auch mal nachwerfe eigentlich ist da auch die Bayrische CSU dran schuld. Die CSU alleine hat in der letzten Bundestagswahl um die 40 Überhangmandate Produziert.
naja...... Wahlkreise zu verändern hätte im schlimmsten Fall die Folge, dass wie in den USA diese so gestaltet werden, wie es die regierende Partei gerne hätte.
@@Ichotolot-fd8go Eigentlich nicht da wir als Gegengewicht noch die Verhältniswahl haben. Dadurch wird der Effekt von Wahlkreisschiebung aufgehoben. Und die Wahlkreise werden sowieso nach jedem Zensus überprüft. wo es eine Debatte gab weil Söder der Kommission Parteilichkeit vorgeworfen hatte obwohl bei der Entscheidung Leute aus seiner Schwesterpartei dabei waren.
1:52 Der Sinn der Übung besteht darin die Vorteile beider Wahlsysteme zu verbinden und ihre Nachteile abzuschwächen. Also klare Mehrheiten bei fairen Chancen für kleine Parteien. Man könnte natürlich auch einfach die eine Hälfte der Abgeordneten per Mehrheits- und die andere per Verhältniswahlrecht wählen. Würde vermutlich den intendierten Sinn eher erfüllen. Wäre aber einfach zu einfach. Wir sind immerhin Deutschland und lieben Overengeneering.
Wie werden dann die Sitze verteilt? Die CSU stellt ja einmal Direktkandidaten und einmal eine Landesliste, welche die selben Leute wie die Direktkandidaten beinhalten kann, aber nicht muss. Wenn die CSU jetzt mehr Direktmandate holt als ihr zweitstimmenmäßig zustehen, werden dann alle CSU-Sitze mit den Direktmandaten gefüllt und die Liste wird dann zweitrangig und wird in diesem Fall irrelevant? Oder wie werden die einzelnen Sitze konkreten Personen zugeordnet?
Grundsätzlich sind die oberen Listenplätze, also die mit sehr guten Chancen gewählt zu werden, sowieso mit Leuten besetzt, die auch in einem Wahlkreis für das Direktmandat kandidieren. Davon abgesehen dienen die Listen in diesem Wahlsystem aber tatsächlich nur dazu, die Sitze aufzufüllen, auf die eine Partei zwar ein Anrecht hat, die aber noch nicht mit Direktmandaten besetzt wurden.
Ja, so ist es, zuerst werden die Direktmandate vergeben und dann - nur, wenn noch möglich - weitere Listenmandate. Außerdem: Ist die Liste zu kurz, verfallen unbesetzte Mandate.
Wichtig: Die Grundmandatsklausel ist nach der Wahlrechtsreform ausdrücklich nicht mehr notwendig. Sie kann auch durch eine andere Regelung ersetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht wollte hier aber nicht allzu stark eingreifen und hat deswegen die alte Regelung wieder eingeführt. Andere Möglichkeiten wären: a) Herabsenkung der 5%-Hürde auf bspw. 3%. b) Einführung einer Länderklausel: 5% bundesweit ODER bspw. 20% in einem Land c) Ersetze bei der Grundmandatsklausel die Erststimmenmehrheit in drei Wahlkreisen durch eine Zweitstimmenmehrheit (auch relativ) d) Einführung der Möglichkeit einer Fraktionsgemeinschaft (Hieße für die Wahl: Parteien können ihre Zweitstimmen addieren lassen, wenn sie nicht gegeneinander antreten und ähnliche Interessen vertreten. Es reicht dann, wenn sie gemeinsam auf 5% kommen)
Sehr guter Beitrag und gut zusammengefast. übrigens wenn ich was zu melden hätte würde ich die Wahlkreise halbieren. was sagst du als außenstehender zu dem Stimmrechten im Deutschen Bundesrat, das ein Land wie Thüringen 2Mil gerade einmal zwei stimmen weniger als NRW 18Mil damit 9 mal soviel hat kommt mir falsch vor.
das mit dem deutschen Bundesrat ist ein Kompromiss. man könnte die Landeskammer auch so organisieren wie den US Senat da hätten dann alle Bundesländer zwei stimmen. Oder den Schweizer Ständerat wo die Vollkantone 2 und die Halbkantone 1 sitz haben. Der deutsche Bundesrat hat die Aufgabe die Interessen der Bundesländer zu vertreten und dabei soll kein Bundesland viel mehr macht ausüben können als ein anderes. Die Proportionale Repräsentation ist die Aufgabe des Deutschen Bundestag. Gruß aus Thüringen
Ja, das kommt falsch vor. Aber dein Vorschlag, hat dan andre Konsequenzen z.B. - Das die Politiker, die in hier Partein sehr stark verankert sind und nicht belibt sind, das aus berechtigt Gründen (z.B. Jens Spahn). Dan viel mehr macht haben werden. - Da durch die Wahlkreise/Direktmandate, oft neue Gesichter in Partei rein kommen können/kommen und da hohe Position haben. Das war jetzt eigentlich immer so der Fall. Das Fählt da stärkere weg, was ein sehr großer Schaden sein kann.
@zeidgenosse Ein FDP-Abgeordneter hatte die Abschaffung der Grundmandatsklausel damals so begründet: "Ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel bei der Kombination aus erforderlicher Zweitstimmendeckung und Grundmandatsklausel, die von mehreren Sachverständigen in der Anhörung vorgetragen wurde." Im Kontext des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erscheint es aber recht absurd:
Das Beispiel mit dem fiktiven CSU-Ergebnis finde ich lustig: Die Direktmandate 40-45 gehen an Fußballspieler, die in den frühen Siebzigerjahren für Bayern München gespielt haben. 😁
Die CSU hat ja selbst entschieden, dass sie als eine Regionalpartei nur in Bayern antritt. Damit zählt folgerichtig auch nur der bayerische Prozentanteil für die Union von CSU/CDU im Bund. Folgerichtig gilt die 5%-Klausel. Die besondere Berücksichtigung der Erststimmengewinner halte ich entgegen der Gerichtsentscheidung für falsch.
Das Problem bei den Direktmandaten liegt doch an den Parteien selbst. Wenn München 4 Wahlkreise hat, dann sollen sich doch grüne und SPD auf einen gemeinsamen Direktmandat pro Wahlkreis einigen. (Ist in GB und Frankreich üblich) Es ist dann wahrscheinlicher dass die CSU kein Wahlkreis München gewinnt.
Und genau deswegen haben die Freien Wähler Bayern Direktkanidaten aufgestellt. Denn nicht jede Partei kann für jeden Wahlkreis Direktkanidaten stellen. Damit kann man sein Kreuz da auch nur bei der Zweitstimme machen. Die FDP erringt sehr selten Direktmandate....
Nunja, um das Prinzip der kombinierten Mehrheits- und Verhältniswahl in DEU mit den beschriebenen Folgen zu verstehen, braucht es nicht zwingend einen Schweizer YT-Kanal. Zum Beispiel kann man bei der deutschen "Bundeszentrale für politische Bildung" und anderen Quellen hierzu auch Informationen und Erhellung finden. Wer die Debatte um die Wahlrechtsreform verfolgt hat, dürfte informell auch auf Höhe der Zeit sein. Allerdings wird bzw wurde das Thema dort nicht so charmant präsentiert wie hier. Zugegeben 😊
Ich weiß nicht ob das geht, aber ich fände es sehr lustig (irgendwie): Wenn unser Herr König Markus (Söder) meint, er wolle nicht mit den Grünen koalieren, Friedrich Merz aber schon, könnte die CDU einfach ihr Ding mit den Grünen machen und die CSU sitzen lassen? Die Union wird zwar so definitiv nicht zerbrechen, aber würde das theoretisch funktionieren, weiß das hier jemand?
Mich würde mal ein Video von dir zur AfD interessieren. Sollte man die AfD verbieten/ignorieren? Oder sollte man mit/gegen die AfD auf Augenhöhe diskutieren/politisieren? Wo sind die Unterschiede zu SVP und FPÖ? M.M. erübrigt sich ein politischer Diskurs, wenn jemand das Regelbrechen zur Norm erklärt, wie es die AfD macht. Oder anders gesagt: wenn jemand im Monopoly nicht gegen die Mitspieler kämpft, sondern gegen die Bank und das Regelwerk, dann erübrigt sich das Spiel.
Ich als Deutscher mag das amerikanische "Winner Takes It all"-Prinzip nicht. Aber das mit unseren Erststimmen ist ja praktisch genauso: Wenn ich als einer von elf Kandidaten 10% bekomme, während die anderen zehn jeweils nur 9% bekommen, gehe ich in den Bundestag, obwohl 90% der Wähler gegen mich sind!
oder ein Mehrlistensystem wie in der Weimarer Republik. Da hätte man einen Kompromiss ein drittel Direktmandate, ein drittel, Landesliste ein drittel bundesliste. Damit wäre das mit den Überhangmandaten auch erledigt.
@@antonywerner3018 nicht wirklich, da ja CSU und CDU nicht konkurrieren wollen würde die die CSU trotzdem nur 5 % der Bundesergebnisse bekommen und damit nur einen Anspruch auf 38 MdBs haben.
@@derorje2035 die menge der Überhangmandate wäre dadurch aber nicht so hoch weil 33 % weniger als 50% sind. Das wäre auch nur ein Vorschlag im stiele der Weimarer Republik gewesen. Mein Persönlicher Vorschlag wäre es die zahl der Wahlkreise zu halbieren und 2 Personen Wahlkreise zu bilden und das die CSU beiden kandidatenstellen gewinnt ist statistisch unwahrscheinlich.
abhängig davon, welche Partei bzw. deren Kandidat du (gar nicht) magst, ist es durchaus sinnvoll, die Erststimme abzugeben. Mit dem neuen Wahlgesetz kannst du jetzt sogar Einfluss auf andere Wahlkreise nehmen. Am Beispiel Bayern und CSU sieht man: Wenn du einen Direktkandidaten in einem anderen Wahlkreis gar nicht magst, kannst du den CSUler in deinem Wahlkreis wählen und hoffen, dass er vor den kommt, den du gar nicht magst. Genauso geht das auch anders rum, vielleicht gewinnt doch ein SPDler oder Grüner wegen dir (und deinen Bekannten) deinen Wahlkreis. Es gibt einige Wahlkreise, wo 2021 der Abstand zwischen Platz und Platz 2 unter 5 %-Punkte lag.
0:15 "Ausgegeben zu Bonn am 13.juni 2023" ???? Die Deutsche Hauptstadt ist doch Berlin Man merkt aber schon dass es ein schweizer Beitrag ist. Staatsvolk habe ich in Deutschland noch nie gehört.
Salut! Das Bundesgesetzblatt wurde auch nach der Wiedervereinigung (weiterhin) in Bonn veröffentlicht. 2022 änderte der Bundestag das Grundgesetz und es erscheint mittlerweile nur noch digital.
Ich finde eigentlich kann man das personalisierte Verhältniswahlrecht unter den gegebenen Voraussetzungen und der derzeitigen Rechtsprechung des BVerfG, die einerseits eine Proporzverschiebung durch die Überhangmandate nur sehr eingeschränkt zulässt und andererseits ein reines Graben- oder Mehrheitswahlrecht, dass den Proporz im Parlament noch sehr viel stärker verzerren würden, für mit der Verfassung uneingeschränkt vereinbar hält (zumindest in der älteren Rechtsprechung), nicht mehr als ein tragfähiges Wahlsystem aufrechterhalten. Meiner Ansicht nach wäre der beste Ausweg, der eine Chance hat, das BVerfG zu überleben, die Einführung einer Verhältniswahl in kleinen Wahlkreisen (z.B. 3 bis 5 Mandate pro Wahlkreis mit einer Regelgröße von 4 Mandaten pro Wahlkreis). Im Idealfall führt man zugleich die Möglichkeit einer Präferenzstimme für die Reihung innerhalb der gewählten Parteiliste ein oder man führt die Verhältniswahl als übertragbare Einzelstimmgebung (single transferable vote) durch.
Bei der Grundmandatsklausel frage ich mich, warum wir ausgerechnet eine Sonderregelung für Parteien schaffen, die in einer Region besonders gehäuft gewählt werden. Warum nicht für Parteien, die bei bestimmten Berufsgruppen gehäuft auftreten oder in bestimmten Altersgruppen? Was ist am Wohnort so besonders, dass er wichtiger ist als andere Gruppenzugehörigkeiten? (Eine Ausnahmeregelung für (alteingesessene) ethnische Minderheiten haben wir ja schon.) Das eigentliche Problem ist mMn eher, dass die 5%-Hürde in der heutigen, vielfältigen Parteienlandschaft zu starr ist. Die Grundmandatsklausel ist eher eine Krücke als eine echte Lösung des Problems.
Gerade wegen der starken Zersplitterung der Parteienlandschaft brauchen wir eine Grundmandatsklausel. Man stelle sich nur mal vor, keine einzige Partei erzielt mehr als 5 % der Stimmen, dann hätten wir ohne Grundmandatsklausel gar keine gewählten Abgeordneten! So kommen immer noch alle Parteien mit mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag. Ich gehe sogar noch weiter und meine, die Grundmandatsklausel müßte eigentlich auf eins gesenkt werden, denn was passiert im Extremfall, daß alle Parteien an der 5 % Hürde scheitern, und gleichzeitig keine einzige Partei mehr es schafft, drei Direktmandate zu gewinnen? Auch dann hätten wir nach dem neuen Wahlrecht einen Bundestag ohne gewählte Mitglieder! Nach dem alten Recht wäre in diesem Extremfall imner noch die 299 Direktmandate zugeteilt worden und der Bundestag aus diesen Abgeordneten rein nach Majorz gewählt bestanden
Da man auf dem Wahlzettel weder Geschlecht, Alter noch Beruf(sgruppe) einträgt, können die Kreis-, Landes- und Bundeswahlleiter schlecht einschätzen, wie viele Rentner die CSU gewählt haben oder wie viele Handwerker die Grünen. Die Zahlen die wir dazu haben sind lediglich Umfragen, die freiwillig außerhalb einzelner Wahllokale durchgeführt werden. So ist die Grundmandatsklausel mithilfe der Direktmandate, die die Menschen vor Ort vertreten, am einfachsten. Als Jurist bei der SPD vertritt man ja nicht nur die Juristen oder die SPDler sondern alle Menschen, die in dem entsprechenden Wahlkreis leben (eigentlich). Grundsätzlich gebe ich dir aber Recht. Schon als vor 11,5 Jahren die FDP aus dem Bundestag geflogen ist (und Union und SPD 2/3-Mehrheit hatten), war ich der Auffassung, dass die Prozenthürde eher auf 2 oder 3 % abgesenkt werden sollte. Damals hätte ich auch die Piraten gewählt, wenn ich 2 Monate älter gewesen wäre.
eine Kompromiss-Demokratie wie die Schweiz kann mit nich so klein verstückelten Parteien locker umgehen. Das Problem in Deutschland ist dass es eine Konkurrenz-Demokratie ist, es also eine Partei/Koalition gibt, die die Wahl "gewinnt" und die gesamte Regierung stellen muss. Dann machen Kleinparteien der Regierung das Leben schwer da sie per Definition in der Opposition sind.
Es geht eigentlich darum das zb Parteien die nur Regional antreten wie zb CSU auch eine Chance haben. Würde es z.b. eine Saarlandpartei geben die besonders aufs Saarland zugeschnitten ist, und dort im Landtag vertreten wäre, auch auf Bundesebene agieren möchte. Das diese mit mehren gewonnen direkt mandaten, vertreten wird weil zb die Wähleranzahl bei 50% Ergebniss im Saarland, bundesweit nicht für 5% reicht. Eg geht ja eig weniger um Bundesweit antretende Partein wie die Linke,BSW etc... Für diese wird Taktisches Wählen in Ballungsgebieten damit immer relevanter
Naja, für die Sperrklausel gibt es einen guten Grund. Es geht darum, dass die Anzahl der politischen Parteien im Parlament möglichst klein gehalten werden soll, indem grundsätzlich nur Parteien mit einer gewissen gesellschaftlichen Relevanz im Parlament vertreten sind, und darum Extremisten- und Klientelparteien (wie eben Parteien für bestimmte Berufs- und Altersgruppen) möglichst aus dem Parlament fernzuhalten. Und das macht man auch nicht weil man ein Monopol der etablierten Parteien aufrecht erhalten will, sondern um die Arbeits- und Mehrheitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Je mehr Parteien im Parlament vertreten sind, desto mehr Parteien benötigt man voraussichtlich, um eine Regierungskoalition zu bilden. Dies führt wiederum dazu, dass die Verhandlungen zwischen den Parteien zur Bildung einer Regierungskoalition sich schwieriger und langwieriger gestalten und die Gefahr, dass eine Koalition mit Regierungsmehrheit nicht gefunden wird oder diese wieder zerbricht, nimmt mit jeder weiteren an einer Regierungskoalition beteiligten Partei zu. Deswegen gilt: Je weniger Parteien im Parteien im Parlament vertreten sind, desto stabiler ist das parlamentarische System. Hierbei gibt es natürlich einen Punkt bei der eine Partei eine solche gesellschaftliche Relevanz erreicht, bei der es schlichtweg undemokratisch wäre, diese bei der parlamentarischen Repräsentation weiterhin außen vor zu lassen. Dieser Punkt ist in Deutschland durch das Überschreiten der Sperr- oder Grundmandatsklausel festgesetzt.
Die Antwort ist ganz einfach. NIEMAND hat nach gedacht ^^ Das ist das Problem in vielen Dingen in DE Gut gemeint und dann beim Schulterkopfen gegen die Wand gefahren und alles dümmer gemacht :D
Finde die Reform gut, aber natürlich nicht perfekt (Ist auch nie möglich). Das die Grundmandatsklausel gefällt mir als Anhänger des Föderalismus gut. Jedoch weiß ich noch nicht ganz, wie ich es finden soll, dass meines Wissens nach einer Partei mit 2 Direktmandaten und weniger als 5% der Stimmen diese aberkannt werden. Das finde ich schlecht
Hoffentlich noch vorher AfD-Verbot! Und zwar sofort! Unverzüglich! ;) Auf jedem Fall werde ich wieder ganz bequem per Briefwahl wählen. Guten Rutsch in's neue Jahr!
Sollte es zu einem AfD Verbot kommen, würde das vermutlich zu einem Bürgerkrieg führen. Ich meine die Partei steht bei 17%-20% und ist momentan die zweitstärkste Partei. Im besten Fall würde "nur" eine neue rechte Partei gegründet werden, die vermutlich noch radikaler wäre. Diese Partei würde sich wieder dort etablieren wo die AfD jetzt steht und würde wieder die gleichen Wähler anziehen. Ein Verbot würde einfach langfristig nicht funktionieren, weil die AfD und ihre Positionen zu großen Rückhalt in der Bevölkerung haben. Ein AfD Verbot wäre vielleicht effektiv umsetzbar, wenn die Partei auf 5% zurückfällt, davor ist das ein Wunschtraum.
Hätte ich gar nichts gegen. Das Verbot wird, wenn es überhaupt kommt, nur noch ein wenig dauern. Selbst wenn der Antrag beim BVerfG heute gestellt wird, dauert ein solches Verfahren Jahre.
Die SVP in der Schweiz hat sich als etablierte Regierungspartei radikalisiert und die FPÖ ist nach ihren Regierungsbeteiligungen noch (offen) radikaler geworden. Dieses Entzaubern funktioniert nachweislich nicht.
Es hat einen Schweizer benötigt damit ich die Überhangmandate verstanden habe 😅
Vielen Dank
Was die Reform anging war es richtig den Bundestag mal einzudämmen.
Inwieweit es sich praktikabel zeigt, wird sich zeigen... Wenn zum Beispiel Personen in den Bundestag einziehen obwohl sie nicht das direktmandat haben und der Gewinner des gleichen Wahlkreises draußen bleiben muss.
frohes neues an dich und deine familie ! danke für deinen wertvollen content dieses jahr
Das war für mich als deutscher ein sehr informativer Beitrag zur Wahl in Deutschland. Zur Wahlrechtsreform kann ich nur sagen, das es Zeit wurde den Bundestag zu verkleinern, es gibt Länder auf dieser Erde, die einiges größer sind als Deutschland und haben weniger Abgeordnete.
das betrifft aber auch eher nur demokratischen Hochburgen wie Russland, USA oder Brasilien. Im Vergleich zu anderen Zentral- und Westeuropäischen Ländern ist das deutsche Verhältnis Abgeordnete zu Wahlberechtigte durchschnittlich (mit den 730 Abgeordneten im Bundestag)
Aber eine Verkleinerung auf so eine undemokratische Weise, das kann’s nicht sein.
es gibt kein Land mit weniger Abgeordnete im Vergleich zu der Bevölkerung
Indien z.b.
Tatsächlich hat Deutschland aktuell das zweitgrößte Parlament der Welt. Das Größte hat China mit fast 3.000 Abgeordneten, auf Platz 3 folgt Nordkorea mit 687 Abgeordneten. Der Bundestag ist viel zu groß und das geht natürlich auch zu lasten der Steuerzahler, die ja jedem einzelnen MdB das Gehalt bezahlen.
Von der CSU und der Linkspartei kam damals das Argument man habe die Grundmandatsklausel abschaffen wollen, um 2 unliebsame Oppostionsparteien aus dem Bundestag zu schmeißen. Ob das der wirkliche Grund war, sei mal dahingestellt. Jedenfalls wurde es damals kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch kurzfristig in den Gesetzesentwurf mitaufgenommen. Viel Zeit zum Nachdenken hatte man deshalb wohl kaum.
Wenn ich mich nict irre, wurde die Grundmandatsklausel vom Bundesverfassungsgericht wieder eingeführt.
@@comentedonakeyboard ja, nachdem CSU und Linke in seltener Einigkeit dagegen geklagt haben
Zeer duidelijk. Dank voor de toelichting 😊
Danke lieber Zeitgenosse. Nun habe ich endlich das neue Prozedere verstanden. Wünsche allen einen guten Rutsch und @Bürger der Bundesrepublik Deutschland: geht wählen im Februar!
wird gemacht👍
Einfach besser erklärt als irgendwelche Gemeinschaftkundelehrer.
Ich hab mal in der 11. Klasse vor ein paar Jahren einen Vortrag über genau dieses Thema gehalten (waren 14 Punkte also eine 1 lol) und wenn ich mich noch richtig erinnere, lag damals die Standardgröße, falls es keine Übehangs- und Ausgleichsmandate geben sollte, bei 598. Standardmäßig die Hälfte aus den 299 Wahlkreisen und die anderen 299 aus den Länderlisten. Persönlich hätte ich es besser gefunden, die Größe und Anzahl der Wahlkreise zu verändern. Würde man z.B. sagen, dass ein Wahlkreis ca. 500.000 Menschen groß ist und nicht mehr ca 250.000 Menschen, es also nur noch halb so viele Direktmandate geben würde und die anderen Sitze in gleicher Weise verkleinert werden würden, wäre die Standardgröße bei der nur noch bei ungefähr der Hälfte. Gerundet bei 300 Sitzen ohne Ausgleichsmandate. Überhangs- und Ausgleichsmandate würden noch gleich funktionieren aber selbst mit 200 Ausgleichsmandaten, wäre der Bundestag nicht größer, als er jetzt standardmäßig wäre und es wäre immernoch ein Mandatsträger aus jedem Wahlkreis vertreten. Jetzt gibt es ja im schlimmsten Fall Kreise, die keinen Mandatsträger haben werden. Aus meiner leihenhaften Sicht wäre das eine bessere Lösung, als die jetzige.
Es gibt auch jetzt schon Wahlkreise ohne Abgeordneten im Bundestag! Scheidet ein direkt gewählter Angeordneter aus, wird sein Sitz durch einen Nachrücker von der Liste ersetzt. Das ist jemand aus dem gleichen Bundesland, aber nicht aus dem gleichen Wahlkreis (wenn doch, wäre es Zufall). Ist dieser Wahlkreis jetzt nicht zufällig durch einen Abgeordneten einer anderen Partei im Bundestag vertreten, geht er leer aus. Momentan betrifft das einen Wahlkreis im Saarland. In diesem traten 2021 sogar zwei Regierungsmitglieder gegeneinander an. Heiko Maas (SPD) gewann den Wahlkreis, Peter Altmeier (CDU) wurde über die Landesliste gewählt. Altmeier nahm das Mandat gar nicht an, Maas legte es später nieder und seitdem ist dieser Wahlkreis nicht mehr vertreten!
wäre auch eine gute Lösung gewesen ich hätte was ähnliches vorgeschlagen aber in etwas anders ich hätte die zahl der Wahlkreise halbiert aber gesagt das jeder Wahlkreis 2 abgeordnete endsendet. Da es statistisch unwahrscheinlich ist das eine Partei beide Direktmandate gewinnt hätte das den Bundestag auch ziemlich verkleinert. Und es wäre immer noch sicher das Jeder Wahlkreis einen Direktabgeordneten bzw 2 hat. Und das auch ohne das Verhältnis zwischen Direktgewählten abgeordneten und Listenabgeordneten zu verändern wie es durch die Ausgleichsmandate funktioniert. Was ich gerade aber auch mal nachwerfe eigentlich ist da auch die Bayrische CSU dran schuld. Die CSU alleine hat in der letzten Bundestagswahl um die 40 Überhangmandate Produziert.
naja...... Wahlkreise zu verändern hätte im schlimmsten Fall die Folge, dass wie in den USA diese so gestaltet werden, wie es die regierende Partei gerne hätte.
@@Ichotolot-fd8go Eigentlich nicht da wir als Gegengewicht noch die Verhältniswahl haben. Dadurch wird der Effekt von Wahlkreisschiebung aufgehoben. Und die Wahlkreise werden sowieso nach jedem Zensus überprüft. wo es eine Debatte gab weil Söder der Kommission Parteilichkeit vorgeworfen hatte obwohl bei der Entscheidung Leute aus seiner Schwesterpartei dabei waren.
Dieses Video noch vor der Umweltverantwortungsinitiative? Wow! Danke aus Deutschland und guten Rutsch!
sehr schön, danke dafür 👍
1:52 Der Sinn der Übung besteht darin die Vorteile beider Wahlsysteme zu verbinden und ihre Nachteile abzuschwächen. Also klare Mehrheiten bei fairen Chancen für kleine Parteien. Man könnte natürlich auch einfach die eine Hälfte der Abgeordneten per Mehrheits- und die andere per Verhältniswahlrecht wählen. Würde vermutlich den intendierten Sinn eher erfüllen. Wäre aber einfach zu einfach. Wir sind immerhin Deutschland und lieben Overengeneering.
Seher gut Video geworden mache es so weiter
Wie werden dann die Sitze verteilt?
Die CSU stellt ja einmal Direktkandidaten und einmal eine Landesliste, welche die selben Leute wie die Direktkandidaten beinhalten kann, aber nicht muss.
Wenn die CSU jetzt mehr Direktmandate holt als ihr zweitstimmenmäßig zustehen, werden dann alle CSU-Sitze mit den Direktmandaten gefüllt und die Liste wird dann zweitrangig und wird in diesem Fall irrelevant?
Oder wie werden die einzelnen Sitze konkreten Personen zugeordnet?
Grundsätzlich sind die oberen Listenplätze, also die mit sehr guten Chancen gewählt zu werden, sowieso mit Leuten besetzt, die auch in einem Wahlkreis für das Direktmandat kandidieren. Davon abgesehen dienen die Listen in diesem Wahlsystem aber tatsächlich nur dazu, die Sitze aufzufüllen, auf die eine Partei zwar ein Anrecht hat, die aber noch nicht mit Direktmandaten besetzt wurden.
Ja, so ist es, zuerst werden die Direktmandate vergeben und dann - nur, wenn noch möglich - weitere Listenmandate. Außerdem: Ist die Liste zu kurz, verfallen unbesetzte Mandate.
Aber das hat doch der Zeidgenosse ab 2:13 ziemlich gut erklärt. Bitte nochmal in aller Ruhe nachschauen!
die Zweitstimme war schon immer die wichtigere, heute um so wichtiger
4:10: Wilhelm Hoegner - Vater der Bayerischen Verfassung von 1946 und späterer Ministerpräsident - war übrigens Mitglied der SPD…
ich liebe deinen aktzend!bussi aufs bauchi
Wichtig: Die Grundmandatsklausel ist nach der Wahlrechtsreform ausdrücklich nicht mehr notwendig. Sie kann auch durch eine andere Regelung ersetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht wollte hier aber nicht allzu stark eingreifen und hat deswegen die alte Regelung wieder eingeführt. Andere Möglichkeiten wären:
a) Herabsenkung der 5%-Hürde auf bspw. 3%.
b) Einführung einer Länderklausel: 5% bundesweit ODER bspw. 20% in einem Land
c) Ersetze bei der Grundmandatsklausel die Erststimmenmehrheit in drei Wahlkreisen durch eine Zweitstimmenmehrheit (auch relativ)
d) Einführung der Möglichkeit einer Fraktionsgemeinschaft (Hieße für die Wahl: Parteien können ihre Zweitstimmen addieren lassen, wenn sie nicht gegeneinander antreten und ähnliche Interessen vertreten. Es reicht dann, wenn sie gemeinsam auf 5% kommen)
Wider mal ein super video danke Der Walomat ist analog zum spayder in der schwitz
Ja hab hier noch das Formular zum Eintrag ins Wahlregister liegen geht am Montag nach Deutschland lol.
Per A-Post
Sehr guter Beitrag und gut zusammengefast.
übrigens wenn ich was zu melden hätte würde ich die Wahlkreise halbieren.
was sagst du als außenstehender zu dem Stimmrechten im Deutschen Bundesrat, das ein Land wie Thüringen 2Mil gerade einmal zwei stimmen weniger als NRW 18Mil damit 9 mal soviel hat kommt mir falsch vor.
das mit dem deutschen Bundesrat ist ein Kompromiss. man könnte die Landeskammer auch so organisieren wie den US Senat da hätten dann alle Bundesländer zwei stimmen. Oder den Schweizer Ständerat wo die Vollkantone 2 und die Halbkantone 1 sitz haben. Der deutsche Bundesrat hat die Aufgabe die Interessen der Bundesländer zu vertreten und dabei soll kein Bundesland viel mehr macht ausüben können als ein anderes. Die Proportionale Repräsentation ist die Aufgabe des Deutschen Bundestag.
Gruß aus Thüringen
Ja, das kommt falsch vor.
Aber dein Vorschlag, hat dan andre Konsequenzen z.B.
- Das die Politiker, die in hier Partein sehr stark verankert sind und nicht belibt sind, das aus berechtigt Gründen (z.B. Jens Spahn). Dan viel mehr macht haben werden.
- Da durch die Wahlkreise/Direktmandate, oft neue Gesichter in Partei rein kommen können/kommen und da hohe Position haben.
Das war jetzt eigentlich immer so der Fall.
Das Fählt da stärkere weg, was ein sehr großer Schaden sein kann.
@zeidgenosse
Ein FDP-Abgeordneter hatte die Abschaffung der Grundmandatsklausel damals so begründet:
"Ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel bei der Kombination aus erforderlicher Zweitstimmendeckung und Grundmandatsklausel, die von mehreren Sachverständigen in der Anhörung vorgetragen wurde."
Im Kontext des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erscheint es aber recht absurd:
Quelle: x(Punkt)com/ThorstenLieb/status/1635955387160489985
Das Beispiel mit dem fiktiven CSU-Ergebnis finde ich lustig: Die Direktmandate 40-45 gehen an Fußballspieler, die in den frühen Siebzigerjahren für Bayern München gespielt haben. 😁
Die CSU hat ja selbst entschieden, dass sie als eine Regionalpartei nur in Bayern antritt. Damit zählt folgerichtig auch nur der bayerische Prozentanteil für die Union von CSU/CDU im Bund. Folgerichtig gilt die 5%-Klausel. Die besondere Berücksichtigung der Erststimmengewinner halte ich entgegen der Gerichtsentscheidung für falsch.
grüße aus Berlin, das is meine erste Bundestagswahl bei der ich Wählen kann:)
Da sind ja Kumulieren und Pana(s)chieren in der CH ein Lauwarmes Wässerchen 😅
Das Problem bei den Direktmandaten liegt doch an den Parteien selbst. Wenn München 4 Wahlkreise hat, dann sollen sich doch grüne und SPD auf einen gemeinsamen Direktmandat pro Wahlkreis einigen. (Ist in GB und Frankreich üblich) Es ist dann wahrscheinlicher dass die CSU kein Wahlkreis München gewinnt.
Vielen Dank für die super Arbeit!!!!
Und genau deswegen haben die Freien Wähler Bayern Direktkanidaten aufgestellt.
Denn nicht jede Partei kann für jeden Wahlkreis Direktkanidaten stellen. Damit kann man sein Kreuz da auch nur bei der Zweitstimme machen.
Die FDP erringt sehr selten Direktmandate....
Nunja, um das Prinzip der kombinierten Mehrheits- und Verhältniswahl in DEU mit den beschriebenen Folgen zu verstehen, braucht es nicht zwingend einen Schweizer YT-Kanal. Zum Beispiel kann man bei der deutschen "Bundeszentrale für politische Bildung" und anderen Quellen hierzu auch Informationen und Erhellung finden. Wer die Debatte um die Wahlrechtsreform verfolgt hat, dürfte informell auch auf Höhe der Zeit sein. Allerdings wird bzw wurde das Thema dort nicht so charmant präsentiert wie hier. Zugegeben 😊
Ich weiß nicht ob das geht, aber ich fände es sehr lustig (irgendwie): Wenn unser Herr König Markus (Söder) meint, er wolle nicht mit den Grünen koalieren, Friedrich Merz aber schon, könnte die CDU einfach ihr Ding mit den Grünen machen und die CSU sitzen lassen? Die Union wird zwar so definitiv nicht zerbrechen, aber würde das theoretisch funktionieren, weiß das hier jemand?
DIE MUPPET SHOW ! ! !
Ich find das garnöd mal so schlimm…
Warum wackelt das Logo der Linken da so herum? Prüf das mal bitte
Mich würde mal ein Video von dir zur AfD interessieren. Sollte man die AfD verbieten/ignorieren? Oder sollte man mit/gegen die AfD auf Augenhöhe diskutieren/politisieren? Wo sind die Unterschiede zu SVP und FPÖ? M.M. erübrigt sich ein politischer Diskurs, wenn jemand das Regelbrechen zur Norm erklärt, wie es die AfD macht. Oder anders gesagt: wenn jemand im Monopoly nicht gegen die Mitspieler kämpft, sondern gegen die Bank und das Regelwerk, dann erübrigt sich das Spiel.
Ich als Deutscher mag das amerikanische "Winner Takes It all"-Prinzip nicht. Aber das mit unseren Erststimmen ist ja praktisch genauso: Wenn ich als einer von elf Kandidaten 10% bekomme, während die anderen zehn jeweils nur 9% bekommen, gehe ich in den Bundestag, obwohl 90% der Wähler gegen mich sind!
Die Grundmandatsklausel kommt regionalparteien zu gute. Man kann der Meinung sein, das in den Bundestag nur bundesweit relevante Kräfte gehören.
Wir hätte besser von Landes- auf Bundeslisten umgestellt. Dann hätte sich das Problem mit dem zu großen Bundestag auch größtenteils erledigt.
oder ein Mehrlistensystem wie in der Weimarer Republik. Da hätte man einen Kompromiss ein drittel Direktmandate, ein drittel, Landesliste ein drittel bundesliste. Damit wäre das mit den Überhangmandaten auch erledigt.
@@antonywerner3018 nicht wirklich, da ja CSU und CDU nicht konkurrieren wollen würde die die CSU trotzdem nur 5 % der Bundesergebnisse bekommen und damit nur einen Anspruch auf 38 MdBs haben.
@@derorje2035 die menge der Überhangmandate wäre dadurch aber nicht so hoch weil 33 % weniger als 50% sind. Das wäre auch nur ein Vorschlag im stiele der Weimarer Republik gewesen. Mein Persönlicher Vorschlag wäre es die zahl der Wahlkreise zu halbieren und 2 Personen Wahlkreise zu bilden und das die CSU beiden kandidatenstellen gewinnt ist statistisch unwahrscheinlich.
Ich möchte,dass du mehr Videos über Kantonen machst🇨🇭🇨🇭🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻
Für mich ist die Erststimme sinnlos, ich gebe nur die Zweitstimme ab
Also gibst immer eine ungültige Stimme ab!
@@helmutstock1397 Die Zweitstimme ist bei diesem Wahlverhalten gültig, die Erststimme natürlich ungültig.
abhängig davon, welche Partei bzw. deren Kandidat du (gar nicht) magst, ist es durchaus sinnvoll, die Erststimme abzugeben. Mit dem neuen Wahlgesetz kannst du jetzt sogar Einfluss auf andere Wahlkreise nehmen.
Am Beispiel Bayern und CSU sieht man: Wenn du einen Direktkandidaten in einem anderen Wahlkreis gar nicht magst, kannst du den CSUler in deinem Wahlkreis wählen und hoffen, dass er vor den kommt, den du gar nicht magst. Genauso geht das auch anders rum, vielleicht gewinnt doch ein SPDler oder Grüner wegen dir (und deinen Bekannten) deinen Wahlkreis. Es gibt einige Wahlkreise, wo 2021 der Abstand zwischen Platz und Platz 2 unter 5 %-Punkte lag.
0:15 "Ausgegeben zu Bonn am 13.juni 2023" ???? Die Deutsche Hauptstadt ist doch Berlin
Man merkt aber schon dass es ein schweizer Beitrag ist. Staatsvolk habe ich in Deutschland noch nie gehört.
Salut! Das Bundesgesetzblatt wurde auch nach der Wiedervereinigung (weiterhin) in Bonn veröffentlicht. 2022 änderte der Bundestag das Grundgesetz und es erscheint mittlerweile nur noch digital.
Ich mag das neue Wahlsystem nicht. Wirkt für mich wie eine Frankensteinreform.
Ich finde eigentlich kann man das personalisierte Verhältniswahlrecht unter den gegebenen Voraussetzungen und der derzeitigen Rechtsprechung des BVerfG, die einerseits eine Proporzverschiebung durch die Überhangmandate nur sehr eingeschränkt zulässt und andererseits ein reines Graben- oder Mehrheitswahlrecht, dass den Proporz im Parlament noch sehr viel stärker verzerren würden, für mit der Verfassung uneingeschränkt vereinbar hält (zumindest in der älteren Rechtsprechung), nicht mehr als ein tragfähiges Wahlsystem aufrechterhalten.
Meiner Ansicht nach wäre der beste Ausweg, der eine Chance hat, das BVerfG zu überleben, die Einführung einer Verhältniswahl in kleinen Wahlkreisen (z.B. 3 bis 5 Mandate pro Wahlkreis mit einer Regelgröße von 4 Mandaten pro Wahlkreis). Im Idealfall führt man zugleich die Möglichkeit einer Präferenzstimme für die Reihung innerhalb der gewählten Parteiliste ein oder man führt die Verhältniswahl als übertragbare Einzelstimmgebung (single transferable vote) durch.
Bei der Grundmandatsklausel frage ich mich, warum wir ausgerechnet eine Sonderregelung für Parteien schaffen, die in einer Region besonders gehäuft gewählt werden. Warum nicht für Parteien, die bei bestimmten Berufsgruppen gehäuft auftreten oder in bestimmten Altersgruppen? Was ist am Wohnort so besonders, dass er wichtiger ist als andere Gruppenzugehörigkeiten? (Eine Ausnahmeregelung für (alteingesessene) ethnische Minderheiten haben wir ja schon.)
Das eigentliche Problem ist mMn eher, dass die 5%-Hürde in der heutigen, vielfältigen Parteienlandschaft zu starr ist. Die Grundmandatsklausel ist eher eine Krücke als eine echte Lösung des Problems.
Gerade wegen der starken Zersplitterung der Parteienlandschaft brauchen wir eine Grundmandatsklausel. Man stelle sich nur mal vor, keine einzige Partei erzielt mehr als 5 % der Stimmen, dann hätten wir ohne Grundmandatsklausel gar keine gewählten Abgeordneten! So kommen immer noch alle Parteien mit mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag. Ich gehe sogar noch weiter und meine, die Grundmandatsklausel müßte eigentlich auf eins gesenkt werden, denn was passiert im Extremfall, daß alle Parteien an der 5 % Hürde scheitern, und gleichzeitig keine einzige Partei mehr es schafft, drei Direktmandate zu gewinnen? Auch dann hätten wir nach dem neuen Wahlrecht einen Bundestag ohne gewählte Mitglieder!
Nach dem alten Recht wäre in diesem Extremfall imner noch die 299 Direktmandate zugeteilt worden und der Bundestag aus diesen Abgeordneten rein nach Majorz gewählt bestanden
Da man auf dem Wahlzettel weder Geschlecht, Alter noch Beruf(sgruppe) einträgt, können die Kreis-, Landes- und Bundeswahlleiter schlecht einschätzen, wie viele Rentner die CSU gewählt haben oder wie viele Handwerker die Grünen. Die Zahlen die wir dazu haben sind lediglich Umfragen, die freiwillig außerhalb einzelner Wahllokale durchgeführt werden.
So ist die Grundmandatsklausel mithilfe der Direktmandate, die die Menschen vor Ort vertreten, am einfachsten. Als Jurist bei der SPD vertritt man ja nicht nur die Juristen oder die SPDler sondern alle Menschen, die in dem entsprechenden Wahlkreis leben (eigentlich).
Grundsätzlich gebe ich dir aber Recht. Schon als vor 11,5 Jahren die FDP aus dem Bundestag geflogen ist (und Union und SPD 2/3-Mehrheit hatten), war ich der Auffassung, dass die Prozenthürde eher auf 2 oder 3 % abgesenkt werden sollte. Damals hätte ich auch die Piraten gewählt, wenn ich 2 Monate älter gewesen wäre.
eine Kompromiss-Demokratie wie die Schweiz kann mit nich so klein verstückelten Parteien locker umgehen. Das Problem in Deutschland ist dass es eine Konkurrenz-Demokratie ist, es also eine Partei/Koalition gibt, die die Wahl "gewinnt" und die gesamte Regierung stellen muss. Dann machen Kleinparteien der Regierung das Leben schwer da sie per Definition in der Opposition sind.
Es geht eigentlich darum das zb Parteien die nur Regional antreten wie zb CSU auch eine Chance haben.
Würde es z.b. eine Saarlandpartei geben die besonders aufs Saarland zugeschnitten ist, und dort im Landtag vertreten wäre, auch auf Bundesebene agieren möchte.
Das diese mit mehren gewonnen direkt mandaten, vertreten wird weil zb die Wähleranzahl bei 50% Ergebniss im Saarland, bundesweit nicht für 5% reicht.
Eg geht ja eig weniger um Bundesweit antretende Partein wie die Linke,BSW etc...
Für diese wird Taktisches Wählen in Ballungsgebieten damit immer relevanter
Naja, für die Sperrklausel gibt es einen guten Grund. Es geht darum, dass die Anzahl der politischen Parteien im Parlament möglichst klein gehalten werden soll, indem grundsätzlich nur Parteien mit einer gewissen gesellschaftlichen Relevanz im Parlament vertreten sind, und darum Extremisten- und Klientelparteien (wie eben Parteien für bestimmte Berufs- und Altersgruppen) möglichst aus dem Parlament fernzuhalten.
Und das macht man auch nicht weil man ein Monopol der etablierten Parteien aufrecht erhalten will, sondern um die Arbeits- und Mehrheitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Je mehr Parteien im Parlament vertreten sind, desto mehr Parteien benötigt man voraussichtlich, um eine Regierungskoalition zu bilden. Dies führt wiederum dazu, dass die Verhandlungen zwischen den Parteien zur Bildung einer Regierungskoalition sich schwieriger und langwieriger gestalten und die Gefahr, dass eine Koalition mit Regierungsmehrheit nicht gefunden wird oder diese wieder zerbricht, nimmt mit jeder weiteren an einer Regierungskoalition beteiligten Partei zu. Deswegen gilt: Je weniger Parteien im Parteien im Parlament vertreten sind, desto stabiler ist das parlamentarische System.
Hierbei gibt es natürlich einen Punkt bei der eine Partei eine solche gesellschaftliche Relevanz erreicht, bei der es schlichtweg undemokratisch wäre, diese bei der parlamentarischen Repräsentation weiterhin außen vor zu lassen. Dieser Punkt ist in Deutschland durch das Überschreiten der Sperr- oder Grundmandatsklausel festgesetzt.
ua-cam.com/users/shortsNkEWXrP1UTY?feature=shared
ua-cam.com/users/shortspF5zzz-rKmE?feature=shared
Und ja das wollen sie, da kennen die deutschen garnichts 😂
Die Antwort ist ganz einfach. NIEMAND hat nach gedacht ^^
Das ist das Problem in vielen Dingen in DE
Gut gemeint und dann beim Schulterkopfen gegen die Wand gefahren und alles dümmer gemacht :D
Auf welche Frage ist das denn bitte die Antwort?
Finde die Reform gut, aber natürlich nicht perfekt (Ist auch nie möglich).
Das die Grundmandatsklausel gefällt mir als Anhänger des Föderalismus gut. Jedoch weiß ich noch nicht ganz, wie ich es finden soll, dass meines Wissens nach einer Partei mit 2 Direktmandaten und weniger als 5% der Stimmen diese aberkannt werden. Das finde ich schlecht
Hoffentlich noch vorher AfD-Verbot! Und zwar sofort! Unverzüglich! ;)
Auf jedem Fall werde ich wieder ganz bequem per Briefwahl wählen.
Guten Rutsch in's neue Jahr!
Sollte es zu einem AfD Verbot kommen, würde das vermutlich zu einem Bürgerkrieg führen. Ich meine die Partei steht bei 17%-20% und ist momentan die zweitstärkste Partei.
Im besten Fall würde "nur" eine neue rechte Partei gegründet werden, die vermutlich noch radikaler wäre. Diese Partei würde sich wieder dort etablieren wo die AfD jetzt steht und würde wieder die gleichen Wähler anziehen.
Ein Verbot würde einfach langfristig nicht funktionieren, weil die AfD und ihre Positionen zu großen Rückhalt in der Bevölkerung haben.
Ein AfD Verbot wäre vielleicht effektiv umsetzbar, wenn die Partei auf 5% zurückfällt, davor ist das ein Wunschtraum.
Warum nicht versuchen die afd zu halbieren und inhaltlich bekämpfen
Hätte ich gar nichts gegen. Das Verbot wird, wenn es überhaupt kommt, nur noch ein wenig dauern. Selbst wenn der Antrag beim BVerfG heute gestellt wird, dauert ein solches Verfahren Jahre.
@@msdosm4nfred noch eine alternative wäre eine koalition mit der afd bsp mit der cdu und versuchen viele sachen dort zu entzaubern
Die SVP in der Schweiz hat sich als etablierte Regierungspartei radikalisiert und die FPÖ ist nach ihren Regierungsbeteiligungen noch (offen) radikaler geworden. Dieses Entzaubern funktioniert nachweislich nicht.