Hallo, es gibt im Grundsatz keine Regelung, dass der Kassenprüfer Vereinsmitglied sein muss. Allerdings kann beispielsweise die Satzung eine solche Regelung treffen. Somit kommt es hier auf den Einzelfall an. Bitte wende Dich für eine umfassende rechtliche Bewertung an deinen Rechtsberater. Hier können wir nur eine grobe Einschätzung geben.
Eine kurze Nachfrage: Wenn der Kassenwart geprüft wurde und die Mitgliederversammlung ihn entlastet und danach doch noch durch den folgenden Kassenwart Missstände auftauchen - ist der alte Kassenwart dann noch haftbar (wir gehen hier natürlich mal nicht von Vorsatz aus).
Hilfreich und gut erklärt
Überraschend kam die Frage auf, welcher Zeitraum wird geprüft. Von Mitgliederversammlung zu Mitgliederversammlung, oder das letzte Kalenderjahr?
Muss die Kassenprüferin bzw. der Kassenprüfer Mitglied im Verein sein?
Hallo, es gibt im Grundsatz keine Regelung, dass der Kassenprüfer Vereinsmitglied sein muss. Allerdings kann beispielsweise die Satzung eine solche Regelung treffen. Somit kommt es hier auf den Einzelfall an.
Bitte wende Dich für eine umfassende rechtliche Bewertung an deinen Rechtsberater. Hier können wir nur eine grobe Einschätzung geben.
@@Vereinfacher Danke!
Eine kurze Nachfrage:
Wenn der Kassenwart geprüft wurde und die Mitgliederversammlung ihn entlastet und danach doch noch durch den folgenden Kassenwart Missstände auftauchen - ist der alte Kassenwart dann noch haftbar (wir gehen hier natürlich mal nicht von Vorsatz aus).