Paragraph 14a EnWG: Was bedeutet das für deine Ladestation in Deutschland? | go-e

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  • Опубліковано 16 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 45

  • @pulsside9361
    @pulsside9361 6 місяців тому +1

    ich mag den tim sehr, einfach geil wie er das macht. ich könnte ihm den ganzen tag zuhören.lach

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому

      Hallo schön zu Lesen. Liebe Grüße florian von go-e

  • @chrisdohle8216
    @chrisdohle8216 6 місяців тому +3

    Klasse Video! Ich habe allerdings noch zwei Fragen. Wenn bereits eine rote CEE Dose vorhanden ist, kann ich den Flex vom Gesetzgeber her alleine in Betrieb nehmen oder muss er unbedingt vom Elektriker installiert und angemeldet werden? Und zweitens: wird der Flex mittels Schütz per Rundsteuerempfänger bei Überlast des Netzes abgeschaltet oder wie sieht aktuell die gängige Methode aus?

    • @s60en
      @s60en 6 місяців тому +1

      Meines wissens hat der Goe e Flex die zusätzlichen zwei steuerleitungen nicht, da direkt eine CEE Dose angebracht ist. Somit aus meiner sicht keine 14a konformität

    • @chrisdohle8216
      @chrisdohle8216 6 місяців тому

      @@s60en allerdings kann er über Modbus oder API angesteuert werden. Aber da bin ich überfragt, wie und ob in meinem Fall "Westnetz" das ansteuern kann.

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому +3

      Hallo der Flex kann wie schon erwähnt über die API oder Modbus oder über einen Steuerbaren Schütz angesteuert werden. Die Daten Kabel zum Anschließen an einem Rundsteuerempfänger sind nur in der Fixen Version vorhanden. Liebe Grüße Florian von go-e

    • @chrisdohle8216
      @chrisdohle8216 6 місяців тому +1

      @@go-e vielen Dank für die Antwort. Das heißt, wenn der Netzbetreiber nicht in der Lage ist, API oder Modbus anzusprechen, kann ich die Flex Version nicht nutzen?

    • @raphaelmener5993
      @raphaelmener5993 6 місяців тому +2

      @@chrisdohle8216 das ist ja deine Aufgabe nicht die des Netzbetreibers. Dieser stellt dir nur ein Steuersignal zur Verfügung. Deine Geräte mit dem Signal zu steuern liegt in deiner Verantwortung. Z.b. in dem du es über dein Energiemanagement vom Haus machst. Dem Netzbetreiber ist es latte ob du Modbus, Schaltkontakte oder eine offene API nutzt. Hauptsache du kannst es umsetzten.

  • @essensmarkerl
    @essensmarkerl 6 місяців тому

    Schönen guten Morgen an alle! :)

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому

      Dir auch einen guten Morgen 🙂

  • @michaelgalinski2213
    @michaelgalinski2213 6 місяців тому +2

    Das Protokoll, nach dem die Herunterregelung erfolgt wird frühestens im Oktober 2024 festgelgt. Falls dieses Protokoll von der go-e Gemini flex Box nicht unterstützt wird, also OCPP 1.6 nicht zur Anwendung kommt, wird sie per Schütz einfach rausgeworfen, oder? Woher weiss ich, dass die Wallbox die zukünftige Technologie unterstützt, wenn diese erst im Oktober verabschiedet wird?

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому +3

      Hallo wir haben bei uns in der Wallbox alle Zukünftigen Technologien in der Box verbaut. Es sind OCPP 1.6 und Modbus TCP MQTT und eine HttpAPI sind immer mit drin. Mit unserer Gemini Serie bist sehr gut für die Zukunft gerüstet. Liebe Grüße Florian von go-e

  • @ChrVoigt
    @ChrVoigt Місяць тому

    Was ist mit Modell 3, was nicht erklärt wurde?

    • @go-e
      @go-e  Місяць тому

      Hallo!
      Was ist mit "Modell 3" gemeint in Hinblick auf den Paragrafen 14a EnWG?
      Liebe Grüße, Elke von go-e.

    • @ChrVoigt
      @ChrVoigt Місяць тому

      Es gibt drei Modelle zur Netzentgeltentlastung, nicht nur zwei wie erklärt.

  • @joerschDE
    @joerschDE 6 місяців тому +3

    Ihr habt das Kunststück vollbracht diese wirklich extrem kundenunfreundliche externe Regelung extrem nett und positiv darzustellen. Ihr habt Euren Job gut gemacht, Lob, die Heinis die runterregeln wollen 👎

    • @dermitdemtiger1911
      @dermitdemtiger1911 6 місяців тому +1

      Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Eingriffsmöglichkeit des Netzbetreibers nach $14a gibt es doch seit Jahrzehnten. Nur war sie bislang starr an feste Uhrzeiten gekoppelt und es wurde komplett abgeschaltet. Jetzt wird nur noch bei konkretem Bedarf auf eine Minimalleistung herunter geregelt. Für mich auch aus Kundensicht ein Fortschritt.
      Und falls du tatsächlich die volle Leistung rund um die Uhr brauchst, *musst* du doch diese Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das ist alles freiwillig. Natürlich bekommst du dann vom Netzbetreiber auch keine Ermäßigung.
      Oder übersehe ich was?

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому

      Vielen Dank Für das nette Feedback

    • @hsommerkamp
      @hsommerkamp 24 дні тому

      @@dermitdemtiger1911 Leider ist es nicht freiwillig. Sagt er ja im Video, jede ab 1.1.2024 installierte Wallbox über 4,2kW fällt unter 14a und du musst sie dimmen. Dem kann aber aktuell kaum jemand nachkommen, da sogut wie niemand IMS/Steuerboxen hat und ebenso wenige Elektriker Ahnung davon haben, wie das praktisch umgesetzt werden soll.

    • @dermitdemtiger1911
      @dermitdemtiger1911 19 днів тому

      @@hsommerkamp Klingt jetzt nach Haarspalterei, aber das interessiert mich tatsächlich. Ich habe es noch nicht geschafft etwas zu ergoogeln. Denn wenn über den §14a berichtet wird, wird automatisch auch immer über die "steuerbaren Wallboxen" oder Wallboxen als "steuerbare Verbraucheinrichtung" gesprochen.
      Aber was ist mit *nicht* steuerbaren Wallboxen? Die können doch nicht ab sofort verboten sein? Eine Verpflichtung sehe ich nur auf Seiten der Netztbetreiber. Denn ich kann doch mein Auto auch direkt an die rote CEE-Dose anschließen. Oder ich *will* meine Wallbox schlicht nicht steuern lassen, etwa weil ich Taxifahrer bin und immer zwischen 15 und 20 Uhr die vollen 11kW brauche. Ich gehe davon aus, dass das weiterhin möglich ist. In diesen Fällen gibt es dann nur eben keine Vergünstigung. Das würde sicherlich nur die allerwenigsten E-Auto-Fahrer betreffen. Aber nach meinem Rechtsverständnis sollte das weiterhin möglich sein.

    • @dermitdemtiger1911
      @dermitdemtiger1911 19 днів тому +1

      Ein paar Stunden später fürchte ich, du hast Recht.
      Beim ADAC habe ich die folgenden beiden Formulierungen gefunden:
      "Seit Anfang 2024 müssen alle Stromkundinnen und -kunden, die eine Wallbox ab einer Abnahme-Leistung von 4,2 kW in Betrieb nehmen, die Steuerung ihrer Geräte durch den Netzbetreiber akzeptieren. Auch mobile Ladegeräte fallen unter die Neuregelungen.
      Das gilt sogar, wenn es für das einzelne Gerät noch keine Steuerbox oder ein intelligentes Messsystem gibt, über das es sich herunterregeln ließe."
      ... sowie ...
      "Doch auch nicht-steuerbare Ladestationen ohne digitale Schnittstelle können nicht einfach vom Verteilnetzbetreiber verboten werden. Hier muss der Käufer aber dafür sorgen, dass vor die Wallbox eine Abschalteinrichtung installiert wird, die auf das Steuersignal des Netzbetreibers hin, den Ladevorgang unterbricht."

  • @curl3k
    @curl3k 6 місяців тому

    Heutiger Standard ist ein Hausanschluss von 30kw
    Warum sollte der Netzbetreiber eine 22er WB nicht ablehnen können?

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому

      Hallo mit dem §14a sollte das nicht mehr der Fall sein. Liebe Grüße Florain von go-e

    • @ChrVoigt
      @ChrVoigt Місяць тому

      Weil die 30kW nicht als Dauerlast, sondern nur als Spitzenlast definiert sind.

  • @Neutrinum
    @Neutrinum 6 місяців тому

    Danke für die Info! Habe von euch den go.e Charger 11kw & go.e Controller und warte aktuell auf den Zähler und die Anmeldung. Das ich die Wallbox anmeldung muss, wusste ich gar nicht.

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому

      Bitte gerne 😀

  • @Christian_L.
    @Christian_L. 6 місяців тому

    Wieviel spare ich den jetzt bei Modell 2 wenn ich ca. 3.000 kwh fürs e Auto lade? Brauche keine genauen Zahlen aber über welche Größenordnung sprechen wir unter Berücksichtigung der kosten für einen zweiten, wahrscheinlich smarten zähler?

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому

      Hallo das musst du bitte bei deinem Netzbetreiber erfragen. Liebe Grüße Florian von go-e

  • @joachimhamel6008
    @joachimhamel6008 4 місяці тому

    Der Witz bei der Sache ist, dass unser Netzbetreiber SH Netz AG vorschreibt, dass die Steuerung nur per LAN erlaubt ist. Damit können wir keine Walboxen betreiben die über WLAN kommunizieren.
    Wir dürfen also eure Produkte nicht mehr benutzen.
    Damit kann man die Installation von Wallboxen auch verhindern

    • @go-e
      @go-e  4 місяці тому +1

      Hallo Joachim, unser go-e Charger PRO, der höchstwahrscheinlich im Herbst 2024 auf den Markt kommt, kann per LAN gesteuert werden. Hier findest du mehr Infos dazu: go-e.com/de-de/produkte/go-e-charger-pro
      Ich hoffe das hilft. LG, dein Team von go-e

    • @go-e
      @go-e  4 місяці тому +1

      Hallo das tut uns leid zu lesen. gerne nehmen wir als Hersteller Kontakt zu den SH Netz KG auf. weil die SH Netz AG verkauft unser Produkt ja in deren Shop. Liebe Grüße Florian von go-e

    • @joachimhamel6008
      @joachimhamel6008 4 місяці тому

      @@go-e Danke für die Info. Das wäre ja schön.

    • @joachimhamel6008
      @joachimhamel6008 4 місяці тому

      @@go-e Hallo, ich drücke dir Daumen, dass SH Netz AG die Meinung ändert. Wenn nicht kommen wohl viele Rückläufer und Bestelleinrüche von Wallboxen.

  • @thetosog
    @thetosog 6 місяців тому +1

    Ihr seid ein österreichischer Anbieter und der Kanal spricht explizit die ganze DACH Region an (ihr habt das ja im Kanalnamen). Da hättet ihr schon erwähnen können, dass das Video nur für Deutschland relevant ist.

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому +2

      Guten Morgen, vielen Dank für das Feedback! Wir erwähnen dies zu Beginn des Videos, haben es jetzt aber auch noch im Video Titel hinzugefügt, damit es noch klarer ersichtlich ist. Danke! LG, dein Team von go-e.

    • @thetosog
      @thetosog 6 місяців тому

      @@go-e oh tatsächlich. Das habe ich 2x überhört. Sorry! und Danke :)

  • @seppmeier6360
    @seppmeier6360 6 місяців тому +5

    das beste "Strom" Deutschland aller Zeiten! Jetzt müssen sie schon am Privaten "Sparen und Regeln" traurig...

    • @d.wi6819
      @d.wi6819 6 місяців тому +2

      Bin genau Deiner Meinung! Das sind locker 2300 bis 2500 Gratiskilometer pro Jahr. Vorher konnte der Netzbetreiber regelbare Verbrauchseinrichtungen temporär komplett abschalten, so auch bei unsere Wärmepumpe. Zwar war der Strom auch günstiger, aber man benötigte einen extra Zähler und zwei Verträge und somit 2x Grundgebühr. Das muss man der Ampel lassen, das haben sie gut gemacht. Jetzt ohne zweiten Zähler und nicht mehr auf Null sondern nur gedrosselt. Top!

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому +1

      Hallo für die Endscheidungen der Regierung können wir nichts. Wir können nur schauen das es unsere Kunden so einfach wie möglich umsetzen können. Liebe Grüße Florian von go-e

  • @Groegselmaschupp
    @Groegselmaschupp 6 місяців тому

    es bedeutet für mich: absolut nichts😂

    • @go-e
      @go-e  6 місяців тому

      Hallo wenn du deine Anlagen Vor 2024 eingebaut hast ja. Liebe Grüße Florian von go-e

    • @Groegselmaschupp
      @Groegselmaschupp 6 місяців тому

      @@go-e Eben. Das hätte sich gut im Titel gemacht. Es betrifft nämlich nur eine bestimmte recht kleine Gruppe.