Hallo, im Video ist leider ein sachlicher Fehler: in §8 GewStG heißt es unter Punkt 1 einleitend: "Einem Viertel der Summe aus" und dann kommen die Unterpunkte a-f. Für das Beispiel im Video bedeutet das, dass sowohl die Zinsen als auch die (nach Buchstabe d mit einem Fünftel korrekt berechneten) Divdenden nur mit 25 % angesetzt werden dürfen! Erst wenn DIESE Summe 100 T€ übersteigt, sind die Werte hinzuzurechnen. MFG Andre
@Invictus 29. Die Hinzurechnungen der Zinsen und zinsähnlichen Beträgen sind im gesamten unter dem Freibetrag von 100.000€ (steigt übrigens ab 2020 auf 200.000€) und werden deswegen nicht Hinzugerechnet. Die 40 % der Dividende die in der EK Steuer als steuerfrei angesetzt worden müssen Hinzugerechnet werden also die 2.000€.
Kompletter Ehrenmann! Du rettest meinen Arsch vor der Prüfung. Hab sehr viel mitgenommen aus deinem Video. Mach weiter so!
seeeeehr schön, danke
Hallo, im Video ist leider ein sachlicher Fehler: in §8 GewStG heißt es unter Punkt 1 einleitend: "Einem Viertel der Summe aus" und dann kommen die Unterpunkte a-f. Für das Beispiel im Video bedeutet das, dass sowohl die Zinsen als auch die (nach Buchstabe d mit einem Fünftel korrekt berechneten) Divdenden nur mit 25 % angesetzt werden dürfen! Erst wenn DIESE Summe 100 T€ übersteigt, sind die Werte hinzuzurechnen. MFG Andre
genau das wollte ich auch grad schreiben
Also müsste die Summe 2500€ sein richtig?
Oder muss jeweils für die Fremdkapitalkosten und Leasingraten die 0,25 multiplizieren?
@@supermaraudergirl9770 danke für dein Kommentar!
@@supermaraudergirl9770 ja also bleibt bei den Hinzurechnungen 0? und nur die Kürzungen werden berücksichtigt?
@Invictus 29. Die Hinzurechnungen der Zinsen und zinsähnlichen Beträgen sind im gesamten unter dem Freibetrag von 100.000€ (steigt übrigens ab 2020 auf 200.000€) und werden deswegen nicht Hinzugerechnet. Die 40 % der Dividende die in der EK Steuer als steuerfrei angesetzt worden müssen Hinzugerechnet werden also die 2.000€.
Danke ABi!
Vorsicht bei Gebäuden in den neuen Bundesländern: Bitte Paragraph 133 BewG beachten...
Danke für deinen Hinweis.