Bitte buchen Sie das Webinar 'Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1', dort erhalten Sie als Webinarteilnehmer ein ausführlich anwaltlich kommentiertes Muster (Formulierungsvorschlag). Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Mein AG macht diesbezüglich ständig Fehler. Schon nei der Einladung und bei der Durchführung auch. Er vermerkt trotz Zeugen von BRM alle, von mir eingebrachten Vorschläge nicht im Protokoll und nach meinem Einbringen bügelt er es ab mit der Aussage, es sei nicht umsetzbar und damit ist das für ihn erledigt. T O P Maßnahmen lässt er nicht zu. Ich bin selbst BRM. Ist das so haltbar oder sollte man ihm nochmal anschreiben, um genau das zu rügen und auf Zeugen Seiten des BR hinweisen?
Vielen Dank für Ihre Frage. Aus anwaltlicher Sicht sollten Sie ein solches Verhalten unbedingt rügen. Ihre Vorschläge im Hinblick auf leidensgerechte Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten müssen (selbstverständlich) protokolliert und sorgfältig geprüft werden. Unterbleibt das weiterhin wenden Sie sich gern an meine Kanzlei. Wir helfen Ihnen dann weiter, wenn Sie das möchten. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Es wäre schön wenn Ihr mal ein Beispiel-Anschreiben posten könntet. Danke.
Bitte buchen Sie das Webinar 'Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1', dort erhalten Sie als Webinarteilnehmer ein ausführlich anwaltlich kommentiertes Muster (Formulierungsvorschlag). Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Mein AG macht diesbezüglich ständig Fehler. Schon nei der Einladung und bei der Durchführung auch. Er vermerkt trotz Zeugen von BRM alle, von mir eingebrachten Vorschläge nicht im Protokoll und nach meinem Einbringen bügelt er es ab mit der Aussage, es sei nicht umsetzbar und damit ist das für ihn erledigt. T O P Maßnahmen lässt er nicht zu. Ich bin selbst BRM. Ist das so haltbar oder sollte man ihm nochmal anschreiben, um genau das zu rügen und auf Zeugen Seiten des BR hinweisen?
Vielen Dank für Ihre Frage. Aus anwaltlicher Sicht sollten Sie ein solches Verhalten unbedingt rügen. Ihre Vorschläge im Hinblick auf leidensgerechte Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten müssen (selbstverständlich) protokolliert und sorgfältig geprüft werden. Unterbleibt das weiterhin wenden Sie sich gern an meine Kanzlei. Wir helfen Ihnen dann weiter, wenn Sie das möchten. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator