Photovoltaikanlagen - BMF äußert sich zum § 3 Nr. 72 EStG
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- Опубліковано 7 вер 2024
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...habe schon auf das Video gewartet!
Dankeschön für die Kommentierung der einzelnen Rz.
Gerne
16:00 - Problem einer technischen Splitting einer bereits angemeldeten EEG-Anlage:
Da der Generator (PV-Panele) bereits als EEG-Anlage angemeldet waren verlieren diese mit der Entnahme aus der gemeldeten Anlage Ihren Status.
Sprich diese Module dürfen NICHT mehr erneut als förderungsfähige EEG-Anlage angemeldet werden sondern müssten in der freien Vermarktung betrieben werden.
Bei nun mittlerweile teilweisen negativen Strompreisen, ansonsten weit unter EEG-Einspeisezusage liegenden Vergütungen mach ein solcher Betrieb mit gröster Wahrscheinlichkeit keinen Sinn, bzw. erzeugt womöglich Verluste...
Super Hinweis. Danke.
30:00 - Das mit der stillen Reserve find ich schon knusprich.
Wie ermittle ich den Wert einer arbeitenden auf dem Dach befindlichen Anlage:
Mein erster Ansatz wäre die zu erzielenden Erlöse den Rückbaukosten und Wiederherstellung einer vvollfunktionierenden Dachfläche und der Wiederherstellung der elektrischen Anlage ach Entnahme der Komponenten entgegen zu setzen.
Hier dürfte sich regelmäßig in der Praxis ein Verlust gegenüber den Buchwerten ergeben, da alleine die Beseitigung der Beschädigungen des Daches ( Austausch der angeflexten Dachpfannen, Abdeckung und Abdichtung von Kabeldurchführungen, Aufstellung eines Gerüstes den Restwert von gebrauchten PV-Modulen welche nicht mehr zur Errichtung einer EEG-Einspeisebegünstigten Anlage berechtigt bereits übersteigen dürfte.
Dazu kommen dann noch ein paar Meter Kabel zum Schrottwert und ggfs. ein Wechselrichter ohne funktionierenden Gebrauchtgerätemarkt.
Für diesen Fall muss ich einen Gesamtverlust prognostizieren....
Da müsste das Finanzamt kleckerlfroh sein, wenn der Betreiber sich bereit erklärt diese zum aktuellen Buchwert zu übernehmen...
Bin ich voll bei Ihnen. Das sind stille Reserven von Luft und nicht mehr.
Wieder ein sehr gutes Video lieber Herr Schäfer! Kanal ist abonniert ;)
Sehr gut 👍 danke.
Guten Tag,
besten Dank für das Video. Ich habe einen metallverarbeitenden Betrieb und ähnlich wie der Bäcker seit diesem Jahr eine PV Anlage auf dem Dach. Die Anlage wurde mit Umsatzsteuer in unsere GbR gekauft und der selbst produzierte Strom wird zu 90% selbst verbraucht. Ist der eigenverbrauchte Strom absolut steuerfrei? Wie sieht das umsatzsteuerlich aus?
Wenn der Strom im gleichen Betrieb verbraucht wird ja. Und solange das ein Betrieb ist fällt als Innenumsatz keine USt an.
Hallo und danke für die Infos im Video. Wer legt denn eigentlich die stillen Reserven fest? Ich überlege eine 14 kWp Anlage auf meine Ehefrau zu übertragen weil ich sonst die 45 kWp Grenze um 4.9 kWp reiße. Sprich: Ich habe drei Anlagen mit insg. 49.9 kWp auf meinem 3 Familien Haus.?
In meinen Augen der gebracht Markt für PV Anlagen
Bei Immobilien auf denen auf dem Dach keine PV gebaut werden darf (z.B. Denkmal), da gibt es als "Ersatz" das Recht, die begünstigte Anlage auf die Freifläche (Garten) zu bauen, in der Grösse die eigentlich auf das Dach gekommen wäre.
Danke für den Hinweis. Das ist mir bei der Recherche bisher nicht untergekommen. Haben Sie dazu vielleicht eine Quelle?
@@NeufangAkademie-Calw Das war mal in einem EEG-Entwurf bzw. dem Osterpaket 2022 drin, sollte in der EEG Novelle bzw. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 stehen.
Grundlage: § 48 1a. Bundesrat Drucksache 315/22
de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz