Besten Dank für die Information. Es ist ernüchtern, dass das Kinderwohl kaum eine Rolle spielt! Wir sprechen sehr oft von Tierwohl, aber kaum oder nicht von Kinderwohl. Das ist für mich nicht erklärlich.
Aber so etwas von falsch: Es gibt kein Abtreibungsrecht. Die Tötung eines ungeborenen Kindes ist eine Straftat, die unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Der Schutz des ungeborenen Kindes steht auch für nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts das oberste Gebot dar. - Der Schutz des Grundrechts auf Leben kann durch kein Gesetz eingeschränkt werden, selbst wenn es eine große Mehrheit so wünschen würde. - Gott schütze das Kind im Leib der Mutter!
Mich würde es mal interessieren, wie oft die Frau aus eigenen Erwägungen, zumindest in der aktuellen Situation keine gute Mutter zu sein, einen Abbruch vornimmt, und wie oft es Männer sind, die sie dazu drängen, weil sie sich nicht um das Kind kümmern wollen.
Bei der Wortwahl „Schwangerschaftsabbruch“ wird leider nicht berücksichtigt, dass es um 2 Menschen geht und einer davon sterben muss, damit sich die Andere selbstverwirklichen kann. Ehrlichere Beschreibungen würden zum Nachdenken anregen und könnten Leben retten.
@@lb-ns4kj frühestens ab Befruchtung, spätestens ab ungefähr 20. Woche aufgrund von Überlebenschancen. Ich finde die 9 Wochen-Regel mit Abtreibung ohne chirurgischen Eingriff im Normalfall ergibt Sinn.
@@lb-ns4kjDiese Frage wurde vom Bundesverfassungsgericht beantwortet, es ist ein Mensch ab der Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter). Daher ist ein Schwangerschaftsabbruch auch fast immer eine Tötung eines Menschen und daher rechtswidrig. Nur wird diese Tötung nicht bestraft.
Die Frage bei 3:40 ist echt schlecht gestellt, viel zu undifferenziert. Wenn es gesundheitliche Komplikationen gibt, kann man natürlich nicht das eine über das andere Leben stellen, da wäre eine Abtreibung zuzulassen sinnvoll, bei strafrechtlich sanktionierten Fällen ebenso, in allen anderen Fällen überwiegt offensichtlich das Leben jedwede Befindlichkeiten. Man kann die Frage mit den 3 Antwortmöglichkeiten also garnicht beantworten, weil da alle Fälle zusammen geworfen werden.
Zumal es in den meisten Fällen nicht so ist, dass die Abtreibung für die Frau risikoärmer ist. Es bleibt also in der Regel bei reinen Empfindlichkeiten auf der einen Seite, unter Tötung eines Menschen auf der anderen Seite. Was ist, wenn man das konsequent weiter denkt? Die demente Oma die eh nichts mehr merkt, gegen die Belastung der gesunden Tochter?
Du liegst falsch. Direkte Tötung wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass eine Lebensgefahr besteht. Du darfst auch, in einer Zelle eingesperrt, nicht anfangen die anderen Insassen umzubringen, da Ihr sonst alle verhungern würdet. Warum das Strafrecht die letzte Instanz für die Moral von Abtreibung sein sollte, macht außerhalb eines logisch unhaltbaren Rechtspositivismus auch keinen Sinn.
Sie haben die Frage nicht verstanden. Ein Nichtwähler kann doch den BefragerInnen eine Antwort geben. Zum Beispiel "SPD". Wenn aber nicht erfragt wird, ob er bei der letzten Wahl agestimmt hat oder ob er mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Wahl gehen wird, dann hat seine Aussage eher weniger Gewicht.
Ich bin dagegen es zu vereinfachen, ich kenne aber die Hürden nicht, wenn es sich Folgen einer Straftat handelt - in solchen Fällen bin ich für geringe Hürden.
Die sehr unterschiedlichen Meinungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch kann ich gut verstehen und tolerieren (natürlich auch, wenn sie stark von meiner abweichen). Aber dieses Konstrukt von „rechtswidrig aber straffrei“ halte ich für einen Rechtsstaat für inakzeptabel, immerhin geht es nicht um irgendwelche Bagatellen.
Die maximale Fehlertoleranz gilt nur für die Gesamtpopulation. Wenn die Ergebnisse einzelner Fragen nach Parteien oder Alter aufgeschlüsselt werden, steigt die Fehlertoleranz. Wenn von 2003 Befragten nur 4,5 % FDP wählen, dann ist die Fehlertoleranz in dieser Gruppe etwa +/- 10 %-Punkte. Selbst bei der Union liegt der Fehler noch bei +/- 3,7 % Punkten. Damit kann man statistisch doch gar nicht sagen, ob sich die Anhänger der Parteien zum Beispiel in der Frage der Information zum Schwangerschaftsabbruch unterschiedlich gut informiert fühlen. Die Folie zur Gesamtbevölkerung zur Frage »Wie gut oder schlecht sind die Befragten über die Gesetzeslage rund um Schwangerschaftsabbrüche informiert?« steht im Widerspruch zur Aufschlüsselung nach Parteien. In der Gesamtbevölkerung sind es 47 % (10 % + 37 %), die sich sehr und eher gut informiert fühlen. Nach Parteien liegen nur die Wähler des BSW unter 47 %. AfD Wähler liegen genau auf diesem Wert. Die Zahl der BSW Wähler ist aber zu klein, um die deutlich über 47 % liegenden Parteien auf 47 % runter zu drücken. Selbst wenn alle sonstigen Wähler sich nicht gut informiert fühlen, kommt man für den Gesamtdurchschnitt nicht auf 47 %. Da stimmt die Auswertung nicht.
Am Ende ist ein Fehler drin, die Mehrheit der afd Wähler haben das Recht der Frau ausgewählt mit 42% aber es wurde gesagt die Mehrheit hätten beide Rechte müssen gleichermassen berücksichtigt werden ausgewählt was aber nur 37% der afd ausgewählt hat somit weniger als die 42% und nicht mehr.
Dafür das sich viele Menschen schlecht bei dem Thema informiert sehen, haben viele aber eine starke Meinung. Intressant auch dass diejenigen, welche pro Leben sind auch diejenigen sind die sich schlecht informiert fühlen. Bestätigt mich in der Ansicht das die Position Wahlfreiheit die intellektuell tiefgründigere Position ist.
Das Thema Abtreibung hat mit intellektueller Tiefgründigkeit nichts zu tun. Es geht hier um eine ethische Frage: Ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau wichtiger, oder das (potentielle) Lebensrecht des ungeborenen Kindes wichtiger. Außerdem ging es der Fragestellung darum wie gut sich die Befragten informiert fühlen. Das sagt bisher noch nichts über deren tatsächliches Wissen aus.
@@Wam_Zachem Die Aussage ,,Mein Bauch gehört mir" läßt ungenannt, daß jeder Geschlechtsverkehr zur Zeugung eines Kindes führen kann, dieses Kind aber gehört nicht ,,mir", dieses Kind gehört sich selbst und die Verantwortung für dieses Kind tragen fortan die Frau und der Mann, das sollte beiden vor dem Verkehr bewußt sein, ansonsten handeln sie verantwortungslos, und das darf man nur solange man selber noch ein Kind ist. Darum gehe man nie mit jemandem ins Bett, mit dem man sich nicht vorstellen kann ein Kind zu erziehen, besonders wenn man nicht in Partnerschaft steht.
@@Wam_ZachemStimmt, und so sollte es auch bleiben. Viele Frauen wollen aus wirtschaftlichen Gründen abtreiben. Sie wissen einfach nicht, welche Möglichkeiten der Unterstützung, sei es durch den Staat und oder oder durch z.B. kirchliche Organisationen gibt. Eine Beratungspflicht schafft hier Abhilfe. Viele Frauen trauern ihr ganzes Leben um ihr totes Kind. Ein Tatbestand den viele Frauen in dem akuten Schwangerschaftskonflikt nicht erkennen. Auch hier braucht die Frau die Unterstützung durch einen neutralen Berater undxeine ergebnisoffene Beratung. Dies hilft ihr,zu verstehen, was sie eigentlich will oder nicht will. Die widerstreitenden Rechtsgüter sind zu hochrangig, um eine Abtreibung ohne Beratung zu erlauben.
Die Situation ist logisch ganz einfach. In den ersten 22 Wochen kann das Ungeborene nicht ohne die Frau leben, aber die Frau sehr wohl ohne das Ungeborene. Also sollte die Frau in den ersten 22 Wochen machen können, was sie will. In den ersten 22 Wochen ist die Abtreibung somit ein ganz normales Verhütungsmittel. Ab der 23. Woche ändert sich die Situation insofern, weil in Ausnahmefällen das Ungeborene mit Hilfe von Maschinen schon selbstständig leben könnte. Deshalb würde ich ab der 23. Woche die Abtreibung nur im Falle einer Vergewaltigung erlauben oder wenn gesundheitliche Risiken für die Frau bestehen oder wenn das Kind mit Behinderungen zur Welt käme.
👍👍🔝 Video. Ich ergänze, dass ich als konservativ-liberaler Mann für das Abtreibungsrecht bin und alle Möglichkeiten für die Frau gibt bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne Repression im Sinne des 218 Strafgesetzbuch. Gruß aus Gundelfingen bei Freiburg
@Lt_Koro Meine Argumentation zielt auf den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stand und bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist das Schmerzempfinden beim ungeborenen Kind nicht ausgeprägt. Gruß aus Gundelfingen bei Freiburg
Besten Dank für die Information. Es ist ernüchtern, dass das Kinderwohl kaum eine Rolle spielt! Wir sprechen sehr oft von Tierwohl, aber kaum oder nicht von Kinderwohl. Das ist für mich nicht erklärlich.
Ein super informatives Format !!!
Schön mal ein anderes Thema zur Sprache kommt super tolles Video 👍
Ein "spannendes Thema" wird das also bleiben. Erschreckend zu sehen, wie vielen Leuten das Leben des ungeborenen Kindes etwas wert ist.
Falsch geschrieben, der Kommentar, oder ernst gemeint?
@@lb-ns4kj "Vielen" hätte ich vielleicht in Gänsefüßchen setzen können. Sonst passt das schon 👍
Aber so etwas von falsch: Es gibt kein Abtreibungsrecht. Die Tötung eines ungeborenen Kindes ist eine Straftat, die unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Der Schutz des ungeborenen Kindes steht auch für nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts das oberste Gebot dar. - Der Schutz des Grundrechts auf Leben kann durch kein Gesetz eingeschränkt werden, selbst wenn es eine große Mehrheit so wünschen würde. - Gott schütze das Kind im Leib der Mutter!
Amen dazu!
Mich würde es mal interessieren, wie oft die Frau aus eigenen Erwägungen, zumindest in der aktuellen Situation keine gute Mutter zu sein, einen Abbruch vornimmt, und wie oft es Männer sind, die sie dazu drängen, weil sie sich nicht um das Kind kümmern wollen.
Bei der Wortwahl „Schwangerschaftsabbruch“ wird leider nicht berücksichtigt, dass es um 2 Menschen geht und einer davon sterben muss, damit sich die Andere selbstverwirklichen kann. Ehrlichere Beschreibungen würden zum Nachdenken anregen und könnten Leben retten.
Die Frage ist, ab wann ist es ein Mensch, ab Befruchtung? Und ist das subjektiv oder objektiv?
@@lb-ns4kj frühestens ab Befruchtung, spätestens ab ungefähr 20. Woche aufgrund von Überlebenschancen.
Ich finde die 9 Wochen-Regel mit Abtreibung ohne chirurgischen Eingriff im Normalfall ergibt Sinn.
Es geht sogar um mind 3 Menschen, denn einen Teil bringt nunmal eine weitere Person ein.
@@lb-ns4kj Ist das tatsächlich der Knackpüunkt? Ab wann ist es Leben?
@@lb-ns4kjDiese Frage wurde vom Bundesverfassungsgericht beantwortet, es ist ein Mensch ab der Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter). Daher ist ein Schwangerschaftsabbruch auch fast immer eine Tötung eines Menschen und daher rechtswidrig. Nur wird diese Tötung nicht bestraft.
Ja, das hatte ich schon geahnt, daß ich unter den BSW-Wählern eine absolute Ausnahme bin. Also für mich ist das Recht auf Leben dann doch gewichtiger.
Was ist deine Definition von Leben?
@@roger5059 ab Befruchtung
Das BSW auch als Partei klar für Abtreibung und gegen den Schutz ungeborener Kinder. Für mich sind die nicht wählbar.
Die Frage bei 3:40 ist echt schlecht gestellt, viel zu undifferenziert. Wenn es gesundheitliche Komplikationen gibt, kann man natürlich nicht das eine über das andere Leben stellen, da wäre eine Abtreibung zuzulassen sinnvoll, bei strafrechtlich sanktionierten Fällen ebenso, in allen anderen Fällen überwiegt offensichtlich das Leben jedwede Befindlichkeiten. Man kann die Frage mit den 3 Antwortmöglichkeiten also garnicht beantworten, weil da alle Fälle zusammen geworfen werden.
Zumal es in den meisten Fällen nicht so ist, dass die Abtreibung für die Frau risikoärmer ist. Es bleibt also in der Regel bei reinen Empfindlichkeiten auf der einen Seite, unter Tötung eines Menschen auf der anderen Seite. Was ist, wenn man das konsequent weiter denkt? Die demente Oma die eh nichts mehr merkt, gegen die Belastung der gesunden Tochter?
Du liegst falsch. Direkte Tötung wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass eine Lebensgefahr besteht. Du darfst auch, in einer Zelle eingesperrt, nicht anfangen die anderen Insassen umzubringen, da Ihr sonst alle verhungern würdet.
Warum das Strafrecht die letzte Instanz für die Moral von Abtreibung sein sollte, macht außerhalb eines logisch unhaltbaren Rechtspositivismus auch keinen Sinn.
schrecklich
Sind die Nichtwähler bei den Befragungen berücksichtigt?
Warum sollten sie? Wer nicht wählt soll sich auch nicht beschweren....
Sie haben die Frage nicht verstanden. Ein Nichtwähler kann doch den BefragerInnen eine Antwort geben. Zum Beispiel "SPD". Wenn aber nicht erfragt wird, ob er bei der letzten Wahl agestimmt hat oder ob er mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Wahl gehen wird, dann hat seine Aussage eher weniger Gewicht.
Ihre Frage wurde in unserem neuen Video beantwortet: ua-cam.com/video/IWZfw1ulFTg/v-deo.html
Ich bin dagegen es zu vereinfachen, ich kenne aber die Hürden nicht, wenn es sich Folgen einer Straftat handelt - in solchen Fällen bin ich für geringe Hürden.
Die sehr unterschiedlichen Meinungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch kann ich gut verstehen und tolerieren (natürlich auch, wenn sie stark von meiner abweichen). Aber dieses Konstrukt von „rechtswidrig aber straffrei“ halte ich für einen Rechtsstaat für inakzeptabel, immerhin geht es nicht um irgendwelche Bagatellen.
Die maximale Fehlertoleranz gilt nur für die Gesamtpopulation. Wenn die Ergebnisse einzelner Fragen nach Parteien oder Alter aufgeschlüsselt werden, steigt die Fehlertoleranz. Wenn von 2003 Befragten nur 4,5 % FDP wählen, dann ist die Fehlertoleranz in dieser Gruppe etwa +/- 10 %-Punkte. Selbst bei der Union liegt der Fehler noch bei +/- 3,7 % Punkten.
Damit kann man statistisch doch gar nicht sagen, ob sich die Anhänger der Parteien zum Beispiel in der Frage der Information zum Schwangerschaftsabbruch unterschiedlich gut informiert fühlen.
Die Folie zur Gesamtbevölkerung zur Frage »Wie gut oder schlecht sind die Befragten über die Gesetzeslage rund um Schwangerschaftsabbrüche informiert?« steht im Widerspruch zur Aufschlüsselung nach Parteien.
In der Gesamtbevölkerung sind es 47 % (10 % + 37 %), die sich sehr und eher gut informiert fühlen.
Nach Parteien liegen nur die Wähler des BSW unter 47 %. AfD Wähler liegen genau auf diesem Wert. Die Zahl der BSW Wähler ist aber zu klein, um die deutlich über 47 % liegenden Parteien auf 47 % runter zu drücken. Selbst wenn alle sonstigen Wähler sich nicht gut informiert fühlen, kommt man für den Gesamtdurchschnitt nicht auf 47 %. Da stimmt die Auswertung nicht.
Am Ende ist ein Fehler drin, die Mehrheit der afd Wähler haben das Recht der Frau ausgewählt mit 42% aber es wurde gesagt die Mehrheit hätten beide Rechte müssen gleichermassen berücksichtigt werden ausgewählt was aber nur 37% der afd ausgewählt hat somit weniger als die 42% und nicht mehr.
Er meinte vermutlich, dass die AfD in den beiden anderen Gruppen jeweils den höchsten Wert hatte.
Dafür das sich viele Menschen schlecht bei dem Thema informiert sehen, haben viele aber eine starke Meinung.
Intressant auch dass diejenigen, welche pro Leben sind auch diejenigen sind die sich schlecht informiert fühlen.
Bestätigt mich in der Ansicht das die Position Wahlfreiheit die intellektuell tiefgründigere Position ist.
Das Thema Abtreibung hat mit intellektueller Tiefgründigkeit nichts zu tun. Es geht hier um eine ethische Frage: Ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau wichtiger, oder das (potentielle) Lebensrecht des ungeborenen Kindes wichtiger.
Außerdem ging es der Fragestellung darum wie gut sich die Befragten informiert fühlen. Das sagt bisher noch nichts über deren tatsächliches Wissen aus.
Die Medien erziehen die Leute. Bild dir meine Meinung gibt es nicht nur bei BILD
Ist es denn legal öffentlich darüber zu diskutieren, zumal wenn man Abtreibung nur in ganz streng eingegrenzt Fällen befürwortet?
Welche "streng eingegrenzte Fälle"? Besorge dir einen Schein und bis 12. Woche nach der Empfängnis kannst du ohne weiteres Abtreiben.
Ja, wie wenig Meinungsfreiheit haben wir eigentlich noch?
@@Wam_Zachem Die Aussage ,,Mein Bauch gehört mir" läßt ungenannt, daß jeder Geschlechtsverkehr zur Zeugung eines Kindes führen kann, dieses Kind aber gehört nicht ,,mir", dieses Kind gehört sich selbst und die Verantwortung für dieses Kind tragen fortan die Frau und der Mann, das sollte beiden vor dem Verkehr bewußt sein, ansonsten handeln sie verantwortungslos, und das darf man nur solange man selber noch ein Kind ist. Darum gehe man nie mit jemandem ins Bett, mit dem man sich nicht vorstellen kann ein Kind zu erziehen, besonders wenn man nicht in Partnerschaft steht.
Ja, es ist legal.
@@Wam_ZachemStimmt, und so sollte es auch bleiben. Viele Frauen wollen aus wirtschaftlichen Gründen abtreiben. Sie wissen einfach nicht, welche Möglichkeiten der Unterstützung, sei es durch den Staat und oder oder durch z.B. kirchliche Organisationen gibt. Eine Beratungspflicht schafft hier Abhilfe. Viele Frauen trauern ihr ganzes Leben um ihr totes Kind. Ein Tatbestand den viele Frauen in dem akuten Schwangerschaftskonflikt nicht erkennen. Auch hier braucht die Frau die Unterstützung durch einen neutralen Berater undxeine ergebnisoffene Beratung. Dies hilft ihr,zu verstehen, was sie eigentlich will oder nicht will. Die widerstreitenden Rechtsgüter sind zu hochrangig, um eine Abtreibung ohne Beratung zu erlauben.
Wir sind voller Rechte und kaum Verpflichtungen...
so schlecht kann es in Deutschland nicht sein, sieht MANN/FRAU RotGRÜN + Black/M
Die Situation ist logisch ganz einfach. In den ersten 22 Wochen kann das Ungeborene nicht ohne die Frau leben, aber die Frau sehr wohl ohne das Ungeborene. Also sollte die Frau in den ersten 22 Wochen machen können, was sie will. In den ersten 22 Wochen ist die Abtreibung somit ein ganz normales Verhütungsmittel. Ab der 23. Woche ändert sich die Situation insofern, weil in Ausnahmefällen das Ungeborene mit Hilfe von Maschinen schon selbstständig leben könnte. Deshalb würde ich ab der 23. Woche die Abtreibung nur im Falle einer Vergewaltigung erlauben oder wenn gesundheitliche Risiken für die Frau bestehen oder wenn das Kind mit Behinderungen zur Welt käme.
👍👍🔝 Video. Ich ergänze, dass ich als konservativ-liberaler Mann für das Abtreibungsrecht bin und alle Möglichkeiten für die Frau gibt bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne Repression im Sinne des 218 Strafgesetzbuch. Gruß aus Gundelfingen bei Freiburg
wieso bis zur 12. woche? was ändert sich da?
@Lt_Koro Meine Argumentation zielt auf den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stand und bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist das Schmerzempfinden beim ungeborenen Kind nicht ausgeprägt. Gruß aus Gundelfingen bei Freiburg
@@christofklages1080 ah. wenn menschen also keinen schmerz fühlen, kann man sie ungeschont töten? sehr interessant...
@@christofklages1080und weiter? Schmerzlos ermorden ist erlaubt?
@FelixM-cv6fm Ich bin immer für Gesetze wie in diesem Fall auf Basis des aktuellen medinzisch-wissenschaftlichen Stands. Davon weiche ich nicht ab.