Einen Verein gründen - wie geht das?

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  • Опубліковано 16 лис 2024

КОМЕНТАРІ • 9

  • @lutzbernard7685
    @lutzbernard7685 4 роки тому +1

    Hallo, das ist ja im Video eine recht anschauliche Darstellung der einzelnen Schritte zur Vereinsgründung, die jeder gut nachvollziehen kann. Mit freundlichen Grüßen, Lutz Bernard

  • @ichbinesja1
    @ichbinesja1 4 роки тому +2

    Tolle Infos insbesondere Gründungsschritte :). darf man Satzung von anderen e.v. kopieren?

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen  4 роки тому +2

      Hallo Oli,
      vielen Dank für deine Nachricht und das Lob - das freut uns natürlich sehr!
      Zwar spricht nichts dagegen, sich von einzelnen Satzungsregelungen inspirieren zu lassen, das Kopieren ganzer Satzungen oder weiter Teile davon ist aber aus verschiedenen rechtlichen sowie praktischen Gründen nicht ratsam. Zunächst besteht unter Umständen ein urheberrechtlicher Schutz. Ob das bei der zu kopierenden Satzung der Fall ist, lässt sich pauschal nicht sagen, sondern bedarf einer Bewertung des Einzelfalls.
      Sofern der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll oder die Gemeinnützigkeit angestrebt wird, müssen bestimmte Klauseln ohnehin in der Satzung enthalten sein. Gerade mit Blick auf die Gemeinnützigkeit ist der Wortlaut der entsprechenden Klauseln weitestgehend vorgegeben. Das führt im Ergebnis dazu, dass sich Satzungen bereits aus diesen Gründen in Teilen ähneln (müssen).
      Ungeachtet der urheberrechtlichen Frage bzw. der gesetzlichen Vorgaben sollte man immer auch Folgendes bedenken: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins. Daher ist es enorm wichtig, die Regelungen der Satzung und etwaiger Vereinsordnungen auf die konkreten Erfordernisse des Vereins abzustimmen. Das blinde Übernehmen von Mustern oder Regelungen anderer Satzungen ist hier oftmals ungenügend. Vor diesem Hintergrund sollte man den Aufwand, eine Satzung nach den eigenen Bedürfnissen zu erstellen, nicht scheuen und bei Unsicherheiten auch fachmännischen Rat einholen.
      So kann man rechtlichen und/oder praktischen Problemen bei der späteren Vereinsarbeit bzw. der Zweckverwirklichung gezielt vorbeugen.
      Viele Grüße
      Dein Team des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.

    • @ichbinesja1
      @ichbinesja1 4 роки тому

      @@vereine-stiftungen Vielen Dank für die schnelle Antwort :). Ich muss dafür sorgen, dass die Ziele der e.v. erreicht werden. Kann ich die Satzungregelung beispielsweise so formolieren, dass die letzte Entscheidung bei mir liegt oder muss man sich immer mit den 7 anderen Personen BZW. Vorstand abpsrechen? Ich muss für die Gründung noch andere 6 Personen mitbringen und ich kann nicht garantieren, dass sie dieselben Ziele haben wie ich, deshalb die Frage :)

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen  4 роки тому

      @@ichbinesja1 Was die Willensbildung und Entscheidungsfindung betrifft, ist der Verein eine weitestgehend basisdemokratisch verfasste Rechtsform. Alle Vereinsmitglieder sollen Ihre mitgliedschaftlichen Rechte ausüben dürfen. Hierfür ist das Gremium der Mitgliederversammlung vorgesehen. Der Vereinsvorstand muss, um den Verein ordnungsgemäß vertreten zu können, zwar mit gewissen Kompetenzen ausgestattet sein - die „Alleinherrschaft“ eines Vorstandes ist hier nicht der beabsichtigte Sinn der Sache. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand auch eine gewisse Kontrollfunktion wahrnimmt.
      Entscheidend für die Kompetenzverteilung ist im Wesentlichen immer die Satzung. Zwar bestehen mit Blick auf die Satzungsgestaltung in vielerlei Hinsicht Spielräume, jedoch setzt der grundlegende Gedanke hinter der Rechtsform des ideellen Vereins, welcher sich in entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, als auch in der einschlägigen Rechtsprechung niederschlägt, gewisse Grenzen. Da es sich hierbei um ein sehr umfangreiches Thema handelt, bitten wir dich um Verständnis, dass die Kommentarspalte zur Behandlung dieser Fragestellung nicht ausreicht.
      Im Idealfall steht die gemeinschaftliche Verwirklichung des Vereinszwecks im Vordergrund. Insbesondere deshalb sollte unter den Gründungsmitgliedern möglichst Einigkeit über die grundlegende Ausrichtung des Vereins bestehen. Dass sich diese im Laufe der Zeit wandeln kann, ist eine andere Geschichte.

  • @1ayslam
    @1ayslam 4 роки тому

    Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe aber mittlerweile im Ausland (in der Türkei) und möchte gern in Deutschland einen Verein gründen. Bedarf es daher einer Anmeldung in Deutschland (mein Wohnsitz ist in der Türkei). Habe meinen Wohnsitz in Deutschland komplett abgemeldet.

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen  4 роки тому

      Hallo @1ayslam,
      um in Deutschland einen Verein zu gründen, bedarf es nicht zwingend eines Wohnsitzes in Deutschland. Allerdings muss in der Satzung des Vereins ein in der Bundesrepublik Deutschland liegender Sitz angegeben werden. Auch muss bei der Anmeldung zum Vereinsregister eine in der Bundesrepublik Deutschland liegende, ladungsfähige Anschrift/Geschäftsadresse angegeben werden.
      Zu beachten ist weiterhin, dass es für die Erlangung der Rechtsfähigkeit (durch Eintragung ins Vereinsregister) mindestens 7 Vereinsmitglieder bedarf. Eine Gründung als Einzelperson wäre somit ausgeschlossen.
      Viele Grüße!

    • @team-zukanic3654
      @team-zukanic3654 2 роки тому

      Guten abend , könen vereins mitglider die aus Nicht Eu Land ( bosnien ) sind verein mit gründen mit uns die uns die im deutschland leben . Und könne kinder ab 16 Jahren mit begründen .. ins gesamt müssen ja sieben sein ....danke ....