Personenschäden und Schmerzensgeld - Verkehrsrecht | Kanzlei ZHS

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  • Опубліковано 5 вер 2024
  • Oliver Menke | Jurist für Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen | menke@kanzlei-zhs.de | 02251 / 77498 - 18 | www.kanzlei-zh...
    Steht mir nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein Schmerzensgeld zu?
    Wie viel Schmerzensgeld man bekommt, ist pauschal nicht zu beantworten. Hier kommt es immer auf die Verletzungen an.
    Um ein Anrecht auf Schmerzensgeld zu haben, muss der Unfall unverschuldet zustande gekommen sein. Weiter muss ein Personenschaden vorliegen. Ein Personenschaden liegt dann vor, wenn man in seiner körperlichen Unversehrtheit verletzt und eingeschränkt wurde.
    Für welche Verletzungen man wie viel bekommt, ist auch hier nicht pauschal zu beantworten. Zur Ermittlung der Schmerzensgeldsumme kann die Schmerzensgeldtabelle zur Rate gezogen werden. In dieser finden sich verschiedenen Gerichtsentscheide zu unterschiedlichsten Verletzungen. Diese können als Anhaltspunkte genutzt werden. Die genaue Summe ist dann aber Verhandlungssache vor Gericht.
    Wichtig ist: Personenschäden müssen von Anfang an ärztlich dokumentiert sein.
    Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.
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