Fahrlässige Körperverletzung | Rechtsanwalt | Heidelberg

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  • Опубліковано 14 жов 2024
  • Rechtsanwalt Fathieh spricht im Video über den Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung und eine diesbezügliche professionelle Strafverteidigung.
    Er berichtet, dass in § 229 des Strafgesetzbuches der Gesetzgeber die fahrlässige Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht hat. Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung setzt unter anderem voraus, dass es durch ein zurechenbares Tun oder Unterlassen entweder zu einer körperlichen Misshandlung oder zu einer Gesundheitsbeschädigung gekommen ist. Rechtsanwalt Fathieh stellt im Video dar, dass die Rechtsprechung eine Formel verwendet, nach der eine körperliche Misshandlung dann gegeben ist, wenn eine üble und unangemessene Behandlung vorliegt, durch die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden nicht nur geringfügig beeinflusst werden. Im Video wird ausgeführt, dass Fehlbehandlungen von Ärztinnen und Ärzten oder Unfälle im Straßenverkehr typische Fallkonstellationen einer fahrlässigen Köperverletzung seien. Im Arztstrafrecht spielt daher der Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung eine wichtige Rolle. Der Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 Strafgesetzbuch und die fahrlässige Tötung gemäß § 222 Strafgesetzbuch sind daher auch die häufigsten Delikte, die in Arztstrafverfahren eine Rolle spielen.
    Der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung wird gemäß § 230 Absatz 1 StGB nur auf Antrag verfolgt oder dann, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten erachtet. Es liegt mithin nur ein sogenanntes relatives Antragsdelikt und kein absolutes Antragsdelikt vor, da auch ohne Strafantrag eine Strafverfolgung möglich ist.
    Rechtsanwalt Fathieh legt im Video ferner dar, dass in der juristischen Fachliteratur zum Arztstrafrecht mitgeteilt werde, dass es für unverantwortlich gehalten werde, in Arztstrafsachen erst einmal zuzuwarten und nichts zu unternehmen, in der Hoffnung, das Strafverfahren könnte eingestellt werden. Rechtsanwalt Fathieh führt im Video des Weiteren aus, dass es das wichtigste Ziel von Beginn an des Strafverteidigermandats sein muss, eine Gerichtsverhandlung gegen die Ärztin oder den Arzt möglichst zu vermeiden.
    Weitere Informationen zum Thema Arztstrafrecht gibt es auf folgender Unterseite der Kanzlei: www.heidelberg...
    Kanzlei Fathieh
    Poststraße 2
    69115 Heidelberg
    Tel: 06221 979920
    Fax: 06221 979999
    E-Mail: info@Kanzlei-fathieh.de
    Internet: www.Kanzlei-Fathieh.de

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