Kita2Day I Einbruch in Kita, Täter ohne Beute - was jetzt dennoch gemacht werden muss!

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  • Опубліковано 6 вер 2024
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    🔥🔥🔥 Kita2Day I Folge 773: Einbruch in Kita, Täter ohne Beute - was jetzt dennoch gemacht werden muss!
    In der Krippe, Kita oder dem Hort wurde eingebrochen, aber es wurde nichts gestohlen? Glück gehabt! Und wenn es auch nicht zu großen Vandalismusschäden gekommen ist: Doppelt Glück gehabt!
    Allerdings: Jetzt gibt es trotzdem immer noch sehr Wichtiges zu erledigen. Denn es ist mit ziemlicher Sicherheit zu einem Datenschutzverstoß gekommen, da sensible Informationen womöglich zur Kenntnis genommen werden konnten, z.B. Kinderfotos, Entwicklungsdokumentationen, Ich-Bücher, Anwesenheitslisten etc.! Auch kann zumeist nicht komplett ausgeschlossen werden, dass mit dem nun vorliegenden Täterwissen nicht auch das Kindeswohl negativ betroffen war oder ist. Schlussendlich besteht mit ziemlicher Sicherheit eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag, einen Versicherungsschaden unverzüglich zu melden.
    Für die erste Meldung in Hinblick auf den Datenschutz ist die bzw. der Datenschutzbeauftragte des Trägers zu informieren, damit neben der zuständigen Behörde auch die Eltern zutreffend informiert werden. Für das wahrscheinlich betroffene Kindeswohl will die zuständige Kitaaufsicht etwas über die "Meldung über besondere Vorkommnisse" nach § 47 SGB VIII erfahren. Und schlussendlich die Meldung an die eigene Versicherung wird sich den Versicherungsunterlagen entnehmen lassen.
    Nur gar nicht tun, das geht bei einem Einbruch in Kita-, Hort- oder Schulräumlichkeiten nicht.
    Wichtig für Erzieher und Erzieherinnen, Leitungen und insbesondere Träger-Verantwortliche in Krippe, Kindergarten oder Hort! Mehr dazu im Video!
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    Rechtsanwalt Holger Klaus
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