Jubiläums-RTH «50 Jahre DRF» beim Start vom Universitätsspital Basel [D-HXFH / Christoph München]

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 12 вер 2024
  • Der neue Rettungshubschrauber D-HXFH der DRF-Luftrettung aus Deutschland beim Start vom Dach des Universitätsspitals Basel. Dieser RTH wurde im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der DRF besonders lackiert und dient im Jahr 2023 so als Reserve- und Vorführmaschine in der Flotte. In diesem Fall war er gemäss Radar als Christoph 87 bzw. Christoph München in selbiger Stadt losgeflogen, höchstwahrscheinlich um eine Verlegung vom Klinikum Memmingen (Schwaben / westliches Bayern) nach Basel durchzuführen. Anschliessend ging es über Villingen-Schwenningen (vermutlich Zwischenhalt zur Tankbefüllung) wieder zurück nach München.
    The new rescue helicopter of the German Air Rescue Service DRF after the take off at the university hospital in Basel. This helicopter has a special painting for the 50th anniversary of DRF.
    Basel - Mai 2023
    BlaulichtBasel auf Facebook!
    / blaulichtbasel
    BlaulichtBasel auf Instagram:
    / blaulichtbasel
    Copyright, © 2023 by BlaulichtBasel
    Eine erneute Veröffentlichung des Bild-, Ton- und Videomaterials, das auf diesem Kanal veröffentlicht wurde, ist untersagt! Verwendung der Videos zu Vorführzwecken nur auf Anfrage.
    Die Videos auf diesem Kanal richten sich NICHT auf Kennzeichen, Personen, Namen, Stimmen, die restliche Umgebung, usw. Diese Dinge sind als sogenanntes "Beiwerk" anzusehen.
    Es geht in den hier veröffentlichten Videos, sofern nicht anders angegeben, nur um die Fahrzeuge auf Alarm-/Einsatzfahrt und deren Technik.
    Auf Videos neueren Datums werden Personen, die in irgendeiner Form in den Vordergrund des Videos gerückt werden könnten, unkenntlich gemacht.
    Sollten dennoch Personen im Video zu erkennen sein, dürfen diese sich laut Schweizer Recht jederzeit beim Urheber des Videos melden und ihre Unkenntlichmachung im Video fordern (vor Ort, per E-Mail oder Direktnachricht / Kommentar auf Facebook, Instagam oder UA-cam). Danach werden die nötigen Massnahmen getroffen (Entfernung des betreffenden Videos und Unkenntlichmachung vor eventueller erneuter Veröffentlichung). Dies wird bei Videos, die nicht in der Schweiz aufgenommen wurden, gleich gehandhabt.
    Eine solche Meldung sollte das fragliche Video, das exakte Zeitfenster im Video und eine hinreichende Beschreibung der eigenen Person beinhalten, damit eine präzise Bearbeitung vorgenommen werden kann.

КОМЕНТАРІ • 10