Stimme ich zu. Kein Autofahrer kann ständig in die Rückspiegel schaun und gucken, ob von i-wo ein Einsatzfahrzeug kommt. Horn an, dann macht man auf sich aufmerksam und die Leute schauen sich um ;) Trotzdem schöne Fahrt :D
Das Horn hat laut Rechtssprechung und Gesetze von der Abfahrt ab Gerätehaus bis zur Einsatzstelle an zubleiben. das Ständige an und aus zuschalten des Hornes ist somit nicht zulässig. Ja auch auf Landstraßen und Nebenstraßen. Je früher man Einsatzfahrzeuge wahr nimmt, desto früher sind die Straßen frei.
Welche Rechtsprechung soll das denn sein? Hast Du Urteile? Nach meinem Kenntnisstand ist es völlig ausreichend, entsprechend frühzeitig vor einer Gefahrenstelle (Kreuzung, etc.) das Horn einzuschalten. So hat durchaus ein Urteil gezeigt, dass rund 5 Sekunden vor Eintritt in den Gefahrenbereich das Horn einzuschalten ist. Sicher, wenn ich das Horn von der Abfahrt bis zum Eintreffen einschalte, halte ich automatisch die Vorgaben ein, schränkt aber nicht das Ermessen des Fahrzeugführers ein. Nachts haben wir expliziet das Horn nur vor Gefahrenstellen an...
+Daniel Strathaus - naja, Juristendeutsch halt. Da steht nur drin dass 5 Sekunden vor der roten Ampel in dem gegeben Fall nicht rechtzeitig war, und dass man bei 10 Sekunden "in der Regel davon ausgehen könne" dass es rechtzeitig sei - letzendlich kommt es aber wieder auf den Einzelfall an. Wenn plötzlich ein schwerhöriger Rentner vor dir auf die Straße tritt wäre es halt besser an gewesen.
Jupp, den letzten Satz kann ich unterstreichen. Je eher das Horn an ist umso eher hört man die Fahrzeuge und kann sich früher Gedanken machen, wo man sein Auto denn am sinnvollsten hinstellen könnte. Wenn das Getröte direkt hinter einem losgeht hat man nur noch Stress und macht vielleicht Dinge, die man mit mehr Ruhe nicht so machen würde. Man will ja möglichst schnell zur Seite.
Trotzdem, um auf sein Wegerecht zu bestehen sollte die Akkustik auch angeschaltet sein. Auf jeden Fall hätte man das Horn viel früher anmachen müssen. Man kann nie wissen was bei manchen Autofahrern im Kopf so abgeht. Daher keinesfalls sinnlos. :)
So sinnlos ist die Aussage nicht. Wenn ihr kein Horn anmacht muss er euch nicht vorbei lassen, so einfach ist die Rechtsprechung. Kanns (außer auf leeren Landstraßen) nie verstehen warum man das Horn aus macht.
Ist doch vollkommen egal, ob ich dabei war, oder nicht. Ohne Martinshorn UND Blaulicht - keine Wegerechte ! Da kannst du dich gern in das Straßenverkehrsrecht oder in diverse Dienstvorschriften von BOS einlesen. Ist ja schön, dass der PKW Fahrer die DLK hat kommen sehen ... und ? Rein rechtlich gesehen hat der PKW Fahrer nichts falsch gemacht ... klar, kann man trotzdem mal Platz machen, wenn man das Fahrzeug sieht. Rechtlich verpflichtet ist er dazu auf keinen Fall.
wo er recht hat, hat er recht. ein einsatzfahrzeug ohne horn, ist ein verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. da hätt ich auch erstmal in ruhe geparkt, jungs. und dafür, das ihr euer lf oder tlf noch anschieben wolltet, hat es euch ganz schön gezeigt, wo der frosch die locken hat =P =D
Sehr wahrscheinlich wurdest du schon von anderen Usern drauf hingewiesen und ich bin zu faul, um das zu überprüfen. Aber ich weise dich dann einfach trotzdem nochmal darauf hin, dass für die Wegerechte, welche (wie du wahrscheinlich weißt) dafür gedacht sind, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug die Vorfahrt lassen und Platz machen, nur gelten, wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Sonderrechte hingegen gelten ja auch ohne Horn. ;)
Besorgt Euch doch bitte mal ne Halterung für die Cam! Ich finde die Aufnahmen genial, aber ner Freundin von mir wird immer schlecht wenn ich ihr mal ne Aufnahme von Euch zeige... Mit der Aussage von vor 4 Monaten meinste sicher die Idis die die Straße zuparken und dann gelassen zu ihrem Auto wandern, oder? LG, Fred
und trotz 33.000 Einwohner war die Hilfe nach 5 min da. Jetzt wohne ich in Bayern in einem kleinren Ort 9.000 Einwohner bei uns geht das ganze zwar 2min aber mann muss die Einwohnerzahl betrachten.
Hallo Balu00 ich möchte mich nochmals für die Aussage von neues Fahrzeug beschaffen LF 16 TS entschuldigen. Ich war damals noch net so wirklich in der Feuerwehr . Jetzt bin ich aber besser durch gestiegen und weiß solange sie ihren Dienst tun ist alles In Ordnung. Ich habe in Naumburg gewohnt und weiß das die Sicherheit dort ist. Ich weiß nicht ob ich euch an den Einsatz errinert könnt . Aber ich der Straße Weingarten hat das Haus gegenüber gebrannt wo wir gewohnt haben und weiter in Teil 2
Lese dir bitte nochmal §35 und §38 der StVo durch. Man muss immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Dem Maschinisten mache ich keinen Vorwurf, jedoch sollte man sich nicht wundern dass wenn man das Horn nicht eingeschaltet hat nicht alle Verkehrsteilnehmer direkt und richtig reagieren. Und rechtlich hat man die Wegerecht die besagen dass alle Fahrzeuge platz zu schaffen haben eben nur mit eingeschaltetem Folgetonhorn. Ist einfach so.
Stimme ich zu. Kein Autofahrer kann ständig in die Rückspiegel schaun und gucken, ob von i-wo ein Einsatzfahrzeug kommt. Horn an, dann macht man auf sich aufmerksam und die Leute schauen sich um ;) Trotzdem schöne Fahrt :D
Was nützt es wenn der PKW die DLK sieht aber weiß, das die DLK offensichtlich keine Wegerechte in anspruch nimmt?
Das Horn hat laut Rechtssprechung und Gesetze von der Abfahrt ab Gerätehaus bis zur Einsatzstelle an zubleiben. das Ständige an und aus zuschalten des Hornes ist somit nicht zulässig. Ja auch auf Landstraßen und Nebenstraßen. Je früher man Einsatzfahrzeuge wahr nimmt, desto früher sind die Straßen frei.
Welche Rechtsprechung soll das denn sein? Hast Du Urteile?
Nach meinem Kenntnisstand ist es völlig ausreichend, entsprechend frühzeitig vor einer Gefahrenstelle (Kreuzung, etc.) das Horn einzuschalten. So hat durchaus ein Urteil gezeigt, dass rund 5 Sekunden vor Eintritt in den Gefahrenbereich das Horn einzuschalten ist.
Sicher, wenn ich das Horn von der Abfahrt bis zum Eintreffen einschalte, halte ich automatisch die Vorgaben ein, schränkt aber nicht das Ermessen des Fahrzeugführers ein.
Nachts haben wir expliziet das Horn nur vor Gefahrenstellen an...
So z.B. Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.05.2007; Az. 12 U 129/06
Sorry, 10 Sekunden ist die Zeitspanne / etwa 3 Tonfolgen...
+Daniel Strathaus - naja, Juristendeutsch halt. Da steht nur drin dass 5 Sekunden vor der roten Ampel in dem gegeben Fall nicht rechtzeitig war, und dass man bei 10 Sekunden "in der Regel davon ausgehen könne" dass es rechtzeitig sei - letzendlich kommt es aber wieder auf den Einzelfall an. Wenn plötzlich ein schwerhöriger Rentner vor dir auf die Straße tritt wäre es halt besser an gewesen.
Jupp, den letzten Satz kann ich unterstreichen. Je eher das Horn an ist umso eher hört man die Fahrzeuge und kann sich früher Gedanken machen, wo man sein Auto denn am sinnvollsten hinstellen könnte.
Wenn das Getröte direkt hinter einem losgeht hat man nur noch Stress und macht vielleicht Dinge, die man mit mehr Ruhe nicht so machen würde. Man will ja möglichst schnell zur Seite.
Trotzdem, um auf sein Wegerecht zu bestehen sollte die Akkustik auch angeschaltet sein. Auf jeden Fall hätte man das Horn viel früher anmachen müssen. Man kann nie wissen was bei manchen Autofahrern im Kopf so abgeht. Daher keinesfalls sinnlos. :)
Gefällt mir! Schön gefahren :)
So sinnlos ist die Aussage nicht. Wenn ihr kein Horn anmacht muss er euch nicht vorbei lassen, so einfach ist die Rechtsprechung. Kanns (außer auf leeren Landstraßen) nie verstehen warum man das Horn aus macht.
Ist doch vollkommen egal, ob ich dabei war, oder nicht.
Ohne Martinshorn UND Blaulicht - keine Wegerechte ! Da kannst du dich gern in das Straßenverkehrsrecht oder in diverse Dienstvorschriften von BOS einlesen.
Ist ja schön, dass der PKW Fahrer die DLK hat kommen sehen ... und ? Rein rechtlich gesehen hat der PKW Fahrer nichts falsch gemacht ... klar, kann man trotzdem mal Platz machen, wenn man das Fahrzeug sieht. Rechtlich verpflichtet ist er dazu auf keinen Fall.
wo er recht hat, hat er recht. ein einsatzfahrzeug ohne horn, ist ein verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. da hätt ich auch erstmal in ruhe geparkt, jungs. und dafür, das ihr euer lf oder tlf noch anschieben wolltet, hat es euch ganz schön gezeigt, wo der frosch die locken hat =P =D
Titelmusik von BF3.. der hammer :D
Sehr wahrscheinlich wurdest du schon von anderen Usern drauf hingewiesen und ich bin zu faul, um das zu überprüfen.
Aber ich weise dich dann einfach trotzdem nochmal darauf hin, dass für die Wegerechte, welche (wie du wahrscheinlich weißt) dafür gedacht sind, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug die Vorfahrt lassen und Platz machen, nur gelten, wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Sonderrechte hingegen gelten ja auch ohne Horn. ;)
Besorgt Euch doch bitte mal ne Halterung für die Cam! Ich finde die Aufnahmen genial, aber ner Freundin von mir wird immer schlecht wenn ich ihr mal ne Aufnahme von Euch zeige... Mit der Aussage von vor 4 Monaten meinste sicher die Idis die die Straße zuparken und dann gelassen zu ihrem Auto wandern, oder? LG, Fred
Wenn man kein Martinhorn anmacht um die Wegerechte in Anspruch zu nehmen ist man selbst schuld!
Schöne Landschaft.
Schau dir mal meine Andere Einsatzfahrt mit der DLK an ;)
Natürlich ist Naumburg Groß :)
Nur dort ging es zu einem Ortsteil von Naumburg :) Dadurch solang.
Sau cooles Video , beste der Fahrer der erstmal schön einparkt naja :)
und trotz 33.000 Einwohner war die Hilfe nach 5 min da. Jetzt wohne ich in Bayern in einem kleinren Ort 9.000 Einwohner bei uns geht das ganze zwar 2min aber mann muss die Einwohnerzahl betrachten.
Ja Man sind wir und Stolz Drauf :D
der park erstma gelassen ein ?? o.O
Hallo Balu00 ich möchte mich nochmals für die Aussage von neues Fahrzeug beschaffen LF 16 TS entschuldigen. Ich war damals noch net so wirklich in der Feuerwehr . Jetzt bin ich aber besser durch gestiegen und weiß solange sie ihren Dienst tun ist alles In Ordnung. Ich habe in Naumburg gewohnt und weiß das die Sicherheit dort ist. Ich weiß nicht ob ich euch an den Einsatz errinert könnt . Aber ich der Straße Weingarten hat das Haus gegenüber gebrannt wo wir gewohnt haben und weiter in Teil 2
nix sinnlos er hat vollkommen recht!
Lese dir bitte nochmal §35 und §38 der StVo durch. Man muss immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Dem Maschinisten mache ich keinen Vorwurf, jedoch sollte man sich nicht wundern dass wenn man das Horn nicht eingeschaltet hat nicht alle Verkehrsteilnehmer direkt und richtig reagieren.
Und rechtlich hat man die Wegerecht die besagen dass alle Fahrzeuge platz zu schaffen haben eben nur mit eingeschaltetem Folgetonhorn. Ist einfach so.
Was eine Sinnlose Aussage. Der PKW hat die DLK sogar noch Kommen sehen da der PKW dort Gewendet hat am Anfang.
Ne Halterung ins Fahrzeug gepappt... Wenns dann mal "spontan" wird rein damit und gut ist. Bekommen viele andere auch hin....
Ihr seit Partner von uns xD (FFW Aachen Nord)
Na geht doch :D
Hehe sowas kommt Spontan da ist nix mit Halterung :)
Battlefieldmusik
Trotzdem. Wer Platz will muss heut zu Tage schon das Horn anschalten
ich bin in der FFW Nord
Wozu eigentlich immer diese Dauer-Tröterei, wenn niemand auf der Gass ist????
und wie immer sind Naumburg's Straßen richtig scheiße (erkennt man an der "guten" Kammeraführung auf den ungeteerten Straßen) XD!!!