Це відео не доступне.
Перепрошуємо.
Der Erlaubnistatbestandsirrtum I Strafrecht AT Grundlagen 21
Вставка
- Опубліковано 14 сер 2024
- In diesem Video geht es um den Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI). Wir behandeln anhand eines Beispiels den Aufbau in der Klausur, die verschiedenen Ansichten, nämlich die strenge Schuldtheorie, die vorsatzausschließende eingeschränkte Schuldtheorie und die rechtsgrundverweisende eingeschränkte Schuldtheorie. Außerdem wird noch ein Problemfall am Ende besprochen.
Manche nennen den Erlaubnistatbestandsirrtum auch "ETI".
Playlist Strafrecht: • Strafrecht AT (komplett)
ABO:
/ @der_jurastudent
Folien abrufbar unter: drive.google.c...
Kanalseite: / derjurastudent-
Quellen:
Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 51. Auflage,
Satzger, Helmut Strafrecht AT Grundkurs Skript
Timestamps:
0:00 Intro
0:07 Prüfung in der Klausur
4:00 Beispiel
4:50 Gutachten
6:59 Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtum
13:11 Rechtsfolgen eines Erlaubnistatbestandsirrtum
14:59 Strenge Schuldtheorie
17:44 Vorsatzausschließende eingeschränkte Schuldtheorie
19:42 rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie
21:35 Streitentscheid
31:20 Strafbarkeit nach 222
34:12 Alle Ansichten und Argumente in der Übersicht
38:37 Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen
42:06 Problem: § 127 StPO und Erlaunbistatbestandsirrtum
Sehr schön strukturiert und gut am Fall erklärt. Du bist ein Gem für Jurastudenten in der Examensvorbereitung. =)
Perfekt, viel Erfolg im Examen!
Super erklärt! Danke :)
Danke dir!
Wow, wirklich mega erklärt + hammer Zusammenfassung! Danke für deine Mühen! :)
Freut mich! Danke dir :)
Ich danke dir! Die beste Erklärung, die ich gefunden habe ❤ wehe der ETBI kommt nicht in der Klausur ran haha
Haha, danke. Ich wünsche dir auf jeden Fall den Erlaubnistatbestandsirrtum in der Klausur! 🤣
Sooo unglaublich hilfreich
Danke dir! :)
Sehr gutes Video! Auch im Gegensatz zu anderen Videos, die häufig nicht darauf eingehen, dass der endgültige Streitentscheid (nachdem man die strenge Schuldtheorie rausgeworfen hat) dahinstehen kann und dieser erst innerhalb der Prüfung potentiell böswilliger Beteiligter relevant wird. Auch super, dass du § 222 noch kurz dranhängst. Die Prüfung des fahrlässigen Delikts wird ebenfalls in anderen Videos oft nicht mehr mit aufgegriffen, obwohl dies sicher der ein oder andere vergessen wird.
Danke :)
Danke für das Lob!
Vielen Dank, die Videos helfen enorm!
Perfekt, freut mich mega!
enorm viel geholfen. danke!
Perfekt, vielen Dank!
Vielen Dank!
Gerne!
Vielleicht wäre ein Hinweis auf Joecks, StGB Studienkommentar, § 16 Rn. 38 noch angebracht gewesen hinsichtlich der Einordnung im Gutachten :) Danach kann man ja zwischen der Rechtswidrigkeit und der Schuld noch einen separaten Punkt "Irrtum" einbauen, in dem man das Problem einheitlich und zusammenhängend erörtert, ohne das Ergebnis durch die Einordnung in die Schuld vorwegzunehmen :)
Danke für das Feedback! Von dem Aufbau habe ich mal gehört. Ich finde die Vorgehensweise, die ich hier vertrete besser. Dass man das Ergebnis durch den Einbau in die Schuld vorwegnimmt ist meines Erachtens überhaupt nicht schlimm und letztendlich wird es auch wohl in der Lösungsskizze in der Klausur so gemacht werden.
Aber ja, definitiv vertretbar.