FRW 2024: Wiener Prozesse 3. Fall 7

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  • Опубліковано 19 лис 2024
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    Politische Bewegungen, radikaler Aktivismus, aber auch Engagiertheit im Feld der Kunst lösen regelmäßig Kontroversen aus. Radikale Aktivist:innen der Klimabewegung sehen sich mit Vorerhebungen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ konfrontiert, überschießend und extrem argumentierende Pro-Palästina-Aktivist:innen müssen nicht nur mit der scharfen Klinge des besseren Argumentes rechnen, sondern können auch Anklagen wegen „Gutheißung terroristischer Straftaten“ gewärtigen. Und im Kunstfeld wird in all den Diskursen mit harten Bandagen um Relevanz gekämpft.
    In drei sehr unterschiedlichen Fällen konfrontiert uns der letzte der drei Wiener Prozesse mit der Heuchelei der Gutmeinenden. Die Fragen, die in den Raum gestellt werden: Welche Aktionsformen sind legitim? Heiligt der Zweck die Mittel? Ist eine gewisse Unerbittlichkeit und eine Mentalität des Kompromisslosen nötig? Oder umgekehrt, ist eine radikale Einseitigkeit in einer Welt des Komplexen und einer Realität der Ambiguitäten nicht eher gefährlich? Ist „Canceln“ eine kulturpolitische Strategie oder eine Angstreaktion auf Shitstorms? Und ist politische Kunst relevant oder kann das weg?
    Die Prozessform dient als Steilvorlage für eine gesellschaftspolitische Grundsatzdiskussion. Nach dem strengen Regelwerk der Verfahrensordnung verhören echte Anwält:innen echte Zeug:innen, Expert:innen, Betroffene und Protagonist:innen. Im Rückgriff auf reale Artikel von Verfassungs- und Strafrecht wird das Geschehen, das hinter uns liegt, auf juristische Rechtmäßigkeit und gesellschaftliche Legitimität befragt. Das Urteil spricht das Volk, vertreten durch sieben Geschworene aus dem Rat der Freien Republik Wien.

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