- 8
- 171 999
Fokus Blaulicht
Germany
Приєднався 3 лют 2020
Dass ist das Original von Max, Julian, Luca, Yves & Marcel
Zusammen bringen wir euch verständlich & erklärt für jedermann die wichtigen Gesetze der Feuerwehr bei, damit IHR euch sicher im Retteralltag bewegen könnt.
Unser Motto: “retten, löschen, bergen, schützen”.
Dazu möchten wir euch Tipps geben und euch andere spezielle Themen genau erklären.
Wir beziehen uns dabei auf Themen der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz
Du hast noch Fragen?
Dann schreib uns einfach & wir versuchen es in den nächsten Videos anzusprechen und aufzuklären!
Kontakt
Mail: rechtundordnung112@gmail.com
Feuerwehr Wünschendorf 100 Jahre
"Die Freiwillige Feuerwehr Wünschendorf aus Thüringen feiert ihr stolzes 100-jähriges Jubiläum! In unserem besonderen Video zeigen wir die beeindruckende engagierte Arbeit der Feuerwehr Wünschendorf. Erleben Sie die spannenden Einsätze, die Kameradschaft und den unermüdlichen Einsatz für die Sicherheit unserer Gemeinde. Lassen Sie sich von den beeindruckenden Clips und emotionalen Momenten mitreißen und entdecken Sie, was die Feuerwehr Wünschendorf zu einem unverzichtbaren Teil unserer Gemeinschaft macht. Dieses Video dient nicht nur als Rückblick, sondern auch als Ausblick auf die Zukunft unserer Feuerwehr.
Переглядів: 414
Відео
Einsatzrecht bei der Feuerwehr
Переглядів 1,3 тис.2 роки тому
Das Einsatzrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern ein Oberbegriff für Rechtsfragen die im Zusammenhang mit dem Feuerwehreinsatz stehen. Gerade die Einheitsführer/innen müssen im Einsatz in kurzer Zeit eine Entscheidung treffen. Oft fällt das aber nicht so leicht, auch rechtliche Überlegungen einbezogen werden müssen. kanzlei-schwanenberger.de Anders als bei der Polizei gibt es für die Feu...
Zwischen Strafrecht und Notfallhilfe - Sanitäter in der Feuerwehr
Переглядів 5 тис.3 роки тому
„Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr sind Zielscheiben…“ Nahezu täglich werden Rettungskräfte angegriffen, verbal aber auch tätlich. Doch ist das nicht die einzige Gefahr. Nahezu jedes Handeln von Rettungskräften ist mit rechtlichen Folgen verbunden und somit kann man im schlimmsten Fall auch wieder zur Zielscheibe werden. Um euch aber auch in dem Themenbereich etwas Sicherheit zu geben haben...
Während der Arbeit zur Feuerwehr - Geht das? Arbeitsrecht
Переглядів 22 тис.4 роки тому
Über eine Million Menschen in Deutschland engagieren sich in der freiwilligen Feuerwehr und meistern den Spagat zwischen Ehrenamt und Beruf. Mit dem Eintritt in die Feuerwehr ist vor allem auch die Pflicht zum Erscheinen bei einem Einsatz sowie der Teilnahme an Übungsdiensten und Fortbildungen verbunden. Während man Ausbildungsdienste noch mit dem Arbeitgeber absprechen kann, ist das bei Einsät...
Einsatzfahrt zum Gerätehaus (Sonderrechte) / Was darf ich ?
Переглядів 70 тис.4 роки тому
Im Einsatz geblitzt wurden?! Zu schnell zum Einsatz gefahren Sonderrechte im Straßenverkehr - Was darf ich? Wenn wir alarmiert werden muss es meistens schnell gehen. Nicht selten fährt man deshalb auf dem Weg zum Gerätehaus auch mal schneller als erlaubt. Aber wie viel „drüber“ ist noch vertretbar? §35 Abs. 1 StVO verleiht uns als Feuerwehr Sonderrechte, aber was alles konkret erlaubt ist, kann...
Recht & Ordnung in der Feuerwehr
Переглядів 1,5 тис.4 роки тому
Bei jedem Einsatz sind die Feuerwehrleute verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Gemeint ist hierbei nicht allein die Unfallgefahr, sondern auch die Gefahr sich rechtlich falsch zu Verhalten, sodass man persönlich haften muss. Daher sollte sich jeder Feuerwehrangehörige mit dem deutschen Recht auskennen. Wir wissen aber, dass das nicht immer einfach ist. Deswegen haben wir die Lösung für euch: In k...
LadderCrossingChallenge Feuerwehr Weida
Переглядів 71 тис.4 роки тому
Vielen Dank FeuerwehrBielefeld-Jöllenbeck für die Nominierung der Ladder Crossing Challenge. Auch wir haben uns wie im Video zusehen ist, der Herausforderung gestellt und erfolgreich bewältigt! Diese Challenge der Feuerwehr Hamburg soll zeigen, dass die deutschen Feuerwehrfrauen & -männer fit sind, sodass wir uns mit angeschlossenem Atemschutzgerät durch eine Leiter zwingen können (24cm × 34cm)...
Wrm tut ihr da bälle werfen zählt das mit zur Feuerwehr
Hallo
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Bei der Beurteilung kommt es fast immer auf den Einzelfall an. Ggf. sollte der Arbeitgeber dies in seiner Risikoanalyse berücksichtigen und idealerweise bereits im Vorfeld geeignete Maßnahmen definieren, wie in solchen Fällen zu handhaben wäre. Grundsätzlich wäre eine Rückkehr am Arbeitsplatz während der regulären Arbeitszeit zumutbar, wenn Art, Dauer, Belastung des einzelnen Feuerwehrangehörigen nicht dagegen spricht. Während der arbeitsrechtlichen Arbeitszeit sind dem Mitarbeiter weiterhin die gesetzlichen Arbeitspausen iSd § 4 ArbZG zu gewähren. Eine Nacharbeit der Arbeitszeit ist idR nicht erforderlich, insbesondere bei Gleitzeitmodelle oder flexible Arbeitszeiten des Mitarbeiters jedoch durchaus möglich. Meiner Meinung nach wären dagegen dringend einzuhaltenden Fristen bereits bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Freistellung zu berücksichtigen. Verletze der Mitarbeiter aufgrund eines Einsatzes gegen seine Hauptpflicht aus seinem Arbeitsvertrag und droht in Zuge dessen die Nichteinhaltung von Antragsfristen (z.B. in einem Revisionsverfahren), dürfte dies regelmäßig für den Arbeitgeber unzumutbar sein, da im vorliegenden Beispiel das Recht des Mandanten in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt werde. Hierzu bedarf es stets einer Güterabwägung. Kann der Feuerwehrangehörige dagegen - aufgrund der Beschaffenheit des Einsatzes - die og Frist einhalten und damit seine arbeitsrechtliche Verpflichtung fristgerecht nachkommen, wäre mE der Einsatz für den Arbeitgeber zumutbar. Grundsätzliche Regelung für Ruhezeiten nach Feuerwehreinsätzen ergeben sich idR aus den länderspezifischen Brandschutzgesetzen, wie zB für Angehörige der niedersächsischen FF aus § 11 I des Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG). Demnach ist Einsatzkräften nach dem Einsatz noch im Rahmen der einsatzbedingten Freistellung soviel Zeit zum Schlaf bzw. zur Erholung zu belassen, wie zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit erforderlich ist. Was als angemessen gilt, dürfte immer eine Einzelfallentscheidung sein und von den Umständen des Einsatzes abhängen. Dies kann bei längeren und kräftezehrenden Einsätzen bedeuten, dass nach einem Einsatz die Beurteilung der Mindestruhezeit bis zur rechtmäßigen Aufnahme einer arbeitsrechtlichen Tätigkeit durch den Arbeitgeber, dieser sich an den rechtlichen Vorgaben aus § 5 ArbZG zu orientieren habe, insb. wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht ggü seinem Mitarbeiter ausreichend nachzukommen habe. Dies setzt jedoch voraus, dass sich der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber wirkungsvoll austauscht. Das Risiko ist mE ein versicherungsrechtliches Risiko zur lasten des Arbeitgebers. Dieser hätte bei einem eventuellen Arbeitsunfall seines Mitarbeiters zu beweisen, das er seine Fürsorgepflicht ausreichend nachgekommen ist und der Unfall nicht auf zB Übermüdung zurückzuführen wäre. Im Grundsatz darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen, wenn der Gesundheitszustand des Mitarbeiters dies nicht zulässt und davon auszugehen ist, dass dadurch für den Mitarbeiter oder andere Personen … ein erhebliches Gesundheitsrisiko entstehe. Dies setzt wiederum voraus, dass der Arbeitgeber Kenntnisse davon erlangt habe oder zumindest hätte haben können. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten mit einem erhöhten Risikopotenzial. Ggf. entstehen für den Arbeitgeber sowie seinem Geschäftsführer bei Verletzung der öffentlich-rechtlichen Fürsorgepflicht zivilrechtliche sowie strafrechtliche Haftungsrisiken. Bei wirkungsvoller Pflichtendelegation gilt dies idR auch für die Beauftragten. Empfohlen wird deshalb , dass nach Einsätzen in den Nachtstunden (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) die Ruhezeit an der Dauer der geopferten Nachtruhe zu orientieren wäre. Besonderheiten können sich zudem auch aus weiterführende Bestimmungen zu den Ruhezeiten z.B. für Beschäftigte im Straßenverkehr ergeben.
Sehr gut erklärt. Ich habe die ganze Zeit die Frage nicht wirklich beantwortet bekommen. Danke 👍👨🚒
Was sagst du eigentlich zu dem grünen Blinklicht für FF Angehörige auf privat PKW wie zum Beispiel in den USA ?
Mich würde deine Meinung sehr interessieren, was das Thema Kennzeichnung von privat PKW auf Anfahrt zum Gerätehaus angeht. Das ein Blaulicht NICHT erlaubt ist, braucht man ja nicht drüber reden. Aber was darf man verwenden und was nicht ?
Interessant immer diese "Anwälte", "Besserwisser" Kommentare die alles eben besser wissen was richtig und falsch ist....Pures Kino einfach :D
K, k
Ein Freundliches Hallo aus Der Feuerwehr Großenstein nach Wieda
Gewinnen ? Ja, aber er wird versuchen irgendwie dass er dich aus dem Unternehmen schmeißen kann. Er findet einen Weg
Nicht nur bei der Feuerwehr ist es so sondern auch im THW
Was ist aber wenn beim Funkmelde Empfänger gar nicht mehr gesagt wird, was es für ein Einsatz ist. Denn nach der Umstellung von Analog auf Digital, wir nicht immer mitgeteilt um was es sich für ein Einsatz handelt.
Die nächste BF ist über 30 Kilometer von meinem Wohnort entfernt
Sehr informatives Video! Dankeschön :D
ich kenne das alles. Bin bei der Feuerwehr.
Ab welcher Führungsebene begegnen einem auf Lehrgängen solche Rechtsthemen? Gruppen- oder Zugführer, Leiter einer Feuerwehr?
Im Grundlehrgang geht man da ja nicht wirklich drauf ein
Da ab GF jeder Einsatzleiter sein kann, sollte es auch jeder GF wissen.
Danke das Video hab ich gebraucht ❤️
13:20 thema bei der Einbahnstrasse ist doch eher, das dieses Vorhaben ziemlich schnell scheitern wird wenn nur ein Verkehrsteilnehmer entgegenkommt, weil diese meistens sehr eng sind
Super Video. Ich hoffe es wird sich bald viel im Thema Rettungsdienst bzw. die Rechtslage im Rettungsdienst verändern. Man hat das Gefühl mit einem Fuß steht man immer in einer Grauzone.
Bin seit längeren Jahren bei der Feuerwehr im Ehrenamt. Danke für das Video. Hier in RLP bei Freiw. Feuerwehr ist es so geregrelt: Arbeit und Freiwilige Feuerwehr: wir-tun-was.rlp.de/de/service/freistellung/ Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige nehmen ein öffentliches Ehrenamt für die Gemeinde wahr. Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) haben sie an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr teilzunehmen. Da die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch ihren Dienst keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere im Arbeits- oder Dienstverhältnis erleiden dürfen, entfällt für sie nach § 13 Abs. 2 Satz 2 LBKG in den o. g. Fällen die Pflicht zur Arbeitsleistung. Einen vergleichbaren Anspruch auf Freistellung für die Dauer der Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes haben Mitglieder anderer Hilfsorganisationen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 LBKG (z.B. DRK, ASB, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.). Für Helferinnen und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die Freistellung in § 3 Abs. 1 des THW-Gesetzes geregelt. Mein Arbeitgeber versteht es. Das ist als Logistiker kein Thema, wenn man Einsätze bekommt, was im privaten auch passieren kann. 24h lang kann FME gehen, Alarm schlagen. FFW ist keine Berufs Feuerwehr. Aber man hilft sich und unterstützt sich. Grüße als FFW-Kamerad. Bleibt Gesund. '
wie sieht es eigentlich mit Berufsschule aus? also wenn man während des unterrichtes einen einsatz bekommt.
Schönes Video. Und die Damenstiefel sind auch sehr schön. Mfg
Wie ist es eigentlich geregelt wenn man zu Kunden fährt und bei dem Kunden der Melder geht und man halt die Arbeit liegen lässt wie ist das geregelt?
Schade, dass der Rettungsdienst im Paragraphen nicht mit aufgeführt ist. Somit ist die Bergwacht raus, oder?
Źmdk
Hat das Gericht die gleiche Waage? xD
Hallo, ich ich mach eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Ich hatte heute Einsatz gehabt und bin da natürlich auch hin gegangen und kam 30 min später auf Arbeit (der Einsatz war vor Arbeitsbeginn), meine Mam hat gesagt, dass wenn ich selber LKW fahre das ich dann zu keinen Einsatz mehr gehen kann. Wenn ich gerade unterwegs bin im LKW ist das logisch das ich nicht kann aber wie sieht das aus, wenn ich auf dem Weg zur Firma bin und dann mein Melder geht ?
Wie ist das wenn man 16 ist, und die mta abgeschlossen hat
Hab mal kurz gerechnet. Bei vorgeschriebenen 50km/h fahre ich 65, bin ich auf 1km glatte 17 Sec. schneller am GH. Ist doch toll. Dafür den Gang zum Kadi riskieren?
Ab wann erhält man einen FME bei der FF?
Meistens wenn man 18 ist und die Grundausbildung abgeschlossen hat. In manchen Bundesländern darf man auch schon früher zu Einsätzen.
Bei uns ab 16.
Ich arbeite seit 3 Jahren bei meiner jetzigen Ausbildungsstelle und da wollte ich demnächst der FF beitreten. Muss ich das meinem Chef sagen wenn ich das nur am Wochenende mache oder kann ich es für mich behalten? PS: Ich bin 21.
Was darf man als Fahrradfahrer?
Darf ich theoretisch auch während der Schulzeit zum Einsatz?
Kommt darauf an wie alt du bist.?!
@@fokusblaulicht1452 ich bin 16 Bei unserer Feuerwehr darf man den Truppmann mit 16 machen
@@riskymiski das ist richtig! Aber die FuK schreibt vor das man unter 18 Jahren nicht mit zum Einsatz fahren darf.! Das ist seit ca. 1 1/5 Jahren so
Jaa, durfte ich auch immer. Alle Schulen in der Stadt haben ihre Schüler bei Einsätze fahren lassen.
Meine Meinung dazu: der Gesetzgeber muss endlich für alle freiwilligen Notfallhelfer ,inkl Rettungsdienstkräfte, auf dem Weg zum Gerätehaus/Fahrzeughalle ,eine Rechtssicherheit schaffen , in dem die Vorschriften angepasst werden, dazu wäre es Sinnvoll eine Bestimmte Farbe für Beleuchtung + ein bestimmter Klang zu bestimmen, den diese Kräfte nutzen können um den Sonderrechten mehr Ausdruck zu verleihen, daß ganze ordentlich öffentlich bekannt zu geben , damit die Bevölkerung erkennt, ein Nothelfer auf dem Weg , dem ich Platz machen sollte , damit er seiner Funktion nachgehen kann. Funktioniert in den USA in einigen Staaten wie ich feststellen konnte ziemlich gut. Die Bedingungen, z.b. ein Fahrsicherheits- Training u Beleg des Einsatzes durch Melde Systeme kann dabei ja ebenfalls festgelegt werden.
Kann man sich falls der Fall mal Eintritt auf euer Video berufen?
Nein aber auf die Urteile des BGH: So hat das OLG Stuttgart in 2002 einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nach Alarmauslösung auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte nach § 35 I StVO zugesprochen [1] und damit die Entscheidung des Amtsgericht Reutlingen [2] in erster Instanz bestätigt. Gleichlautend hat im Jahr 2004 auch das AG Hannover entschieden und Geschwindigkeitsüberschreitungen als durch § 35 I StVO als gerechtfertigt bezeichnet [3]. Der Auffassung des OLG Stuttgart und des AG Hannover hat sich eine breite Mehrheit in der Literatur angeschlossen [4]. Auch die Fachministerien der Länder [5], der Bund-Länder Fachausschuss für Straßenverkehrsrecht [6] sowie der Petitionsausschuss des Bundestages [7] haben sich gleichlautend geäußert. In diesem Zusammenhang hat sich der BGH im Übrigen zur Frage der grundsätzlichen Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten auch in Privat-PKW geäußert. So führte der BGH bereits 1991 aus: (...) Unter diesen Gesichtspunkten muss auch die Frage entschieden werden, ob die Teilnahme am allgemeinen Verkehr im Einzelfall Ausübung eines öffentlichen Amtes darstellt oder nicht (BGHZ 42, 176(179) = NJW 1964, 1895 = LM Art. 34 GrundG Nr. 74). Demnach kann die Teilnahme am Straßenverkehr selbst dann, wenn keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden, auch bei Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges, als Ausübung eines öffentlichen Amtes zu werten sein (BGHZ 29, 38 (42) = NJW 1959, 481 = LM Art. 34 GrundG Nr. 54; BGH, LM § 839 (Fe) BGB Nr. 23; BGH, NJW 1979, 649 = LM Art. 34 GrundG Nr. 107; BGH, LM BeamtVG Nr. 19 = BGHRBGBB § 839 Abs.1 Hoheitliche Tätigkeit 2; BGH, NJW 1979, 649 = LM Art. 34 GrundG Nr. 107 = VersR 1979, 225). [10] Der BGH hat hier ausdrücklich angenommen, dass eine hoheitliche Tätigkeit auch ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten auch bei Verwendung eines Privaten PKW als Ausübung eines öffentlichen Amtes zu werten sein kann. Der BGH unterstellt bei dieser Formulierung „selbst dann, wenn keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden, (...), auch bei Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges" ausdrücklich, dass in einem Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. Die Frage des Beginns der hoheitlichen Tätigkeit für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ist sogar explizit durch den BGH beantwortet worden und zwar mit dem zutreffenden Argument, dass eine solche Fahrt nicht nach Belieben gestaltet werden kann, sie ist nach plötzlicher Alarmierung besonders eilbedürftig, und erfolgt unter erhöhter Anspannung und ist zudem wesentlich durch die betriebliche Organisation geprägt [11]. Auch für Fragen der Versicherung ist längst anerkannt, dass diese Fahrten zum Gerätehaus nicht mehr dem privaten Bereich zuzuordnen ist [12]. Die Frage, ob den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Sonderrechte nach erfolgter Alarmierung auch mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zur Wache zustehen kann - wenn die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme im konkreten Fall gegeben sind - mit einem klaren „ja" beantwortet werden. Eine hiervon abweichende Ansicht ist schlicht nicht mit dem Gesetzeswortlaut und dem Willen des Gesetzgebers zu vereinbaren. Siehe: [1] OLG Stuttgart in NJW 2002, 2118, 2119ff. [2] AG Reutlingen, AZ: 9 OWi 33 Js 17746/01. [3] AG Hannover in NdsPfl 2004, 22, 23. [4] Diekman in NVZ 2003, 220, 221; Steegmann, Kommentar zum FSHG 2 § 12 Rdnr. 70; Pflock-Diegmann in Brandschutz 1984 173; Kullik in NZV 1994, 58 und DAR 1995, 126; [5] Nachweis in: Feuerwehr Magazin 05/2001, S. 38 [6] Brandschutz 2001,572. [7] Schreiben d. Petitionsausschuss d. Deutschen Bundestages v. 17. 12. 1993. [8] AG Groß-Gerau in NZV 1992, 333, 334. [9] OLG Düsseldorf in DAR 1995, 374. [10] BGH in NJW 1992, 1228. [11] BGH, Urteil v. 18. 12. 2007 - VI ZR 235/06 ; LG Trier, ZfS 1991, 120; Rolfs, 155. [12] OLG Celle in VersR 1988, 67; SgEFeu (Sammlung gerichtlicher Entscheidungen zum Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, herausgegeben vom Landesfeuerwehrverband NRW) § 11 Nr. 16a. [13] Dickmann in NVZ 2003, 220, 222. [14] BGH in NJW 1992, 1228. [15] Schreiben d. Petitionsausschuss d. Deutschen Bundestages v. 17. 12. 1993. [16] Schneider in NZV 2003, 245.
Wie lautet der Gesetzestext zum "wichtigen betrieblichen Grund" der dem Arbeitgeber das Vetorecht bietet und wo ist er zu finden?
§17 des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg regelt das eindeutig. Nur juckt es einen Arbeitgeber gar nicht wenn er es drauf anlegt einen FW-Angehörigen zu kündigen wenn er "zu oft" im Einsatz ist. Natürlich weiß er auch dass die Kündigung nichtig wäre würde er den Grund der Feuerwehrtätigkeit erwähnen. Wenn das bei Euch Ossis nicht geregelt ist habt ihr halt auch da noch Nachholbedarf. In 30 Jahren seit denen wir Euch an der Backe haben habt ihr immer noch nix gelernt.
Hallo wie ist das ich bin Azubi und darf maximal eine gewisse Anzahl anam viel Tagen haben darf ich trotzdem zum Einsatz oder darf der Arbeitgeber mir mir das verbieten
Moin, da in deiner Ausbildung die Fehlzeit durch das BBiG geregelt ist, ist es schwer die Fehlzeit durch Einsätze nachzuarbeiten. Der Arbeitgeber kann dir pauschal nicht verbieten zum Einsatz zu fahren, doch die Prüfungskommission kann dir mit zu viel Fehlzeit die Teilnahme an der Abschlussprüfung verwehren. An deiner Stelle würde ich dann doppelt überlegen, ob jede Ölspur als Einsatz (während der Arbeitszeit) mit zu fahren ist, oder ob die Ausbildung für deine Zukunft gerade wichtiger ist.
hallo schönes video aber das bei LKW fahren wird schwer auch bei der feuerwehr zu sein
Wie ist das darf man aus der schule gehen im falle eines einsatzes? (Bin Schüler)
Es wäre erstmal die Frage wie alt du bist.?
Bin 16
Und in der 10 Klasse
Da darfst du laut FUK garnicht mit zu einem Einsatz mit fahren!
@@fokusblaulicht1452 Also in Bayern darf man mit 16 und abgeschlossener Grundausbildung schon zu Einsätzen mitfahren. Aus der Schule mit ausrücken darf man aber erst ab 18.
Super erklärt und alles korrekt. In der heutigen Zeit, besonders bei Städten mit einem hohen Gefahrenpotenzial, vielen Einsätzen, Stützpunktwehren ist das Thema 100% freiwillige Feuerwehr einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Kommunen müssen einfach Geld in die Hand nehmen und wenigstens eine hauptamtliche Staffel Vollzeit beschäftigen. Die Theorie aus dem Gesetz und die Praxis in den Betrieben der Feuerwehrangehörigen geht einfach zu weit auseinander. Es sind einfach in den meisten Wehren, besonders am Tage viel zu wenig Kräfte verfügbar. Ohne freiwillige wird es nie funktionieren, auch in großen Berufsfeuerwehren nicht. Aber die komplette Arbeit auf ehrenamtlichen Schultern zu verteilen, dass funktioniert, qualifiziert und wirklich zuverlässig heute bei den Einsatzzahlen einfach nicht mehr.
Der Arbeitgeber bekommt aber nur den Lohnausfall wieder mehr nicht. Also die Kosten für den verlorenen Auftrag nicht. Ist schon schade das man sich mit so ein Problem beschäftigen muss wenn man mal überlegt wer die Feuerwehr erfunden und ins Leben gerufen hat.
Richtig!
Theorie und Praxis gehen da auseinander.
Bei uns hat sich die Stadt eine Mischung einfallen lassen. Es gibt den hauptamtlichen Löschzug und die zentrale ist hauptamtlich. Der Rest ist ehrenamtlich, heißt nach 17 Uhr und am Wochenende und bei besonderen Ereignissen rücken wir mit aus. Ich finde das ist ein Modell für die zukunft.
Das klingt gut! Leider gibt es viel zu wenig Hauptamtliche..! Wir haben bei uns keinen.
@@fokusblaulicht1452 Zumindest einen hauptamtlichen Gerätewart könnte man ja einstellen würde ja auch arbeit abnehmen. 😊
Da hast du vollkommen recht! Ich bin selbst Gerätewart und weiß wie viel Arbeit dahinter steckt! Lg Julian
Das ist ser schön und geil
Das, was am Anfang gesagt wurde.... Ich bin ein Mitglied bei einer Standortwehr mit 2 Zügen. Wir bekommen so oft gesagt, vor Allem bei Scheißeinsätzen: Ihr macht das ja beruflich, also passt das schon. Das auf unseren Autos "Freiwillig" drauf steht kapieren die nur leider nicht. Außerdem eine Frage: Wir hatten vor nicht all zu langer Zeit zwei Mal P in Aufzug an der selben Adresse, wobei beim zweiten Einsatz ein Schreiben der Hausverwaltung im Flur hing, dass diese sich die Reparatur des Aufzuges nicht leisten könne und man doch die FW rufen solle, weil das günstiger sei. Ist das Rechtens?
Obwohl die FF eben durch ehrenamtliche Helfer besetzt ist, kosten die Einsätze natürlich auch Geld. Die Kommunen stellen dem Verantwortlichen / deren Versicherungen die Einsätze in Rechnung. Um eine Reparatur wird die Hausverwaltung denke ich nicht drum rum kommen, da die Versicherung diese im schlimmsten Fall rauswerfen kann.
(Video noch nicht gesehen): Ich denke mir immer egal was das Recht sagt: zeig ihm den Melder wo seine Wohnadresse drauf steht und er ist still.
Das ist richtig! Viel zu wenige denken da weiter! Traurig
Die Sache mit dem Geld hätte bei so einem langen Video ganz zu Beginn erwähnt werden sollen und nicht zum Schluss! Ansonsten super Video. Schließlich sollen mit dem Video auch Arbeitgeber angesprochen werden, die sich in erster Linie um das Geld Gedanken machen.
Danke für dein Feedback! Wir nehmen gerne Kritik auf für die Zukunft