@@Philmaster07 @Leon-zo2wj wie kommst du da drauf? welche Alternative von § 224 StGB soll denn einschlägig sein? Allein, dass hier der Fuß beschuht ist, kann ggf. zu einer gef. KV führen. Die Beamten ziehen schon den richtigen Schluss. Einfache KV in Tateinheit mit versuchtem (besonders schweren) Schwangerschaftsabbruch § 218 I, II Nr. 1 StGB.
Sehr hilfsbereit beim Obdachlosen gewesen. Ist glaube ich nicht bei allen Einsatzkräften so.
Naja... wenn die Gesetze nicht hart genug sind bleibt alles beim Alten.
Strafen haben keine abschreckende Wirkung.
@@Moehre700 Und, was schlagen Sie vor?
@
Prävention statt Sanktion.
@ Ja gut und was genau soll das für eine Prävention sein?
@ Wir reden hier über Straftaten, oder?
Also: Prävention selbiger.
Erstmal 10 Minuten warten bis das Tor aufgeht...
wenn meiner frau, die schwanger ist, in den bauch getreten wurde und das kind dann weg wäre, dann würde es tote geben
...😅...sieht aus, als ob das Krümelmonster zu heiß gebadet hätte...(...ist nicht böse gemeint...) 😊
Treten = gef. KV
ist so ja nicht ganz richtig
Hast absolut Recht, das ist pauschal und immer so. Sobald ein Tritt da ist, sogar schon versuchter Mord
@@SlimmWood bei schwangeren schon
@@Philmaster07 @Leon-zo2wj wie kommst du da drauf? welche Alternative von § 224 StGB soll denn einschlägig sein? Allein, dass hier der Fuß beschuht ist, kann ggf. zu einer gef. KV führen. Die Beamten ziehen schon den richtigen Schluss. Einfache KV in Tateinheit mit versuchtem (besonders schweren) Schwangerschaftsabbruch § 218 I, II Nr. 1 StGB.
Also kann der Tritt nicht so heftig gewesen sein😂
@@yvonnschka8805 Gott sei Dank bist du da. Ohne deine professionelle Einschätzung der Sachlage wären wir echt aufgeschmissen.
heißt du sherlock holmes? So clever wie du bist