Ich habe mir das Video dreimal angesehen, recht interessant, aber ich habe dennoch Fragen zu Aspekten, zu denen leider nichts gesagt wurde, z. B. zu § 18 Abs. 2 (siehe unten). Soll ich meine Fragen hier reinstellen, weil das vielleicht alle interessieren könnte, oder soll ich sie per Mail senden?
nice, super hilfreiches Video! Leider bleibt meine Fragen offen, welche Steuer-ID mit oder ohne DE ist die richtige für das Impressum? Meine 1. hat mit einem DE = 13 Zeichen und meine 2. die ich erst bekommen habe hat kein DE und 12 Zahlen. Alle Beispiele die ich dazu gefunden habe, haben DE und 9 Zahlen? Schließlich will ich in meinem Impressum nichts falsch machen. Welche ist die Richtige, die ich im Impressum mit angeben muss? Viele Grüße!
Im Impressum müssen lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden, sofern diese vorhanden sind. Diese Nummern bestehen in Deutschland aus dem Länderkennzeichen (DE), gefolgt von einer 9-stelligen Nummer. Andere steuerrelevante Nummern (z. B. Steuernummer) müssen nicht angegeben werden. Danke für dein Feedback und viel Erfolg!
Weshalb wurde der Abs. 2 von § 18 MStV nicht behandelt? Wann muss man so was angeben und wie genau? So wie es in dem Absatz steht oder geht das auch anders?
Hallo Andrea, vielen Dank für deine Fragen! § 18 MStV Abs. 2 ist auf journalistisch-redaktionelle Angebote anwendbar. Bei solchen Angeboten müssen zusätzlich zu den üblichen Angaben gemäß §§ 5 und 6 DDG ein Verantwortlicher mit Namen und Adresse genannt werden. Welche Voraussetzungen dieser Verantwortliche erfüllen muss, ist dort ebenfalls geregelt (z. B. muss die Person ihren ständigen Aufenthalt im Inland haben).
Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein Verwaltungs- bzw. Beanstandungsverfahren einleiten. Bei einer Beanstandung wird förmlich festgestellt, dass der/die Anbieter:in gegen das entsprechende Gesetz verstoßen hat. Die Beanstandung ist mit einer Gebühr verbunden. Wird der Verstoß dann nicht behoben, kann zusätzlich eine Untersagungsverfügung erlassen werden. Das heißt, dem/der Anbieter:in wird untersagt, das Angebot in der Form weiter zu betreiben. Im schlimmsten Fall wird das Angebot gesperrt und vom Netz genommen.
Ich habe mir mal das Transcript runtergeladen und bin etwas erstaunt, dass es noch kein Update zu dem Video gibt. Das im Video odt erwähnte TMG gibt es seit Mitte Mai 24 nicht mehr. Heisst jetzt DDG. Komisch, wenn in 2024 noch Videos von einer Impressum-Aufsichtsbehörde im Netz sind, in denen noch nicht mal im Vorspann die Gesetzesumbenennung erwähnt wird.
Sie/Du (na ja, Sie/Ihr sprecht uns Zuschauer auch nur mit Du an, aber für mich ist es komisch, einen Direktor u. Professor, den ich nicht kenne, mit Du anzureden. Angenommen, ich würde bei NLM ein Praktikum machen dürfen, wäre das dann normal, wenn ich 19-Jährige zum Chef, hallo Christian, sagen würde?) sagen im Video, wir könnten uns auch per Mail an Sie wenden, denn "Wir erklären das immer gerne auch noch mal im direkten Austausch und stehen da immer zur Verfügung." Das ist ein tolles Angebotl, aber muss man dann nicht befürchten, wenn man konkrete Fragen zum Impressums seines bevorstehenden Internetauftritts stellen würde, dass dann geantwortet würde "wir sind Aufsichtsbehörde und bieten keine Rechtsberatung an".
Als Videoanseher sollte man, meine ich, darauf vertrauen können, dass das, was ein Direktor und eine juristische Referentin einer Medienanstalt im Video sagen, auch Hand und Fuß hat, dass das also alles so stimmt. Ist das so? In Minute 8 des Videos sagt der Direktor, das Gesetz sage, wo - ich fasse seine Einzelausführungen zusammen - das Impressum eigentlich stehen muss. Hm, das Gesetz? Welches? Weshalb hat er das Gesetz nicht benannt? Ich habe eben mal einen befreundeten IT-Anwalt angerufen, er hat gelacht. Das steht in keinem Gesetz! Dazu gibt es ein BGH-Urteil (sog. „2-Klick-Regelung“, BGH, Urt. V. 20.07.2006 - I ZR 228/03). Und der Medienanstalt-Direktor erzählt uns im Video, das stehe im Gesetz. Falls es etwa noch mehr solcher "Schwachstellen" im Video geben würde (leider ist mir noch mindestens eine weitere aufgefallen), würde das bedeuten, man kann noch nicht mal darauf vertrauen, dass das, was ein Direktor und eine juristische Referentin einer für Impressumsprüfung zuständigen Medienanstalt für alle Welt auf youtube zum Besten geben, wirklich in allen Punkten zutrifft. O je.
In Minute 8:08 des Videos erwähnen wir lediglich, dass das Gesetz die Formulierung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ verwendet. Diese ist in § 5 DDG (früher § 5 TMG) zu finden. Anschließend erläutern wir, was diese Formulierung konkret bedeuten kann. Diese Details stehen zwar nicht im Gesetz, aber das haben wir auch nicht behauptet. Über weitere Hinweise in den Kommentaren oder auch per E-Mail freuen wir uns!
Habt ihr Fragen, Anregungen oder Themenvorschläge? Schreibt es gerne hier in die Kommentare.
Sie sehen ja, ich habe mehrere Fragen, weil mir einiges im Video aufgefallen ist. Bin neugierig auf Ihre Antworten.
Ich habe mir das Video dreimal angesehen, recht interessant, aber ich habe dennoch Fragen zu Aspekten, zu denen leider nichts gesagt wurde, z. B. zu § 18 Abs. 2 (siehe unten). Soll ich meine Fragen hier reinstellen, weil das vielleicht alle interessieren könnte, oder soll ich sie per Mail senden?
nice, super hilfreiches Video! Leider bleibt meine Fragen offen, welche Steuer-ID mit oder ohne DE ist die richtige für das Impressum? Meine 1. hat mit einem DE = 13 Zeichen und meine 2. die ich erst bekommen habe hat kein DE und 12 Zahlen. Alle Beispiele die ich dazu gefunden habe, haben DE und 9 Zahlen? Schließlich will ich in meinem Impressum nichts falsch machen. Welche ist die Richtige, die ich im Impressum mit angeben muss? Viele Grüße!
Im Impressum müssen lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden, sofern diese vorhanden sind. Diese Nummern bestehen in Deutschland aus dem Länderkennzeichen (DE), gefolgt von einer 9-stelligen Nummer. Andere steuerrelevante Nummern (z. B. Steuernummer) müssen nicht angegeben werden. Danke für dein Feedback und viel Erfolg!
Weshalb wurde der Abs. 2 von § 18 MStV nicht behandelt? Wann muss man so was angeben und wie genau? So wie es in dem Absatz steht oder geht das auch anders?
Hallo Andrea, vielen Dank für deine Fragen! § 18 MStV Abs. 2 ist auf journalistisch-redaktionelle Angebote anwendbar. Bei solchen Angeboten müssen zusätzlich zu den üblichen Angaben gemäß §§ 5 und 6 DDG ein Verantwortlicher mit Namen und Adresse genannt werden. Welche Voraussetzungen dieser Verantwortliche erfüllen muss, ist dort ebenfalls geregelt (z. B. muss die Person ihren ständigen Aufenthalt im Inland haben).
Was ist "Beanstandung"? Was sind die rechtlichen Konsequenzen in diesem Fall?
Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein Verwaltungs- bzw. Beanstandungsverfahren einleiten. Bei einer Beanstandung wird förmlich festgestellt, dass der/die Anbieter:in gegen das entsprechende Gesetz verstoßen hat. Die Beanstandung ist mit einer Gebühr verbunden. Wird der Verstoß dann nicht behoben, kann zusätzlich eine Untersagungsverfügung erlassen werden. Das heißt, dem/der Anbieter:in wird untersagt, das Angebot in der Form weiter zu betreiben. Im schlimmsten Fall wird das Angebot gesperrt und vom Netz genommen.
Ich habe mir mal das Transcript runtergeladen und bin etwas erstaunt, dass es noch kein Update zu dem Video gibt. Das im Video odt erwähnte TMG gibt es seit Mitte Mai 24 nicht mehr. Heisst jetzt DDG. Komisch, wenn in 2024 noch Videos von einer Impressum-Aufsichtsbehörde im Netz sind, in denen noch nicht mal im Vorspann die Gesetzesumbenennung erwähnt wird.
Stimmt, vielen Dank für den Hinweis. Wir haben einen entsprechenden Hinweis in der Beschreibung hinzugefügt. Ein Update zu dem Video ist in Planung!
Sie/Du (na ja, Sie/Ihr sprecht uns Zuschauer auch nur mit Du an, aber für mich ist es komisch, einen Direktor u. Professor, den ich nicht kenne, mit Du anzureden. Angenommen, ich würde bei NLM ein Praktikum machen dürfen, wäre das dann normal, wenn ich 19-Jährige zum Chef, hallo Christian, sagen würde?) sagen im Video, wir könnten uns auch per Mail an Sie wenden, denn "Wir erklären das immer gerne auch noch mal im direkten Austausch und stehen da immer zur Verfügung." Das ist ein tolles Angebotl, aber muss man dann nicht befürchten, wenn man konkrete Fragen zum Impressums seines bevorstehenden Internetauftritts stellen würde, dass dann geantwortet würde "wir sind Aufsichtsbehörde und bieten keine Rechtsberatung an".
Als Videoanseher sollte man, meine ich, darauf vertrauen können, dass das, was ein Direktor und eine juristische Referentin einer Medienanstalt im Video sagen, auch Hand und Fuß hat, dass das also alles so stimmt. Ist das so? In Minute 8 des Videos sagt der Direktor, das Gesetz sage, wo - ich fasse seine Einzelausführungen zusammen - das Impressum eigentlich stehen muss. Hm, das Gesetz? Welches? Weshalb hat er das Gesetz nicht benannt? Ich habe eben mal einen befreundeten IT-Anwalt angerufen, er hat gelacht. Das steht in keinem Gesetz! Dazu gibt es ein BGH-Urteil (sog. „2-Klick-Regelung“, BGH, Urt. V. 20.07.2006 - I ZR 228/03). Und der Medienanstalt-Direktor erzählt uns im Video, das stehe im Gesetz. Falls es etwa noch mehr solcher "Schwachstellen" im Video geben würde (leider ist mir noch mindestens eine weitere aufgefallen), würde das bedeuten, man kann noch nicht mal darauf vertrauen, dass das, was ein Direktor und eine juristische Referentin einer für Impressumsprüfung zuständigen Medienanstalt für alle Welt auf youtube zum Besten geben, wirklich in allen Punkten zutrifft. O je.
In Minute 8:08 des Videos erwähnen wir lediglich, dass das Gesetz die Formulierung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ verwendet. Diese ist in § 5 DDG (früher § 5 TMG) zu finden. Anschließend erläutern wir, was diese Formulierung konkret bedeuten kann. Diese Details stehen zwar nicht im Gesetz, aber das haben wir auch nicht behauptet. Über weitere Hinweise in den Kommentaren oder auch per E-Mail freuen wir uns!