Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht | Allgemeines Verwaltungsrecht | Folge 2

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  • Опубліковано 19 жов 2024
  • ▶ youtube-Playlist: buceri.us/verwr...
    ▶ Playposit: buceri.us/verwr...
    Herzlich Willkommen zum ersten Video unserer vorlesungsbegleitenden Videoreihe Allgemeines Verwaltungsrecht. Die Videos dieser Reihe wurden nicht primär für UA-cam erstellt, sondern für unsere interaktive Videoplattform playposit. Wann immer im Video Fragen gestellt oder auf andere interaktive Features verwiesen wird, fehlt diese Funktionalität auf UA-cam daher leider.
    Weiter geht's im Allgemeinen Verwaltungsrecht! In dieser zweiten Folge wird es um die Frage gehen, warum überhaupt zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht abgegrenzt wird und wie man erkennt, ob eine Behörde nun privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich tätig wird.
    ▶ Inhaltsverzeichnis
    0:25 Sinn und Zweck der Abgrenzung
    4:50 Wie kann man erkennen, ob privat- oder öffentlich-rechtlich gehandelt wird?
    5:10 Subordinationstheorie
    5:40 Sonderrechtstheorie
    7:15 Normalfallmethode in der Klausurbearbeitung
    9:10 Prüfungsstandorte der Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichem Handeln
    11:10 Beispiel 1 - Gewerbeuntersagung
    12:38 Beispiel 2 - Badekappenpflicht
    14:10 Zusammenfassung
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    Michael Fehling, 1963 in Bremen geboren, ist seit September 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Rechtsvergleichung.
    Das Jurastudium absolvierte er in Freiburg im Breisgau. Die beiden Staatsexamina legte er 1988 und 1991 ab. 1993 erfolgte die Promotion ("Die Konkurrentenklage bei der Zulassung privater Rundfunkveranstalter"), 1996 erwarb er an der University of California (Berkeley) einen LL.M. Im Jahr 2000 wurde Michael Fehling im Bereich Verwaltungsrechtsvergleichung ("Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe") in Freiburg i. Br. habilitiert.
    Bis zu seiner Habilitation arbeitete er als Assistent am Lehrstuhl von Professor Dr. Dr. h.c. Martin Bullinger (bis 1995) sowie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Würtenberger. Von 2000 - 2001 war Michael Fehling als Hochschuldozent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg tätig.
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    Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, die Teil des Grundstudiums an der Bucerius Law School ist und im 3. Trimester unterrichtet wird. Prof. Fehling bedankt sich bei Constantin Glaesner, LL.B. und Nico Schröter, LL.M, für tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie bei Sven Störmann, LL.B., und Jannik Matern für die technische Umsetzung. Die Produktion wurde unterstützt von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und dem Bucerius Alumni e.V., denen ebenso herzlicher Dank gilt.
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    ▶ Alle bisherigen Videos
    Folge 1 - Was ist allgemeines Verwaltungsrecht? - buceri.us/verwr-01
    Folge 2 - Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht - buceri.us/verwr-02
    Folge 3 - Der Verwaltungsakt - buceri.us/verwr-03
    Folge 4 - Das subjektiv-öffentliche Recht - buceri.us/verwr-04
    Folge 5 - Zulässigkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - buceri.us/verwr-05
    Folge 6 - Das Verwaltungsverfahren - buceri.us/verwr-06
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    ✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Prof. Dr. Michael Fehling, Bucerius Law School als Autor.

КОМЕНТАРІ • 4

  • @ah882
    @ah882 3 роки тому

    Danke für das gute Video! Wird auch noch ein Video hochgeladen, dass sich mit der Zwei-Stufen-Theorie auseinandersetzt? Das wäre toll :)

  • @davoodmohamadi7895
    @davoodmohamadi7895 2 роки тому +1

    Vielen Dank

  • @alexanderlauer4565
    @alexanderlauer4565 3 роки тому

    Beschränkt man sich auf aussagekräftige Überschriften, schreibt der böswillige Korrektor (selbst in Fortgeschrittenenarbeiten) halt: "Sie verweigern konsequent die Bildung von Obersätzen!"