Schöne Aufnahmen. Aber so nah an den Strommasten sowie in der Höhe ist es nicht erlaubt. Sogar strengstens verboten. Bitte bei Drohnenflügen auch mit der Materie befassen. Nicht höher als 100m, Naturschutzgebiete sowie an Bundeswasserstraßen dürfen nicht beflogen werden.
Ja... Du hast recht... ist nicht ganz ungefährlich - für die Drone... immerhin sind ja nach den EU-Reglen inzwischen 120m Höhe erlaubt! Tatsächlich war ich eher neugierig, ob die hohen Feldstärken ein Problem für die 2.4GHz Fernsteuerung darstellen. Tatsächlich finden inzwischen Dronen Verwendung bei der Kontrolle von Überlandleitungen und Masten! Die Drone kann auch mit einer IR-Kamera fliegen, die Temp-Hotspots -also Leitungsschäden- sichtbar macht!
@@fridtjofschussler6434Maximale Flughöhe deutlich überschritten, keine 100m Abstand zu Versorgungseinrichtungen und Transportwegen, Naturschutzgebiet ignoriert. Und tatsächlich ein FlyAway, den Absturz oder unkontrollierten Flug in die Oberleitungen riskiert, sofern das Signal doch zu stark überlagert würde. Aus Neugier ... Und wie ein Techniker des Netzbetreibers, der eine Leitungskontrolle durchführt wirken Sie in der ersten Szene nicht. Genau wegen solcher Videos und Gefährdungen wird das Hobby immer stärker reglementiert und immer weiter eingeschränkt. :-( Natürlich ist das ein tolles Motiv. Und ich habe auch ein Video davon, jedoch mit entsprechendem Abstand, bei max. 120m Höhe und zudem nicht im Bereich des Naturschutzgebietes aufgenommen. Die Aufnahmen sind auch spektakulär, aber eben unter Einhaltung der erlaubten Aspekte. Als Tipp: Ein Blick in die Dorniq App zeigt sehr genau wie nahe heran und wo man fliegen darf.
@@gotopcpanik Tatsächlich war ich ca. 200m entfernt... die 120m Höhenbeschränkung ... war wohl überschritten... aber mit Flugverkehr musste ich neben dem Mast wohl kaum rechnen... und ich bin natürlich auf Sicht geflogen. Tatsächlich habe ich die DJI-Drohne schon ein paar Störfeldern ausgesetzt! .... ist nicht so einfach die aus dem Tritt zu bringen - besonders nicht bei nur so geringer Distanz und Beobachtung der Feldstärkenanzeige. Und ... :-) auch Techniker / E-Ingenieure haben mal Urlaub und "Kabel" ziehen mich magisch an... ! Das Naturschutzgebiet habe ich sicher durch den kurzen senkrechten Aufstieg weniger beeinflusst als die Leute, die sich quer durch den Uferbewuchs einen Weg an den Strand suchen.....! Ja - ich gebe Ihnen Recht, daß Problem sind Leute, die plötzlich zwischen Wohnhäusern fliegen, in der Nähe von Flughäfen aufsteigen usw.... das führt zu Regelverschärfungen, wobei die Regeln nach der neuen Drohnenverordnung ab '21 durchaus moderat sind!..
@@fridtjofschussler6434 Verbot ist Verbot. Gründe anzugeben warum man es trotzdem gemacht hat, macht es ja nicht weniger unerlaubt. ;-) Das Problem ist: wenn es vorgemacht wird und auch noch mit Ausreden Gerechtfertigt wird, findet es wie immer Nachahmer. Bis mal was passiert. In diesem Sinne, happy flying.
Schöne Aufnahmen. Aber so nah an den Strommasten sowie in der Höhe ist es nicht erlaubt. Sogar strengstens verboten. Bitte bei Drohnenflügen auch mit der Materie befassen. Nicht höher als 100m, Naturschutzgebiete sowie an Bundeswasserstraßen dürfen nicht beflogen werden.
Ja... Du hast recht... ist nicht ganz ungefährlich - für die Drone... immerhin sind ja nach den EU-Reglen inzwischen 120m Höhe erlaubt!
Tatsächlich war ich eher neugierig, ob die hohen Feldstärken ein Problem für die 2.4GHz Fernsteuerung darstellen. Tatsächlich finden inzwischen Dronen Verwendung bei der Kontrolle von Überlandleitungen und Masten! Die Drone kann auch mit einer IR-Kamera fliegen, die Temp-Hotspots -also Leitungsschäden- sichtbar macht!
@@fridtjofschussler6434Maximale Flughöhe deutlich überschritten, keine 100m Abstand zu Versorgungseinrichtungen und Transportwegen, Naturschutzgebiet ignoriert. Und tatsächlich ein FlyAway, den Absturz oder unkontrollierten Flug in die Oberleitungen riskiert, sofern das Signal doch zu stark überlagert würde. Aus Neugier ... Und wie ein Techniker des Netzbetreibers, der eine Leitungskontrolle durchführt wirken Sie in der ersten Szene nicht. Genau wegen solcher Videos und Gefährdungen wird das Hobby immer stärker reglementiert und immer weiter eingeschränkt. :-( Natürlich ist das ein tolles Motiv. Und ich habe auch ein Video davon, jedoch mit entsprechendem Abstand, bei max. 120m Höhe und zudem nicht im Bereich des Naturschutzgebietes aufgenommen. Die Aufnahmen sind auch spektakulär, aber eben unter Einhaltung der erlaubten Aspekte. Als Tipp: Ein Blick in die Dorniq App zeigt sehr genau wie nahe heran und wo man fliegen darf.
@@gotopcpanik Tatsächlich war ich ca. 200m entfernt... die 120m Höhenbeschränkung ... war wohl überschritten... aber mit Flugverkehr musste ich neben dem Mast wohl kaum rechnen... und ich bin natürlich auf Sicht geflogen. Tatsächlich habe ich die DJI-Drohne schon ein paar Störfeldern ausgesetzt! .... ist nicht so einfach die aus dem Tritt zu bringen - besonders nicht bei nur so geringer Distanz und Beobachtung der Feldstärkenanzeige.
Und ... :-) auch Techniker / E-Ingenieure haben mal Urlaub und "Kabel" ziehen mich magisch an... !
Das Naturschutzgebiet habe ich sicher durch den kurzen senkrechten Aufstieg weniger beeinflusst als die Leute, die sich quer durch den Uferbewuchs einen Weg an den Strand suchen.....!
Ja - ich gebe Ihnen Recht, daß Problem sind Leute, die plötzlich zwischen Wohnhäusern fliegen, in der Nähe von Flughäfen aufsteigen usw.... das führt zu Regelverschärfungen, wobei die Regeln nach der neuen Drohnenverordnung ab '21 durchaus moderat sind!..
@@fridtjofschussler6434 Verbot ist Verbot. Gründe anzugeben warum man es trotzdem gemacht hat, macht es ja nicht weniger unerlaubt. ;-) Das Problem ist: wenn es vorgemacht wird und auch noch mit Ausreden Gerechtfertigt wird, findet es wie immer Nachahmer. Bis mal was passiert. In diesem Sinne, happy flying.
Das ist doch ein Naturschutzgebiet?
... und Hamburgs inoffizieller FKK-Strand ! :-)
@@fridtjofschussler6434 was hat das mit der Frage zu tun?