Reform der Sachwalterschaft

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  • Опубліковано 30 вер 2016
  • Zeit im Bild 1 vom 07.07.2016 19.30 Uhr
    Gertrude Brinek/Wolfgang Brandstetter
    Zeit im Bild 1 (19:30) - Sachwalterschaft wird neu geregelt
    Bernhard Nadja (ORF)
    Die Zahl der Sachwalterschaften hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Immer häufiger übernehmen Sachwalter die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten von Menschen, die alleine nicht zurecht kommen. Und das oft zu früh oder zu lange, kritisieren Volksanwälte und Vertreter der Betroffenen. Justizminister Brandstetter will das System jetzt reformieren, die Zahl der Sachwalter soll um ein Drittel reduziert werden.
    Baumgartner Christine (ORF)
    Psychisch kranke, demente oder geistig behinderte Menschen bekommen einen Sachwalter zur Seite gestellt. Doch oft fühlen sich Betroffene entmündigt und rechtlos, das soll sich ändern.
    Brandstetter Wolfgang (parteilos)
    Wir wollen das dadurch verhindern dass eine Sachwalterschaft, so wie das bisher der Fall war, erst als Ultima Ratio, als letztes Mittel, vom Gericht ausgesprochen werden sollte. Und davor sollten in einem mehrstufigen Modell alle Möglichkeiten der Betreuung und teilweisen Vertretung der Geschäftsfähigkeit ausgeschöpft werden.
    Baumgartner Christine (ORF)
    Im Gesetzesentwurf bleibt die Vorsorgevollmacht für entscheidungsfähige Menschen bestehen. Neu ist die gewählte Erwachsenenvertretung, bei der sich Betroffene ihre Vertretung aussuchen, auch für einzelne Angelegenheiten. Ausgebaut wird die gesetzliche Erwachsenenvertretung für jene, die selbst nicht mehr entscheiden können. Eine gerichtliche Erwachsenenvertretung, also einen Sachwalter, soll es nur noch in Ausnahmefällen und zeitlich befristet geben. Volksanwältin Gertrude Brinek bezeichnet die Reform als Quantensprung. Behindertenvertreter waren eingebunden und sprechen von einem Paradigmenwechsel, allerdings:
    Ladstätter Martin (BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben)
    Die jetzige Novelle ist ein Zwischenschritt. In der unterstützten Entscheidungsfindung wäre das so dass man dem Betroffenen grundsätzlich nie die Entscheidung abnimmt, sondern sie immer dabei unterstützt. Wir schaffen jetzt einen wichtigen Zwischenschritt, aber wir werden sicher in 15 Jahren noch einmal darüber reden, wie wir den nächsten Schritt schaffen.
    Baumgartner Christine (ORF)
    Die Neuerungen soll Mitte 2018 in Kraft treten.

КОМЕНТАРІ • 2

  • @renatefallast4104
    @renatefallast4104 2 роки тому

    Ja das wäre
    Wünschenswert ist aber leider ok Praxis anders ! Die Richterin bestimmt weit über die Gürtellinie hinaus!!! ‼‼‼‼ sowie die Sschwakterin ebenso ‼‼‼‼👎👎👎

  • @juliacirkovic9116
    @juliacirkovic9116 3 роки тому +1

    Ist Scheisse