Hallo Herr Rose, Ihr Videoclip gefällt mir gut, da sehr informativ und erstmal alles gratis. Kann ich mir als Mandant meinen Erbrechtsanwalt bei euch eigentlich aussuchen? Danke
Hallo Herr Schmidt, vielen Dank für das freundliche Feedback. Ich freue mich, dass Ihnen das Video gefallen hat. Selbstverständlich können Sie jeden Anwalt/Anwältin von uns an jedem unserer Standorte direkt per E-Mail oder telefonisch (über das Sekretariat) kontaktieren und ihn um die Übernahme des Mandats bitten. Wenn der Kollege/die Kollegin keine Kapazitäten frei hat, wird in der Regel die Übernahme durch einen anderen Bearbeiter vorgeschlagen. Sie können dann entscheiden, ob das für Sie passt. VG, Bernfried Rose
Danke für das Video. Ich habe aktuell eine solche transmortale und notarielle Vollmacht, bin jedoch gleichzeitig Alleinerbe, somit auch der Immobilie. Wird das Grundbuchamt die Vollmacht zur Umschreibung des Grundbuchs akzeptieren? Ein notarielles Testament liegt bisher nicht vor.
Hallo Herr Rose, kann ich als Alleinerbe alternativ auch ein Überweisungszeugnis (umgangssprachlich : Immobilien-Erbschein) beantragen? An die Bankkonten meines im März 2023 verstorbenen Vaters komme ich durch meine Vollmacht dran, nur das Haus und die Garage wurden mir nicht überschrieben. Bin Alleinerbin in gesetzlicher Erbfolge. Denn eigentlich macht es außer höhere unnötige Kosten keinen Sinn, wenn ich einen allumfassenden Erbschein beantragen müsste.
Einen gegenständlich beschränkten Erbschein gibt es nur hinsichtlich Auslandsvermögen im Nachlas und das Zeugnis gemäß § 36 GBO ist eigentlich für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Fragen Sie aber mal beim Grundbuchamt nach.
@@KanzleiRosePartner wir sprechen von einem Überweisungszeugnis, nicht von einem Nachlasszeugnis und auch nicht von einem Auseinandersetzungszeugnis. Für Letzteres gibt es im GBO einen eigenen §, den ich nochmal raussuchen müsste. Sie beziehen sich auf den Absatz 2 a) im § 36 GBO, ich beziehe mich lediglich auf Absatz 1 und 2. Dort muss nur ein Nachlass vorhanden sein, auf den die Voraussetzungen für einen Erbschein zutreffen. Dort steht nichts von einer Auseinandersetzung. Das Amtsgericht, das Nachlassgericht sowie das Grundbuchamt kannten ein "Überweisungszeugnis" nicht mal als ich sie vorletzte Woche anrief, erst als ich das Grundbuchamt auf GBO § 36 hinwies, sagte die Dame, dass es das ja doch gäbe, nur selten angewandt wird und ich es machen könne. Nun möchte ich mich nicht darauf verlassen, nur auf Zuruf, auch nicht bei Ihnen natürlich nicht aber ich sammele dazu jetzt Informationen. Leider habe ich letzte Woche niemanden mehr beim Grundbuchamt, Amtsgericht und Nachlassgericht mehr erreicht, und mein Notar weigert sich das Überweisungszeugnis zu beantragen, weil er sich auch NUR auf Absatz 2 a) beruft. Vorher kannte er das aber nicht mal. Und von der Sparkasse habe ich jetzt wiederholt erfahren, dass bei denen das gängige PRAXIS ist und auch für Alleinerben angewandt wird. Die Sparkassenleute sind zwar keine Juristen haben aber im Gegensatz zu Juristen mit der Praxis zu tun....und deshalb bin ich bei meiner Recherche da noch nicht am Ende. Wozu Geld rauswerfen für Dinge, die man längst unentgeltlich tun darf (Konten verwalten). Es reicht schon der Erbschein allein für die Immobilien. Da sehe ich es ja noch ein.
Schönen guten abend. Papa ist vor jahren schon verstorben. Letztes jahr mein bruder und dieses jahr meine mama. Jetzt meine frage reicht es wenn ich alleine einen erbschein beantrage oder müssen wir restlichen kinder alle einzelt einen beantragen. Habe hier nämlich einmal erbschaftssteuererklärung und mehrmals anlage erwerber zur erbschaftssteuererklärung. Finde es echt kompliziert. Letzte frage mein verstorbener bruder hat 2 minderjährige söhne wie mache ich es da? Freue mich wenn sie mir weiterhelfen würden. Lg
Informationen zum Erbschein bei mehreren Erben finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite: www.rosepartner.de/erbschein-erbengemeinschaft-gemeinschaftlich-teilerbschein-kosten-erstattung.html. Kinder von vorverstorbenen Kindern rücken (zumindest bei gesetzlicher Erbfolge) in die Erbenstellung nach.
Steht eigentlich immer der Name des Erben im Erbschein oder kann sich jede Person die diesen besitzt (§854) die Auskunftsrechte des Erbscheins zu nutze machen auch wenn er nicht im Erbschein genannt ist? (§2362)
Mit dem Erbschein legitimiert sich der dort genannte Erbe als erbberechtigt. Eine Übertragung von Auskunftsrechten durch Übergabe des Erbscheins gibt es nicht. Möglich ist aber, dass er im Erbschein genannte Erbe eine andere Person bevollmächtigt, die Rechte geltend zu machen.
Macht es Sinn als Pflichterbe Einspruch gegen die Erteilung des Erbscheins zu tätigen wenn das Testament schon sieben Jahre besteht aber die Mutter gesagt hätte sie zieht das Testament zurück
Die bloße Aussage der Erblasserin, sie ziehe ihr Testament zurück, ist noch kein wirksamer Widerruf einer letztwilligen Verfügung. Die genauen Anforderungen können Sie hier nachlesen: www.rosepartner.de/widerruf-testament-widerrufen.html
Wenn jemand die Vollmacht über den Tod hinaus hat und nach dem Tod eine 50/50 Erbfolge bzgl. des verbliebenen Girokonto abgewickelt werden soll; muss der Vollmachtinhaber die Aufteilung des Giro-Konten Vermögen bei Überweisung kenntlich machen? Oder bei dem Überweisungsvorgang entsprechende Vermerke dazu schreiben?
@@KanzleiRosePartner Markus Gärtner, bekannt hier auf YT , vor 10 Tagen verstorben ( Anfang Juli 22 ) ist unser Vorzeige-Sprecher im Schwabenland. Trotz leichtem Schwäbeln hat er stets langsam geredet, klar und deutlich artikuliert. Das ist absolut nicht üblich hier. Wir Schwaben können alles ... ausser Hochdeutsch , sagte mal ein damaliger Ministerpräsident
Super aufgeführt !
Vielen Dank, wir freuen uns wenn Ihnen das Video geholfen hat.
Gut strukturierter Vortrag!
Vielen Dank für das Feedback! Wir freuen uns, wenn Ihnen das Video gefällt.
Vielen Dank. Grüße aus Recife Brasilien↕2
Gerne und Grüße in die Sonne!
Hallo Herr Rose, Ihr Videoclip gefällt mir gut, da sehr informativ und erstmal alles gratis. Kann ich mir als Mandant meinen Erbrechtsanwalt bei euch eigentlich aussuchen? Danke
Hallo Herr Schmidt, vielen Dank für das freundliche Feedback. Ich freue mich, dass Ihnen das Video gefallen hat. Selbstverständlich können Sie jeden Anwalt/Anwältin von uns an jedem unserer Standorte direkt per E-Mail oder telefonisch (über das Sekretariat) kontaktieren und ihn um die Übernahme des Mandats bitten. Wenn der Kollege/die Kollegin keine Kapazitäten frei hat, wird in der Regel die Übernahme durch einen anderen Bearbeiter vorgeschlagen. Sie können dann entscheiden, ob das für Sie passt. VG, Bernfried Rose
Unsere Themenseite zur Beantragung eines Erbscheins: www.rosepartner.de/erbschein-beantragen.html
Danke für das Video. Ich habe aktuell eine solche transmortale und notarielle Vollmacht, bin jedoch gleichzeitig Alleinerbe, somit auch der Immobilie. Wird das Grundbuchamt die Vollmacht zur Umschreibung des Grundbuchs akzeptieren? Ein notarielles Testament liegt bisher nicht vor.
Zu dieser Frage hier ein ausführlicher Überblick: www.erbrecht.de/vorsorgevollmacht-contra-erbschein/
Hallo Herr Rose, kann ich als Alleinerbe alternativ auch ein Überweisungszeugnis (umgangssprachlich : Immobilien-Erbschein) beantragen? An die Bankkonten meines im März 2023 verstorbenen Vaters komme ich durch meine Vollmacht dran, nur das Haus und die Garage wurden mir nicht überschrieben. Bin Alleinerbin in gesetzlicher Erbfolge. Denn eigentlich macht es außer höhere unnötige Kosten keinen Sinn, wenn ich einen allumfassenden Erbschein beantragen müsste.
Einen gegenständlich beschränkten Erbschein gibt es nur hinsichtlich Auslandsvermögen im Nachlas und das Zeugnis gemäß § 36 GBO ist eigentlich für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Fragen Sie aber mal beim Grundbuchamt nach.
@@KanzleiRosePartner wir sprechen von einem Überweisungszeugnis, nicht von einem Nachlasszeugnis und auch nicht von einem Auseinandersetzungszeugnis. Für Letzteres gibt es im GBO einen eigenen §, den ich nochmal raussuchen müsste.
Sie beziehen sich auf den Absatz 2 a) im § 36 GBO, ich beziehe mich lediglich auf Absatz 1 und 2. Dort muss nur ein Nachlass vorhanden sein, auf den die Voraussetzungen für einen Erbschein zutreffen. Dort steht nichts von einer Auseinandersetzung.
Das Amtsgericht, das Nachlassgericht sowie das Grundbuchamt kannten ein "Überweisungszeugnis" nicht mal als ich sie vorletzte Woche anrief, erst als ich das Grundbuchamt auf GBO § 36 hinwies, sagte die Dame, dass es das ja doch gäbe, nur selten angewandt wird und ich es machen könne. Nun möchte ich mich nicht darauf verlassen, nur auf Zuruf, auch nicht bei Ihnen natürlich nicht aber ich sammele dazu jetzt Informationen.
Leider habe ich letzte Woche niemanden mehr beim Grundbuchamt, Amtsgericht und Nachlassgericht mehr erreicht, und mein Notar weigert sich das Überweisungszeugnis zu beantragen, weil er sich auch NUR auf Absatz 2 a) beruft. Vorher kannte er das aber nicht mal.
Und von der Sparkasse habe ich jetzt wiederholt erfahren, dass bei denen das gängige PRAXIS ist und auch für Alleinerben angewandt wird. Die Sparkassenleute sind zwar keine Juristen haben aber im Gegensatz zu Juristen mit der Praxis zu tun....und deshalb bin ich bei meiner Recherche da noch nicht am Ende. Wozu Geld rauswerfen für Dinge, die man längst unentgeltlich tun darf (Konten verwalten). Es reicht schon der Erbschein allein für die Immobilien. Da sehe ich es ja noch ein.
Schönen guten abend.
Papa ist vor jahren schon verstorben. Letztes jahr mein bruder und dieses jahr meine mama.
Jetzt meine frage reicht es wenn ich alleine einen erbschein beantrage oder müssen wir restlichen kinder alle einzelt einen beantragen. Habe hier nämlich einmal erbschaftssteuererklärung und mehrmals anlage erwerber zur erbschaftssteuererklärung. Finde es echt kompliziert. Letzte frage mein verstorbener bruder hat 2 minderjährige söhne wie mache ich es da?
Freue mich wenn sie mir weiterhelfen würden. Lg
Informationen zum Erbschein bei mehreren Erben finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite: www.rosepartner.de/erbschein-erbengemeinschaft-gemeinschaftlich-teilerbschein-kosten-erstattung.html. Kinder von vorverstorbenen Kindern rücken (zumindest bei gesetzlicher Erbfolge) in die Erbenstellung nach.
Steht eigentlich immer der Name des Erben im Erbschein oder kann sich jede Person die diesen besitzt (§854) die Auskunftsrechte des Erbscheins zu nutze machen auch wenn er nicht im Erbschein genannt ist? (§2362)
Mit dem Erbschein legitimiert sich der dort genannte Erbe als erbberechtigt. Eine Übertragung von Auskunftsrechten durch Übergabe des Erbscheins gibt es nicht. Möglich ist aber, dass er im Erbschein genannte Erbe eine andere Person bevollmächtigt, die Rechte geltend zu machen.
2:15 logisch! Wenn der Nachlass 2 Mio beträgt kostet der Erbschein schnell mal 10.000€ und da freut sich der Staat bzw. Die Stadtkasse 😅
Und trotzdem bleibt noch genug für den Erben übrig, dass sich dieser auch freut.
Und die Arbeit ist die gleiche wie bei 5000€😂 Sollte immer so gehandhabt werden. Strafzettel nach Einkommen z.B.
Macht es Sinn als Pflichterbe Einspruch gegen die Erteilung des Erbscheins zu tätigen wenn das Testament schon sieben Jahre besteht aber die Mutter gesagt hätte sie zieht das Testament zurück
Die bloße Aussage der Erblasserin, sie ziehe ihr Testament zurück, ist noch kein wirksamer Widerruf einer letztwilligen Verfügung. Die genauen Anforderungen können Sie hier nachlesen: www.rosepartner.de/widerruf-testament-widerrufen.html
Wenn jemand die Vollmacht über den Tod hinaus hat und nach dem Tod eine 50/50 Erbfolge bzgl. des verbliebenen Girokonto abgewickelt werden soll; muss der Vollmachtinhaber die Aufteilung des Giro-Konten Vermögen bei Überweisung kenntlich machen? Oder bei dem Überweisungsvorgang entsprechende Vermerke dazu schreiben?
Vorschriften zur technischen Abwicklung gibt es nicht. Wer Streit vermeiden will, kann aber alles ordentlich dokumentieren und benennen.
@@KanzleiRosePartner 👍🫶✌️
Warum versteh ich einige Worte nicht ?
Sorry, dat is dem Sprecher sein westfälischer Dialekt. Kriegen wa aus dem Kerl einfach nich raus...
@@KanzleiRosePartner Markus Gärtner, bekannt hier auf YT , vor 10 Tagen verstorben ( Anfang Juli 22 ) ist unser Vorzeige-Sprecher im Schwabenland. Trotz leichtem Schwäbeln hat er stets langsam geredet, klar und deutlich artikuliert. Das ist absolut nicht üblich hier. Wir Schwaben können alles ... ausser Hochdeutsch , sagte mal ein damaliger Ministerpräsident
Dann viel Vergnügen mit der taunussparkasse. Trotz notariellen testament und notariellen generalvollmacht gab es nur propleme
Ja, Banken stellen sich häufig quer und sind dabei nicht selten im Unrecht.
Voiceover zu leise.
Musik dafür zu laut
Da haben wir mittlerweile hoffentlich etwas verbessern können :)