КОМЕНТАРІ •

  • @bububaba7834
    @bububaba7834 17 днів тому +2

    Meine Erfahrung mit diesem DRECK : Vorhandene Software für 1300,- aktualisiert , zusammen mit dem Softwareprofi erstellt und hochgeladen - Antwort - rechnung nicht prüffähig und nicht anerkannt. Fazit : "Wachstumschancengesetz" dient nur den großen weiter zu wachsen, weil die kleine Handwerksbetriebe mit älteren Geschäftsführer einfach pleite gehen werden...
    Beste Digitalisierung aller Zeiten - von den besten Experten!

  • @DropIntoWater
    @DropIntoWater Місяць тому +1

    Super souveränes Video, spannende Inhalte, vielen Dank!😊

    •  Місяць тому

      Vielen Dank für das tolle Feedback! Es freut uns sehr, dass dir das Video gefallen hat. 😊

  • @JoeySnyder-ic8sz
    @JoeySnyder-ic8sz 24 дні тому +1

    Es wäre echt super, wenn für die Gehörlosen in den Untertiteln auch die vielen "Ähs" und "Ems" eingeblendet würden, damit nicht nur der "hörende" Zuschauer/Zuhörer in den Genuss der Sprachakrobatik von Stefan kommt. Ansonsten sind die Informationen in Ordnung und hilfreich - Danke.

    •  24 дні тому +1

      Hallo Joey! Es freut mich sehr, dass du das, äh, Video hilfreich findest. 🙂 Beim nächsten Video versuche ich, die Frequenz der Verzögerungslaute zu reduzieren. Viele Grüße von Stefan!

    • @JoeySnyder-ic8sz
      @JoeySnyder-ic8sz 23 дні тому

      Hallo Stefan, das wäre super, dann macht es bestimmt noch mehr Spaß zuzuhören 😉

  • @corneliaelm205
    @corneliaelm205 Місяць тому +1

    Soweit habe ich es verstanden. Nur wie empfange ich dann zukünftig eine E Rechnung?
    Bekomme ich die per Mail an meine Email Adresse und wie wird sie dann in wiso Mein Büro Desktop eingepflegt und verarbeitet?

    •  Місяць тому +1

      Genau. 👍 Unternehmen werden künftig Rechnungen z. B. als XML-Datei oder im PDF/A-3 Format (das ist das für ZUGFeRD genutzt Format mit integrierten strukturierten Daten) bereitstellen. Diese Dateien können dann auf den bereits bekannten Wegen (z. B. per Drag & Drop) in WISO MeinBüro übertragen und weiterverarbeitet werden.

    • @corneliaelm205
      @corneliaelm205 Місяць тому +1

      Super vielen Dank

    • @winston-h
      @winston-h Місяць тому +1

      Kann ich mit WISO Mein Büro dann gleichzeitig sowohl eine e-Rechnung als auch eine PDF erzeugen, so dass mein Kunde die Rechnung in beiden Formen erhält? Z.B. weil einige Kunden sich trotz Digitalisierung diese immer noch gerne ausdrucken.

    •  Місяць тому +1

      @@winston-h Ja, Sie können parallel zur E-Rechnung auch eine PDF-Datei erzeugen, die Ihre Kunden ausdrucken können.

  • @Michael_Aviator
    @Michael_Aviator 29 днів тому

    Interessant, da ich als Einzelunternehmer B2B Rechnungen innerhalb der EU Stelle, würde ich gerne wissen, wie es hier mit den Übergangsfristen aussieht.
    Sollten sich die Fristen zwischen Deutschland und dem Land des Kunden unterscheiden.

    •  25 днів тому

      Hallo! Laut unseren Informationen soll die elektronische Rechnungsstellung zum aktuellen Zeitpunkt ab 2028 zur Pflicht bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen werden. Dies basiert auf einem Entwurf zur Initiative "VAT in the Digital Age" (ViDA). Weitere Informationen finden Sie beispielsweise in einem Dokument der EU (englisch) unter www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2023/739371/EPRS_BRI(2023)739371_EN.pdf oder in einer Stellungnahme der IHK unter www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/Neuer-Ordner/DIHK-Stellungnahme-ViDA-03-04-2023-barrierefrei.pdf

  • @michaelcommentz4118
    @michaelcommentz4118 8 днів тому

    Wie ist denn die Regelung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    •  5 днів тому

      Hier muss zwischen Erstellung (Versand) und Empfang einer E-Rechnung unterschieden werden:
      Empfang:
      Es kann passieren, dass Sie ab 01.01.25 von Ihren Lieferanten Eingangsrechnungen als E-Rechnung enthalten. Dann sollten Sie zumindest in der Lage sein, mit einer passenden Software (wie WISO MeinBüro) diese eingehenden E-Rechnungen verarbeiten zu können.
      Erstellung / Versand von E-Rechnungen:
      Da Sie als Kleinunternehmer noch weit unter der Grenze von 800.000 EUR Umsatz im Jahr liegen, gilt die Übergangsfrist bis maximal Ende 2027. Solange dürfen weiterhin "sonstige Rechnungen" (also Papier, PDF per Mail usw.) übermittelt werden. Ab 2028 müssen dann auch Kleinunternehmer E-Rechnungen an andere Geschäftskunden (B2B) stellen.

    • @michaelcommentz4118
      @michaelcommentz4118 5 днів тому

      Vielen Dank!