Urteil im NSU-Prozess - Sondersendung

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  • Опубліковано 20 сер 2024
  • Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft ordneten die Richter nicht an. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht erforderlich sei, sagte der OLG-Pressesprecher Florian Gliwitzky nach der Urteilsverkündung.
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