Hallo zusammen, ich bin selber auch im Besitz des Funkscheines und trotzdem schaue ich mir das Video immer wieder gerne an, doch ich habe da mal eine doch etwas merkwürdige Frage, welche mir persönlich so noch nie in den Sinn kam, aber ein Bekannter von mir welcher selber die Funkscheine besitzt und mit welchem ich ab und zu auch Boot sowohl Binnen- als auch auf See fahre, stellte mir eine interessante Frage und zwar ob es möglich sei mit dem am Bord befindlichen Funkgeräten, eventuell Funkkontakt mit Flugpiloten aufzunehmen? Er kam auf diese Frage als wir auf der Ostsee gemütlich schipperten, flog an uns ein SAR Rettungshubschrauber vorbei/über uns hinweg, des Weiteren ein Wasserflugzeug und andere Privatpiloten und als wir so begeisternd in Luft starrten, kam die Frage meines Bekannten auf; ob es möglich sei mit Flugpiloten Funkkontakt aufzunehmen? Ich stand da mit Fragezeichen und sagte nur knall hart und lachend; frage mich was leichteres. ;) Doch irgendwie interessiert es doch schon ob man mit Piloten Funkkontakt aufnehmen könnte? Vielleicht weiß irgendeiner im Forum darüber etwas? Danke und immer eine Handbreite Wasser unter dem Kiel.😉🙋🏻♂️
Flugzeuge nutzen in der Regel den Frequenzbereich von 118 bis 137 MHz, während maritime Geräte den UKW-Bereich VHF, 156-174 MHz) nutzen. Die Frequenzen überschneiden sich also nicht und die Funkprotokolle sind ebenfalls unterschiedlich. Das bedeutet, dass du mit einem typischen maritimen Funkgerät nicht direkt mit Flugpiloten kommunizieren kannst. Es gibt spezielle Frequenzen, die für den Luftverkehr reserviert sind, und nur entsprechend lizensierte Personen dürfen auf diesen Frequenzen kommunizieren.
@@SegelnAG vielen Dank für die Rückmeldung, in der Tat hat sich die Bundesnetzagentur diesbezüglich auch bei mir gemeldet und diese schrieben das Fahrgastschiffe über eine EASA Lizenz verfügen um bei Notfällen mit Piloten Kontakt aufnehmen dürfen. Im Grunde nutzen beide Seite UKW(VHF) aber halt andere Frequenzen. Das SAR, so erläuterte mir die Bundesnetzagentur auch, verfügt tatsächlich über zwei Funkgeräte wobei das eine für maritime Zwecke zur Verfügung steht. Schon interessant, aber dafür ist mein Bekannter wie auch meine Wenigkeit, aufgeklärt worden. Mit freundlichen Grüßen.🙋🏻♂️
Sehr interessant und aufschlußreich erklärt, daß Video ist sogar so gut das ich echt am überlegen bin den SRC Schein auch noch zu machen, ich bin im Besitz des UBI Scheines, wollte fragen in wie weit der UBI Schein Einfluss auf die SRC Prüfung nehmen würde? Also das Nato Alphabet kenne ich auswendig und die Notrufe welche beim UBI erlernt wurden, sollten mit dem SRC wohl gleich sein, oder? Funkgeräteeinstellung würde entfallen? Aufjedenfall ist erstmal Üben angesagt. Danke für die tollen Videos zur Aufklärung.😃👋🏻😎👍🏻📟📡📞 Mit freundlichen Grüßen
Moin, vielen Dank! Ja, die SRC Prüfung wird dadurch etwas abgespeckt. Nato Alphabet ist sehr hilfreich! Die Sprechverfahren sind in der Tat sehr ähnlich mit UBI, nur in Englisch. In unserem SRC Kurs gibt es weitere Infos zur Prüfung und natürlich jede Menge an Lektionen und Übungsaufgaben, hier ist die Kursbeschreibung: segelnag.com/shop/src-onlinekurs/
Wie lange dauert der Ausstellung der SRC schein nach der Prüfung? Bei SBF sind es ca 14 Tage, aber für SRC finde ich keine info.. Oder bekommt man der Schein in der hand direkt nach der Prüfung?
Ich habe neulich gehört, das SRC ist auch dann vorgeschrieben, wenn man zwar im Binnenbereich unterwegs ist, die Funkanlage aber DSC-fähig ist. Wollt Ihr das mal checken?
ja, das ist absolut richtig! Hier die Stellungnahme der Polizei Bremen dazu: Grundsätzlich muss der Fahrzeugführer gemäß § 1 VII SportSeeSchV seine Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst entsprechend der eingebauten Geräte nachweisen. Das heißt, dass der Schiffsführer mindestens im Besitz des SRC sein muss.Dies gilt auch, wenn die Funkanlage im Modus Binnenschifffahrtsfunk betrieben wird, da die Vorschrift nicht auf den Betrieb sondern auf die vorhandene Ausrüstung abstellt!
@@SegelnAG, diese Vorschrift sowie die Pflicht des Schiffsführers zur Inhaberschaft des UBI/SRC beim puren Vorhandensein einer Funkanlage wird gerne übersehen. Darauf kann man nicht deutlich genug hinweisen.
@@caseybachmeyer wie Du magst, aber wir bringen bisher alle durch die Prüfung. Du kansnt es gern mal ausprobieren. Der SRC Kurs kostet ja gerade mal 39 EUR - evtl ein Versuch wert :) segelnag.com/shop/src-onlinekurs/ Grüße
@@caseybachmeyer Das ist kein Problem. Es gibt viele Prüfungsauschüsse auch im ausland. Hier gibt es die Termine und Orte: www.sportbootfuehrerscheine.org/pruefungen/pruefungsausschuesse/ausland/
Hallo zusammen, ich bin selber auch im Besitz des Funkscheines und trotzdem schaue ich mir das Video immer wieder gerne an, doch ich habe da mal eine doch etwas merkwürdige Frage, welche mir persönlich so noch nie in den Sinn kam, aber ein Bekannter von mir welcher selber die Funkscheine besitzt und mit welchem ich ab und zu auch Boot sowohl Binnen- als auch auf See fahre, stellte mir eine interessante Frage und zwar ob es möglich sei mit dem am Bord befindlichen Funkgeräten, eventuell Funkkontakt mit Flugpiloten aufzunehmen? Er kam auf diese Frage als wir auf der Ostsee gemütlich schipperten, flog an uns ein SAR Rettungshubschrauber vorbei/über uns hinweg, des Weiteren ein Wasserflugzeug und andere Privatpiloten und als wir so begeisternd in Luft starrten, kam die Frage meines Bekannten auf; ob es möglich sei mit Flugpiloten Funkkontakt aufzunehmen? Ich stand da mit Fragezeichen und sagte nur knall hart und lachend; frage mich was leichteres. ;)
Doch irgendwie interessiert es doch schon ob man mit Piloten Funkkontakt aufnehmen könnte?
Vielleicht weiß irgendeiner im Forum darüber etwas?
Danke und immer eine Handbreite Wasser unter dem Kiel.😉🙋🏻♂️
Flugzeuge nutzen in der Regel den Frequenzbereich von 118 bis 137 MHz, während maritime Geräte den UKW-Bereich VHF, 156-174 MHz) nutzen. Die Frequenzen überschneiden sich also nicht und die Funkprotokolle sind ebenfalls unterschiedlich.
Das bedeutet, dass du mit einem typischen maritimen Funkgerät nicht direkt mit Flugpiloten kommunizieren kannst. Es gibt spezielle Frequenzen, die für den Luftverkehr reserviert sind, und nur entsprechend lizensierte Personen dürfen auf diesen Frequenzen kommunizieren.
@@SegelnAG vielen Dank für die Rückmeldung, in der Tat hat sich die Bundesnetzagentur diesbezüglich auch bei mir gemeldet und diese schrieben das Fahrgastschiffe über eine EASA Lizenz verfügen um bei Notfällen mit Piloten Kontakt aufnehmen dürfen. Im Grunde nutzen beide Seite UKW(VHF) aber halt andere Frequenzen. Das SAR, so erläuterte mir die Bundesnetzagentur auch, verfügt tatsächlich über zwei Funkgeräte wobei das eine für maritime Zwecke zur Verfügung steht. Schon interessant, aber dafür ist mein Bekannter wie auch meine Wenigkeit, aufgeklärt worden.
Mit freundlichen Grüßen.🙋🏻♂️
Sehr interessant und aufschlußreich erklärt, daß Video ist sogar so gut das ich echt am überlegen bin den SRC Schein auch noch zu machen, ich bin im Besitz des UBI Scheines, wollte fragen in wie weit der UBI Schein Einfluss auf die SRC Prüfung nehmen würde? Also das Nato Alphabet kenne ich auswendig und die Notrufe welche beim UBI erlernt wurden, sollten mit dem SRC wohl gleich sein, oder? Funkgeräteeinstellung würde entfallen? Aufjedenfall ist erstmal Üben angesagt. Danke für die tollen Videos zur Aufklärung.😃👋🏻😎👍🏻📟📡📞
Mit freundlichen Grüßen
Moin, vielen Dank!
Ja, die SRC Prüfung wird dadurch etwas abgespeckt. Nato Alphabet ist sehr hilfreich! Die Sprechverfahren sind in der Tat sehr ähnlich mit UBI, nur in Englisch. In unserem SRC Kurs gibt es weitere Infos zur Prüfung und natürlich jede Menge an Lektionen und Übungsaufgaben, hier ist die Kursbeschreibung:
segelnag.com/shop/src-onlinekurs/
Wie lange dauert der Ausstellung der SRC schein nach der Prüfung? Bei SBF sind es ca 14 Tage, aber für SRC finde ich keine info.. Oder bekommt man der Schein in der hand direkt nach der Prüfung?
Üblicherweise direkt nach der Prüfung. Kann aber von PA zu PA anders sein, deshalb bitte dort nachfragen.
Ich habe neulich gehört, das SRC ist auch dann vorgeschrieben, wenn man zwar im Binnenbereich unterwegs ist, die Funkanlage aber DSC-fähig ist.
Wollt Ihr das mal checken?
ja, das ist absolut richtig! Hier die Stellungnahme der Polizei Bremen dazu:
Grundsätzlich muss der Fahrzeugführer gemäß § 1 VII SportSeeSchV seine Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst entsprechend der eingebauten Geräte nachweisen. Das heißt, dass der Schiffsführer mindestens im Besitz des SRC sein muss.Dies gilt auch, wenn die Funkanlage im Modus Binnenschifffahrtsfunk betrieben wird, da die Vorschrift nicht auf den Betrieb sondern auf die vorhandene Ausrüstung abstellt!
@@SegelnAG, diese Vorschrift sowie die Pflicht des Schiffsführers zur Inhaberschaft des UBI/SRC beim puren Vorhandensein einer Funkanlage wird gerne übersehen. Darauf kann man nicht deutlich genug hinweisen.
Ich habe insgesamt 127€ für die Prüfung vom SRC bezahlt
vielen Dank für Dein Kommentar!
Multiple Choice ist schon richtig. Choice ist die (Aus)Wahl, man wählt also aus Multiple Choices die korrekte Antwort aus. Vg
Darf ich Rechtschreibfehler
Im
Diktat machen ? Oder falle ich dann durch ?
ja, nur nicht in den buchstabierten/wiederholten Wörtern.
Kann man die Prüfung dann auch online machen oder muss ich irgendwo antanzen?
man muss antanzen :) und zwar beim Prüfungsauschuss. Online erfolgt nur die Vorberietung zur Prüfung.
Grüße
@@SegelnAG danke, aber das is ja mal richtig modern world..nichts für mich leider
@@caseybachmeyer wie Du magst, aber wir bringen bisher alle durch die Prüfung. Du kansnt es gern mal ausprobieren. Der SRC Kurs kostet ja gerade mal 39 EUR - evtl ein Versuch wert :)
segelnag.com/shop/src-onlinekurs/
Grüße
@@SegelnAG ich bin leider in Griechenland bzw Italien oder Bulgarien...nicht in D
@@caseybachmeyer Das ist kein Problem. Es gibt viele Prüfungsauschüsse auch im ausland. Hier gibt es die Termine und Orte: www.sportbootfuehrerscheine.org/pruefungen/pruefungsausschuesse/ausland/