Dummensteuer beim Immobilienkauf bezahlen? Lederer erklärt!
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- Опубліковано 28 лип 2024
- Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, bezahlt Grunderwerbsteuer. Viele nennen das die Dummensteuer - denn im Steuergesetz gibt's ein Schlupfloch. Die Tipps und Tricks dabei verrate ich heute - und erkläre, was die Große Koalition an Verschärfungen plant. Das Video gibt's auch als Podcast auf Spotify open.spotify.com/show/4wdDXRA... und iTunes
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Der Link zum Video und Podcast:
Das Grunderwerbsteuergesetz:
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Rechtsanwältin Patricia Lederer
Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Patricia Lederer hat sich als Rechtsanwältin der Frankfurter Steuerrechtskanzlei LedererLaw auf Steuerrecht und die Verteidigung in Sachen Umgang mit der Steuer und dem Finanzamt spezialisiert.
Patricia Lederer und das Expertenteam rund um LedererLaw betreut die Mandant*innen vor allem in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Vollstreckung und Steuerberater Haftung.
Die Kanzlei LedererLaw ist bundesweit tätig und führt Musterprozesse in Steuersachen vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
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Ich dachte immer, alle sind vor dem Gesetz gleich!!
Aber mich wundert in Deutschland gar nichts mehr!
Ja, ... "vor" dem Gesetz sind alle gleich, aber nicht nach dem Gesetz. 😉
Es ist keine wunderbare Lösung, wenn an deinem Objekt noch jemand Fremder einen Anteil hält.. mit eigener Buchhaltung, eigenen verbliebenen Steuern... Keine Dünnen - Steuer,, sehr klug vom Steuer-Staat ausgerechnet.
Verstehe ich das richtig: Wenn ich jetzt ein Haus kaufe, müsste der Vorbesitzer das Haus in eine Gesellschaft einbetten, die ich dann zu 94,9% von ihm kaufe. Aber die 5,1% müsste er noch mindestens 5 Jahre behalten, bevor er sie mir übertragen kann.
Das ist vielleicht für einen Unternehmer kein großes Ding. Aber mich würde interessieren, was es langfristig für eine Privatperson bedeutet, wenn mein Haus Teil einer Gesellschaft ist. Da gibt es doch sicher neue Fallstricke, die man vorher nicht kannte...?
in der regel ist es so, wenn otto normal diese schlupflöcher für sich endeckt, dann werden sie dicht gemacht. für die grossen aber werden neue aufgemacht.
Die Frau ist Super
Ja, auch die Schweden haben schlaue Juristen😁
Danke für die vielen Videos, die mir wertvolle Anregungen für eigene Gedankenspiele (Gehirnjogging) geben. Folgender konstruierter Fall. Ein Freiberufler mit EU hatte zu Beginn seines Berufslebens ein Haus gebaut und den geschäftlichen Anteil (Geschäftsräume ca. 40%) abgeschrieben. Jetzt soll in absehbarer Zeit die freiberufliche Tätigkeit nach fast 40 Jahren aufgegeben werden. Wie überführt man die Geschäftsräume in das Privatvermögen? Kann man das schon während der noch laufenden Geschäftstätigkeit und in Teilschritten machen? Wie stellt man den Wert der Räumlichkeiten fest?
Danke! Noch ein schönes Rest-WE.
Herzlichen Dank für Ihr Feedback! Greife ich super gern auf in den nächsten Videos!
@@TaxProGmbH Hallo, wo kann ich ggf. einen Link zu dem Video finden?
@@TaxProGmbH🤔
Können Sie mal das Thema über die Spekulationssteuer machen.?
null und nichtig
Ist das möglich bei Ihnen meine Steuererklàrung zu machen?
👍👍👍Dankeschön
Beachtet bitte das die Grundsteuer zumindest beim Verkauf der Immobilie an die Mantelfirma angefallen ist. Also ganz ohne war der Deal auch wieder nicht.
Hallo, ich habe in der lezte Zeit sehr viel über den Lastenausgleichgesetzt 2024 gelesen,dass über alle unsere Vermögen und Immobilien eine Zwang Hyphotecke gemacht wir von 50% auf 30 Jahren. Stimmt es? können Sie uns eine Richtige darüber informieren?
vielen Dank
Das würde mich auch interessieren 🙋♀️
@TaxPro
also muss sich der vorherige Eigentümer weiterhin mit 5% der Immobilie beschäftigen, Kosten für Dachsanierung und Versicherungen muss der EX ja auch mit tragen. Wird also im Vertrag festgehalten dass der fein raus ist, auch an der Gewinn Beteiligung ? Im Falle einer Zwangsvollstreckung jedoch kann er doch sicherlich herangezogen werden, weil er ja immerhin 5% hält. Großes Risiko.
ODER ? :D
Mich interessieren nicht die Vorzüge des Tricks sondern die kurz und vorallem Langfristigen Nachteile.
Hoffe iwer hat Bock auf Antworten
Wo ist das Problem? Die Pflichten für den 5%igen Miteigentümer kann man als "Großeigentümerin" in einem Extravertrag übernehmen.
@taxproGmbH Also ich studiere Steuerrecht, meines Wissens ist die Umschiffung der Grunderwerbsteuer ziemlich schwierig und nicht jeder Rechtsanwalt kennt sich da aus. In ihrem Beispiel ist auch die Übertragung der Immobilie auf die Gesellschaft GruErwerbsteuer auslösend, also zu dem Zeitpunkt, in dem Sie den USB-Stick in ihre Tüte packen. Somit haben Sie auch nicht die Grunderwerbsteuer umgehen können....
Grand City Property ist auch ein Miethai.
Und was kann denn der Besitzer mit den 94,9 % Besitztum machen? Er ist doch dann nicht der Eigentümer und hat doch keine Rechte an dem Verkaufsobjekt erworben? Das ist doch Schwachsinn. Was bringt es, etwas nur anteilig zu kaufen? Können Sie das nochmal genauer aufschlüsseln, so dass man, abgesehen von der Ersparnis der Grunderwerbssteuer, die Vorteile von so einem Deal erkennt. Vielen Dank für Ihre große Mühe
wird doch im video erklärt
man selber besitzt 94,9 %, den rest hat eine scheinfirma oder oder..., spielt doch am ende keine rolle.
die hast 95% der gesellschaft die gesellschaft ist die juritistische person, du hast eine andere gesellschaft die 5% daran hat, die ist halt eine andere juritische person.
und schon kann man leciht 100% haben, juritisch aber sieht es anders aus.
Also Frau Lederer,
Ich hab's so verstanden:
Zuerst eine GbR gründen, dann im Namen dieser GbR das Grundstück 94,9 % kaufen. Und die restlichen 5,1% kaufe ich als Privatperson.
Löhne sich das? 2x beim Notar und Grundbuch? Beim GbR muss ich eine Buchführung betreiben? Also ich lasse es dann für 5 Jahren und habe mir dann die Steuer gespart?
Um es sauber zu halten, müsste die Privatperson unabhängig sein? Könnte ich dann mit der unabhängigen Person einen Kreditvertrag über die 5,1% abschließen? Wäre das ein Abhängigkeitsverhältnis?
So wie ich das verstanden habe müsste das der Verkäufer machen. Und wieso sollte der das für eine Privatperson machen?
@@maximilianemustermann815 Leider gab es keine Antwort auf Ihre Frage, die ich auch gern gestellt hätte. Warum soll der Verkäufer eine GbR, dessen Bestandsteil die Immobilie ist
gründen, nur um mir die GSt zu ersparen. Es sei denn, er wird an dem Geschäft beteiligt
und das Konstrukt könnte strafrechtlich relevant sein.
Hi Patricia, kleine Frage, gab es aktuell bezgl. des ShareDeals mit 94% eine Änderung?
Korrekt!
Die Immostipulierungspreise sind vorab nach Käufer- oder Verkäuferwunsch gestaltbar, so wie man Ausstattung aus der Kiste herausrechnet, sollte allerdings nicht unter Boriswerte gehen, oonst wird Gutachten gefordert Der Moloch hat gar nicht die Möglichkeit den tatsächlich vereinbarten oder gezahlten Kaufpreis zu kontrollieren,
dobre
Wie kann man so viel Langeweile haben da zu gucken und suchen um es danach anzuzeigen ^^
Die zweite fremde Gesellschaft zahlt ihre kleinere Umsatz -Steuer weiter, was wichtig ist..
Lohnt sich erst bei Deals jenseits 300000 €.
Ich hätte ein gewisses Verständnis dafür, wenn jemand eine Firma kauft mit vielen Angestellten kauft, wo auch gewerblich genutzte Immobilien (Werkstätten, Arbeitsstätten etc.) mitgekauft werden. So kann eine Firma am Leben gehalten werden. Aber Wohnimmobilien gehören definitiv von diesen Regelungen ausgenommen, und zwar komplett !!!
Was da jetzt wieder gemacht werden soll, ist doch wieder nur Makulatur und Bürgerberuhigung.
Für eine Finanz Beamtin hielt ich mich nicht.....