Augustus solicitatus erat steht im Plusquamperfekt Passiv und wird dementsprechend nicht mit '' war Augustus beunruhigt'' übersetzt... Oder habe ich einen Denkfehler? Sonst Super Video
Grundsätzlich hast du recht. Allerdings gibt es bei einigen PPPs (wie sollicitatus vom Infinitiv sollicitare) auch die Verwendung als Adjektiv. Das ist hier der Fall: sollicitatus tritt hier als Adjektiv in der Bedeutung "beunruhigt" auf. Der ursprüngliche Lateiner wird dabei keinen Unterschied gesehen haben. Von der Bedeutung im Deutschen ist es auch identisch, denn jemand, der in der Vergangenheit beunruhigt worden ist (Perfekt Passiv als Tempus) ist als Folge davon danach beunruhigt (als Zustand). Es gibt noch weitere Beispiele, bei denen im Deutschen das PPP als Adjektiv verwendet wird: mortuus erat - er war gestorben / er war tot (als Zustand danach - Adjektiv im Deutschen) hier wird es im Deutschen deutlicher, da das Adjektiv nicht das gleiche Wort ist wie das Partizip. Schöne Grüße
Ich mache das aktuell mit PowerPoint (weil es recht simpel ist und ich keine Zeit für mehr Aufwand habe). Da gibt es inzwischen eine Funktion "Aufzeichnen". Dabei kann man auch den Ton über das Mikrofon aufnehmen. Schwachstellen sind, dass 1. die Präsentation gut genug zur Darstellung sein muss, 2. über das Mikrofon auch Tastenaschläge und z.B. der PC-Lüfter aufgezeichnet werden und 3. die Tonaufnahme beim Wechsel zwischen Folien kurz aussetzt. Ansonsten ist das eine recht simple und effektive Sache, da man auch für jede Folie einzeln die Audioaufnahme machen kann.
Das Bezugswort und das Partizip müssen in KNG übereinstimmen. Es kann sein, dass dazwischen noch eine weitere Angabe (z. B. Aein Ort oder ein Objekt) steht. Oft wird der gesamte Abl. Abs. durch das Bezugswort und das Partizip abgegrenzt. Aber wie fast immer: in Originaltexten gibt es Ausnahmen
Augustus solicitatus erat steht im Plusquamperfekt Passiv und wird dementsprechend nicht mit '' war Augustus beunruhigt'' übersetzt... Oder habe ich einen Denkfehler?
Sonst Super Video
Grundsätzlich hast du recht. Allerdings gibt es bei einigen PPPs (wie sollicitatus vom Infinitiv sollicitare) auch die Verwendung als Adjektiv. Das ist hier der Fall: sollicitatus tritt hier als Adjektiv in der Bedeutung "beunruhigt" auf. Der ursprüngliche Lateiner wird dabei keinen Unterschied gesehen haben. Von der Bedeutung im Deutschen ist es auch identisch, denn jemand, der in der Vergangenheit beunruhigt worden ist (Perfekt Passiv als Tempus) ist als Folge davon danach beunruhigt (als Zustand).
Es gibt noch weitere Beispiele, bei denen im Deutschen das PPP als Adjektiv verwendet wird: mortuus erat - er war gestorben / er war tot (als Zustand danach - Adjektiv im Deutschen) hier wird es im Deutschen deutlicher, da das Adjektiv nicht das gleiche Wort ist wie das Partizip.
Schöne Grüße
Und danke für den Kommentar:)
@@lateinhilfe2019 super, macht Sinn. Sehr interessant. Ich danke vielmals für die ausführliche Erläuterung
in bedwars hat mal wer ein hackenkreuz gebaut und ich habe die dann abgebaut
Ich bin so stolz
Erstmals, ein tolles Video, nur meine Frage ist halt, wie macht man solche Videos eigentlich, weil ich demnächst ein ähnliches Video machen muss
Ich mache das aktuell mit PowerPoint (weil es recht simpel ist und ich keine Zeit für mehr Aufwand habe). Da gibt es inzwischen eine Funktion "Aufzeichnen". Dabei kann man auch den Ton über das Mikrofon aufnehmen. Schwachstellen sind, dass 1. die Präsentation gut genug zur Darstellung sein muss, 2. über das Mikrofon auch Tastenaschläge und z.B. der PC-Lüfter aufgezeichnet werden und 3. die Tonaufnahme beim Wechsel zwischen Folien kurz aussetzt. Ansonsten ist das eine recht simple und effektive Sache, da man auch für jede Folie einzeln die Audioaufnahme machen kann.
Hat mir geholfen DANKE!
Tolles Video, danke ! 😊
Gelten die gleichen Übersetzungsmöglichkeiten beim all.abs. mit ppp auch für das ppa?
Ja. Die Varianten sind gleich. Man muss nur beachten, dass beim PPP vorzeitig und im Passiv übersetzt wird, beim PPA aber gleichzeitig und im Aktiv
Stehen dann das Substantiv und das Partizip nebeneinander?
Das Bezugswort und das Partizip müssen in KNG übereinstimmen. Es kann sein, dass dazwischen noch eine weitere Angabe (z. B. Aein Ort oder ein Objekt) steht.
Oft wird der gesamte Abl. Abs. durch das Bezugswort und das Partizip abgegrenzt. Aber wie fast immer: in Originaltexten gibt es Ausnahmen