:( Deutschland.. Auf dem Bodensee soll eigentlich alles gekennzeichnet werden.. Und ich glaub sogar registriert. Aber ich hab keine Ahnung von, es ist so stressig und umständlich.
Fahrzeuge unter 2,5 Metern Länge ohne Maschinenantrieb und ohne sanitäre Einrichtungen, Koch- oder Wohnanlagen benötigen keine Bodenseezulassung. Ebenso brauchen keine Zulassung: Segelsurfbretter, Kanus, Kajaks und Rennruderboote. Hier sind die Eigner lediglich verpflichtet, ihren Namen und ihre Adresse wasserfest auf dem Fahrzeug anzubringen. D.h. ein Rufname muss immer drauf und die Adresse innen rein, damit dich die WaschPo identifizieren und rufen kann.
Wo ist eigentlich bei Dir die Antriebsmaschine mit mehr als 2,21 kW, so dass Du der Kennzeichnungspflicht unterliegst? Wenn Du schon die ganzen Paragraphen anführst, dann LIES sie auch! Unter Juristen gibt es den schönen Spruch: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Gemäß § 1, Absatz 2 Buchstabe f) KlFzKV-BinSch ist Dein Kajak KEIN Kleinfahrzeug, sondern irgendein Spielzeug, das mit der Kennzeichnungsverordnung rein gar nichts zutun hat. Deutschland ist überbürokratisiert, ja, aber so schlimm nun auch wieder nicht.
Wenn du schon klugscheißt, dann checke zumindest deine Fakten. Das was du beschreibst ist die amtliche oder amtlich anerkennte Kennzeichenpflicht. Wenn du - wie mit einem Kajak - nicht dieser Pflicht unterliegst, muss das Kajak, ja sogar standup paddle boards, trotzdem einen Namen haben. 10cm, schwarz auf hell oder weiß auf dunkel.
:( Deutschland.. Auf dem Bodensee soll eigentlich alles gekennzeichnet werden.. Und ich glaub sogar registriert. Aber ich hab keine Ahnung von, es ist so stressig und umständlich.
Ja es ist wirklich schwierig, zu viele Regeln und Bestimmungen. Leider auch alles so schlecht beschrieben. Alles zu kompliziert gemacht.
Fahrzeuge unter 2,5 Metern Länge ohne Maschinenantrieb und ohne sanitäre Einrichtungen, Koch- oder Wohnanlagen benötigen keine Bodenseezulassung. Ebenso brauchen keine Zulassung: Segelsurfbretter, Kanus, Kajaks und Rennruderboote. Hier sind die Eigner lediglich verpflichtet, ihren Namen und ihre Adresse wasserfest auf dem Fahrzeug anzubringen. D.h. ein Rufname muss immer drauf und die Adresse innen rein, damit dich die WaschPo identifizieren und rufen kann.
Hallo Maks
Hey👋
Wo ist eigentlich bei Dir die Antriebsmaschine mit mehr als 2,21 kW, so dass Du der Kennzeichnungspflicht unterliegst? Wenn Du schon die ganzen Paragraphen anführst, dann LIES sie auch! Unter Juristen gibt es den schönen Spruch: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Gemäß § 1, Absatz 2 Buchstabe f) KlFzKV-BinSch ist Dein Kajak KEIN Kleinfahrzeug, sondern irgendein Spielzeug, das mit der Kennzeichnungsverordnung rein gar nichts zutun hat. Deutschland ist überbürokratisiert, ja, aber so schlimm nun auch wieder nicht.
Tatsächlich kontrolliert die Polizei auch Kajak Fahrer hier in Berlin. Und ganz oft gab es schon Strafen auch dafür.
Wenn du schon klugscheißt, dann checke zumindest deine Fakten. Das was du beschreibst ist die amtliche oder amtlich anerkennte Kennzeichenpflicht. Wenn du - wie mit einem Kajak - nicht dieser Pflicht unterliegst, muss das Kajak, ja sogar standup paddle boards, trotzdem einen Namen haben. 10cm, schwarz auf hell oder weiß auf dunkel.
@@TringleOaC Wissen die Heerscharen von SUPlern, dass sie ihre Flunder irgendwie beschriften müssen? Und die Gummibootfahrer am Ostseestrand?
@@axelgerold3741 Frag das den Gesetzgeber