Lieber Kai ich habe meine schriftlichen Prüfung und mündliche Prüfung auch bestanden ich möchte mich bei dir bedanken weil ich Ihre Videos gesehen und ich habe viel gelernt. Dankeschön 💚
Um sich wieder die ganzen Rechte und Pflichten unserer Tätigkeit ins Gedächnis zu rufen,sind deine Videos wirklich gut.Das Wesentliche wird sehr gut erklärt und auf den Punkt gebracht.Natürlich ein like von mir.
Schönen guten Abend! Soweit mal wieder ein schönes Video! Jedoch hätte ich mir gewünscht das sie in diesem Video dazu erklären wo der Unterschied zwischen Zivilen Personen und privaten Sicherheitskräften liegt ! Denn genau so wie sie es jetzt erklärt haben ist mir bei gewissen Reportagen immer Sauer aufgestoßen und hat zu etlichen Diskussionen geführt! Auch wenn sie alles mehr als fachlich erklären und Leute die ihre Videos regelmäßig schauen wissen in welchem Zusammenhang alles steht, sehen leider oft die falschen Leute nur dieses Video und verstehen dann auch nur „ Der darf das nicht „ Trotzdem war es wieder schön zu zu sehen und freue mich schon auf weitere Inhalte 👍 Schöne Grüße
RuhrDampfPott genau.. mir sagen viele das ist doch für jeden jedermannsrechte das kann ich doch gleiche auch. Dann kann ich den Unterschied nicht klären.
MollaMusic ganz genau da kommen Mitarbeiter die noch nicht so viel Erfahrung haben oft in Erklärungsnot! Wenn man dieses Video oder die Berichte im Fernsehen aus normaler Sichtweise sieht dann fragt man sich wofür man eine Prüfung ablegen muss denn es sind doch „ jedermanns rechte „ Wie gesagt für Leute die es wissen ist das Video super erklärt wie halt alle von ihm 👍
RuhrDampfPott das stimme ich vollkommen zu. Nur im Sicherheit Branche zu arbeiten und dafür denn 34a gewo. Bestehen ist Schwachsinn. Ich hab mich sehr gequält um zu bestehen. Bestanden hab ich aber den jedermannsrechte wer das schon weiß besteht Augen zu den Prüfung. Am Anfang als ich gelernt habe war für mich alles neu, und dachte wie soviel rechte hab ich als Security, aber dann hab ich kapiert das sind ja für jedermann. Und was ist dir Unterschied ? Nur Zertifikat oder wie 🤣
Der Unterschied besteht im Grunde nur darin, dass diejenigen mit abgeschlossener Prüfung in der Regel besser über die Rechtslage informiert sind als die sonstigen Zivilpersonen. Das hindert einige schwarze Schafe leider nicht daran, übergriffig zu werden.
Recht einfach, Handschellen sind ein Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs. Private Sicherheitsdienstleister dürfen keinen unmittelbaren Zwang ausüben. Solange diese nicht vom entsprechenden Behörden dazu berechtigt werden. Und im Grunde werden in der Regel nur Mitarbeiter der Ordnungsämter oder halt private Sicherheitsdienstleister die mit der Bewachung militärischer oder polizielicher Kasernen beauftragt sind dazu ermächtigt. Oder anders ausgedrückt, an Objekten an denen Sicherheitsmitarbeiter bewaffnet eingesetzt werden darf in der Regel wenn notwendig unmittelbarer Zwang angewendet werden. Ansonst nicht vergessen du darfst ans private Sicherheitskraft nicht mehr als das was dein Nachbar nicht auch darf oder eben nicht darf.
Die Fesselung von Personen ist nur unter sehr engen Voraussetzungen im Rahmen der Jedermannsrechte denkbar. Die Verwendung von Handschließen zum Fesseln von Personen könnte im ABSOLUTEN AUSNAHMEFALL von der Jedermann-Festnahme nach § 127 (1) StPO gedeckt sein, wenn die Voraussetzungen vorliegen UND die Fesselung erforderlich und angemessen ist, d.h. das Anlegen der Handschließen müsste u.a. das mildeste Mittel darstellen, welches die Rechte des Festgenommenen am geringsten beeinträchtigt. Auch im Rahmen der Notwehr könnten Handschließen IM AUSNAHMEFALL zum Einsatz kommen. Ich persönlich halte die Verwendung von Handschließen immer für riskant. Doch ich weiß aus der Praxis auch, dass es brisante Situationen geben kann, in denen dieses Hilfsmittel tatsächlich benötigt wird. Beste Grüße. KD
@@MichiWelt ich würde die Handschellen oder die Zwangsmaßnahmen mit egal welche Mädel durchführen wenn Leib und Leben davon ab abhängt oder leben des dritten um ihn zu schützen würde ich mir die Zwangsmaßnahmen machen auch wenn es sehr kritisch ist wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung
@@apdpssozialersicherheitsdi4216 Das kannst du halten wie du willst, ich habe dir nur die rechtliche Seite genannt. Letzten Endes sollte es mal dazu kommen und je nachdem wie was passiert und es geht vor Gericht wird es eine Einzelfall Entscheidung ob man für sein Handeln Rech oder eins übergebraten bekommt. Aus meiner Erfahrung bekomme ich von meinem Arbeitgeber nicht die entsprechende Ausrüstung bzw. nicht vom Kunden das Recht im Notfall unmittelbaren Zwang anwenden zu dürfen werde ich es nicht tun. Ich werde nur das umsetzten was mir das Notwehrrecht erlaubt.
@@MichiWelt Grundsätzlich haben Festnahmen unter Beachtung einiger Regeln zu erfolgen: Die Festnahme hat in einem angemessenen Verhältnis zum Festnahmezweck zu erfolgen. Ist das Verhältnis nicht als angemessen zu bezeichnen, darf der Festgenommene nicht verletzt werden. In Fällen, in denen er Widerstand leistet, flüchten möchte und/oder aggressiv wird, dürfen ihm die Arme und Beine gefesselt werden. Eine Verhinderung der Flucht durch Wegnahme von Autoschlüsseln oder eines Fahrrads sind gestattet. Der vorläufig Festgenommene hat der Polizei übergeben zu werden. Ist dies nicht möglich, beispielsweise weil kein Telefon zur Verfügung steht, muss er ins nächste Polizeirevier gebracht werden. Zu beachten ist, dass in Fällen, in denen sich der Festgenommene massiv gegen die Festnahme wehrt, auch Gewalt angewendet werden darf. Diese lässt sich allerdings nicht mit dem § 127 StPO begründen, sondern durch Notwehr gemäß § 227 BGB oder durch Selbsthilfe gemäß § 229 BGB [AG Grevenbroich, 26.09.2000, 5 Ds 6 Js 136/00].
Super Erklärung! Ich habe dennoch eine Frage, ich habe den 34A bestanden und es wurde gesagt man dürfe keine Handschellen sowie ZIP’s nutzen. Nun meine Frage, in einem Security laden bekommt man diese zu kaufen genauso wie Pfeffer spray und auch Quarzsand Handschuhe. Wie kommt sowas wenn man diese doch gar nicht nutzen darf? Gibt es dort Lücken im Recht oder hat dies eine andere Antwort?
Hallo. Auf diese Frage hier in aller Kürze zu antworten, ist garnicht so leicht. Erst einmal muss man wohl unterscheiden zwischen „kaufen bzw. besitzen“ dürfen solcher von Ihnen genannten Gegenstände und dem „tragen und einsetzen“ solcher Gegenstände, speziell als Sicherheitskraft. Alle genannten Gegenstände/Waffen können Sie problemlos kaufen, genauso wie jeder andere Bürger. Soweit klar. Allerdings dürfen Sie solche Ausrüstungsgegenstände grundsätzlich im Dienst nur mit sich führen, wenn dies von Ihrem Unternehmen erlaubt wurde (das bestimmt die Bewachungsverordnung). Was den Einsatz z. B. von Fesseln angeht (egal ob Handschließen oder ZIP´s) gelten sehr enge rechtliche Maßstäbe (dazu habe ich schon einige Beiträge veröffentlicht, z. B. „Was dürfen Securitys NICHT!“). Ich kenne sehr viele Sicherheitskräfte bzw. -firmen, die mit dem Führen der o.g. Gegenstände keine Probleme haben, vorausgesetzt die Sicherheitskräfte sind vernünftig im Umgang damit ausgebildet. Soweit klar? Beste Grüße. KD
Hab noch eine Frage , mir ist aufgefallen das bei der neuen Bewachungsverordnung das Datenschutz! bzw.wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gar nicht mehr gibt oder lieg ich falsch ? früher war es Paragraph 8 BewachV .bei der neuen BewachV finde ich nicht.
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass Safety eher im Kontext mit betrieblicher Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitssicherheit genutzt wird. Security ist ja eher ein umfassender Oberbegriff für Sicherheit, u.a. eben auch für Sicherheitsdienstleistungen. Beste Grüße. KD
Soweit alles richtig, bis auf die Darstellung der Verhältnismäßigkeit. Da gibt's nämlich eine wichtige Ausnahme: bei der Notwehr gem. § 32 StGB gibt es *keine* Verhältnismäßigkeit im Sinne einer Rechtsgüterabwägung. Die Notwehr kennt selbst also keine Beschränkung des Mittels. Grundsätzlich darf bei der Notwehr, auch wenn dies sicherlich ein Extremfall ist, selbst tödliche Gewalt ausgeübt werden. Allerdings muss stets das _relativ_ mildeste Mittel genommen werden. Stehen zwei oder mehr gleich wirksame Mittel zur Verfügung, muss daher jenes genommen werden, welches den Angreifer am wenigsten schädigt. Dabei muss der Verteidigende aber nicht auf ein unsicheres Mittel zurückgreifen, so dass tatsächlich nur dann das mildeste von mehreren Mitteln gewählt werden muss, wenn dieses auch den Angriff mit Sicherheit abwenden kann. Anders als z. B. beim Notstand findet eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern im Rahmen der Notwehr *nicht* statt. Somit darf beispielsweise auch die persönliche Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden. Ob es für eine Einsatzkraft sonderlich professionell ist, sich von einer verbalen oder gestikularen Beleidigung derartig provozieren zu lassen, dass sie deshalb zum Mittel der körperlichen Gewalt greift, lassen wir einmal dahingestellt sein. Im Rahmen der Notwehr gem. § 32 StGB wäre es allerdings legal, d. h., die Einsatzkraft würde sich nicht strafbar machen, solange kein offensichtlich krasses Missverhältnis zwischen dem verteidigten Rechtsgut und dem verletzten Rechtsgut des Angreifers besteht. Ob Kunde und Arbeitgeber gern einen Heißsporn beschäftigen bzw. mit der Wahrung ihrer Interessen betrauen, der sich durch eine verbale Beleidigung zu einer Eskalation der Situation bringen lässt, spielt allerdings im Bezug auf die reine Strafbarkeit ("eine Sicherheitskraft *darf nicht* ...") und die sich aus einer rechtswidrigen Handlung ergebenden Schadenersatzansprüche keine Rolle.
Danke für die absolut korrekten Hinweise bezüglich des Notwehrrechts. Als Vortragender muss man sich nicht selten zwischen Verständlichkeit und Genauigkeit entscheiden. Mir ging es hier um eine vereinfachte, kompakte und verständliche Darstellung, die „Jedermann“ gut nachvollziehen und verstehen kann. Das stößt bei den Experten nicht immer auf Gegenliebe. Umso mehr freue ich mich über fachliche und konstruktive Ergänzungen eines Profis;-) Beste Grüße. KD
@@KaiDeliomini Ich muss zugeben, dass ich als Personalverantwortlicher niemanden einsetzen würde, der sich von Beleidigungen oder verbalen Pöbeleien derartig provozieren ließe, dass daraus hitzige Wortgefechte und am Ende vielleicht sogar körperliche Auseinandersetzungen entstünden. Im Werkschutz erlebt man solche Situationen zum Glück nur sehr selten, auch wenn einem Kollege heute Morgen von einem den Gehweg befahrenden Radfahrer (Wiederholungstäter!) auf die Bitte, doch den Fahrweg des Werksgeländes zu benutzen, ein wütendes "Geh mir nicht auf den Sack, du Armleuchter!" entgegen geschmettert wurde. Nun gut, dieser Radfahrer wird nach dem Bericht des Kollegen wohl bei seinem Chef antreten müssen und sich wegen wiederholter Verstöße gegen die Werkordnung und Beleidigung einer Einsatzkraft eine Abmahnung abholen. Das finde ich deutlich besser und wirksamer als eine Ohrfeige. Da übertrifft das Arbeits- in seiner Wirksamkeit wohl das Straf- und auf alle Fälle das Faustrecht. ;-)
Danke Eric! Besser hätte ich es auch nicht formulieren können! Vereinfacht ist zwar immer schön aber auch für den zivilen oft sehr missverständlich und man müsste es denen auch so erklären, wie Du es formuliert hast! Genau so wie tödliche Gewalt! Bei mir als Berufswaffenträger ist es ähnlich und auch so unterrichtet worden: wenn Leib und Leben bedroht ist und das mindeste Mittel der Wahl die Schusswaffe ist, die Verhältnismäßigkeit vorhanden ist, wird (was wir alle nicht wollen) von der Schusswaffe Gebrauch gemacht! Unser Ausbilder (Polizei OK a.d.) formulierte es so schön: wer anderen das Leben nehmen will oder sein körperliche Unversehrtheit mit besten wollen und gewissen Schaden will, muss nicht damit rechnen, dass seins verschont bleibt! Gerne auch mal ein Video darüber machen, was der Einsatz von Einsatzmitteln in der Sicherheitsbranche angeht, da es da ja auch viele gibt (EKA, RSG, Schusswaffe etc.)
dann gibt es nunmal mehr geschulte, ausgebildete sicherheitskräfte... aber gibt es den auch passende fachkraft stellen? :) bisher noch nicht, bzw gibt es schon aber noch nicht so viele.. aber sie werden halt immer nach und nach mehr. :)
Wie Mann im mündlicher Prüfung beachten müssen .damit mann seine mündlich Prüfung bestanden könnte des ich euerm Hilfe Dringend annehmen müssen danke 🙏 dir du bist der beste
Eine Frage zur Kontrolle, wie sieht es rechtlich aus bei Fahrkarten Kontrollen aus? Es ist ja ein gegenseitiges Einverständnis um mit dem bus oder bahn zu fahren diesen vor zu zeigen. Und wenn ich mich weigere komm ich halt nicht rein oder muss aussteigen. Dann dürfen die mich doch nicht an der nächsten Haltestelle festhalten bis die polizei kommt um mein ticket zu fordern?
Saschman84 ich will jetzt nicht falsch sagen. Aber wenn du weigerst Ticket zu zeigen, dar der Kontrolleur Polizei dazu rufen und Ihnen zeigst. Wenn du aber kein Ticket hast dann musst du dich ausweisen wenn du die weigerst oder nicht dabei hast, dürfen die bis die Polizei da ist dich festhalten. Aber das beste Antwort kann Kai Deliomini schreiben ;)
Festnahme durch Privatpersonen incl. Kontrolleure ist möglich, aber an deutlich höhere Verhältnismäßigkeit gebunden als durch Beamte mit Hoheitsgewalt. Nach der Privatisierung der Verkehrsbetriebe sind Kontrolleure keine Beamte mehr. Ausserdem ist ein Festnahmerecht für Zivile bei Ordnungswidrigkeiten auszuschließen. Bei kleineren Straftaten wie Schwarzfahren darf der durch eine Festnahme entstandene Schaden nicht wesentlich größer sein als der durch die Straftat verursachte.
Hallo. Sollte kein Ticket vorhanden sein, wäre der Tatbestand nach § 265a StGB erfüllt (Erschleichen von Leistungen), so dass der Kontrolleur ggf. eine Jedermann-Festnahme nach § 127 (1) StPO durchführen dürfte (wenn der Täter ihm nicht bekannt ist). Ein Kontrolleur hat im Rahmen seiner Funktion als Besitzdiener/Vertreter des Hausrechts, das Recht nach einem gültigen Fahrschein zu fragen und diesen auch vorgezeigt zu bekommen. Der Fahrgast erklärt sich durch die Nutzung der Verkehrsmittel einverstanden, sich an diese Beförderungsbestimmungen zu halten. Und der Kontrolleur muss davon ausgehen, dass wenn sich jemand gegen die Kontrolle verweigert, dass er im Zweifel kein Ticket hat, also eine Straftat vorliegt. Darüber hinaus ergeben sich daraus auch zivilrechtliche Ansprüche des Verkehrsunternehmens. Eine Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei oder bis zum Vorzeigen eines Ausweisdokuments oder bis zum Vorzeigen eines Tickets wäre meiner Meinung nach rechtmäßig. Soweit klar? Viele Grüße. KD
Die vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO ist voll gerechtfertigt , weil der Tatbestand der Straftat nach §265a StGB erfüllt ist. Natürlich der Kontrolleur die richtige Rechtsgutabwägung machen muss , und sofort nach dem Vorzeigen des Ausweises den Fahrgast frei lassen.
Ich wurde heute aus dem Einkaufszentrum bei mir in der Stadt geschmissen ich saß 10 min auf der bank bis ein Security mann auf mich zu kam respektlos zu mir meine ich sei der von heute morgen oder so nen zeug obwohl ich das erste mal an diesem tag da war und er meinte ich soll rausgehen weil ich ja nichts kaufe ( ich kaufe täglich etwas in dem einkaufszentrum habe schon mehrere hunderte euro ausgegeben ) ich bin öfters für vielleicht 1-2 stunden da weil ich in der schule manchmal freistunden habe und es sich nicht lohnt nach hause zu fahren aber ich kaufe immer etwas. Was darf er machen wenn ich wieder hingehe und es verweigere zu gehen bis ich möchte ( so 1-2h ) darf er mich rauswerfen ( physisch) und darf er mir ohne grund hausverbot geben?
@@sebastianblau3435 Für einen Verdienst knapp über den Mindestlohn und einen Tarifvertrag der den Namen nicht verdient? Interessehalber - OK, aber für den Lohn arbeiten - never.
Hallo, erstmal muss ich sagen,dass es ein gutes Video ist. Aber wie sieht es mit täglichen stichprobenartigen Durchsuchungen der privaten Sicherheitsfirma auf meiner Arbeit in einem Onlinehandel aus, da arbeiten 90 Prozent Polen und es wird tägich viel geklaut ( im Monat für ca. 30 bis 50 Tausend Euro)? Wir müssen beim Verlassen der Halle dabei dann, aber nicht des Ausgangs der Halle, alles aus den Taschen holen und dann Scannen die uns mit einem Metalldetektor ab? Es nervt schon sehr und ich finde, dass es schon an die Psyche geht wenn ich täglich das von 0 bis ca. 8 mal erlebe. Jetzt ist meine Frage, ob das gesetzeswidrig ist? Schon mal danke im voraus.
Hallo. Ich kann und darf hier natürlich keine Rechtsberatung durchführen, zumal ich die genaue Situation bei Ihnen vor Ort ja auch nicht kenne. Ich gehe davon aus, dass es für die „freiwillige Durchsuchung“ der Mitarbeiter (egal ob intern oder extern) eine arbeitsrechtliche Vereinbarung gibt, d.h. diese Durchsuchung findet ja nicht gegen den Willen der Betroffenen statt, sondern die Mitarbeiter sind ja einverstanden damit. In diesem Fall ist eine Durchsuchung nicht rechtswidrig. Fragen Sie doch einfach einmal Ihren Vorgesetzten nach den rechtlichen Rahmenbedingungen;-) Beste Grüße. KD
Ja , wenn die Rechte ( in diesem Fall Gesundheit , Unversertheit ) der Person bedroht sind , kann dieser Person ein Dritter helfen , im Rahmen Nothilfe( art der Notwehr) gemäß §227 BGB , ohne sich strafbar zu machen.
Mittlerweile ist die 34a sachkundeprüfung pflichtig also mit der Unterrichtung nach 34a nicht mehr einsetzbar und die Prüfung ist 50 :50 schriftliche und mündliche mit separaten Prüfern. Die 40 stunden sind nur noch eine vorbereitung
Um billige 450 Stellen zu besetzen ist aber im sinne der Fa nicht ratsam. In nrw ist aber seit 2019 so nur noch sachkundeprüfung oder höher oder war Anfang des Jahres so bei Einstellungen diese nach zu holen
Lediglich bei der Notwehr gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht, wohl aber verschiedene "sozialethische Einschränkungen" des Notwehrrechts, die aus dem Begriff der Gebotenheit abgeleitet werden. Wer allerdings auch bei der Notwehr die Verhältnismäßigkeit beachtet, macht jedenfalls juristisch nichts falsch... wobei es im Endergebnis freilich immer auf eine richterliche Beurteilung des Vorfalls ankommt.
Mir ist folgendes passiert. Nach 13 Uhr habe ich meinen Einkauf im Kaufland beendet. Vor diesem Einkauf habe ich in der Apotheke Mundschutz im Wert von 22,50 Euro gekauft und einen angezogen. Den ganzen Einkauf über war dieser an. Gerne auch auf den Kamera aufnahmen des Kaufland zu sehen. Beim verlassen der Mall ca. 7 Meter vor dem Ausgang der Mall habe ich den Mundschutz entfernt. Meine Brille war beschlagen. Am Ende der Rolltreppe kam die Sicherheitsmitarbeiterin (abgekürzt SM) vor meinen Wagen. Hinter mir waren keine Menschen mindestens 10 Meter und vor mir bis zum Ausgang niemand. Jeglicher Sicherheitsabstand wäre einhaltbar gewesen. Die SM hat den Wagen festgehalten und ohne jegliche normale Umgangsform gesagt: Hej die Maske rauf! Dabei hat sie meinen Wagen festgehalten! Bis hierhin habe ich mir moralisch nix gemacht um derartiger Feindseligkeit ausgesetzt zu sein. Meine Antwort war: Ich bin es in diesen Land gewohnt mit hallo oder guten Tag angesprochen zu werden. Oder bitte. Daraufhin zückte sie ihr Handy und schoss mindestens ein Foto und sagte mir ich hätte Hausverbot! Als ich gehen wollte stellte sie sich in den Weg ca. 3 Meter vom Ausgang und hielt die 2 Meter Abstand nicht ein. Sie sagte ich soll ihr mein Perso geben, es wäre laut Grundgesetz erlaubt. Ich antwortete bestimmt nicht laut Grundgesetz. Sie sagte soll ich die Polizei holen. Da antwortete ich: gerne. Ich warte. Dann sagte die SM: WENN SIE DIE POLIZEI WOLLEN RUFEN SIE DIE. ICH WILL DEN PERSO. Auf diese Logik sagte ich verpiss dich und ging um sie herum und sie folgte mir. Dabei sagte sie laut in eine Form voicemail: DIESER MANN HAT HAUSVERBOT. Ich hab auch das Foto. Ist es legitim dass solche sensiblen Daten irgendwo verschickt werden? Laut SGB X ist der Datenschutz sehr empfindlich. Ich betone bis hierhin habe ich jeglicher Maßnahme behördlicher Seitz zugestimmt und wäre nicht weggegangen. Wofür das Foto? Ich war kooperativ, wenn die Polizei gerufen wäre? gegen Gewalt und Machtausübung wehre ich mich. Des Weiteren ist es fraglich nicht nur moralisch warum mir quer über den Parkplatz gerufen wird: der deutsche Bürger möge sich doch an sein eigenes Gesetz halten. Bei meinem Wagen sagte ich zu ihr: das passiert wenn man einem Mindestlöhner zu viel Macht gibt. Danach sagte sie: bring den Wagen weg du deutscher Bürger. Was machst du denn beruflich? Ich sagte ihr, dass ich stolz bin deutscher zu sein und als Pflegediensleiter und soziale Arbeit Student, weiß was ein Mindestlöhner ist. Ob meine Aussage provokativ ist. Kein Zweifel. Rechtfertigen unhöflichkeiten Gewalt? Ob verbaler oder Non verbaler Natur? Meiner Meinung nicht. Vor allen mit der TATSACHE, dass ich auf die Polizei gewartet hätte. Dies war verbal und nonverbal erkennbar. Nachdem ich den Einkaufswagen weggebracht habe: Ohne zu provozieren lächelnd. Packte die SM mich und drehte mir aus dem nichts den linken Arm um und drückte mich gegen ich glaube Stange oder Pfosten. Da habe ich sie weggedrückt. Mein Handgelenk schmerzt. Diesen Sachverhalt können Zeugen die ich kenne bestätigen. Da die Strafverfahren eingeleitet sind und ärgerlicher Weise sinnlos Zeit erfordern werden, ist dies ärgerlich. Meine Wortwahl ist hinterfragbar in Form von, war ich höflich. Natürlich nicht. ging Aggression von mir aus? Nein. Wurde ich unprofessionell behandelt. Glas klar ja! Habe ich mich gegen die Maßnahme Polizei gewehrt oder hätte den Platz verlassen. Nein diese Gefahr bestand nicht. War auch so kommuniziert. Ist es in Ordnung abwertend als deutscher Bürger betitelt zu werden? Dies überlasse ich dem ek3 und seiner Unternehmens Philosophie dies zu beurteilen. Genauso ob solch ein Verhalten Menschen gegenüber in Ordnung ist. Meiner Meinung nach müsste Deeskalation und die minimalste Gewalt eingesetzt werden. leider war diese SM auf Krawall gebürstet und wollte Macht und Gewalt ausüben. Nach mehrmaligen reflektieren und verschiedenen Betrachtungsweisen, sowohl philosophisch als auch soziologisch, kann ich kein Verhalten feststellen meiner seitz was solch ein Vorgehen rechtfertigt. Ich sage nicht das ich nicht unhöflich war nach solch einer Ansprache. Unrecht entschuldigt nicht Unrecht. Ich war zu keinem Zeitpunkt eine Bedrohung noch eine Gefahr um solch eine Reaktion zu rechtfertigen. Da ich ihre Reaktion sehr respektiere und ihr auftreten als professionell empfinde, werde ich bis zum 09.05.2020 erstmal keinen Anwalt einschalten und auch nicht die Zeitung. Obwohl mein unrechtempfinden stark nach der Öffentlichkeit in diesem Fall schreit. Mein Sachverstand lässt mich vorsichtig optimistisch den 09.05.20 abwarten. Ich bin zuversichtlich, dass eine für alle Parteien zufrieden stellende Lösung gefunden wird. Mir geht es nicht um recht und Unrecht. Sondern legitime Vorgehensweise oder nicht. Oder auch um das ärgerliche unnötige Hausverbot.
Hallo und danke für die offene Schilderung dieses Erlebnisses. Sollte sich der Sachverhalt wirklich so ereignet haben, hat die Sicherheitskraft nicht nur unangemessen und sozial inkompetent agiert, sondern sich vermutlich auch strafbar gemacht. Darüber hinaus ist das Fotografieren einer Person ohne deren Einverständnis absolut nicht rechtmäßig. Es tut mir leid, dass Sie eine solche Erfahrung machen mussten. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. Beste Grüße. KD
Also das irretiert mich jetzt! Bei unserer City Streife in Niedersachsen, haben wir Schulterklappen mit blauen Streifen, diese deuten den Dienstgrad. Und Chef sagt immer, ihr seid eigentlich schon ein bisschen Hilfspolizisten.
Tja dann irrt sich dein Chef da ein wenig. Es sei den man arbeitet beim Ordnungsamt. Ohne eine Ernennung durch eine staatliches Organ ist man nur eine Sicherheitskraft ohne besondere Rechte.
„Ein bisschen Hilfspolizisten“ ist tatsächlich eine ziemlich unqualifizierte Aussage. Und mit „Dienstgraden“ sollte man, ebenso wie mit „Dienstabzeichen“ etwas vorsichtig sein im privaten Sicherheitsbereich. Echte Dienstgrade gibt es meiner Auffassung nach nur bei dem Militär, Behörden und öffentlichen Organisationen. Dennoch sind die Aufgaben einer Citystreife wirklich wichtig und man sollte sich besonders mit den Jedermannsrechten & Befugnissen auskennen. Beste Grüße. KD
Ich hätte eine wichtige Frage für mich. Ich bin 17 jahre alt und bei uns gibt es so was ähnliches wie ein einkaufzentrum nur im freiem mit lidl edeka undsoweiter. Und meine erste frage dazu wäre ob der sicherheitsdienst lügen über mich und mwine freunde zu den leuten die die läden besitzen erzählen dürfen? Ich habe ihn dann darauf angsprochen auch bisschen lauter, er hat dannach zu mir gesagt das wir weg vom Gelände gehen und unter 4 augen reden und das war gestern und jetzt hat er gesagt zu mir das wir uns morgen treffen sollen damit er mich schlagen kann. Kann man dann eine beschwerde gegen ihn einlegen bei seiner firma wo er angestellt ist? Er versucht uns Jugendliche seit monaten runter zu machen zum beispiel gegen unsere Roller wir dürfen nich im Parkhaus oben parken trotz öffentlichem parklatz während öffnungszeiten er hat mich und ein kumpel schon fast vom roller geschubst und ein kumpel schon von uns geschlagen okay er hat ihn bisschen beleidigt aber ist es jez ein grund ihn zu schlagen? Nein. Er sagt immer mur was gegen uns. Aber gegen die Älteren traut er sich nicht. Kann ich was gegen ihn rechtlich machen oder nicht?
Ich habe in meiner Ausbildung gelernt das mann dieses wort vorläufige Festnahme nicht sagen darf stimmt das da das nur die Polizei darf wir dürfen nur "festhalten"
Nein, das ist falsch! Das Recht heißt ja „Vorläufige Jedermann-FESTNAHME“, warum sollte man es also festhalten nennen und worin würde der Unterschied liegen? Macht keinen Sinn und klingt nach gefährlichem Halbwissen;-) Beste Grüße. KD
07:49 Ist doch BS. Der Sicherheitstyp entscheidet vor Ort, in der Situation, ob ein Rechtfertigunsgrund vorliegt oder nicht. Wenn ich dem jetzt sage: 'das dürfen Sie gar nicht' dann lacht der mich aus.
Super Herr Deliomini, vielen Dank für Ihre einfach erklären. sagen Sie mir wie kann Ihre erste Video bis lezte Video finden kann, ordndlich man Ihre Unterricht folgend. Bleiben Sie gesund
FRAGE: da alles was hier beschrieben /erläutert wurde auf deutschen Territorium stattfindet, muss ich mich "unterwerfen" wenn eine Kraft auf der Kleidung "Security" stehen hat? Eine Person,welche sich sehr wichtig vorkam, aber vom Alter her problemlos mein Enkel sein könnte, wollte mich mal bevormunden. Ich hab diese Person seinerzeit verbal wegtreten lassen und darauf verwiesen geh zu deinem Arbeitgeber/Auftraggeber und lass dir ein Firmenschild Sicherheitsdienst/Beauftrager auf deine arrogante Klamotten schreiben. Dann kannst du möchte gern Wichtigtuer wiederkommen. Schließlich ist deutsch Amtsprache, ich muss keine andere Sprache lesen können.
Stimmt nicht ganz so. Es kommt darauf an, wo die Sicherheitskraft eingesetzt ist. Z. B. Sicherheitskraft bei der Bundeswehr. Da arbeitet man unter Uzwag und Hoheitsrecht.
Es sollte mehr Menschen geben, die so sind wie du.
Du bist stark. Danke Kai
Lieber Kai ich habe meine schriftlichen Prüfung und mündliche Prüfung auch bestanden ich möchte mich bei dir bedanken weil ich Ihre Videos gesehen und ich habe viel gelernt.
Dankeschön 💚
Um sich wieder die ganzen Rechte und Pflichten unserer Tätigkeit ins Gedächnis zu rufen,sind deine Videos wirklich gut.Das Wesentliche wird sehr gut erklärt und auf den Punkt gebracht.Natürlich ein like von mir.
Schönen guten Abend!
Soweit mal wieder ein schönes Video!
Jedoch hätte ich mir gewünscht das sie in diesem Video dazu erklären wo der Unterschied zwischen Zivilen Personen und privaten Sicherheitskräften liegt !
Denn genau so wie sie es jetzt erklärt haben ist mir bei gewissen Reportagen immer Sauer aufgestoßen und hat zu etlichen Diskussionen geführt!
Auch wenn sie alles mehr als fachlich erklären und Leute die ihre Videos regelmäßig schauen wissen in welchem Zusammenhang alles steht, sehen leider oft die falschen Leute nur dieses Video und verstehen dann auch nur „ Der darf das nicht „
Trotzdem war es wieder schön zu zu sehen und freue mich schon auf weitere Inhalte 👍
Schöne Grüße
RuhrDampfPott genau.. mir sagen viele das ist doch für jeden jedermannsrechte das kann ich doch gleiche auch. Dann kann ich den Unterschied nicht klären.
MollaMusic ganz genau da kommen Mitarbeiter die noch nicht so viel Erfahrung haben oft in Erklärungsnot!
Wenn man dieses Video oder die Berichte im Fernsehen aus normaler Sichtweise sieht dann fragt man sich wofür man eine Prüfung ablegen muss denn es sind doch „ jedermanns rechte „
Wie gesagt für Leute die es wissen ist das Video super erklärt wie halt alle von ihm 👍
RuhrDampfPott das stimme ich vollkommen zu. Nur im Sicherheit Branche zu arbeiten und dafür denn 34a gewo. Bestehen ist Schwachsinn. Ich hab mich sehr gequält um zu bestehen. Bestanden hab ich aber den jedermannsrechte wer das schon weiß besteht Augen zu den Prüfung. Am Anfang als ich gelernt habe war für mich alles neu, und dachte wie soviel rechte hab ich als Security, aber dann hab ich kapiert das sind ja für jedermann. Und was ist dir Unterschied ? Nur Zertifikat oder wie 🤣
Der Unterschied besteht im Grunde nur darin, dass diejenigen mit abgeschlossener Prüfung in der Regel besser über die Rechtslage informiert sind als die sonstigen Zivilpersonen. Das hindert einige schwarze Schafe leider nicht daran, übergriffig zu werden.
Sicherheitskräfte dürfen (stellv. Das Hausrecht ausüben), dafür müssen Sie sich ausweisen.
Deutlich und Klar
Danke 👍
Wie sieht die Rechtslage dabei aus wenn man Handschellen verwenden tut in Dienstleistung sind sie als Dienstleistungen oder auch im privaten Bereich
Recht einfach, Handschellen sind ein Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs. Private Sicherheitsdienstleister dürfen keinen unmittelbaren Zwang ausüben. Solange diese nicht vom entsprechenden Behörden dazu berechtigt werden. Und im Grunde werden in der Regel nur Mitarbeiter der Ordnungsämter oder halt private Sicherheitsdienstleister die mit der Bewachung militärischer oder polizielicher Kasernen beauftragt sind dazu ermächtigt. Oder anders ausgedrückt, an Objekten an denen Sicherheitsmitarbeiter bewaffnet eingesetzt werden darf in der Regel wenn notwendig unmittelbarer Zwang angewendet werden.
Ansonst nicht vergessen du darfst ans private Sicherheitskraft nicht mehr als das was dein Nachbar nicht auch darf oder eben nicht darf.
Die Fesselung von Personen ist nur unter sehr engen Voraussetzungen im Rahmen der Jedermannsrechte denkbar. Die Verwendung von Handschließen zum Fesseln von Personen könnte im ABSOLUTEN AUSNAHMEFALL von der Jedermann-Festnahme nach § 127 (1) StPO gedeckt sein, wenn die Voraussetzungen vorliegen UND die Fesselung erforderlich und angemessen ist, d.h. das Anlegen der Handschließen müsste u.a. das mildeste Mittel darstellen, welches die Rechte des Festgenommenen am geringsten beeinträchtigt. Auch im Rahmen der Notwehr könnten Handschließen IM AUSNAHMEFALL zum Einsatz kommen. Ich persönlich halte die Verwendung von Handschließen immer für riskant. Doch ich weiß aus der Praxis auch, dass es brisante Situationen geben kann, in denen dieses Hilfsmittel tatsächlich benötigt wird. Beste Grüße. KD
@@MichiWelt ich würde die Handschellen oder die Zwangsmaßnahmen mit egal welche Mädel durchführen wenn Leib und Leben davon ab abhängt oder leben des dritten um ihn zu schützen würde ich mir die Zwangsmaßnahmen machen auch wenn es sehr kritisch ist wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung
@@apdpssozialersicherheitsdi4216 Das kannst du halten wie du willst, ich habe dir nur die rechtliche Seite genannt. Letzten Endes sollte es mal dazu kommen und je nachdem wie was passiert und es geht vor Gericht wird es eine Einzelfall Entscheidung ob man für sein Handeln Rech oder eins übergebraten bekommt. Aus meiner Erfahrung bekomme ich von meinem Arbeitgeber nicht die entsprechende Ausrüstung bzw. nicht vom Kunden das Recht im Notfall unmittelbaren Zwang anwenden zu dürfen werde ich es nicht tun. Ich werde nur das umsetzten was mir das Notwehrrecht erlaubt.
@@MichiWelt Grundsätzlich haben Festnahmen unter Beachtung einiger Regeln zu erfolgen:
Die Festnahme hat in einem angemessenen Verhältnis zum Festnahmezweck zu erfolgen.
Ist das Verhältnis nicht als angemessen zu bezeichnen, darf der Festgenommene nicht verletzt werden.
In Fällen, in denen er Widerstand leistet, flüchten möchte und/oder aggressiv wird, dürfen ihm die Arme und Beine gefesselt werden.
Eine Verhinderung der Flucht durch Wegnahme von Autoschlüsseln oder eines Fahrrads sind gestattet.
Der vorläufig Festgenommene hat der Polizei übergeben zu werden. Ist dies nicht möglich, beispielsweise weil kein Telefon zur Verfügung steht, muss er ins nächste Polizeirevier gebracht werden.
Zu beachten ist, dass in Fällen, in denen sich der Festgenommene massiv gegen die Festnahme wehrt, auch Gewalt angewendet werden darf. Diese lässt sich allerdings nicht mit dem § 127 StPO begründen, sondern durch Notwehr gemäß § 227 BGB oder durch Selbsthilfe gemäß § 229 BGB [AG Grevenbroich, 26.09.2000, 5 Ds 6 Js 136/00].
Super Erklärung!
Ich habe dennoch eine Frage, ich habe den 34A bestanden und es wurde gesagt man dürfe keine Handschellen sowie ZIP’s nutzen.
Nun meine Frage, in einem Security laden bekommt man diese zu kaufen genauso wie Pfeffer spray und auch Quarzsand Handschuhe.
Wie kommt sowas wenn man diese doch gar nicht nutzen darf?
Gibt es dort Lücken im Recht oder hat dies eine andere Antwort?
Hallo. Auf diese Frage hier in aller Kürze zu antworten, ist garnicht so leicht. Erst einmal muss man wohl unterscheiden zwischen „kaufen bzw. besitzen“ dürfen solcher von Ihnen genannten Gegenstände und dem „tragen und einsetzen“ solcher Gegenstände, speziell als Sicherheitskraft. Alle genannten Gegenstände/Waffen können Sie problemlos kaufen, genauso wie jeder andere Bürger. Soweit klar. Allerdings dürfen Sie solche Ausrüstungsgegenstände grundsätzlich im Dienst nur mit sich führen, wenn dies von Ihrem Unternehmen erlaubt wurde (das bestimmt die Bewachungsverordnung). Was den Einsatz z. B. von Fesseln angeht (egal ob Handschließen oder ZIP´s) gelten sehr enge rechtliche Maßstäbe (dazu habe ich schon einige Beiträge veröffentlicht, z. B. „Was dürfen Securitys NICHT!“). Ich kenne sehr viele Sicherheitskräfte bzw. -firmen, die mit dem Führen der o.g. Gegenstände keine Probleme haben, vorausgesetzt die Sicherheitskräfte sind vernünftig im Umgang damit ausgebildet. Soweit klar? Beste Grüße. KD
Pfeffer Spray ehr als abwehr für Tiere gedacht
kaufen ist erlaubt aber andere Sache ist benutzen , das muss man sich klar stellen. Die Aufgaben des Ladens ist die Ware zu verkaufen .
Hab noch eine Frage , mir ist aufgefallen das bei der neuen Bewachungsverordnung das Datenschutz! bzw.wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gar nicht mehr gibt oder lieg ich falsch ? früher war es Paragraph 8 BewachV .bei der neuen BewachV finde ich nicht.
Hallo Herr Deliomini ,hab mal eine Frage, was ist der Unterschied zwischen security und savety ?
de.wikipedia.org/wiki/Sicherheit#Safety_vs._Security
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass Safety eher im Kontext mit betrieblicher Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitssicherheit genutzt wird. Security ist ja eher ein umfassender Oberbegriff für Sicherheit, u.a. eben auch für Sicherheitsdienstleistungen. Beste Grüße. KD
Danke für die Antwort
Hallo Herr Deliomini,
Darf man sich selbst vorbereiten und nur an der Sachkundeprüfung bei IHK teilnehmen?
Klaro....hab ich auch gemacht
Soweit alles richtig, bis auf die Darstellung der Verhältnismäßigkeit. Da gibt's nämlich eine wichtige Ausnahme: bei der Notwehr gem. § 32 StGB gibt es *keine* Verhältnismäßigkeit im Sinne einer Rechtsgüterabwägung. Die Notwehr kennt selbst also keine Beschränkung des Mittels. Grundsätzlich darf bei der Notwehr, auch wenn dies sicherlich ein Extremfall ist, selbst tödliche Gewalt ausgeübt werden. Allerdings muss stets das _relativ_ mildeste Mittel genommen werden. Stehen zwei oder mehr gleich wirksame Mittel zur Verfügung, muss daher jenes genommen werden, welches den Angreifer am wenigsten schädigt. Dabei muss der Verteidigende aber nicht auf ein unsicheres Mittel zurückgreifen, so dass tatsächlich nur dann das mildeste von mehreren Mitteln gewählt werden muss, wenn dieses auch den Angriff mit Sicherheit abwenden kann. Anders als z. B. beim Notstand findet eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern im Rahmen der Notwehr *nicht* statt. Somit darf beispielsweise auch die persönliche Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden.
Ob es für eine Einsatzkraft sonderlich professionell ist, sich von einer verbalen oder gestikularen Beleidigung derartig provozieren zu lassen, dass sie deshalb zum Mittel der körperlichen Gewalt greift, lassen wir einmal dahingestellt sein. Im Rahmen der Notwehr gem. § 32 StGB wäre es allerdings legal, d. h., die Einsatzkraft würde sich nicht strafbar machen, solange kein offensichtlich krasses Missverhältnis zwischen dem verteidigten Rechtsgut und dem verletzten Rechtsgut des Angreifers besteht. Ob Kunde und Arbeitgeber gern einen Heißsporn beschäftigen bzw. mit der Wahrung ihrer Interessen betrauen, der sich durch eine verbale Beleidigung zu einer Eskalation der Situation bringen lässt, spielt allerdings im Bezug auf die reine Strafbarkeit ("eine Sicherheitskraft *darf nicht* ...") und die sich aus einer rechtswidrigen Handlung ergebenden Schadenersatzansprüche keine Rolle.
Danke für die absolut korrekten Hinweise bezüglich des Notwehrrechts. Als Vortragender muss man sich nicht selten zwischen Verständlichkeit und Genauigkeit entscheiden. Mir ging es hier um eine vereinfachte, kompakte und verständliche Darstellung, die „Jedermann“ gut nachvollziehen und verstehen kann. Das stößt bei den Experten nicht immer auf Gegenliebe. Umso mehr freue ich mich über fachliche und konstruktive Ergänzungen eines Profis;-) Beste Grüße. KD
@@KaiDeliomini Ich muss zugeben, dass ich als Personalverantwortlicher niemanden einsetzen würde, der sich von Beleidigungen oder verbalen Pöbeleien derartig provozieren ließe, dass daraus hitzige Wortgefechte und am Ende vielleicht sogar körperliche Auseinandersetzungen entstünden.
Im Werkschutz erlebt man solche Situationen zum Glück nur sehr selten, auch wenn einem Kollege heute Morgen von einem den Gehweg befahrenden Radfahrer (Wiederholungstäter!) auf die Bitte, doch den Fahrweg des Werksgeländes zu benutzen, ein wütendes "Geh mir nicht auf den Sack, du Armleuchter!" entgegen geschmettert wurde. Nun gut, dieser Radfahrer wird nach dem Bericht des Kollegen wohl bei seinem Chef antreten müssen und sich wegen wiederholter Verstöße gegen die Werkordnung und Beleidigung einer Einsatzkraft eine Abmahnung abholen. Das finde ich deutlich besser und wirksamer als eine Ohrfeige. Da übertrifft das Arbeits- in seiner Wirksamkeit wohl das Straf- und auf alle Fälle das Faustrecht. ;-)
Danke Eric! Besser hätte ich es auch nicht formulieren können! Vereinfacht ist zwar immer schön aber auch für den zivilen oft sehr missverständlich und man müsste es denen auch so erklären, wie Du es formuliert hast! Genau so wie tödliche Gewalt! Bei mir als Berufswaffenträger ist es ähnlich und auch so unterrichtet worden: wenn Leib und Leben bedroht ist und das mindeste Mittel der Wahl die Schusswaffe ist, die Verhältnismäßigkeit vorhanden ist, wird (was wir alle nicht wollen) von der Schusswaffe Gebrauch gemacht! Unser Ausbilder (Polizei OK a.d.) formulierte es so schön: wer anderen das Leben nehmen will oder sein körperliche Unversehrtheit mit besten wollen und gewissen Schaden will, muss nicht damit rechnen, dass seins verschont bleibt! Gerne auch mal ein Video darüber machen, was der Einsatz von Einsatzmitteln in der Sicherheitsbranche angeht, da es da ja auch viele gibt (EKA, RSG, Schusswaffe etc.)
Vielen Dank für diese Erklärung, es ist sehr hilfreich 🙏🏻🙏🏻🙏🏻
danke für solche videos , ich hoffe du machst so viel davon , das hilft echt , sehr interessant , danke nochmal :)
Ich arbeite auch in diesem Gewerbe...
Sie haben sich viel Arbeit gemacht...
Danke für die Struktur.
Danke für dieses Video.
dann gibt es nunmal mehr geschulte, ausgebildete sicherheitskräfte... aber gibt es den auch passende fachkraft stellen? :) bisher noch nicht, bzw gibt es schon aber noch nicht so viele.. aber sie werden halt immer nach und nach mehr. :)
Wie Mann im mündlicher Prüfung beachten müssen .damit mann seine mündlich Prüfung bestanden könnte des ich euerm Hilfe Dringend annehmen müssen danke 🙏 dir du bist der beste
Ich habe auch während meiner Tätigkeit beim Auftraggeber BW Befugnisse nach dem Gesetz UzgBW (Unmittelbarer Zwang) gehabt.
Eine Frage zur Kontrolle, wie sieht es rechtlich aus bei Fahrkarten Kontrollen aus? Es ist ja ein gegenseitiges Einverständnis um mit dem bus oder bahn zu fahren diesen vor zu zeigen. Und wenn ich mich weigere komm ich halt nicht rein oder muss aussteigen. Dann dürfen die mich doch nicht an der nächsten Haltestelle festhalten bis die polizei kommt um mein ticket zu fordern?
Saschman84 ich will jetzt nicht falsch sagen. Aber wenn du weigerst Ticket zu zeigen, dar der Kontrolleur Polizei dazu rufen und Ihnen zeigst. Wenn du aber kein Ticket hast dann musst du dich ausweisen wenn du die weigerst oder nicht dabei hast, dürfen die bis die Polizei da ist dich festhalten. Aber das beste Antwort kann Kai Deliomini schreiben ;)
Festnahme durch Privatpersonen incl. Kontrolleure ist möglich, aber an deutlich höhere Verhältnismäßigkeit gebunden als durch Beamte mit Hoheitsgewalt. Nach der Privatisierung der Verkehrsbetriebe sind Kontrolleure keine Beamte mehr. Ausserdem ist ein Festnahmerecht für Zivile bei Ordnungswidrigkeiten auszuschließen. Bei kleineren Straftaten wie Schwarzfahren darf der durch eine Festnahme entstandene Schaden nicht wesentlich größer sein als der durch die Straftat verursachte.
Hallo. Sollte kein Ticket vorhanden sein, wäre der Tatbestand nach § 265a StGB erfüllt (Erschleichen von Leistungen), so dass der Kontrolleur ggf. eine Jedermann-Festnahme nach § 127 (1) StPO durchführen dürfte (wenn der Täter ihm nicht bekannt ist). Ein Kontrolleur hat im Rahmen seiner Funktion als Besitzdiener/Vertreter des Hausrechts, das Recht nach einem gültigen Fahrschein zu fragen und diesen auch vorgezeigt zu bekommen. Der Fahrgast erklärt sich durch die Nutzung der Verkehrsmittel einverstanden, sich an diese Beförderungsbestimmungen zu halten. Und der Kontrolleur muss davon ausgehen, dass wenn sich jemand gegen die Kontrolle verweigert, dass er im Zweifel kein Ticket hat, also eine Straftat vorliegt. Darüber hinaus ergeben sich daraus auch zivilrechtliche Ansprüche des Verkehrsunternehmens. Eine Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei oder bis zum Vorzeigen eines Ausweisdokuments oder bis zum Vorzeigen eines Tickets wäre meiner Meinung nach rechtmäßig. Soweit klar? Viele Grüße. KD
Die vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO ist voll gerechtfertigt , weil der Tatbestand der Straftat nach §265a StGB erfüllt ist. Natürlich der Kontrolleur die richtige Rechtsgutabwägung machen muss , und sofort nach dem Vorzeigen des Ausweises den Fahrgast frei lassen.
Danke für das Video, wie immer gut gestartet/erklärt. 👍😉 GlG
Super, danke für das Video !
Darf man als Sicherheistsmitarbeiter eigentlich auch Autos kontrollieren, also Innenraum und Kofferraum?
keinesfalls , das ist die unbefugte Handlung, die auf die wichtige Rechtsgütger gerichtet ist , Hausrecht und Eigentum.
Ein schönes Video das den Unterschied zwischen Theorie & Praxis mehr als deutlich klarmacht.
Ich wurde heute aus dem Einkaufszentrum bei mir in der Stadt geschmissen ich saß 10 min auf der bank bis ein Security mann auf mich zu kam respektlos zu mir meine ich sei der von heute morgen oder so nen zeug obwohl ich das erste mal an diesem tag da war und er meinte ich soll rausgehen weil ich ja nichts kaufe ( ich kaufe täglich etwas in dem einkaufszentrum habe schon mehrere hunderte euro ausgegeben ) ich bin öfters für vielleicht 1-2 stunden da weil ich in der schule manchmal freistunden habe und es sich nicht lohnt nach hause zu fahren aber ich kaufe immer etwas. Was darf er machen wenn ich wieder hingehe und es verweigere zu gehen bis ich möchte ( so 1-2h ) darf er mich rauswerfen ( physisch) und darf er mir ohne grund hausverbot geben?
Sehr spannend zum lernen von Ihnen!!!!
Bester Mann 💪🏼
Gestern dank ihren Videos und Büchern die Prüfung nach 34a GewO erfolgreich bestandn :) Danke für die Hilfe
und was verdienst du jetzt?
@@ViolettaCarolina zu wenig 🤣
@@sebastianblau3435 siehste - warum dann die Mühe mit der völlig überzogenen IHK Prüfung?
Ich empfinde sie nicht als überzogen . Ich habe sie gemacht weil ich mich dafür interessiere
@@sebastianblau3435 Für einen Verdienst knapp über den Mindestlohn und einen Tarifvertrag der den Namen nicht verdient? Interessehalber - OK, aber für den Lohn arbeiten - never.
Ich werde mich jetzt zur Sicherheitskraft ausbilden lassen. Das heisst, ein 51 tägiges WBS TRAINING , und anschliessender IHK Prüfung.
und was verdienst du dann?
Können Sie mir sagen in welche rechte dürfen wir alles Sicherheit andere personn kontrolliert?
Nur wenn die von uns kontrollierte Person in die Kontrolle einwilligt, wenn es um Durchsuchung geht.
Vielen Dank Kai
Hallo,
erstmal muss ich sagen,dass es ein gutes Video ist.
Aber wie sieht es mit täglichen stichprobenartigen Durchsuchungen der privaten Sicherheitsfirma auf meiner Arbeit in einem Onlinehandel aus, da arbeiten 90 Prozent Polen und es wird tägich viel geklaut ( im Monat für ca. 30 bis 50 Tausend Euro)? Wir müssen beim Verlassen der Halle dabei dann, aber nicht des Ausgangs der Halle, alles aus den Taschen holen und dann Scannen die uns mit einem Metalldetektor ab? Es nervt schon sehr und ich finde, dass es schon an die Psyche geht wenn ich täglich das von 0 bis ca. 8 mal erlebe. Jetzt ist meine Frage, ob das gesetzeswidrig ist? Schon mal danke im voraus.
Hallo. Ich kann und darf hier natürlich keine Rechtsberatung durchführen, zumal ich die genaue Situation bei Ihnen vor Ort ja auch nicht kenne. Ich gehe davon aus, dass es für die „freiwillige Durchsuchung“ der Mitarbeiter (egal ob intern oder extern) eine arbeitsrechtliche Vereinbarung gibt, d.h. diese Durchsuchung findet ja nicht gegen den Willen der Betroffenen statt, sondern die Mitarbeiter sind ja einverstanden damit. In diesem Fall ist eine Durchsuchung nicht rechtswidrig. Fragen Sie doch einfach einmal Ihren Vorgesetzten nach den rechtlichen Rahmenbedingungen;-) Beste Grüße. KD
Respekt ✊
Hm.. welches Gesetz (wenn überhaupt) schreibt denn vor, daß Menschen, die als Sicherheitskräfte arbeiten, eine besondere Schulung haben müssen? Danke.
§34a Gewerbeordnung
Ich finde Ihre Videos fantastisch ich habe den Paragraph 34 A bei Ihk gemacht und jetzt habe ich viele Arbeitsmöglichkeiten
Bitte ich hatte eine Frage ? Wenn ich unterwegs bin und eine schlägt sich mit jemand kann ich denn Hilfen ???
Ja , wenn die Rechte ( in diesem Fall Gesundheit , Unversertheit ) der Person bedroht sind , kann dieser Person ein Dritter helfen , im Rahmen Nothilfe( art der Notwehr) gemäß §227 BGB , ohne sich strafbar zu machen.
Hab eine frag habe einen Termin zum Unterricht 40 Stunden kostet um die 500 Euro was muss ich beachten
Nichts. Nur rumsitzen .bisschen zuhören und am letzen Tag kommt ein Idioten Test wo jeder durchkommt
Mittlerweile ist die 34a sachkundeprüfung pflichtig also mit der Unterrichtung nach 34a nicht mehr einsetzbar und die Prüfung ist 50 :50 schriftliche und mündliche mit separaten Prüfern. Die 40 stunden sind nur noch eine vorbereitung
@@Saschman84 warum gibt es dann immernoch viele Stellenangebote wo drin steht das die Unterrichtung ausreicht?
Um billige 450 Stellen zu besetzen ist aber im sinne der Fa nicht ratsam. In nrw ist aber seit 2019 so nur noch sachkundeprüfung oder höher oder war Anfang des Jahres so bei Einstellungen diese nach zu holen
@@Saschman84 Ich sehe nach wie vor in NRW viele Stellenangebote die VOLLZEIT nur die 34 Unterrichtung verlangen.
Lediglich bei der Notwehr gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht, wohl aber verschiedene "sozialethische Einschränkungen" des Notwehrrechts, die aus dem Begriff der Gebotenheit abgeleitet werden. Wer allerdings auch bei der Notwehr die Verhältnismäßigkeit beachtet, macht jedenfalls juristisch nichts falsch... wobei es im Endergebnis freilich immer auf eine richterliche Beurteilung des Vorfalls ankommt.
Danke sehr für die richtige Information.
Ich bedanke mich dafür ihr video das hat mir sehr gefallen wie immer.
Ich möchte jemanden kontaktieren, der in der privaten Sicherheit arbeitet. Grüße.
Der Sound ist kacke,der Inhalt ist top!
Dich kann ich immer weiter empfehlen, sehr interessantes Video,Danke
Oft Schikane erlebt als junger Mann . Und leider konnte ich es nie der Polizei beweisen.
Sma sollten Polizei Befugnise erhalten
Zumindest in der Richtung
Vielen Dank hat mir sehr gut gefallen
Sehr gut 👍
Besten dank was sie machen echt toll
حلو كمان عم تابع الكورس
Danke, das war sehr hilfreich, lg
Hab echt so ein krassen Vorfall im Kaufland erlebt
Mir ist folgendes passiert.
Nach 13 Uhr habe ich meinen Einkauf im Kaufland beendet. Vor diesem Einkauf habe ich in der Apotheke Mundschutz im Wert von 22,50 Euro gekauft und einen angezogen. Den ganzen Einkauf über war dieser an. Gerne auch auf den Kamera aufnahmen des Kaufland zu sehen.
Beim verlassen der Mall ca. 7 Meter vor dem Ausgang der Mall habe ich den Mundschutz entfernt. Meine Brille war beschlagen. Am Ende der Rolltreppe kam die Sicherheitsmitarbeiterin (abgekürzt SM) vor meinen Wagen. Hinter mir waren keine Menschen mindestens 10 Meter und vor mir bis zum Ausgang niemand. Jeglicher Sicherheitsabstand wäre einhaltbar gewesen.
Die SM hat den Wagen festgehalten und ohne jegliche normale Umgangsform gesagt:
Hej die Maske rauf!
Dabei hat sie meinen Wagen festgehalten!
Bis hierhin habe ich mir moralisch nix gemacht um derartiger Feindseligkeit ausgesetzt zu sein.
Meine Antwort war:
Ich bin es in diesen Land gewohnt mit hallo oder guten Tag angesprochen zu werden. Oder bitte.
Daraufhin zückte sie ihr Handy und schoss mindestens ein Foto und sagte mir ich hätte Hausverbot!
Als ich gehen wollte stellte sie sich in den Weg ca. 3 Meter vom Ausgang und hielt die 2 Meter Abstand nicht ein.
Sie sagte ich soll ihr mein Perso geben, es wäre laut Grundgesetz erlaubt.
Ich antwortete bestimmt nicht laut Grundgesetz.
Sie sagte soll ich die Polizei holen. Da antwortete ich: gerne. Ich warte.
Dann sagte die SM: WENN SIE DIE POLIZEI WOLLEN RUFEN SIE DIE. ICH WILL DEN PERSO.
Auf diese Logik sagte ich verpiss dich und ging um sie herum und sie folgte mir. Dabei sagte sie laut in eine Form voicemail: DIESER MANN HAT HAUSVERBOT. Ich hab auch das Foto.
Ist es legitim dass solche sensiblen Daten irgendwo verschickt werden?
Laut SGB X ist der Datenschutz sehr empfindlich.
Ich betone bis hierhin habe ich jeglicher Maßnahme behördlicher Seitz zugestimmt und wäre nicht weggegangen. Wofür das Foto?
Ich war kooperativ, wenn die Polizei gerufen wäre? gegen Gewalt und Machtausübung wehre ich mich.
Des Weiteren ist es fraglich nicht nur moralisch warum mir quer über den Parkplatz gerufen wird: der deutsche Bürger möge sich doch an sein eigenes Gesetz halten.
Bei meinem Wagen sagte ich zu ihr: das passiert wenn man einem Mindestlöhner zu viel Macht gibt.
Danach sagte sie: bring den Wagen weg du deutscher Bürger. Was machst du denn beruflich?
Ich sagte ihr, dass ich stolz bin deutscher zu sein und als Pflegediensleiter und soziale Arbeit Student, weiß was ein Mindestlöhner ist.
Ob meine Aussage provokativ ist. Kein Zweifel.
Rechtfertigen unhöflichkeiten Gewalt? Ob verbaler oder Non verbaler Natur? Meiner Meinung nicht. Vor allen mit der TATSACHE, dass ich auf die Polizei gewartet hätte. Dies war verbal und nonverbal erkennbar.
Nachdem ich den Einkaufswagen weggebracht habe: Ohne zu provozieren lächelnd.
Packte die SM mich und drehte mir aus dem nichts den linken Arm um und drückte mich gegen ich glaube Stange oder Pfosten.
Da habe ich sie weggedrückt. Mein Handgelenk schmerzt.
Diesen Sachverhalt können Zeugen die ich kenne bestätigen.
Da die Strafverfahren eingeleitet sind und ärgerlicher Weise sinnlos Zeit erfordern werden, ist dies ärgerlich.
Meine Wortwahl ist hinterfragbar in Form von, war ich höflich. Natürlich nicht.
ging Aggression von mir aus? Nein.
Wurde ich unprofessionell behandelt. Glas klar ja!
Habe ich mich gegen die Maßnahme Polizei gewehrt oder hätte den Platz verlassen. Nein diese Gefahr bestand nicht. War auch so kommuniziert.
Ist es in Ordnung abwertend als deutscher Bürger betitelt zu werden? Dies überlasse ich dem ek3 und seiner Unternehmens Philosophie dies zu beurteilen.
Genauso ob solch ein Verhalten Menschen gegenüber in Ordnung ist.
Meiner Meinung nach müsste Deeskalation und die minimalste Gewalt eingesetzt werden.
leider war diese SM auf Krawall gebürstet und wollte Macht und Gewalt ausüben.
Nach mehrmaligen reflektieren und verschiedenen Betrachtungsweisen, sowohl philosophisch als auch soziologisch, kann ich kein Verhalten feststellen meiner seitz was solch ein Vorgehen rechtfertigt. Ich sage nicht das ich nicht unhöflich war nach solch einer Ansprache. Unrecht entschuldigt nicht Unrecht.
Ich war zu keinem Zeitpunkt eine Bedrohung noch eine Gefahr um solch eine Reaktion zu rechtfertigen.
Da ich ihre Reaktion sehr respektiere und ihr auftreten als professionell empfinde, werde ich bis zum 09.05.2020 erstmal keinen Anwalt einschalten und auch nicht die Zeitung. Obwohl mein unrechtempfinden stark nach der Öffentlichkeit in diesem Fall schreit.
Mein Sachverstand lässt mich vorsichtig optimistisch den 09.05.20 abwarten. Ich bin zuversichtlich, dass eine für alle Parteien zufrieden stellende Lösung gefunden wird.
Mir geht es nicht um recht und Unrecht. Sondern legitime Vorgehensweise oder nicht. Oder auch um das ärgerliche unnötige Hausverbot.
Hallo und danke für die offene Schilderung dieses Erlebnisses. Sollte sich der Sachverhalt wirklich so ereignet haben, hat die Sicherheitskraft nicht nur unangemessen und sozial inkompetent agiert, sondern sich vermutlich auch strafbar gemacht. Darüber hinaus ist das Fotografieren einer Person ohne deren Einverständnis absolut nicht rechtmäßig. Es tut mir leid, dass Sie eine solche Erfahrung machen mussten. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. Beste Grüße. KD
Ich liebe ihre videos.
Und noch eine Frage kann ich mich draußen als Segurty ausgeben und die Leute sagen das die Maske tragen soll ?? Wenn ich richtig zu Arbeit fahren
Ja und dann noch den Passierschein A38 verlangen
Also das irretiert mich jetzt!
Bei unserer City Streife in Niedersachsen, haben wir Schulterklappen mit blauen Streifen, diese deuten den Dienstgrad. Und Chef sagt immer, ihr seid eigentlich schon ein bisschen Hilfspolizisten.
Tja dann irrt sich dein Chef da ein wenig. Es sei den man arbeitet beim Ordnungsamt. Ohne eine Ernennung durch eine staatliches Organ ist man nur eine Sicherheitskraft ohne besondere Rechte.
Ihr Chef sollte sich mal nachschulen lassen. Hilfspolizei, was für ein Unsinn.
@@michaelra3111 Er hat 34a, glaub ich.
@@Codename1Alice8 Na das ist doch schon mal was....
„Ein bisschen Hilfspolizisten“ ist tatsächlich eine ziemlich unqualifizierte Aussage. Und mit „Dienstgraden“ sollte man, ebenso wie mit „Dienstabzeichen“ etwas vorsichtig sein im privaten Sicherheitsbereich. Echte Dienstgrade gibt es meiner Auffassung nach nur bei dem Militär, Behörden und öffentlichen Organisationen. Dennoch sind die Aufgaben einer Citystreife wirklich wichtig und man sollte sich besonders mit den Jedermannsrechten & Befugnissen auskennen. Beste Grüße. KD
Ich hätte eine wichtige Frage für mich. Ich bin 17 jahre alt und bei uns gibt es so was ähnliches wie ein einkaufzentrum nur im freiem mit lidl edeka undsoweiter. Und meine erste frage dazu wäre ob der sicherheitsdienst lügen über mich und mwine freunde zu den leuten die die läden besitzen erzählen dürfen? Ich habe ihn dann darauf angsprochen auch bisschen lauter, er hat dannach zu mir gesagt das wir weg vom Gelände gehen und unter 4 augen reden und das war gestern und jetzt hat er gesagt zu mir das wir uns morgen treffen sollen damit er mich schlagen kann. Kann man dann eine beschwerde gegen ihn einlegen bei seiner firma wo er angestellt ist? Er versucht uns Jugendliche seit monaten runter zu machen zum beispiel gegen unsere Roller wir dürfen nich im Parkhaus oben parken trotz öffentlichem parklatz während öffnungszeiten er hat mich und ein kumpel schon fast vom roller geschubst und ein kumpel schon von uns geschlagen okay er hat ihn bisschen beleidigt aber ist es jez ein grund ihn zu schlagen? Nein. Er sagt immer mur was gegen uns. Aber gegen die Älteren traut er sich nicht. Kann ich was gegen ihn rechtlich machen oder nicht?
Ich habe in meiner Ausbildung gelernt das mann dieses wort vorläufige Festnahme nicht sagen darf stimmt das da das nur die Polizei darf wir dürfen nur "festhalten"
Nein, das ist falsch! Das Recht heißt ja „Vorläufige Jedermann-FESTNAHME“, warum sollte man es also festhalten nennen und worin würde der Unterschied liegen? Macht keinen Sinn und klingt nach gefährlichem Halbwissen;-) Beste Grüße. KD
Schikanieren BGB heißt es wenn einer bestimmt Person kontrolliert werden
danke lg
07:49 Ist doch BS. Der Sicherheitstyp entscheidet vor Ort, in der Situation, ob ein Rechtfertigunsgrund vorliegt oder nicht. Wenn ich dem jetzt sage: 'das dürfen Sie gar nicht' dann lacht der mich aus.
Kriegt man auch den 34a Schein wenn man im PFZ ein Waffenverbot stehen hat?
Schönes kompaktes und detailliertes Video für Leute die kurz vor ihrer Sachkundeprüfung stehen. Also jetzt sollte nichts mehr anbrennen ;-)
Dich kann man immer weiter empfehlen, sehr interessantes Video und die anderen für die Sachkunde auchmach weiter so, Danke
👍👍👍
❤❤❤❤
Hallo herr kai
Kurz gesagt sie dürfen das was jeder Bürger darf?
Super Herr Deliomini, vielen Dank für Ihre einfach erklären. sagen Sie mir wie kann Ihre erste Video bis lezte Video finden kann, ordndlich man Ihre Unterricht folgend. Bleiben Sie gesund
SMA dürfen nicht auf Arbeit Alkohol trinken .
👍🏼👍🏼
FRAGE: da alles was hier beschrieben /erläutert wurde auf deutschen Territorium stattfindet, muss ich mich "unterwerfen" wenn eine Kraft auf der Kleidung "Security" stehen hat?
Eine Person,welche sich sehr wichtig vorkam, aber vom Alter her problemlos mein Enkel sein könnte, wollte mich mal bevormunden. Ich hab diese Person seinerzeit verbal wegtreten lassen und darauf verwiesen geh zu deinem Arbeitgeber/Auftraggeber und lass dir ein Firmenschild Sicherheitsdienst/Beauftrager auf deine arrogante Klamotten schreiben. Dann kannst du möchte gern Wichtigtuer wiederkommen.
Schließlich ist deutsch Amtsprache, ich muss keine andere Sprache lesen können.
Stimmt nicht ganz so. Es kommt darauf an, wo die Sicherheitskraft eingesetzt ist. Z. B. Sicherheitskraft bei der Bundeswehr. Da arbeitet man unter Uzwag und Hoheitsrecht.
Beste Mann
Ich liebe ihre video
👌
Kannst du deine Video mehr an Urteilen oder Kommentaren bzw. SCHRIFTLICHEN QUELLEN ANPASSEN.
Ja klar, gegen ein gutes Honorar kann ich auch juristische Lehrvideos veröffentlichen und Gutachten schreiben. Sonst noch Wünsche?:-)
@@KaiDeliomini ;-) Vielen Dank für deine Videos.
Immer diese Leute die nur schreien können.
Sie eklerin ganz süper aber bitte langzam
Wieso gibt es dann den Sicherheitsdienst wenn die eh nix machen dürfen
Tolle sicherheitskräfte
danke für solche videos , ich hoffe du machst so viel davon , das hilft echt , sehr interessant , danke nochmal :)