Sehr geehrter Herr Fervers, vielen Dank für die lehrreichen Vorlesungen. Könnten externe Studierende ebenfalls Zugang zum Skript für die Nachbearbeitung erhalten? Beste Grüße
Ich freu mich, dass Ihnen die Vorlesungen gefallen! Einen Downloadlink zu sämtlichen Materialien finden Sie in der Beschreibung der Playlist. Herzliche Grüße!!
Vielen Dank für Ihr Kompliment, ich hab mich sehr darüber gefreut! Derzeit wohne ich ja da, wo ich auch einen Zivilrechtslehrstuhl habe, nämlich in Kiel (pendeln nach Bayreuth wäre von da aus wohl ein bisschen weit), aber wer weiß, was die Zukunft bringt :) Herzliche Grüße!!
Können in einem Verfahren bei dem sich der Kläger für den besonderen Gerichtsstand nach § 32 ZPO wegen Anspruch aus unerlaubter Handlung entscheidet dann dennoch auch andere Ansprüche (bspw. vertragliche oder aus cic) durch das Gericht geprüft werden?
Im Rahmen der internationalen Zuständigkeit ist das nicht möglich, im Rahmen der (hier besprochenen) örtlichen Zuständigkeit nach heute herrschender Meinung schon. Ich bespreche das Problem sehr ausführlich in der nächsten Einheit (also in Folge 03). Dort habe ich dazu einen Fall ab 52:50. Herzliche Grüße!!
Sehr geehrter Herr Fervers,
vielen Dank für die lehrreichen Vorlesungen. Könnten externe Studierende ebenfalls Zugang zum Skript für die Nachbearbeitung erhalten?
Beste Grüße
Ich freu mich, dass Ihnen die Vorlesungen gefallen! Einen Downloadlink zu sämtlichen Materialien finden Sie in der Beschreibung der Playlist. Herzliche Grüße!!
Die Uni Bayreuth sollte Sie der Stelle einen berufen und Ihnen einen Zivilrechtslehrstuhl überlasen!!! Man könnte sogar aus München pendeln:)
Vielen Dank für Ihr Kompliment, ich hab mich sehr darüber gefreut! Derzeit wohne ich ja da, wo ich auch einen Zivilrechtslehrstuhl habe, nämlich in Kiel (pendeln nach Bayreuth wäre von da aus wohl ein bisschen weit), aber wer weiß, was die Zukunft bringt :) Herzliche Grüße!!
Können in einem Verfahren bei dem sich der Kläger für den besonderen Gerichtsstand nach § 32 ZPO wegen Anspruch aus unerlaubter Handlung entscheidet dann dennoch auch andere Ansprüche (bspw. vertragliche oder aus cic) durch das Gericht geprüft werden?
Im Rahmen der internationalen Zuständigkeit ist das nicht möglich, im Rahmen der (hier besprochenen) örtlichen Zuständigkeit nach heute herrschender Meinung schon. Ich bespreche das Problem sehr ausführlich in der nächsten Einheit (also in Folge 03). Dort habe ich dazu einen Fall ab 52:50. Herzliche Grüße!!