Die Antwort ist einfach. Die Urheberrechtspolizei macht es dem UA-camr schwer und meckert alle möglichen Musikstückchen an, auch wenn sie 100 Jahre alt sind. Zum Beispiel beim Durchstimmen der Rundfunkbänder: Wenn ich länger auf einem Sender verweile und die Hottentottenmusik länger als 9 Sekunden zu hören ist, gibts Androhungen mit folgenden Möglichkeiten, die dann wie folgt aussehen: "In diesem Video gefundene Inhalte sind unten aufgeführt... Video: Peter Studio 73 REMA2070 mit 10er Plattenwechsler Urheberrechtliche Details zum Video Folgenden Möglichkeiten: 1. Segment herausschneiden: Zur Klärung des Anspruchs kannst du Video- und Audioinhalte aus den Segmenten entfernen, auf die Anspruch erhoben wurde. 2. Song ersetzen: In der UA-cam Audio-Mediathek kannst du dir neue Audioinhalte aussuchen, um die Audioinhalte mit Ansprüchen zu ersetzen 3. Song stummschalten Zur Klärung des Anspruchs kannst du entweder nur die Musik mit Ansprüchen stummschalten oder alle Audioinhalte in den Segmenten, auf die Anspruch erhoben wurde 4. Einspruch Du kannst Einspruch gegen einen Anspruch erheben, wenn du die nötigen Rechte an den Inhalten besitzt oder es andere triftige Gründe gibt. Der Anspruchsteller hat bis zu 30 Tage Zeit, auf einen Einspruch zu reagieren. Falls dein Einspruch abgelehnt wird, führt dies nicht zu einer Verwarnung. Weitere Informationen". So siehts aus. Da ich das Video nicht nochmal machen möchte (ist oftmals gar nicht mehr möglich), dann ersetze ich den angemeckerten Audioinhalt, diesmal mit einem Stück meiner Lieblingspianistin Valentina Lisitsa.
5:04 , 6:52 , 7:11 - 3 *verschiedene* Platten mit der gleichen (Klavier-) Musik? Mit der Ton-Synchronisierung scheinst Mühe zu haben.
Die Antwort ist einfach. Die Urheberrechtspolizei macht es dem UA-camr schwer und meckert alle möglichen Musikstückchen an, auch wenn sie 100 Jahre alt sind.
Zum Beispiel beim Durchstimmen der Rundfunkbänder: Wenn ich länger auf einem Sender verweile und die Hottentottenmusik länger als 9 Sekunden zu hören ist, gibts Androhungen mit folgenden Möglichkeiten, die dann wie folgt aussehen:
"In diesem Video gefundene Inhalte sind unten aufgeführt...
Video: Peter Studio 73 REMA2070 mit 10er Plattenwechsler
Urheberrechtliche Details zum Video
Folgenden Möglichkeiten:
1. Segment herausschneiden:
Zur Klärung des Anspruchs kannst du Video- und Audioinhalte aus den Segmenten entfernen, auf die Anspruch erhoben wurde.
2. Song ersetzen:
In der UA-cam Audio-Mediathek kannst du dir neue Audioinhalte aussuchen, um die Audioinhalte mit Ansprüchen zu ersetzen
3. Song stummschalten
Zur Klärung des Anspruchs kannst du entweder nur die Musik mit Ansprüchen stummschalten oder alle Audioinhalte in den Segmenten, auf die Anspruch erhoben wurde
4. Einspruch
Du kannst Einspruch gegen einen Anspruch erheben, wenn du die nötigen Rechte an den Inhalten besitzt oder es andere triftige Gründe gibt. Der Anspruchsteller hat bis zu 30 Tage Zeit, auf einen Einspruch zu reagieren. Falls dein Einspruch abgelehnt wird, führt dies nicht zu einer Verwarnung. Weitere Informationen".
So siehts aus.
Da ich das Video nicht nochmal machen möchte (ist oftmals gar nicht mehr möglich), dann ersetze ich den angemeckerten Audioinhalt, diesmal mit einem Stück meiner Lieblingspianistin Valentina Lisitsa.
Bin sicher,dass der zu hörende Flügel ein Steinway ist.
Stimmt! Ausnahmsweise kein Bösendorfer😀.