Gäubodenvolksfest Straubing ( 11.08.2023 - 21.08.2023 ) [ Beschickung / Attraktionen ]

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  • Опубліковано 20 сер 2024
  • Das Gäubodenvolksfest in Straubing bietet dieses Jahr eine riesige Auswahl an unterschiedlichen Attraktionen: Neben einigen Kinderfahrgeschäften sowie stimmungsvollen Familienattraktionen wie dem "Beach Jumper", dem Wellenflug oder dem "Hupferl" gibt es natürlich einige Kirmesklassiker, wie z.B. den "Break Dance" oder auch den HUSS Enterprise "Mondlift". Eine gute Aussicht über das Volksfest sowie die Umgebung ermöglicht das Riesenrad sowie der 80 m hohe Starflyer "Jules Verne Tower" und für eine Abkühlung an heißen Tagen sorgt die Wasserbahn "Wildwasser".
    Außerdem gibt es dieses Jahr mit dem "Alpen Coaster", der "Wilden Maus" sowie dem kinderfreundlichen "Racing Coaster" ganze drei Achterbahnen auf dem Fest.
    Natürlich hat Straubing aber nicht auf intensivere Fahrgeschäfte verzichtet: Mutige Besucher können dieses Jahr sowohl Loopings in luftiger Höhe von über 40 m auf dem Propeller "Speed" erleben, als auch eine Runde auf dem HUSS-Klassiker "Top Spin No.1" mit diversen Wasserefekten etc. drehen oder sich auf dem Shaker "Roll Over" in alle Richtungen durchschleudern lassen!
    Damit ist die Auswahl riesig und, für alle Altersgruppen ist das Richtige dabei und ein Besuch lohnt sich!
    Quellen:
    Videoclips/Offrides: ( ‪@kirmesfanmopohl‬, ‪@Speed-Ride‬, ‪@derkirmesfan‬, ‪@SplashOne‬ & ‪@ParksandFriends‬ )
    Beschickungsliste: www.kirmesforum.de
    Datenschutz:
    Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass man eure Einwilligung nicht braucht, um das Video zu veröffentlichen.
    § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

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