Da hab ich doch des Feuer vergessen... :-) Darf man nicht. Wenn man ne Genehmigung will muss man die Forstbehörde fragen und wie so oft sind mal wieder Jäger, Waldbesitzer etc. ausgenommen und dürfen Feuer machen.
Hallo Ben. Ich dank Dir für die Recherche. Da ich mit Rauchen kein Problem hab, kein Radfahrer bin und sonst mit der "üblichen Grauzone" (Biwakieren) bisher gut zurecht gekommen bin, sehe ich den nächsten Tour entspannt entgegen ;-) Fürs Zelt kann man ja auch einen der ausgewiesenen Übernachtungsplätze (Trekkingplätze) buchen. Hab ich noch nicht gemacht, soll aber ganz gut sein. Beste Grüße... Martin
Mist lieber Ben, dieses Video kam nur um STUNDEN zu spät :D Da waren wir schon auf dem Weg zu unserem Schlafplatz ;) aber rückwirkend war ja dann doch alles okay.. Zumal wir mit der linken A..backe schon in Frankreich lagen - Wäre übrigens KLASSE wenn du diese Serie auch noch mit unseren europäischen Nachbarn weiterführen könntest - zumindest mit den outdoor/bushcraft relevanten, da vielleicht auch noch das Thema Messer mit aufnehmen da unterscheidet sich in Europa ja auch einiges
Hey Ben, schön erklärt und extrem kurz für Ben'sche Maßstäbe oO Lieben Dank für die arbeit :) Lieben Gruss Paco PS Die meisten Mountainbiker, denen ich so im Wald begene scheinen Wege mit ganz vielen Stöcken darfauf geradezu zu suchen... oO
wenn ich schon feuer im wald mache,in einer feuerschale,wo sollte ich dann die asche hintun? mit wasser vermengen also das sie ganz sicher kalt und aus ist und dann im wald verstreuen?
Ein Hinweis, im Biosphärenreservat Pfälzerwald gilt: auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen zu lagern oder zu zelten bedarf einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. Das Biosphärenreservat umfasst einen großen Teil der Pfalz, insbesondere quasi den gesamten Pfälzerwald. Je nach Definition von "lagern" kann man sich ausmalen, was alles nicht erlaubt ist, übernachten beispielsweise ist es in jeder wie auch immer getätigten Form sicherlich nicht.
In der Tat ist in §7 (1) 11. der entsprechenden Landesverordnung auch "lagern" als untersagt erwähnt, allerdings in Verbindung mit der Einleitung "erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks", und diese würde ich da einfach außerhalb der Kernzonen (quasi NSGn) nicht als gegeben ansehen. Explizites Wegegebot gibt es ebenfalls nur in diesen Kernzonen, und Schutz- und Nutzungszweck in den anderen Flächen ist so vage bis gar nicht definiert und soll teilweise ja sogar einer Erholung in "Stille" dienen, dass ich glaube das einfach nicht verhältnismäßig wäre da ein nächtliches 'Ausruhen' mit einzubeziehen. Ich bin weder Rechtsprofi noch Anwohner, daher ohen Gewähr, aber das wäre meine Intuition was das angeht und so würde ich mich auch guten Gewissens dort verhalten, mal abgesehen davon, dass wahrscheinlich nicht mal die allermeisten Berufswaldmenschen diesen Passus außerhalb besagter Kernzonen auf dem Schirm haben. Man kann da auch auf den anderen, französischen Teil des Reservats verweisen, wo außerhalb der dortigen Kernzonen, selbst ein Biwak im "tente légère" (leichten Zelt) legal bzw. zumindest nicht verboten ist, meines Wissens. Dementsprechend ein weiterer Hinweis für die Verhältnismäßigkeit. Guter Hinweis jedenfalls.
Wann bin ich Waldbesitzer? Meine Eltern besitzen ein kleines Waldstück ca. 15 mal 50 Meter. Darf ich da Zelten und Feuer machen (deren Erlaubnis vorausgesetzt)?
Das fahren mit dem Rollstuhl ist in RLP übrigens explizit dem Betreten gleichgestellt. Das hattest du bei einem anderen Bundesland bemängelt, glaube ich.
Jetzt hab ich das Video hauptsächlich angeschaut um was zum Thema Feuer im Wald zu hören und was übergeht der gute Herr Tüxen? :D Das Rauchverbot wird übrigens meiner Erfahrung nach (ich wohne im Hunsrück) nie kontrolliert. ;)
Rauchen ist verboten.... die Frage nach einem Feuer ist damit eigentlich schon beantwortet. In keinem Bundesland ist das Feuer machen im Wald erlaubt. (Natürlich gibt es da Ausnahmen für bestimmte Personengruppen...) Es gibt Stimmen die das Feuer machen unter der Berücksichtigung eines "Feuerscheins" gern erlauben würden. Jedoch ist das reines Wunschdenken. Der Verwaltungsaufwand hierfür wäre viel zu groß. Ergo kein Feuer im Wald. Ich kann dir aber Ausweichmöglichkeiten nennen. Es gibt natürlich den Begriff Wald... was ist aber wenn du nicht im Wald Feuer machst? Sondern in der erlaubten Nähe? Oder wie wäre es mit Wasserwanderrastplätze? Oft sind diese mit einer legalen Feuerstelle versehen...
Jup. Hab ich vergessen. Danke für den Hinweis. Ist so wie in Baden-Württemberg. Genehmigungen erteilt die Forstbehörde und sonst gibts die üblichen Ausnahmen wie Jäger, Waldbesitzer etc. Die dürfen Feuer machen.
Danke für die Info. Geh morgen für ein Biwak in den Pfälzer Wald. Ich schreib dann wenn was passiert ist. PS: Da muss echt was wahnisnnig interessantes vor dir auf'm Boden liegen ;)
Waldwege deffiniert sich durch eine 2 Meter breite Fahrbahn und jeweils recht und links jeweils 1 Meter Seiten Begrenzung. Auf Wanderwegen darf man eigentlich nicht fahren und eine 2 Meter Regelung gibt es nicht. Es ist eigentlich sogar eine 4 Meter Regelung. Ja ich hab da bissel genauer geguckt und nach der Deffinition von Wald und Wanderwegen gesucht und bin auch im Gesetz fündig geworden.
Hey, lieber Ben im legendären Bushhut! Du erklärst den Sachverhalt so genau ... Inzwischen ein Dank! Aber. Könntest du ein Abstecher einlegen ...? Was ist, und was ist zu unternehmen, wenn ich im Wald ein verwundetes, sterbendes Tier vorfinde? Mit einer Kugel getroffen? Es ist vom Jäger paar Kilometer weggelaufen ... und stirbt ... Was soll man tun? Liebe Grüße Andreas.
Jup. Im zweifel die Polizei anrufen. Leider kann es da auch schon mal passieren das die auch keine Ahnung haben was nun zu tun ist, aber gemeldet hat man es dann. Kann einem nix mehr passieren. Auf keinen Fall selber das Tier erlösen wollen. Das ist Wilderei. Rein rechtlich gibts aber keine "Unterlassene Hilfeleistung bei Wildtieren". Also zumindest rechtlich kann einem nix passieren wenn man einfach weiter geht. Ob das Ethisch/Moralisch korrekt ist darf bezweifelt werden... Aber könnte man machen.
Da hab ich doch des Feuer vergessen... :-) Darf man nicht. Wenn man ne Genehmigung will muss man die Forstbehörde fragen und wie so oft sind mal wieder Jäger, Waldbesitzer etc. ausgenommen und dürfen Feuer machen.
Ich bin so erstaunt über das ultrakurze Ben-Video, ich weiß gar nicht, was ich kommentieren soll. D:
Oh, ich hab's!
Danke Ben. :)
Herzlichen Dank für die gesamte Serie!
Wieder was gelernt über mein Land. Danke ;-)
Hallo Ben. Ich dank Dir für die Recherche. Da ich mit Rauchen kein Problem hab, kein Radfahrer bin und sonst mit der "üblichen Grauzone" (Biwakieren) bisher gut zurecht gekommen bin, sehe ich den nächsten Tour entspannt entgegen ;-) Fürs Zelt kann man ja auch einen der ausgewiesenen Übernachtungsplätze (Trekkingplätze) buchen. Hab ich noch nicht gemacht, soll aber ganz gut sein. Beste Grüße... Martin
Mist lieber Ben, dieses Video kam nur um STUNDEN zu spät :D Da waren wir schon auf dem Weg zu unserem Schlafplatz ;) aber rückwirkend war ja dann doch alles okay.. Zumal wir mit der linken A..backe schon in Frankreich lagen - Wäre übrigens KLASSE wenn du diese Serie auch noch mit unseren europäischen Nachbarn weiterführen könntest - zumindest mit den outdoor/bushcraft relevanten, da vielleicht auch noch das Thema Messer mit aufnehmen da unterscheidet sich in Europa ja auch einiges
Hey Ben,
schön erklärt und extrem kurz für Ben'sche Maßstäbe oO
Lieben Dank für die arbeit :)
Lieben Gruss
Paco
PS Die meisten Mountainbiker, denen ich so im Wald begene scheinen Wege mit ganz vielen Stöcken darfauf geradezu zu suchen... oO
wenn ich schon feuer im wald mache,in einer feuerschale,wo sollte ich dann die asche hintun? mit wasser vermengen also das sie ganz sicher kalt und aus ist und dann im wald verstreuen?
Jup. Genau so!
In einer Urne aufbewaren und bei nächster Gelegenheit unter Ehren ins Meer streuen.
Ein Hinweis, im Biosphärenreservat Pfälzerwald gilt: auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen zu lagern oder zu
zelten bedarf einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. Das Biosphärenreservat umfasst einen großen Teil der Pfalz, insbesondere quasi den gesamten Pfälzerwald. Je nach Definition von "lagern" kann man sich ausmalen, was alles nicht erlaubt ist, übernachten beispielsweise ist es in jeder wie auch immer getätigten Form sicherlich nicht.
In der Tat ist in §7 (1) 11. der entsprechenden Landesverordnung auch "lagern" als untersagt erwähnt, allerdings in Verbindung mit der Einleitung "erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks", und diese würde ich da einfach außerhalb der Kernzonen (quasi NSGn) nicht als gegeben ansehen. Explizites Wegegebot gibt es ebenfalls nur in diesen Kernzonen, und Schutz- und Nutzungszweck in den anderen Flächen ist so vage bis gar nicht definiert und soll teilweise ja sogar einer Erholung in "Stille" dienen, dass ich glaube das einfach nicht verhältnismäßig wäre da ein nächtliches 'Ausruhen' mit einzubeziehen. Ich bin weder Rechtsprofi noch Anwohner, daher ohen Gewähr, aber das wäre meine Intuition was das angeht und so würde ich mich auch guten Gewissens dort verhalten, mal abgesehen davon, dass wahrscheinlich nicht mal die allermeisten Berufswaldmenschen diesen Passus außerhalb besagter Kernzonen auf dem Schirm haben. Man kann da auch auf den anderen, französischen Teil des Reservats verweisen, wo außerhalb der dortigen Kernzonen, selbst ein Biwak im "tente légère" (leichten Zelt) legal bzw. zumindest nicht verboten ist, meines Wissens. Dementsprechend ein weiterer Hinweis für die Verhältnismäßigkeit.
Guter Hinweis jedenfalls.
Wann bin ich Waldbesitzer? Meine Eltern besitzen ein kleines Waldstück ca. 15 mal 50 Meter. Darf ich da Zelten und Feuer machen (deren Erlaubnis vorausgesetzt)?
Das fahren mit dem Rollstuhl ist in RLP übrigens explizit dem Betreten gleichgestellt. Das hattest du bei einem anderen Bundesland bemängelt, glaube ich.
Danke für die Infos
Jetzt hab ich das Video hauptsächlich angeschaut um was zum Thema Feuer im Wald zu hören und was übergeht der gute Herr Tüxen? :D
Das Rauchverbot wird übrigens meiner Erfahrung nach (ich wohne im Hunsrück) nie kontrolliert. ;)
Rauchen ist verboten.... die Frage nach einem Feuer ist damit eigentlich schon beantwortet. In keinem Bundesland ist das Feuer machen im Wald erlaubt. (Natürlich gibt es da Ausnahmen für bestimmte Personengruppen...) Es gibt Stimmen die das Feuer machen unter der Berücksichtigung eines "Feuerscheins" gern erlauben würden. Jedoch ist das reines Wunschdenken. Der Verwaltungsaufwand hierfür wäre viel zu groß. Ergo kein Feuer im Wald. Ich kann dir aber Ausweichmöglichkeiten nennen. Es gibt natürlich den Begriff Wald... was ist aber wenn du nicht im Wald Feuer machst? Sondern in der erlaubten Nähe? Oder wie wäre es mit Wasserwanderrastplätze? Oft sind diese mit einer legalen Feuerstelle versehen...
Jup. Hab ich vergessen. Danke für den Hinweis. Ist so wie in Baden-Württemberg. Genehmigungen erteilt die Forstbehörde und sonst gibts die üblichen Ausnahmen wie Jäger, Waldbesitzer etc. Die dürfen Feuer machen.
Danke für die Info. Geh morgen für ein Biwak in den Pfälzer Wald. Ich schreib dann wenn was passiert ist.
PS: Da muss echt was wahnisnnig interessantes vor dir auf'm Boden liegen ;)
Super Infos 👍
Meine Heimat :)
Wann kommt Sachsöööön? :)
Irgendwann im lauf nächster Woche denk ich. So weit hab ich noch nicht vorproduziert. Vielleicht am Donnerstag.
Waldwege deffiniert sich durch eine 2 Meter breite Fahrbahn und jeweils recht und links jeweils 1 Meter Seiten Begrenzung. Auf Wanderwegen darf man eigentlich nicht fahren und eine 2 Meter Regelung gibt es nicht. Es ist eigentlich sogar eine 4 Meter Regelung. Ja ich hab da bissel genauer geguckt und nach der Deffinition von Wald und Wanderwegen gesucht und bin auch im Gesetz fündig geworden.
Und trotzdem saß jeder schonmal in einem Hochsitz
Hey, lieber Ben im legendären Bushhut!
Du erklärst den Sachverhalt so genau ... Inzwischen ein Dank! Aber. Könntest du ein Abstecher einlegen ...? Was ist, und was ist zu unternehmen, wenn ich im Wald ein verwundetes, sterbendes Tier vorfinde? Mit einer Kugel getroffen? Es ist vom Jäger paar Kilometer weggelaufen ... und stirbt ... Was soll man tun?
Liebe Grüße Andreas.
Hey Andreas,
ohne Frage, sofort erste Hilfe leisten...
Lieben Gruss
Paco
Zur Not Polizei anrufen... die informieren dann einen Jäger oder den Förster. Dabei ist natürlich der Standort wichtig.
Jup. Im zweifel die Polizei anrufen. Leider kann es da auch schon mal passieren das die auch keine Ahnung haben was nun zu tun ist, aber gemeldet hat man es dann. Kann einem nix mehr passieren.
Auf keinen Fall selber das Tier erlösen wollen. Das ist Wilderei.
Rein rechtlich gibts aber keine "Unterlassene Hilfeleistung bei Wildtieren". Also zumindest rechtlich kann einem nix passieren wenn man einfach weiter geht. Ob das Ethisch/Moralisch korrekt ist darf bezweifelt werden... Aber könnte man machen.