Ich hatte damals für mich persönlich folgendes Optimum rausgeholt: Ich bin in der Beratung und arbeite entweder bei Kunden oder von Zuhause aus, weshalb ich einen 100%-Homeofficevertrag habe. Somit entfiel schon einmal die Entfernungsberechnung und es blieb nur die 1% übrig. Da ich privat noch eigene KFZ‘s habe und somit privat sehr wenig mit dem Dienstwagen gefahren bin (stand teilweise 2 Monate nur rum) habe ich noch (unabhängig von der 1%-Methode) privat ein elektronisches Fahrtenbuch geführt (mittels OBD-Dongle). Somit konnte ich bei der Einkommenssteuererklärung die reellen privaten Fahrten gegen die pauschalen 1% rechnen und somit die steuerliche Erstattung nach oben schrauben. Funktioniert natürlich nur bei wenig privaten Fahrten😉 Bei mehr privaten Fahrten mit ist ggf. die 1%-Methode günstiger….aber viele wissen um diese Möglichkeit nicht. Dies soll natürlich keine Beratung sein sondern lediglich ein Erfahrungsbericht ☺️
Danke für das tolle Video! Wie schaut es denn aus, wenn ich als Verkaufsleiter generell aus dem Homeoffice starte, die Firma für die ich tätig bin über 100km entfernt liegt (die ich aber äußerst selten besuche)… Und nun wird es kompliziert: Als Verkaufsleiter bin ich öfter auch 500km bis zum Kunden unterwegs; muss ich diese weiten Anreisen auch jeweils immer (eine Strecke) versteuern? Fände ich äußerst viel Geld für die Nutzung des Wagens dann privat :-/ wenn ich im Jahr z.B. auf 20-30.000km Kundenanreisen käme…
Mega Informatives Video =D Ich weiß, es ist ein extremer Grenzfall, aber könnte man die Gleichung auch nullen, wenn man zB ausschließlich im Home Office gearbeitet hat? zB. als IT-Consultant, Online Dienstleistung, Solo-Selbstständig von Zuhause, dezentraler Aufbau der Firma, …
Vielen Dann für das positive Feedback. Selbstverständlich, das ist richtig. Falls erst gar keine Fahrten zu einer auswärtigen ersten Tatigkeitsstätte vorliegen, brauchen Sie keine 0,03% Versteuerung durchführen. /RK
Wenn man überwiegend Außendienst ist, sonst im Homeoffice arbeitet und die Arbeitsstätte/Arbeitgeber 600km entfernt ist. Der AG wird aber nur sehr selten angefahren/besucht vielleicht nur 1 mal im Monat. Wie verhält es sich dann ? Bei eAutos / Hybird gibt es ja die Vergünstigung für die 1% Regelung, gibt es hier noch Besonderheiten?
Hallo, wie verhält es sich denn, wenn ich 100% im HomeOffice bin und einen Dienstwagen gestellt bekommen habe (Berechnung mit der 0,002% Regel). Der AG ist ca 300km von meinem Wohnort entfernt. Ich könne höchstens einmal im Monat ins Office kommen (wenn ich es möchte). Bei einem Fahrzeug von einem Listenpreis 50k wären es doch 3600€ die zusätzlich versteuert werden müssten. Was ist denn wenn ich jetzt mit meinem privaten PKW fahre und nicht den Dienstwagen nehme? Muss ich dann trotzdem die 3600€ in der Steuererklärung erwähnen bzw. muss ich dann die 3600€ versteuern?
Was ist die erste Tätigkeits Stätte? Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin nebenbei Einzelunternehmer. Für mein Unternehmen möchte ich einen Dienstwagen anschaffen. Allerdings betreibe ich mein Geschäft ja von Zuhause aus.
Hallo Herr Kaber, Hochinteressant, danke für das Video. Eine kurze Frage habe ich dennoch - was wäre wenn ich 1. Arbeitsstätte lediglich 1-2 mal pro Jahr besuche, aber nicht Corona-Bedingt, sondern, weil ich Außendienstler bin. Danke für Ihre Antwort und Unterstützung im Voraus. Beste Grüße, Dimitri
hier wäre entscheidend, ob Ihnen überhaupt ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Werbungskosten des Arbeitszimmers unbeschränkt ansetze. /RK
Aber entgehen mir nicht die über diese Methode gesparten Euro wiederum durch die deutlich geringere Pendlerpauschale, die ich nun ja korrekter Weise auch nur noch mit (in diesem Beispiel) 40 Tagen ansetzen kann? Wie verhält sich die Ersparnis dann „unterm“ Strich, auch mit Berücksichtigung der Homeoffice Pauschale?
Guten Tag. Ihre Pendlerpauschale reduziert sich hierdurch nicht. Sie dürfen ohnehin nur die Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ansetzen, die Sie tatsächlich unternommen haben. Ob Sie Ihre Bruttobezüge wie im Video beschrieben kürzen oder nicht, bleibt hiervon unberührt. /RK
Hi, thank you for the info, i was searching exactly for the information 👍🏻 one stupid question, should i directly deduct 2800 in my Brutto? this would means divination with Bruttoarbeitslohn on the Lohnsteuerbescheinigung. Would this be ok?
Danke für dieses Video! Ich müsste das meiner Sachbearbeiterin vom Finanzamt schicken, die erkennt nicht an, dass ich in meiner Einkommensteuererklärung ganzjährig von 0,03% zu 0,002% wechseln kann. Sie legt das Schreiben vom BMF aus 2018 nämlich so aus, als ob 2.3 Nr. 10f die "Fahrtenbuchmethode" sei. Habe alle dort aufgeführten Nachweise geliefert (Lohnabrechnung, Kalender mit Fahrten zur Arbeit) aber sie bleibt stur und wurde beim Telefonat auch wirklich unfreundlich. Mein Einspruch liegt jetzt in der Rechtsbehelfstelle vom Finanzamt. Ich hoffe, dass die fachlich das Schreiben vom BMF aus 2018 nun richtig intepretieren...
Zunächst vielen Dank für Ihr positives Feedback. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mit Kurzinformationen vom 21.5.2021 nochmals bestätigt, dass ein Wechsel zur Einzelbewertung grundsätzlich möglich ist. Wichtig ist, dass diese Einzelbewertung für das ganze Jahr angewendet wird. Dem sollte Ihr Finanzamt zustimmen. Viel Erfolg! /RK
@@kabersteuerberater875 Danke! Das werde ich ggf ebenfalls angeben wenn die Rechtsbehelfstelle sich hoffentlich bald meldet. Man kommt sich ein bisschen wie ein Verbrecher vor zumindest wird einem das so unterstellt. Habe Verständnis das die Sachbearbeiterin nicht alles weiß aber das Telefonat war schon wirklich daneben und unverschämt seitens des FA.
Ich bin dabei, meinen Vertrag auf komplettes Home Office ändern zu lassen. Nun habe ich gelesen, dass das HO nicht die erste Tätigkeitsstätte sein darf. Müsste ich somit die 0,002% Methode Wahlen und einfach konstant 0 Fahrten zu meinem ehemaligen Office eintragen? Oder gar die 0,03% Methode mit einer Distanz von 0km ?
in diesem Fall sprechen Sie am besten Ihren Arbeitgeber an und lassen die Versteuerung der Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte gänzlich wegfallen. So besteht in der Einkommensteuererklärung in diesem Punkt kein Korrekturbedarf mehr. /RK
@@fikretbusiness ich habe die Möglichkeit anstatt eines firmenwagens auch eine Car cash allowance zu wählen. Ich bin bin dann auf dieses Modell umgestiegen. Das Thema Firmenwagen im HO ist für mich nicht 100% geklärt. Ich sehe die einzige Möglichkeit hier die 0,002% Methode und dann 0 Fahrten eintragen. Laut Gesetz darf die tätigkeitsstätte nicht das HO sein. Ich hoffe, hier wird es zeitnah eine Änderung geben da mehr und mehr Angestellte überhaupt kein Office mehr haben
Besteht auch die Möglichkeit wenn ich zb Meinen Dienstwagen ausschließlich privat nutze und mit einem anderen Auto zur Arbeit fahre dann über die 0,002% Methode zu gehen und keine Fahren ins Geschäft angebe? Lg
Also für die Versteuerung. Denn das Geschäftsauto dürfte meine Frau auch nutzen. Und ich würde dann Ihr Auto für die Fahrt ins Geschäft nutzen Danke für das Bemühen
Ein PKW muss mindestens 10% betrieblich genutzt werden damit er dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Bei reiner Privatnutzung des PKW liegt steuerrechtlich notwendiges Privatvermögen vor, sodass sämtliche Kosten nicht absetzbar sind. Dann entfiele jedoch selbstverständlich auch die Versteuerung der Privatfahrten. /RK
Ein üblicher krankheits- oder urlaubsbedingter Ausfall der Nutzung führt grundsätzlich nicht zur möglichen Kürzung. Bei langanhaltendem Ausfall ist die Kürzung meines Erachtens möglich. /RK
Wie verhält sich es, wenn man in der Unternehmensberatung arbeitet, max. 1 Tag im Monat im Büro ist, allerdings vertraglich keinen Homeoffice-Vertrag besitzt, sondern im Vertrag einem festen Standort zugeordnet ist. Muss dann definitiv der einfache Weg von zuhause zum vertraglichen festgelegten Arbeitsort für jeden Tag versteuert werden oder muss ich lediglich die 1% des Bruttolp. versteuern? Danke.
Ich hatte damals für mich persönlich folgendes Optimum rausgeholt:
Ich bin in der Beratung und arbeite entweder bei Kunden oder von Zuhause aus, weshalb ich einen 100%-Homeofficevertrag habe. Somit entfiel schon einmal die Entfernungsberechnung und es blieb nur die 1% übrig. Da ich privat noch eigene KFZ‘s habe und somit privat sehr wenig mit dem Dienstwagen gefahren bin (stand teilweise 2 Monate nur rum) habe ich noch (unabhängig von der 1%-Methode) privat ein elektronisches Fahrtenbuch geführt (mittels OBD-Dongle). Somit konnte ich bei der Einkommenssteuererklärung die reellen privaten Fahrten gegen die pauschalen 1% rechnen und somit die steuerliche Erstattung nach oben schrauben. Funktioniert natürlich nur bei wenig privaten Fahrten😉 Bei mehr privaten Fahrten mit ist ggf. die 1%-Methode günstiger….aber viele wissen um diese Möglichkeit nicht. Dies soll natürlich keine Beratung sein sondern lediglich ein Erfahrungsbericht ☺️
Danke für das tolle Video!
Wie schaut es denn aus, wenn ich als Verkaufsleiter generell aus dem Homeoffice starte, die Firma für die ich tätig bin über 100km entfernt liegt (die ich aber äußerst selten besuche)…
Und nun wird es kompliziert: Als Verkaufsleiter bin ich öfter auch 500km bis zum Kunden unterwegs; muss ich diese weiten Anreisen auch jeweils immer (eine Strecke) versteuern?
Fände ich äußerst viel Geld für die Nutzung des Wagens dann privat :-/ wenn ich im Jahr z.B. auf 20-30.000km Kundenanreisen käme…
Mega Informatives Video =D
Ich weiß, es ist ein extremer Grenzfall, aber könnte man die Gleichung auch nullen, wenn man zB ausschließlich im Home Office gearbeitet hat?
zB. als IT-Consultant, Online Dienstleistung, Solo-Selbstständig von Zuhause, dezentraler Aufbau der Firma, …
Vielen Dann für das positive Feedback. Selbstverständlich, das ist richtig. Falls erst gar keine Fahrten zu einer auswärtigen ersten Tatigkeitsstätte vorliegen, brauchen Sie keine 0,03% Versteuerung durchführen.
/RK
Wenn man überwiegend Außendienst ist, sonst im Homeoffice arbeitet und die Arbeitsstätte/Arbeitgeber 600km entfernt ist. Der AG wird aber nur sehr selten angefahren/besucht vielleicht nur 1 mal im Monat. Wie verhält es sich dann ? Bei eAutos / Hybird gibt es ja die Vergünstigung für die 1% Regelung, gibt es hier noch Besonderheiten?
Hallo, wie verhält es sich denn, wenn ich 100% im HomeOffice bin und einen Dienstwagen gestellt bekommen habe (Berechnung mit der 0,002% Regel). Der AG ist ca 300km von meinem Wohnort entfernt. Ich könne höchstens einmal im Monat ins Office kommen (wenn ich es möchte). Bei einem Fahrzeug von einem Listenpreis 50k wären es doch 3600€ die zusätzlich versteuert werden müssten. Was ist denn wenn ich jetzt mit meinem privaten PKW fahre und nicht den Dienstwagen nehme? Muss ich dann trotzdem die 3600€ in der Steuererklärung erwähnen bzw. muss ich dann die 3600€ versteuern?
super gemacht. würde es mal jeder so gut erläutern
Vielen Dank für die positive Rückmeldung!
Was ist die erste Tätigkeits Stätte? Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin nebenbei Einzelunternehmer. Für mein Unternehmen möchte ich einen Dienstwagen anschaffen. Allerdings betreibe ich mein Geschäft ja von Zuhause aus.
Hallo Herr Kaber,
Hochinteressant, danke für das Video. Eine kurze Frage habe ich dennoch - was wäre wenn ich 1. Arbeitsstätte lediglich 1-2 mal pro Jahr besuche, aber nicht Corona-Bedingt, sondern, weil ich Außendienstler bin. Danke für Ihre Antwort und Unterstützung im Voraus. Beste Grüße, Dimitri
hier wäre entscheidend, ob Ihnen überhaupt ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Werbungskosten des Arbeitszimmers unbeschränkt ansetze. /RK
Aber entgehen mir nicht die über diese Methode gesparten Euro wiederum durch die deutlich geringere Pendlerpauschale, die ich nun ja korrekter Weise auch nur noch mit (in diesem Beispiel) 40 Tagen ansetzen kann? Wie verhält sich die Ersparnis dann „unterm“ Strich, auch mit Berücksichtigung der Homeoffice Pauschale?
Guten Tag. Ihre Pendlerpauschale reduziert sich hierdurch nicht. Sie dürfen ohnehin nur die Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ansetzen, die Sie tatsächlich unternommen haben. Ob Sie Ihre Bruttobezüge wie im Video beschrieben kürzen oder nicht, bleibt hiervon unberührt. /RK
Hi, thank you for the info, i was searching exactly for the information 👍🏻 one stupid question, should i directly deduct 2800 in my Brutto? this would means divination with Bruttoarbeitslohn on the Lohnsteuerbescheinigung. Would this be ok?
Yes, that is exactly how you do it. /RK
Danke für dieses Video! Ich müsste das meiner Sachbearbeiterin vom Finanzamt schicken, die erkennt nicht an, dass ich in meiner Einkommensteuererklärung ganzjährig von 0,03% zu 0,002% wechseln kann. Sie legt das Schreiben vom BMF aus 2018 nämlich so aus, als ob 2.3 Nr. 10f die "Fahrtenbuchmethode" sei. Habe alle dort aufgeführten Nachweise geliefert (Lohnabrechnung, Kalender mit Fahrten zur Arbeit) aber sie bleibt stur und wurde beim Telefonat auch wirklich unfreundlich. Mein Einspruch liegt jetzt in der Rechtsbehelfstelle vom Finanzamt. Ich hoffe, dass die fachlich das Schreiben vom BMF aus 2018 nun richtig intepretieren...
Zunächst vielen Dank für Ihr positives Feedback. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mit Kurzinformationen vom 21.5.2021 nochmals bestätigt, dass ein Wechsel zur Einzelbewertung grundsätzlich möglich ist. Wichtig ist, dass diese Einzelbewertung für das ganze Jahr angewendet wird. Dem sollte Ihr Finanzamt zustimmen. Viel Erfolg!
/RK
@@kabersteuerberater875 Danke! Das werde ich ggf ebenfalls angeben wenn die Rechtsbehelfstelle sich hoffentlich bald meldet. Man kommt sich ein bisschen wie ein Verbrecher vor zumindest wird einem das so unterstellt. Habe Verständnis das die Sachbearbeiterin nicht alles weiß aber das Telefonat war schon wirklich daneben und unverschämt seitens des FA.
@@shodanCGN und gab es schon eine Antwort vom FA?
@@c.p.9668 ja, die rechtsbehelfstelle hat mir recht gegeben und es kam dann endlich der betrag den ich ausgerechnet hatte.
Ich arbeite 24/7 von zuhause und wie sieht das dann aus?
Wahnsinn, sie schlafen also sogar nicht mal 😳
Ich bin dabei, meinen Vertrag auf komplettes Home Office ändern zu lassen. Nun habe ich gelesen, dass das HO nicht die erste Tätigkeitsstätte sein darf. Müsste ich somit die 0,002% Methode Wahlen und einfach konstant 0 Fahrten zu meinem ehemaligen Office eintragen? Oder gar die 0,03% Methode mit einer Distanz von 0km ?
in diesem Fall sprechen Sie am besten Ihren Arbeitgeber an und lassen die Versteuerung der Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte gänzlich wegfallen. So besteht in der Einkommensteuererklärung in diesem Punkt kein Korrekturbedarf mehr. /RK
Hi, haben Sie das Thema inzwischen geklärt bekommen? Also 100% Homeoffice und Firmenwagen?
@@fikretbusiness ich habe die Möglichkeit anstatt eines firmenwagens auch eine Car cash allowance zu wählen. Ich bin bin dann auf dieses Modell umgestiegen. Das Thema Firmenwagen im HO ist für mich nicht 100% geklärt. Ich sehe die einzige Möglichkeit hier die 0,002% Methode und dann 0 Fahrten eintragen. Laut Gesetz darf die tätigkeitsstätte nicht das HO sein. Ich hoffe, hier wird es zeitnah eine Änderung geben da mehr und mehr Angestellte überhaupt kein Office mehr haben
Besteht auch die Möglichkeit wenn ich zb
Meinen Dienstwagen ausschließlich privat nutze und mit einem anderen Auto zur Arbeit fahre dann über die 0,002% Methode zu gehen und keine Fahren ins Geschäft angebe?
Lg
Also für die Versteuerung.
Denn das Geschäftsauto dürfte meine Frau auch nutzen.
Und ich würde dann Ihr Auto für die Fahrt ins Geschäft nutzen
Danke für das Bemühen
Ein PKW muss mindestens 10% betrieblich genutzt werden damit er dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Bei reiner Privatnutzung des PKW liegt steuerrechtlich notwendiges Privatvermögen vor, sodass sämtliche Kosten nicht absetzbar sind. Dann entfiele jedoch selbstverständlich auch die Versteuerung der Privatfahrten. /RK
Geht das auch wenn man längere Zeit krank ist?
Ein üblicher krankheits- oder urlaubsbedingter Ausfall der Nutzung führt grundsätzlich nicht zur möglichen Kürzung. Bei langanhaltendem Ausfall ist die Kürzung meines Erachtens möglich. /RK
Naja aber das ist trotzdem scheiße weil ich auf diese 2800€ vorher ja schon Sozialabgaben zahlen musste
Wie verhält sich es, wenn man in der Unternehmensberatung arbeitet, max. 1 Tag im Monat im Büro ist, allerdings vertraglich keinen Homeoffice-Vertrag besitzt, sondern im Vertrag einem festen Standort zugeordnet ist. Muss dann definitiv der einfache Weg von zuhause zum vertraglichen festgelegten Arbeitsort für jeden Tag versteuert werden oder muss ich lediglich die 1% des Bruttolp. versteuern?
Danke.
Die 0,003% Regel für jeden "Office-Tag" im jahr, sprich x12