Herstellungskosten, Wertuntergrenze, Wertobergrenze | Externes Rechnungswesen
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- Опубліковано 1 жов 2024
- #EXTERNESRECHNUNGSWESEN #HERSTELLUNGSKOSTEN
► HERSTELLUNGSKOSTEN
Herstellungskosten sind (gemäß §255 (2) Satz 1 HGB) die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
► EINZELKOSTEN
Einzelkosten (Direkte Kosten), lassen sich direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zurechnen (z.B. Bremsen für ein Auto).
► GEMEINKOSTEN
Gemeinkosten (Indirekte Kosten) sind nicht unmittelbar, sondern nur indirekt den einzelnen Kostenträgern zurechenbar (z.B. Energiekosten).
► LERNDOKUMENTE
Auf unserer Website stehen dir umfangreiche Lerninhalte für zahlreiche Module zur Verfügung.
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► LITERATUR
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Wie ist es mit den Entwicklungskosten? Sind die teil der wertobergrenze oder wertobergrenze ? Und gibt es auch dort ein unterschied zum Steuerrecht haben, weil wir einen Bilanzierungsverbot von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenwerten?
Schau mal in die Playlist "Gewinnermittlung". Dort müsstest du fündig werden. Ich aktuell nicht im Thema. 😅
Wo finde ich das mehrmals im Video erwähnte ,,letzte Video‘‘?
Einfach auf der Kanalseite unter Playlist auf Externes Rechnungswesen.
Wie wären denn die Auswirkungen auf den Gewinn, je nachdem ob ich die Untergrenze oder Obergrenze verbuche?
Je mehr Kosten/Aufwand du zu den Herstellungskosten zählst, desto geringer ist der Gewinn vor Steuern.
@@studybreak danke für die schnelle Antwort