Energiebezogene Investitionen nach DIN EN 17463 (ValERI): Anwendung und Ausgestaltung (09.09.22)

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  • Опубліковано 13 вер 2022
  • Aufgrund der aktuellen politischen und energiewirtschaftlichen Lage werden Unternehmen früher als angenommen dazu verpflichtet, ihre identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen aus den Energieaudits und Umwelt- und Energiemanagementsystemen umzusetzen. Als Grundsatz ist dazu laut „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ eine systematische Wirtschaftlichkeitsanalyse nach ValERI (DIN EN 17463) vorgesehen.
    Als wirtschaftlich werden Maßnahmen eingestuft, die laut ValERI bei einem Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert ergeben. Entsprechende Maßnahmen sind ab 01. Oktober 2022 umgehend bzw. spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen, d.h. bis spätestens März 2024. Betroffen sind Unternehmen, die nach § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind und einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 GWh aufweisen (und nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht genehmigungsbedürftig sind).
    Die Ermittlung, Bewertung und Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen sollen durch externe Auditoren, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden. Obwohl die Bestätigung als Ex-Post-Überprüfung zu verstehen ist, müssen die Unternehmen unseres Erachtens bereits jetzt bewerten, ob die Methodik zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung korrekt stattfindet und alle relevanten Maßnahmen identifiziert wurden, um die richtigen Weichen für die Umsetzung zu stellen. Das Webinar soll bei der Anwendung und Ausgestaltung der energiebezogenen Investitionen nach DIN EN 17463 (ValERI) unterstützen.
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