Betriebsratsanhörung bei Kündigung - So vermeidest du Fehler! (mit RA Gabryelczyk)

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 13 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 6

  • @fernsehanwaltarbeitgebercoach
    @fernsehanwaltarbeitgebercoach  26 днів тому +2

    Im Video werden verschiedene Begrifflichkeiten verwendet, daher hier eine kurze Begriffserklärung und Klarstellung:
    Probezeit: Kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden und beträgt, wenn vereinbart, höchstens 6 Monate. Innerhalb der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
    Wartezeit: Hiermit sind die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gemeint. Innerhalb der ersten 6 Monate - der Wartezeit - greift das Kündigungsschutzgesetz nicht und das Arbeitsverhältnis kann ohne Angabe von Gründen durch den Arbeitgeber gekündigt werden.
    Fazit: Die Probezeit betrifft die Kündigungsfrist und die Wartezeit betrifft den Kündigungsschutz. Da die Probezeit oft auf 6 Monate vereinbart wird, ist die Probezeit in vielen Arbeitsverhältnissen deckungsgleich mit der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes. Die Wartezeit gilt jedoch immer, egal ob oder wie lange eine Probezeit vereinbart wurde.
    (Danke an @DanielMeier-v3h für den Hinweis)

    • @DanielMeier-v3h
      @DanielMeier-v3h 12 днів тому

      MAn könnte doch aber im AV die Wartezeit ausschliessen? Oder? :-)

  • @JensKamenz
    @JensKamenz 26 днів тому +4

    Viele Betriebsräte sind Arbeitgeber zugewandt.

    • @DanielMeier-v3h
      @DanielMeier-v3h 12 днів тому +1

      Also ich nicht, aber ich sehe den AG Kanal trotzdem gern um zu sehen was die AG für Tips bekommen! 😀

  • @DanielMeier-v3h
    @DanielMeier-v3h 27 днів тому

    Probe- und Wartezeit nicht richtig verwendet, aber wieder super Video! Dann weiss ich demnächst, worauf ich als BR achten muss!:-)