Neues Filesharing-Urteil von den Frankfurter Richtern zur Sicherung des W-LANs | Kanzlei WBS
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- Опубліковано 4 сер 2013
- Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.06.2013 (Az.: 30 C 3078/12) seine Anschlussinhaber-freundliche Rechtsprechungstendenz hinsichtlich der Täterhaftung in Filesharing-Verfahren bestätigt und zugleich mit einem weit verbreiteten Missverständnis im Zusammenhang mit der Sicherung des W-LANs aufgeräumt. Für die Erfüllung der Sicherungspflichten zur Abwendung einer Störerhaftung im Sinne der BGH-Rechtsprechung reicht nach Ansicht des Gerichts ein werksseitig voreingestellter Authentifizierungsschlüssel aus, wenn dieser für jedes Gerät individuell vergeben ist.
Weitere Infos unter: www.wbs-law.de/abmahnung-files...
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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„Da haben die Richter aber nicht so ganz nachvollziehen können“ Diese Idee habe ich auch, dass vielen Richtern einfach das nötige Wissen fehlt. Und sie deshalb harte Strafen verhängen, möglicherweise aus Angst vor nachaltigen Konsequenzen. Nach welchem Maß werden die verhongenen Strafen hierbei eigentlich bemessen, gibt es einen Index ? Wenn nicht, wie ist dann die Strafzumessung zu ermitteln ?
Danke... diese Antwort war sehr Hilfreich.
Wie ist eigentlich die rechts Lage, wenn ich mir eine DVD gekauft habe, und die so zerkratz ist das die DVD denn film nicht mehr abspielt. Darf ich mir denn entsprechenden film dann über Streaming deinste anschauen?
Fritzbox Standartpassworter sind meist nur aus Zahlen und 16-Stellig.
Das sind "11,111,111,111,111,110" mögliche Passwörter. Hört sich viel an, aber theoretisch sehr schnell zu knacken, wenn mehrere Computer gleichzeit arbeiten! Aber wenn nur EIN "Buchstabe" dazu käme, können wir das mit unseren jetziger Rechnenleistung vergessen. Gewagte aussage, aber ist tatsache!
Also ich würde sagen, dass es nicht ausricht, weil die Ruter meist die WEP verschlüsselung als Standard haben und der nicht anerkannt ist, da man immer die best mögliche Verschlüsselung des Ruters benutzen muss.
Wie ist das eigentlich wenn man das Passwort durchs Fenster abfotografieren könnte? Dürfte dann ja wieder nicht sicher sein oder? ;)
Nein. Die Rechtslage sagt da eindeutig "Du mußt die sicherste Verschlüsselung verwenden, die dein Router kann" (kein Zitat ;-) ). Wenn dein Router nur WEP kann, dann mußt du WEP nutzen. Du bist nicht gezwungen, einen neuen Router anzuschaffen.
Sich ein Video über einen Stream anzusehen ist eine Grauzone. Es ist nicht eindeutig geklärt, ob es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Auf jeden Fall gab es soweit ich weiß bisher keinen einzigen Fall in Deutschland, wo eine Privatperson wegen des Ansehens eines Stream angezeigt wurde. Für den Anbieter des Streams sieht das aber schon ganz anders aus.
Passwörter sind in der Regel nicht offensichtlich aufgedruckt, sondern verbergen sich auf der Unterseite der Router. Passwort lesen wäre also nur möglich, wenn er den Router umgedreht auf die Fensterbank stellt... und wer macht das schon. ^^
Die Fritzbox ist auf WPA2 eingestellt
Ja das WEP unsicher ist ist klar, ich kann es selber in unter 30 Sekunden knacken... habs an einem Testruter versucht.
Aber was ich meinte ist, dass selbst viele neue Ruter die auch WPA-PSK2 können WEP als Werkseinstellung haben und man deshalb die einstellung sowiso ändern müsste.
Kostenlos & gute Qualität sind meistens exclusiv zu einander.
Und Maxdome oder ähnlicher Dünnpfiff ist eh das Geld nicht wert.
Die bieten weder 1080p an, noch genügend Filme um die monatliche Rate wert zu sein.
Wenn es hier mal Netflix gibt, dann lohnt sich ein Abo, ansonsten bleibt einem nur DVD kaufen, oder eben dubiose Streaming-Dienste nutzen, die ne mäßige Qualität und Puffer haben.
Oder wie wärs mal mit nem Buch... ;-)
"...da haben die Richter aber nicht so ganz nachvollziehen können, dass auf jeder FritzBox ein anderes Passwort gedruckt ist." - Da sieht man mal wieder, dass es einfach dämlich ist, wenn Richter die keine Ahnung von der Materie haben so etwas entscheiden, ohne vernünftige Beratung anzunehmen. Da wird der einfache Bürger plötzlich verurteilt, obwohl er einfach nur die die FritzBox für seinen WLAN-Zugang angeschlossen hat ohne irgendeine böse Absicht zu haben.
Du meintest sicher "Puter", oder? Da empfehle ich Niedergarmethode. Braucht aber, abhängig von der Größe, so 12-14 Stunden.
Ich wünsche dir gutes Gelingen bei deinem Festputer, wird schon klappen. Dazu Rotkraut.
Nein, aber wenn man Richter ist, sollte man sich doch über den zuverhandelnden Fall informieren, ausserdem ist das doch eine Sache der Logik, für die die ja offensichtlich nicht intelligent genug sind!
kann es sein, dass du deine sätze abliest?
99% der Leute mit Computer betreiben Filesharing! Jeder hat einen USB-Stick. Dropbox, Skydrive etc. sind auch sehr populär.
Niemand läd doch noch Filme herunter (Steaming ist effizienter und sicherer) Musik kann man auch streamen (kostenlos) und Spiele/ Software ist so groß vom Datenvolumen her, dass es ganze Tage dauert um das zu laden, ergo kauft man den Kram einfach, oder leiht es in der Videothek aus.
Mein Opa weiss das, dem wäre allein aus der Logik auch kla, dass das nicht so ist! Un dvoeallem, wie schon erwähnt, sollte man sich doch als Bundesrichter darüber informieren, sonst übt man seinen Beruf nciht richtig aus und gehört daraus entfernt und sollte weiterhin als Putzfrau arbeiten dürfen!
Nur weil die zu blö. sind nachzuschauen kriegen viele Menschen zu Unrecht Probleme, das ist nciht akzeptabel und Fahrlässig!
Ebooks, Hörbücher & Porn werden mehr wie eh und je getauscht. Zudem Filme mit FSK-Problem. Wer lediglich Transformers & co. gucken möchte, der kann in eine Videothek gehen. Bei vielen andern Angeboten jedoch sehen sich Menschen geneigt, z.B. mangels Angebot auf Filesharing zurückzugreifen. Dafür würde ich sie weder als doof, noch als altbacken bezeichnen.
Wie können Menschen Jura studieren, wenn sie zu blöd sind zu begreifen, dass das natürlich nicht das selbe Passwort ist, vorallem sollte man in gerade solchen Fäöllen auch ein bisschen Hintergrundwissen einholen! Eine Schande für die